Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 48 von 60
Neurologischen
Krankenhaus am Rosenhügel in dieser Frage immer wieder eingeschaltet, sie macht
die ärztliche Begleitung. Die Behindertenkommission hat diesen Fall diskutiert.
Es wird gerade daran gearbeitet, dass ein neuer Trägerverein eben diese
Wohngemeinschaft, um die es hier geht, übernimmt, um in Zukunft
sicherzustellen, dass auch hier eine Verbesserung gegeben ist.
Zum Kollegen
Gerstl bezüglich der MA 65 und der Lenkererhebungsfragestellung dieser
Abteilung hier im Bericht eine Anmerkung. Wir haben das ja auch im zuständigen
Landtags- oder Gemeinderatsausschuss diskutiert. Ich stehe auch nicht an zu
sagen, dass dort die Darstellung des Kollegen der Beamtenschaft in der
Diskussion nicht ganz glücklich gewählt war, was quasi die Prozentaufteilung
betrifft und dergleichen. Das glaube ich. Jedenfalls hat eine Verwaltung zu
schauen, dass Unschuldige nicht unschuldig einer Straftat, wie gering oder wie
groß die auch immer ist, verdächtigt werden. Das ist selbstverständlich und das
ist auch nicht zu leugnen.
Nur,
gleichzeitig möchte ich schon darauf hinweisen, dass es ja auch andere
Rechtsmeinungen gibt, als die der Volksanwaltschaft, und nicht nur eine andere
Rechtsmeinung, als sie das Verfassungs- und Rechtsmittelbüro der Stadt Wien
entwickelt hat, sondern auch der Verwaltungsgerichtshof entspricht in seiner
Judikatur der Meinung, die die Stadt Wien vertreten hat. Ich darf Ihnen
nochmals vorlesen, dass die Verwaltungspraxis in Übereinstimmung mit der
ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs steht und auch von den
Zivilgerichten im Amtshaftungsverfahren nicht als rechtswidrig erkannt wird.
Die ebenfalls im Akt befindliche Stellungnahme des Bundeskanzleramts vom Juli
1999 setzt sich mit dieser Judikatur jedoch nicht auseinander und ist daher
insoweit nicht ausreichend begründet. Es besteht somit keine Veranlassung,
dieser Auffassung gegenüber der Judikatur unabhängiger Gerichte den Vorzug zu
geben, zumal, wie in der erwähnten Stellungnahme vom November 1999 dargelegt
wurde, auch aus Sicht des betroffenen Bürgers kein Vorteil gegeben ist und eine
Änderung der Verwaltungspraxis eben nicht einer quasi Nähertretung entspricht.
Ich glaube,
das ist einmal wichtig zu sagen, dass eben nicht aus dem rechtsleeren Raum
irgendetwas geschieht, sondern dass die Spruchpraxis unabhängiger Gerichte auch
der Verwaltungspraxis der Stadt Wien entspricht.
Nur,
nichtsdestotrotz glaube ich auch, dass in kritischer Selbstreflexion vielleicht
auch ein Weg gefunden wird, wo man vielleicht in Zukunft eindeutiger darstellen
kann, dass der Lenker und der Fahrzeuginhaber nicht dieselbe Person sind und
dass der Fahrzeuginhaber, sofern er quasi eine Strafe bekommt, zu überprüfen
hat, ob er der Lenker war, beziehungsweise zu melden hat, wenn wer anderer der
Lenker war. StR Schicker oder Landesrat Schicker und seine Beamten werden in
diesem Bereich einmal überprüfen, ob man nicht vielleicht durch einen kleinen
Andruck in dem ausgestellten Formular eine bessere Rechtsklarheit im Sinne der
Dolmetscherfunktion erzeugen kann.
Zu dem
Heizkostenzuschuss möchte ich schon eines erwähnen: Die Stadt Wien und auch
dieses Haus hier hat ja den Heizkostenzuschuss beschlossen, nur war es leider
lange Zeit nicht möglich, die notwendige Wärme den Menschen angedeihen zu
lassen, weil es nämlich monatelange Verzögerungen seitens des Bundes und der
Bundesregierung und der Bundesverwaltung nicht möglich gemacht haben, diese
Gelder auszuzahlen. Und da würde ich schon sagen, es ist dann etwas Chuzpe,
hier noch herauszugehen und zu sagen, die Stadt Wien ist schuld. Also dieses
Doppelmühlespiel spielen wir sicher nicht mit, sondern da sagen wir halt: Hätte
der Bund damals vielleicht ein bisschen schneller reagiert, dann wäre das
besser über die Bühne gegangen. Nur muss man eines sagen: Der monatelange
Einsatz der Beamten der Stadt Wien hat es letztendlich auch ermöglicht, vom
Bund die begehrten und notwendigen Daten zu bekommen.
Zur
Fragestellung des § 53 der Wiener Bauordnung, der so genannten Privatstraßen,
eine Anmerkung. Ich glaube, dass man vielen Grundstücksbesitzern und Bauwerbern
und Bauwilligen nichts Gutes täte, würden wir uns dieses Instruments begeben,
sprich: Würden wir diese Regelung abschaffen und nur mehr öffentliche Straßen
widmen, dann gäbe es in vielen Bereichen dieser Stadt keine
Entwicklungsmöglichkeit, weil nämlich nicht die Gelder vorhanden sind,
überallhin gleich eine Straße im ausreichenden Zeitausmaß zu bauen. Das ist ein
sehr guter, flexibler Paragraph, der es Investoren oder Bauwilligen ermöglicht
zu sagen: Okay, dann baue ich mir auch meine Straße selber und nehme sie in die
Hand. Ich möchte nicht soweit gehen und sagen, dieses Instrument ist eine
Rechtswohltat, aber es ist jedenfalls etwas, was Flexibilität in der Verwaltung
und in der Widmung schafft. Und ich glaube, die Menschen würden sich ordentlich
beschweren, wenn es diese Möglichkeit überhaupt nicht mehr gäbe.
Zum Abschluss
meines Beitrags möchte ich den Dank vor allem erweitern auf Ihre
VorgängerInnen, mit großem I, weil ja der Wechsel in der Volksanwaltschaft
stattgefunden hat, und hoffe auch, dass mit den neuen Volksanwälten, mit den
neu bestellten, die gute Zusammenarbeit im Sinne der Wiener Bürger erhalten
bleibt.
Ich bedaure es, dass
Volksanwalt Dr Peter Kostelka heute nicht bei uns sein kann. Er ist bei einem
Kongress des Europarates in Zürich, und ich glaube, das ist auch nicht
unbedeutend, wenn es um die Dolmetschfunktion geht, denn es ist ein Kongress
des Europarates der Volksanwälte. Dort treffen sich über 130 Ombudsleute aus 36
Ländern, und ich glaube, dass diese Fragestellung heutzutage viel zu wenig noch
diskutiert wurde. Wir haben Ombudsleute auf den niedergeordneten Ebenen, wir
haben auf Bundesebene die Volksanwälte. Ich glaube, dass es in Zu-
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