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Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 60

 

vereinfacht wird und dass ein bisschen auf ihre Bedürfnisse und Wünsche eingegangen wird.

 

Deswegen beharre ich darauf, dass das jetzt entschieden wird. Innerhalb der Verwaltung muss das entschieden werden. Es kann nicht so sein, dass sich die Politik aus ihrer Verantwortung zurückzieht und zu den Abteilungsleitern sagt: Streitet euch das aus und macht, was wollt! Denn übrig bleiben die Menschen mit Kindern, die in der Gegend herumrennen, und das wollen wir dezidiert nicht. (Abg Martina Malyar: Witzbold-Fraktion!) Sie schütteln den Kopf über die eigene Fraktion? (Abg Martina Malyar: Das Problem ist  ... Nein, ich will jetzt gar nichts dazu sagen!) Frau Malyar, das wäre mir ja ganz neu, dass so etwas sein kann, aber wir werden das ausreden.

 

Es gibt noch zwei Dinge, die ich gerne ansprechen möchte, und zwar in aller Kürze. Das Gesetz gehört auch deswegen geändert, weil es zu unkonkret ist und weil ein unkonkretes Gesetz für den Vollzug Tür und Tor öffnet für alle Weisungen und Auslegungen und so weiter. Und so ist es jetzt auch. Jedes Sozialamt legt alles aus, wie es selbst will, und es ist auch sehr unterschiedlich, was dabei herauskommt. Die einen haben Glück, weil sie auf ein wohlgesonnenes Sozialamt stoßen, und die anderen haben halt Pech. Das muss ja irgendwann einmal vereinheitlicht werden, es muss ja irgendwann einmal für Wien ein konkretes Sozialhilfegesetz geben, das gilt und an das man einen Vollzug anschließen kann, der menschenwürdig ist und der dann passt.

 

Allerletzter Punkt: Die Leistungen sind mittlerweile zu gering. Die Höhe hat nicht mitgehalten mit der Entwicklung der Zeit, die Menschen erhalten zu wenig Geld. Wir sind ganz weit entfernt davon, dass wir sagen: Jeder Mensch, der Sozialhilfe benötigt, bekommt es auch ermöglicht, dass er am sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben dieser Stadt teilhaben kann. Auch das wäre Aufgabe der Sozialhilfe und auch da müssen wir etwas ändern, denn diese Richtsätze sind eindeutig zu gering. Auch das muss im Gesetz eindeutig geregelt werden.

 

Im Übrigen wünsche ich der Reform viel Glück und gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und ich wünsche dem neuen Fachbereichsleiter, dass er alles das, was er selbst kritisiert hat, innerhalb dieser Reform auch tatsächlich umsetzen kann. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg Dr Tschirf zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Volksanwältin! Herr Volksanwalt! Frau Stadträtin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Uns liegt der 22. Bericht der Volksanwaltschaft vor. Die Volksanwaltschaft ist auch für Wien zuständig und das ist gut so. Gerade diese Kontrolle im Einzelfall, diese Möglichkeit, dass sich die Bürgerinnen und Bürger Wiens an die Volksanwaltschaft wenden können, wenn es um Probleme mit der Verwaltung geht, hat sich bewährt, und wir sehen, wenn wir diesen Bericht vor uns haben, eine Fülle von Themen, die darin angeschnitten werden, eine Fülle von Problemen, die die Bürger an die Volksanwälte herangetragen haben.

 

Ich möchte mich hier vor allem mit den Folgerungen beschäftigen, die sich für uns als Wiener Landtag hieraus ergeben. Mein Kollege Wolfgang Gerstl wird dann auf etliche Einzelfälle eingehen.

 

Aufgabe für uns als gesetzgebende Körperschaft hier in Wien ist es, die Strukturfragen, die Systemfehler, die von Seiten der Volksanwälte angeschnitten werden, tatsächlich zum Anlass zu nehmen, Veränderungen in den Strukturen der Verwaltung beziehungsweise auf gesetzlicher Ebene vorzunehmen. Daher sind die Diskussionen, die in den einzelnen Ausschüssen geführt worden sind, und die Diskussion hier im Landtag auf diese Frage fokussiert. Ich glaube, dass auch der Bericht und die Stellungnahme, die von diesem Haus aus dazu ergehen sollte, noch viel stärker in diese Richtung gehen sollte, das heißt in die Richtung, was hier von Wien aus zu geschehen hat.

 

Ein Thema, das im Finanzausschuss zur Sprache kam, ist die Gefahr der Einschränkung der Prüfungsmöglichkeiten der Volksanwaltschaft durch verschiedene Ausgliederungen und Privatisierungen. Herr VBgm Rieder wurde vom Finanzausschuss beauftragt, in die Landeshauptmännerkonferenz einzubringen, dass hier eine einheitliche Vorgangsweise auch der Bundesländer erfolgen sollte, eine einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich des Prüfungsrechts der Volksanwaltschaft für ausgegliederte Unternehmen. Wir als Wiener Volkspartei sehen dies als einen ganz wesentlichen Beitrag und wir werden in diese Richtung ganz deutlich Druck machen, damit dies auch geschieht, denn wenn die Verantwortung von einer Gebietskörperschaft weiter besteht, dann soll das auch darin zum Ausdruck kommen, dass die Volksanwaltschaft Anliegen und Beschwerden der Bürger verfolgen kann und das nicht aus formalen Gründen ablehnen müsste.

 

Wir werden daher diese Initiative gerne aufgreifen. Darüber hinaus wird sich, wie gesagt, mein Kollege Wolfgang Gerstl mit vielen Details befassen. Wir bedauern, dass der Vorsitzende der Volksanwaltschaft nicht hier anwesend ist, und erwarten, dass wir dann vielleicht im nächsten Jahr mit ihm diese Fragen durchdiskutieren können. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg Strache zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Heinz Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Zuallererst möchte ich einen Dank aussprechen an die ausgeschiedenen Volksanwälte. Unter uns sitzt ja eine dieser ehemaligen und nunmehr ausgeschiedenen Volksanwälte, nämlich Frau Ingrid Korosec. Vielen Dank noch einmal auch für Ihre Arbeit, die Sie hier

 

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