Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 43 von 60
Fälle aufgegriffen
hat, wo Personen von der Rettung geholfen wurde und denen danach Rechnungen ins
Haus geflattert sind, die alles andere als so waren, als dass sie für sie
leicht zu tragen gewesen wären. Es wird hier eine Änderung erzielt. Es ist
nunmehr gelungen, gemeinsam mit meinem Kollegen Hahn und den Medien eine solche
Gesetzesänderung heute noch durchzuführen. Es freut mich, dass wir das aus diesem
Haus heute noch der Volksanwaltschaft mitgeben können. Herzlichen Dank für Ihre
Hilfe. (Beifall bei der ÖVP.)
Zurückkommend
nochmals zum UVS, weil es mir wirklich sehr, sehr wichtig erscheint, dass der
UVS eine Institution ist, auf die man sich rechtspolitisch verlassen kann. Ich
glaube, es ist sehr, sehr notwendig, dass wir hier alle Maßnahmen treffen, dass
dieser UVS nicht in das Licht gerät, nicht die Qualität wie ein Verwaltungsgerichtshof
zu haben, nicht die Qualität zu haben wie ein Kollegialorgan mit richterlichem
Einschlag nach Art. 133 Z 4 der Bundesverfassung. Als letzte Instanz
ist es einfach notwendig, dass alle Maßnahmen dort sehr ausführlich getroffen
werden können und man sich nicht auf zu wenig Personal oder auf sonstige Dinge
ausreden kann, die dazu führen, dass den rechtspolitischen Anforderungen nicht
Rechnung getragen wird und dass den Menschen im Sinne des Rechtsstaats nicht
geholfen wird. Und wir sollen, wie das die Magistratsdirektion in ihrer
Stellungnahme getan hat, zu diesem Punkt Volksanwaltschaft nicht einfach darauf
hinweisen, dass es sich bei dieser Behörde um eine unabhängige Behörde handelt.
Meine Damen
und Herren! Unabhängigkeit einer Behörde ist keine Ausrede für uns, dass
irgendetwas nicht geschehen kann. Unabhängigkeit einer Behörde heißt, dass wir
sie erst recht dazu ausstatten müssen, damit sie eben unabhängig bleiben kann.
In diesem Sinne bitte ich Sie wirklich, dafür Sorge zu tragen, dass diese
Behörde unabhängig sein kann und rechtspolitisch auch wirklich tätig werden
kann für die Zukunft, ohne weitere größere Maßnahmen auch treffen zu müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten
der FPÖ.)
Sozialfälle
wurden einige schon behandelt. Gott sei Dank wurde in vielen Fällen auch
unmittelbar geholfen, dank der Einschaltung der Volksanwaltschaft, und das in
Fällen, die nicht immer so waren, wo man eigentlich als Bürger der Stadt denken
müsste, das müsste doch auch gehen, ohne dass die Volksanwaltschaft sich einschaltet.
Wenn eine
junge Bosnierin, die nach Wien geflüchtet ist während des Kriegs, in Wien
vergewaltigt wird, danach behandelt wird von den Spitälern dieser Stadt, Gott
sei Dank gut, aber danach in sehr langwierigen Verfahren dieses Geld von den zuständigen
Stellen der Gemeinde Wien hereinverlangt wird, Exekution betrieben wird um
84 000 S und erst eben nach Einschaltung der Volksanwaltschaft dies
eingestellt wird, dann ist das nicht sozial.
Solche Fälle
sollten uns auch Anlass sein, dass wir ein Controlling-Instrument in der Gemeinde selbst installieren, das
dazu dient, dass eben von uns selbst, von der Gemeinde selbst, sichergestellt
werden kann, dass besondere Härtefälle auch so gelöst werden und nicht nur dem
Verwaltungsweg unterliegen. Denn Controlling ist eben ein Teilbereich der
Unternehmensführung, Controlling ist eine Koordinierungsaufgabe für Planung,
Kontrolle und Information. Und das zu installieren innerhalb der
Magistratsdirektion wäre angebracht. Vielleicht kann diese Regierung, oder ich
glaube, diese Regierung sollte ein solches Controlling-Instrument wirklich einführen
- sie sollte es nicht nur überlegen -, zum Dienste der Bürgerinnen und Bürger
dieser Stadt. (Beifall bei der ÖVP.)
Und wenn die
Volksanwaltschaft, Frau Kollegin Malyar, ganz klar sagt, es erscheint ihr
notwendig, im Bereich der Sozialhilfe das Verwaltungshandeln einer stärkeren
gesetzlichen Bindung zu unterziehen, denn nur so könne einer schleichenden
Entrechtlichung durch Verwaltungsbehörden entgegengewirkt werden, dann bitte
ich auch Sie, das wirklich ernst zu nehmen.
Meine Damen
und Herren! Leider haben wir im Volksanwaltschaftsbericht auch einen Fall zur
Kenntnis bekommen, der Mobbing innerhalb der Gemeinde betrifft, Mobbing
gegenüber einer Abteilungsleiterin am Konservatorium der Stadt Wien, wo ich nur
die Überschriften der Volksanwaltschaft dazu vorlesen möchte: "Sukzessive
Aushöhlung der Funktion als Abteilungsleiterin seit Direktorswechsel",
"Zusage an die Volksanwaltschaft: Beschwerdeführerin bleibt
Abteilungsleiterin", "Die Behörde bricht ihr Versprechen",
"Die Beschwerdeführerin hat die Wahl: entweder Verzicht auf
Abteilungsleitung oder Kündigung", "Unter Druck verzichtet die
Beschwerdeführerin auf Funktion als Abteilungsleiterin". Und dann heißt
es: "Fadenscheinige Erklärungsversuche der Behörde."
Die
Volksanwaltschaft zeigt diesen Fall als krasses Beispiel dafür auf, wie jahrzehntelanger,
von großem Idealismus geprägter Einsatz letztendlich nicht gewürdigt wird und
in Frustration und Resignation für die Betroffene endet.
In dem Sinne
habe ich auch meine Vorredner der Opposition verstanden. In dem Sinne, glaube
ich, sind wir alle dazu aufgerufen, unsere Magistratsdienststellen dazu
anzuhalten, hier vorsichtig mit dem Menschen umzugehen, ihn ernst zu nehmen in
seiner Funktion und ihn nicht hinauszukatapultieren. Das darf nicht vorkommen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
FPÖ.)
Wenn man sich das
heute ansieht, wie es im Konservatorium wirklich ausschaut, dann muss man feststellen,
dass sich die Zahl der Studierenden nicht erhöht hat, das nichtkünstlerische
Personal aber sich ständig erweitert hat. Es gibt ein eigenes PR-Referat, es
gibt ein Veranstaltungsbüro, es gibt ein Personalreferat, es gibt eine erhöhte
Mitarbeiterzahl im Wirtschaftsreferat, es gibt einen EDV-Beamten, es
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