Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 53 von 60
Aktenmaterial daherkommen, Kopien zu organisieren, wo dies
aber unmöglich war. Ich wurde mit einer ziemlich rotzigen Antwort bedacht,
indem man mir gesagt hat, die Volksanwaltschaft hat selber dafür zu sorgen, wie
sie zu ihren Kopien kommt. Meine Damen und Herren, das ist ein riesiger Irrtum,
der dahinter steckt! Niemand braucht mir Kopien zu machen, ich mache mir meine
Kopien schon selber! Das wäre keine Gefälligkeit an den Ewald Stadler gewesen,
sondern es wäre eine Gefälligkeit dem Bürger gegenüber gewesen, der sich dort
beschwert hat, dass er gleich seine Originalunterlagen wieder mitnehmen kann
und nicht wochenlang warten und hoffen muss, dass er sie dann vollständig
zurückbekommt - was in der Regel der Fall ist -, dass man ihm zumindest ein
paar Kopien auf dem Bezirksamt macht. Ich glaube, das Gebot der Zusammenarbeit
und das Gebot der gegenseitigen Hilfeleistung bei den verfassungsmäßigen
Einrichtungen sollte schon dazu führen, dass man nicht versucht, mit solchen
Kleinigkeiten noch Prügel vor die Füße zu werfen, die nicht mir, sondern dem
Bürger schaden, meine Damen und Herren! (Beifall
bei der FPÖ und bei der ÖVP.)
Das ist der Punkt. Daher mein Ersuchen an Sie, dass
man sich an den bereits genannten positiven Beispielen ein Maß nimmt und dafür
sorgt, dass die Tätigkeit der Volksanwaltschaft - ich sage es noch einmal - im
Interesse des Bürgers insgesamt unterstützt und nicht behindert wird.
Das, was vom ersten Debattenredner gesagt wurde, das
Problem des drohenden Kompetenzverlusts, Herr Klubobmann, dass die
Volksanwaltschaft durch zunehmende Auslagerungen an Kompetenzen und
Prüfkompetenzen verliert, ist ein Problem, meine Damen und Herren, das Sie alle
auch betrifft, denn in jenem Maße, in dem die Prüfkompetenz für die
verfassungsmäßige Einrichtung Volksanwaltschaft abnimmt, nimmt auch Ihre
Prüfkompetenz im Namen des Interpretationsrechts ab! Das heißt, dahinter steckt
ein fundamentales Problem. Am Schluss könnte theoretisch stehen, der Staat ist
nur mehr eine Aktiengesellschaft, der Abgeordnete hat nichts mehr zu
kontrollieren und der Volksanwalt damit auch nicht. Der Einzige, der dann bei
dieser Aktiengesellschaft Staat übrig bliebe, ist der Rechnungshof.
Meine Damen und Herren, daher schon mein Anliegen.
Ich bedaure, dass die grüne Fraktion den Antrag ein bisschen geändert hat. (Abg Dipl Ing Martin Margulies: Jetzt ist es
noch weiter gehend!) Die ursprüngliche Fassung hat mir sehr gut gefallen,
weil es unser Wunsch ist, die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft den Organen
der Rechnungskontrolle nachzubilden. Unser Wunsch wäre es, die Prüfkompetenz
der Volksanwaltschaft so zu bemessen, wie sie auch der Rechnungshof hat. Damit
wäre klargestellt, dass dort, wo eine beherrschende Stellung des Staats oder Aktienmehrheiten
oder Gesellschaftsmehrheiten des Staats vorhanden sind, auch eine entsprechende
Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft gegeben ist. (Beifall bei der FPÖ und der Abg Ingrid Korosec.)
Zumal dort, meine Damen und Herren, auch das Kleid dieser
Rechtsträger ein privatwirtschaftliches ist, der Staat aber darin ist. Und das
ist das Problem dahinter.
Die Tendenz der zunehmenden Auslagerungen war im
Jahre 1977, als man die Volksanwaltschaft geschaffen hat, noch nicht erkennbar.
Damals wurde das auch diskutiert, aber man hat nicht damit gerechnet, dass es
in 25 Jahren eine derartige Tendenz zur Auslagerung öffentlicher
Rechtsträger geben wird und diese Tendenz in diesem Ausmaß verstärken wird.
Deswegen haben wir, alle drei gemeinsam, den Wunsch, legistische Anregungen ans
Parlament, genauso an Landesparlamente wie den Wiener Landtag, herantragen zu
können und die Verfassungsmäßigkeit - nicht die Gesetzmäßigkeit, denn das
können wir derzeit schon - von Verordnungen, von einfachen Gesetzen, Bundes-
und Landesgesetzen bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, in dem Fall
beim Verfassungsgerichtshof, prüfen lassen zu können.
Wir haben natürlich auch den Wunsch - damit möchte
ich schließen -, dass wir in allen Landtagen, wo wir, wie hier in Wien, Organ
des betreffenden Landtags sind, auch ein Rederecht haben. Das ist derzeit nicht
der Fall. Damit lassen Sie mich mit einem Kompliment schließen. Wien kann hier
durchaus Vorbild sein. Wir würden uns wünschen, dass wir - so wie bei Ihnen,
hier in Wien - in allen sieben Landtagen, wo wir die Zuständigkeit haben, auch
als "Landesvolksanwalt" - unter Anführungszeichen - tätig zu sein,
mit den dortigen Abgeordneten diskutieren können. - In diesem Sinne herzlichen
Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei
der FPÖ, bei den GRÜNEN und bei Teilen der ÖVP.)
Präsident Johann Hatzl:
Am Wort ist nun Frau Volksanwältin Bauer. Ich erteile Ihnen das Wort.
Volksanwältin Rosemarie Bauer: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Stadträtin! Meine
sehr geehrten Damen und Herren!
Mein Amtskollege, Herr Mag Stadler, der heute den
Vorsitzenden vertritt und daher doppelt so lange reden darf - nachdem Peter
Kostelka nicht da ist, hat er auch seine Redezeit inkludiert -, hat Sie im
Wesentlichsten schon über unsere Tätigkeit, vor allem auch über unsere Wünsche
bezüglich Weiterentwicklung, informiert. Ich kann mich dem anschließen.
Ich möchte daher versuchen, möglichst kurz noch
einige Dinge aus meinen persönlichen Erfahrungen beziehungsweise aus dem
Berichtszeitraum des vorliegenden Berichts, aber auch die persönlichen
Erfahrungen der letzten fünf Monate, seit meinem Amtsantritt am 1. Juli
dieses Jahres, darzulegen.
Zunächst darf ich grundsätzlich festhalten, dass ich im
vergangenen Jahr den Geschäftsbereich von Ingrid Korosec übernommen habe. Die
historische Chance, bei drei neuen Volksanwälten vielleicht eine andere
Aufteilung der Geschäftsbereiche
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