Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 60
vorzunehmen, haben wir uns entgehen lassen. Allerdings mit
gutem Grund. Kleine Abrundungen haben wir uns noch vorbehalten. In meinem
Geschäftsbereich war ein sehr deutlicher Anstieg der Beschwerdefälle zu verzeichnen,
und zwar insbesondere im Bereich Wiener Wohnen und - was Sie natürlich nicht
wundern wird - im Bereich des Bau- und Raumordnungsrechts. Beide Bereiche - das
kann ich jetzt schon sagen - werden auch einen Schwerpunkt im nächstjährigen
Bericht der Volksanwaltschaft, also im 23. Bericht der Volksanwaltschaft
an den Wiener Landtag, bilden. Leider kann ich die Hoffnung eines dünnen
Berichts nicht ganz erfüllen, darf mir aber im Gegensatz vielleicht eine ganz
dicke Palette und einen dicken Packen von Gesetzesänderungen beziehungsweise
Verordnungsänderungen wünschen, die unsere legistischen Maßnahmen letztendlich
auch umsetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die
organisatorische Abwicklung von Prüfungsverfahren betrifft, so gestaltet sich
das - das muss man sagen - im Wesentlichen reibungslos. Es funktioniert - das
darf ich aus der Sicht meines Geschäftsbereichs sagen - die Verwaltung im
Großen und Ganzen gut. Allerdings muss ich schon anmerken, dass bei der
Einholung von Stellungnahmen bei der Gemeinde Wien diese oft länger dauern, als
in irgendeinem Salzburger Gemeindeamt. Jetzt habe ich natürlich auch
Verständnis dafür, dass die Zentralstellen der Gemeinde natürlich Kenntnis von
der Beschwerde, vom Prüfungsverfahren und von den Beschwerden an die Verwaltung
haben möchten - das ist mir ganz klar -, nur in anderen Bundesländern ist das
auch der Fall und die sind - lassen Sie es mich so sagen - einfach schneller.
Nach wie vor sind wir natürlich auch mit Beschwerden
über die Wiener Friedhofsverwaltung befasst. Ich möchte gleich positiv
vermerken, dass nach der Stellungnahme der Landesregierung zum Bericht die
Vorschreibung des doppelten Grabstellenentgelts bei Verlängerung eines
zonenfremden Grabs ab 1. Jänner 2002 nicht mehr erfolgen soll. Das finde
ich absolut positiv und wirklich eine Umsetzung von etwas, was die
Volksanwaltschaft vorgeschlagen hat.
Positiv ist aber auch, dass heuer zum ersten Mal zu
Allerheiligen probeweise gehbehinderte Personen mit ihrem Fahrzeug zu den
Gräbern ihrer Angehörigen am Zentralfriedhof fahren durften. Ich bin sehr an
dem Ergebnis interessiert. Ich habe gelesen, hier soll es quasi eine Sitzung
geben und das Problem soll evaluiert werden. Dieser Evaluierung sehen wir mit
großem Interesse entgegen.
Vielleicht ganz kurz, weil in der Rede des Herrn
Abgeordneten dieser § 53 Straßen angeklungen ist und der Eindruck -
zumindest habe ich es so empfunden - entstanden ist, die Volksanwaltschaft will
diesen Paragraphen abschaffen. Uns geht es nicht darum, etwas abzuschaffen, sondern
uns geht es um eine Bereinigung des Rechtsstaatsdefizits. Nur so viel, der
Beschwerdeführer müsste dann auch einen Bescheid bekommen, um die
rechtsstaatliche Situation ebenfalls zu kennen.
Große Bedenken haben wir bei der Vorgangsweise der
Stadt, wenn für eine Bauführung geringe Flächen zu einem eigentlich äußerst
ansehnlichen Preis von der Gemeinde Wien zuerst gekauft werden müssen, um sie
dann wieder unentgeltlich an die Gemeinde abzutreten. Hier häufen sich die
Fälle. Das sind sehr viele Fälle. Es ist richtig, dass - wie der Magistrat in
seiner Stellungnahme festgestellt hat - die Gemeinde Wien nicht schlechter
gestellt werden soll als andere Grundeigentümer, aber problematisch ist es nach
unserer Ansicht nach schon, dass, wenn letztendlich ein Bauwerber zu keinem
Vertragsabschluss und zu akzeptablen Bedingungen mit der Gemeinde Wien kommt,
er dann eigentlich nur mehr die Möglichkeit hat, bei der Gemeinde Wien einen
Antrag auf Enteignung zu stellen. Bedenkt man die Dauer des Verfahrens, dann
ergibt sich meines Erachtens eine unzumutbare Verzögerung in diesem Bereich.
Immer wieder Gegenstand von Anfragen ist die
"Bewilligung" - wie es so schön heißt - "von unwesentlichen
Abweichungen von Bebauungsvorschriften". Sie haben den Bericht schon
gelesen. Ab der Seite 90 hätten Sie diese Fälle verzeichnet. Hier geht es
eigentlich um Abweichungen vom Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, was vielfach
Unverständnis bei den Beschwerdeführern herbeiführt. Wir haben in den Reden
schon von diesen Dingen gehört.
Herr StR Faymann zeigte sich für dieses Problem sehr
aufgeschlossen. In einem persönlichen Gespräch, das ich mit ihm geführt habe,
hat er durchaus Verständnis dafür gezeigt und mir mitgeteilt, dass im Zuge von
internen Richtlinien der Umfang der Abweichungen vorgegeben werden soll. Sollte
dies - wie gesagt - zu dem von der Volksanwaltschaft gewünschten Erfolg führen,
dann wäre ich sehr zufrieden, sonst haben wir nur wieder die Möglichkeit, das
Thema in den nächsten Bericht wieder aufzunehmen, den Weg aufzuzeigen.
Ich bedanke mich sehr herzlich für die freundliche
Aufnahme. Ich kann mich nur anschließen, wenn Kollege Stadler gemeint hat, wir
würden uns wünschen, in allen Bundesländern den zuständigen Bericht so zu
behandeln oder so zu debattieren, wie wir es im Wiener Landtag tun.
Ich nehme sehr gerne den Dank an die Mitarbeiter
meines Hauses mit, denn sie sind es, die uns besonders unterstützen.
Ich darf Ihnen sagen, es ist mein Amtsverständnis und meine
zentrale Aufgabe - so sehe ich mein Amt -, den Bürgern zu helfen,
Verbindungsstelle zur Verwaltung und letztendlich auch zur Politik zu sein. Es
wäre ungerecht zu meinen, dass unsere Vorgänger nichts getan hätten, denn
immer, wenn neue Volksanwälte kommen, entspinnt sich die Diskussion, wie stark
die Volksanwaltschaft ist. Es ist daher, glaube ich, ein legitimer Wunsch von
uns, mit unseren Fällen, aber auch mit dem, was wir für den Bürger leisten,
mehr öffentlich dargestellt zu werden. Ich sehe es daher als
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