Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 51 von 60
stützt. (Abg Harry Kopietz: Sozialdemokratische Fraktion!)
Sie sehen mir das bitte nach, ich bin immer noch in meiner alten Diktion (Heiterkeit bei der FPÖ und bei der ÖVP.),
dass ich immer noch gesagt habe "sozialistisch". "Sozialdemokratisch"
ist für mich ein Synonym. (Abg Harry Kopietz: Das ist eine Frage der
Bildung!) Ich bin gerne bereit, mich auf die neue Diktion einzustellen. Ich
habe es im Parlament auch nie anders gehalten, aber ich bin gerne bereit, mich
auf die neue Diktion einzustellen.
Ich betone also, die Sozialdemokraten und die GRÜNEN
haben uns im Parlament unterstützt. Ich hoffe, das tun sie auch weiterhin in
dem Bemühen, dass ein Sonderbericht, der von der Volksanwaltschaft erstmals in
der 25-jährigen Geschichte der Institution erstellt wurde, nämlich zum Thema
"Heizkostenzuschüsse", wo auch der Bereich der Stadt Wien an
prominenter Stelle vorkommt und der federführend unter der Ägide des
sachzuständigen Volksanwalts Dr Kostelka zu Stande kam, wie alle künftigen
Sonderberichte im Parlament diskutiert werden sollte.
Mitnichten, meine Damen und Herren! Die
Präsidialkonferenz hat den Beschluss gefasst, dass das zu viel Arbeit für die
Damen und Herren Abgeordneten ist. Ich bitte mir nachzusehen, dass ich diese
Entscheidung nicht zu qualifizieren habe, aber ich glaube nicht, dass man auf
Dauer diese Argumentationslinie dem Bürger gegenüber durchhalten wird können! (Beifall
bei der FPÖ und bei Teilen der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, die Anliegen, die die
Volksanwaltschaft - wie etwa die Problematik des Heizkostenzuschusses - als
Sonderbericht an ein Parlament, seien das der Nationalrat, beide Kammern, der
Bundesrat oder ein Landtag, heranträgt, sind nicht von so nachrangiger
Bedeutung, weil da wird die Volksanwaltschaft selber darauf achten, dass man
sich nicht davor fürchten muss, dass man sich mit irgendwelchen Kleinigkeiten,
Neppich oder Kinkerlitzchen auseinander setzen muss. Aber es gibt wirklich nachrangigere
Dinge, die bei der parlamentarischen Debatte in Beratung gezogen werden. Meine
Damen und Herren, ich glaube, Bürgeranliegen sind allemal wichtig genug, dass
sich zumindest ein Unterausschuss oder ein Ausschuss des Parlaments damit
auseinander setzen sollte, aber nicht vorweg die Behandlung von Berichten der
Volksanwälte und der Volksanwaltschaft ablehnen kann.
Die 404 Gesamterledigungen von insgesamt
412 Beschwerdefällen, die an die Volksanwaltschaft im Berichtszeitraum
herangetragen wurden, stellen in der Tat - das möchte ich gar nicht verhehlen -
der Verwaltung der Stadt Wien ein gutes Zeugnis aus. Nun möchte ich dazusagen,
dass nicht jeder, der Friktionen mit der Verwaltung hat, sich sofort zur Volksanwaltschaft
begibt, aber insgesamt ist es doch ein Parameter, dass man sagen kann, grosso modo
kann man von einer funktionierenden Verwaltung ausgehen. Dennoch sollte man die
412 Anliegen, die an uns herangetragen wurden, nicht gering schätzen. Das
tut die Volksanwaltschaft auch nicht. Bei dem einen oder anderen Anliegen kann
man durchaus auch allgemeine Schlüsse aus dem Vorgang ziehen.
Ich möchte daher bei dieser Gelegenheit auf einige
vorgebrachte Fälle eingehen:
Zunächst dieses Problem der Enthebung einer Abteilungsleiterin
im städtischen Konservatorium: Ich habe hier nichts mehr hinzuzufügen. Der Vorgang
ist meiner Ansicht nach kein Ruhmesblatt für die Direktion am städtischen
Konservatorium. So kann man mit einer lang gedienten Mitarbeiterin, die sich
sehr engagiert über Jahrzehnte im Konservatorium betätigt hat, nicht umgehen!
So geht man überhaupt nicht mit einem Mitarbeiter um! Das möchte ich in aller Deutlichkeit
sagen! Die Kritik, die die Volksanwaltschaft in diesem Bericht geäußert hat,
bleibt daher vollinhaltlich aufrecht! (Beifall bei der FPÖ und bei der ÖVP.)
Die Problematik der Volkszählung ist in der Tat kurios.
Sie haben mich gefragt, Herr Abgeordneter, warum die Volksanwaltschaft in den
anderen Fällen der Gemeinden keine Prüfungen eingeleitet hat. - Zunächst glaube
ich, dass man die Stilblüten, die man dort erlebt hat, dennoch irgendwann
einmal politisch diskutieren sollte. Warengutscheine, die angeboten wurden, Fahrräder,
Mountainbikes, die man sozusagen dafür ausgelobt hat, dass man sich zu einer bestimmten
Kommune bekennt, sogar Prämien, Kopfgeldprämien, die man ausgelobt hat, das
alles ist kein wirklich schöner Vorgang gewesen und hätte durchaus auch geprüft
werden können, nur haben wir ein Problem, weil sich das alles im Bereich der
Privatwirtschaftsverwaltung der Kommunen abspielt, während die amtliche Information
der Stadt Wien - das war dann der Grund, warum man es amtswegig in der Volksanwaltschaft
untersucht hat - natürlich ein hoheitlicher Akt war. Eine amtliche Mitteilung
ist der hoheitlichen Verwaltung zuzurechnen und dort muss man darauf achten,
dass man rechtsrichtig informiert.
Nun kann man auch bei Mitteilungen einer Kommune Propaganda
betreiben - das ist nichts Ungewöhnliches -, nur muss man wissen, dass der Propaganda
immer auch das Moment der Irreführung innewohnt. Bei amtlichen Mitteilungen sollte
man das nicht tun. (Abg Godwin Schuster:
Das war nicht nur in Wien so der Fall!) Mir ist nur der Fall Wien bekannt
geworden. Wenn es in anderen Fällen auch so war, dann gilt die Kritik der Volksanwaltschaft
mutatis mutandis auch für diese Kommunen.
Wir haben das Glück, dass die Volkszählung in dieser
Form die letztmalige war, denn die Bundesregierung ist dabei, ein zentrales
Melderegister aufzubauen, das Evidenzwesen auf einen modernen, zeitgemäßen und
der technischen Entwicklung entsprechenden Stand zu heben. Dann sind auch die
Volkszählungen, die in der Vergangenheit stattgefunden haben, mit Sicherheit
nicht mehr notwendig.
Dennoch, meine Damen und Herren, bleibt als Grundanliegen
übrig, dass man sich dort, wo man in hoheitlicher Form Mitteilungen an den
Bürger macht,
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