Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 60
garantiert und ihm zu einem besseren
Zugang zum Recht verhilft.
Frau Abg Korosec hat
1999 als Volksanwältin hier im Hause zu einem Bericht der Volksanwaltschaft die
Volksanwaltschaft als Dolmetscherinstitution oder die Tätigkeit der
Volksanwaltschaft als Dolmetschertätigkeit zur Vermittlung des Rechtes
beschrieben. Ich glaube, das ist auch ein sehr schönes Bild und auch eine sehr
wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft heutzutage. Und wie man aus dem Bericht
und aus früheren Berichten weiß, geht es ja bei den Aufgaben der Volksanwälte
nicht nur um Verwaltungsfragen, die sie behandeln, sondern es kommen Leute zu
ihnen, mit Versicherungsproblemen, mit Bankenproblemen, mit Problemen im
Familienrecht, bei Scheidungen und all diesen Fragen, die sie in ihren über
100 Sprechtagen behandeln. Und das, glaube ich, ist besonders zu bedanken,
dass sie hier eine Aufgabe des Dolmetschens zwischen Bürger und den
Rechtsnormen vollziehen.
Im Bericht 2000 haben
wir ja 412 Beschwerden, die eingelangt sind bei Ihnen, das ist ein Rückgang,
was auch erfreulich ist. 51 davon waren berechtigt. Und ich glaube, dass in
Summe genau dieses Faktum der Stadt Wien und der Verwaltung der Stadt Wien ein
gutes Zeugnis ausstellt. Ich weiß nicht einmal, wie viele Verwaltungsakte die
Stadt Wien täglich tätigt, aber es ist auf jeden Fall ein verschwindend
geringer Promillesatz, wo quasi berechtigte Beschwerden überbleiben. Und es ist
auch besonders wichtig, die zu beachten, weil ja Wien mit seinen nahezu
2 Millionen nicht Einwohnern jetzt im Sinne der Volkszählung, aber mit
Leuten, die in dieser Stadt wohnen, eine große Aufmerksamkeit erfährt und einen
Vorbildcharakter hat gegenüber den Leuten, sodass auch die Verwaltung gut und
fair zu vollziehen ist.
51 ist zwar eine
geringe Zahl, über die wir uns freuen, aber jeder dieser 51 Fälle ist
natürlich ernst zu nehmen und auch nicht zu verniedlichen, und ein gutes
Zeugnis macht es erst recht notwendig, dass man sich diese Fälle anschaut.
Um hier ein bisschen
auf die Debatte einzugehen, zunächst einmal auf den Vorwurf bezüglich der
Friedhöfe und der Grabstätten, so muss man einmal erwähnen, dass eine
Grabstätte quasi entsteht durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen der
Stadt Wien und dem Erwerber und sodann die Einverständniserklärung
beziehungsweise die Erklärung der Benützungsberechtigung eine notwendige Sache
ist. Meine Informationen sind dahin gehend, dass sich die Stadt Wien
vorgenommen hat, was gerade in Überarbeitung ist, dass diese Schriftstücke, die
unterschrieben werden, zugegebenermaßen meist von Leuten in einem schwierigen
persönlichen Moment, eindeutiger formuliert werden und auch klarer darauf
hingewiesen wird, damit vielleicht etwaige Missverständnisse nicht passieren.
Und auch hier gilt zu sagen: Wir haben über 20 000 Todes- und
Bestattungsfälle pro Jahr in Wien, und da kann man sehr froh sein, dass es nur
ein Fall ist, und auch diesen werden wir zu beheben versuchen.
Auch in einem anderen
Fall, den die Volksanwaltschaft aufgezeigt hat, in der Geschichte mit den
Rettungsgebühren, wurden vom Wiener Landtag in einem Vierparteienantrag, also
in einem All-Parteien-Antrag, die Bestimmungen abgeändert, woraus man erkennen
kann, dass die Tätigkeit der Volksanwaltschaft oft eine sofortige Umsetzung
bringt. Und ein politisches Gremium - das vielleicht dem Herrn Gerstl gesagt -
hat Fehler einzugestehen und Verbesserungen vorzunehmen.
Zur Volkszählung,
weil das mein Vorredner in aller Breite hier diskutiert hat, möchte ich schon
eine Frage auch stellen an die Volksanwaltschaft, nämlich: Die Information
seitens der Stadt Wien an die Wiener Bürger wurde quasi von der
Volksanwaltschaft kritisiert und in den Bericht aufgenommen. Nur, anderen
Gemeinden gegenüber ist mir so ein Vorgehen nicht bekannt geworden. Und das
muss ich schon auch sagen: Wenn man die Information tätigt, wo ja eine gewisse
Konkurrenzsituation zwischen allen Städten und Gemeinden Österreichs ist, wäre
es natürlich auch notwendig, wenn, dann alle zu prüfen. Ich möchte aber auch
gleichzeitig sagen, dass in der Stellungnahme seitens der Wiener
Landesregierung auf die Meldegesetznovelle vom März 2001 hingewiesen worden
ist, wo es genau um die maßgeblichen Kriterien der Feststellung des
Lebensmittelpunktes geht. Und ich glaube, es ist durchaus fair und richtig von
einer Stadtverwaltung, dass sie ihre Bürger darüber informiert, dass sie
überprüfen sollen, ob der Lebensmittelpunkt eben vorliegt, und sie auch zu
informieren, woran der zu messen ist, und eben zu überprüfen, ob dieser oder
der andere Wohnort anhand dieser durch das Meldegesetz festgelegten Kriterien
ihr Lebensmittelpunkt ist.
Ich kenne auch
Informationsbroschüren von vielen Verwandten und Bekannten, die ja nicht nur
alle in Wien leben, sondern auch in anderen Gemeinden, die nicht in dieser
Detailliertheit über die Gesetzeslage ihre Bürger informiert haben. Und da
möchte ich schon sagen, dass ich sehr froh war, dass die Stadt Wien ihre Bürger
in diesem Ausmaß sehr intensiv über den rechtlichen Background informiert hat.
Ich meine, dass das nicht als Propaganda zu werten ist, sondern ganz im
Gegenteil: Die Aufgabe einer Verwaltung ist, ihre Bürger über die rechtlichen
Grundlagen zu informieren. (Beifall bei
der SPÖ.)
Zum Kollegen Strache
möchte ich bezüglich des Falls mit der Wohngemeinschaft, der ja schon
langjährig bekannt ist und der auch in der Gemeinderätlichen
Behindertenkommission schon des Öfteren diskutiert worden ist, landläufig
bekannt als der Fall Steindl, nur sagen, dass an Veränderungen in diesem
Bereich schon gearbeitet wird. Die MA 12 als Aufsichtsbehörde erarbeitet
in Gesprächen mit dem Trägerverein und so weiter Verbesserungen. Es ist auch
die Abteilung des Dozenten Berger vom
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