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Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 60

 

Fälle aufgegriffen hat, wo Personen von der Rettung geholfen wurde und denen danach Rechnungen ins Haus geflattert sind, die alles andere als so waren, als dass sie für sie leicht zu tragen gewesen wären. Es wird hier eine Änderung erzielt. Es ist nunmehr gelungen, gemeinsam mit meinem Kollegen Hahn und den Medien eine solche Gesetzesänderung heute noch durchzuführen. Es freut mich, dass wir das aus diesem Haus heute noch der Volksanwaltschaft mitgeben können. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Zurückkommend nochmals zum UVS, weil es mir wirklich sehr, sehr wichtig erscheint, dass der UVS eine Institution ist, auf die man sich rechtspolitisch verlassen kann. Ich glaube, es ist sehr, sehr notwendig, dass wir hier alle Maßnahmen treffen, dass dieser UVS nicht in das Licht gerät, nicht die Qualität wie ein Verwaltungsgerichtshof zu haben, nicht die Qualität zu haben wie ein Kollegialorgan mit richterlichem Einschlag nach Art. 133 Z 4 der Bundesverfassung. Als letzte Instanz ist es einfach notwendig, dass alle Maßnahmen dort sehr ausführlich getroffen werden können und man sich nicht auf zu wenig Personal oder auf sonstige Dinge ausreden kann, die dazu führen, dass den rechtspolitischen Anforderungen nicht Rechnung getragen wird und dass den Menschen im Sinne des Rechtsstaats nicht geholfen wird. Und wir sollen, wie das die Magistratsdirektion in ihrer Stellungnahme getan hat, zu diesem Punkt Volksanwaltschaft nicht einfach darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Behörde um eine unabhängige Behörde handelt.

 

Meine Damen und Herren! Unabhängigkeit einer Behörde ist keine Ausrede für uns, dass irgendetwas nicht geschehen kann. Unabhängigkeit einer Behörde heißt, dass wir sie erst recht dazu ausstatten müssen, damit sie eben unabhängig bleiben kann. In diesem Sinne bitte ich Sie wirklich, dafür Sorge zu tragen, dass diese Behörde unabhängig sein kann und rechtspolitisch auch wirklich tätig werden kann für die Zukunft, ohne weitere größere Maßnahmen auch treffen zu müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

 

Sozialfälle wurden einige schon behandelt. Gott sei Dank wurde in vielen Fällen auch unmittelbar geholfen, dank der Einschaltung der Volksanwaltschaft, und das in Fällen, die nicht immer so waren, wo man eigentlich als Bürger der Stadt denken müsste, das müsste doch auch gehen, ohne dass die Volksanwaltschaft sich einschaltet.

 

Wenn eine junge Bosnierin, die nach Wien geflüchtet ist während des Kriegs, in Wien vergewaltigt wird, danach behandelt wird von den Spitälern dieser Stadt, Gott sei Dank gut, aber danach in sehr langwierigen Verfahren dieses Geld von den zuständigen Stellen der Gemeinde Wien hereinverlangt wird, Exekution betrieben wird um 84 000 S und erst eben nach Einschaltung der Volksanwaltschaft dies eingestellt wird, dann ist das nicht sozial.

 

Solche Fälle sollten uns auch Anlass sein, dass wir ein Controlling-Instrument  in der Gemeinde selbst installieren, das dazu dient, dass eben von uns selbst, von der Gemeinde selbst, sichergestellt werden kann, dass besondere Härtefälle auch so gelöst werden und nicht nur dem Verwaltungsweg unterliegen. Denn Controlling ist eben ein Teilbereich der Unternehmensführung, Controlling ist eine Koordinierungsaufgabe für Planung, Kontrolle und Information. Und das zu installieren innerhalb der Magistratsdirektion wäre angebracht. Vielleicht kann diese Regierung, oder ich glaube, diese Regierung sollte ein solches Controlling-Instrument wirklich einführen - sie sollte es nicht nur überlegen -, zum Dienste der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Und wenn die Volksanwaltschaft, Frau Kollegin Malyar, ganz klar sagt, es erscheint ihr notwendig, im Bereich der Sozialhilfe das Verwaltungshandeln einer stärkeren gesetzlichen Bindung zu unterziehen, denn nur so könne einer schleichenden Entrechtlichung durch Verwaltungsbehörden entgegengewirkt werden, dann bitte ich auch Sie, das wirklich ernst zu nehmen.

 

Meine Damen und Herren! Leider haben wir im Volksanwaltschaftsbericht auch einen Fall zur Kenntnis bekommen, der Mobbing innerhalb der Gemeinde betrifft, Mobbing gegenüber einer Abteilungsleiterin am Konservatorium der Stadt Wien, wo ich nur die Überschriften der Volksanwaltschaft dazu vorlesen möchte: "Sukzessive Aushöhlung der Funktion als Abteilungsleiterin seit Direktorswechsel", "Zusage an die Volksanwaltschaft: Beschwerdeführerin bleibt Abteilungsleiterin", "Die Behörde bricht ihr Versprechen", "Die Beschwerdeführerin hat die Wahl: entweder Verzicht auf Abteilungsleitung oder Kündigung", "Unter Druck verzichtet die Beschwerdeführerin auf Funktion als Abteilungsleiterin". Und dann heißt es: "Fadenscheinige Erklärungsversuche der Behörde."

 

Die Volksanwaltschaft zeigt diesen Fall als krasses Beispiel dafür auf, wie jahrzehntelanger, von großem Idealismus geprägter Einsatz letztendlich nicht gewürdigt wird und in Frustration und Resignation für die Betroffene endet.

 

In dem Sinne habe ich auch meine Vorredner der Opposition verstanden. In dem Sinne, glaube ich, sind wir alle dazu aufgerufen, unsere Magistratsdienststellen dazu anzuhalten, hier vorsichtig mit dem Menschen umzugehen, ihn ernst zu nehmen in seiner Funktion und ihn nicht hinauszukatapultieren. Das darf nicht vorkommen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

 

Wenn man sich das heute ansieht, wie es im Konservatorium wirklich ausschaut, dann muss man feststellen, dass sich die Zahl der Studierenden nicht erhöht hat, das nichtkünstlerische Personal aber sich ständig erweitert hat. Es gibt ein eigenes PR-Referat, es gibt ein Veranstaltungsbüro, es gibt ein Personalreferat, es gibt eine erhöhte Mitarbeiterzahl im Wirtschaftsreferat, es gibt einen EDV-Beamten, es

 

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