Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 60
vereinfacht wird und
dass ein bisschen auf ihre Bedürfnisse und Wünsche eingegangen wird.
Deswegen
beharre ich darauf, dass das jetzt entschieden wird. Innerhalb der Verwaltung
muss das entschieden werden. Es kann nicht so sein, dass sich die Politik aus
ihrer Verantwortung zurückzieht und zu den Abteilungsleitern sagt: Streitet
euch das aus und macht, was wollt! Denn übrig bleiben die Menschen mit Kindern,
die in der Gegend herumrennen, und das wollen wir dezidiert nicht. (Abg Martina Malyar: Witzbold-Fraktion!)
Sie schütteln den Kopf über die eigene Fraktion? (Abg Martina Malyar: Das Problem ist ... Nein, ich will jetzt gar
nichts dazu sagen!) Frau Malyar, das wäre mir ja ganz neu, dass so etwas
sein kann, aber wir werden das ausreden.
Es gibt noch
zwei Dinge, die ich gerne ansprechen möchte, und zwar in aller Kürze. Das
Gesetz gehört auch deswegen geändert, weil es zu unkonkret ist und weil ein
unkonkretes Gesetz für den Vollzug Tür und Tor öffnet für alle Weisungen und
Auslegungen und so weiter. Und so ist es jetzt auch. Jedes Sozialamt legt alles
aus, wie es selbst will, und es ist auch sehr unterschiedlich, was dabei
herauskommt. Die einen haben Glück, weil sie auf ein wohlgesonnenes Sozialamt
stoßen, und die anderen haben halt Pech. Das muss ja irgendwann einmal
vereinheitlicht werden, es muss ja irgendwann einmal für Wien ein konkretes
Sozialhilfegesetz geben, das gilt und an das man einen Vollzug anschließen
kann, der menschenwürdig ist und der dann passt.
Allerletzter
Punkt: Die Leistungen sind mittlerweile zu gering. Die Höhe hat nicht
mitgehalten mit der Entwicklung der Zeit, die Menschen erhalten zu wenig Geld.
Wir sind ganz weit entfernt davon, dass wir sagen: Jeder Mensch, der
Sozialhilfe benötigt, bekommt es auch ermöglicht, dass er am sozialen,
gesellschaftlichen und kulturellen Leben dieser Stadt teilhaben kann. Auch das
wäre Aufgabe der Sozialhilfe und auch da müssen wir etwas ändern, denn diese
Richtsätze sind eindeutig zu gering. Auch das muss im Gesetz eindeutig geregelt
werden.
Im Übrigen
wünsche ich der Reform viel Glück und gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
und ich wünsche dem neuen Fachbereichsleiter, dass er alles das, was er selbst
kritisiert hat, innerhalb dieser Reform auch tatsächlich umsetzen kann. - Danke
schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident
Johann Römer: Als Nächster
ist Herr Abg Dr Tschirf zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Dr
Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau
Volksanwältin! Herr Volksanwalt! Frau Stadträtin! Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Uns liegt der
22. Bericht der Volksanwaltschaft vor. Die Volksanwaltschaft ist auch für
Wien zuständig und das ist gut so. Gerade diese Kontrolle im Einzelfall, diese
Möglichkeit, dass sich die Bürgerinnen und Bürger Wiens an die
Volksanwaltschaft wenden können, wenn es um Probleme mit der Verwaltung geht,
hat sich bewährt, und wir sehen, wenn wir diesen Bericht vor uns haben, eine
Fülle von Themen, die darin angeschnitten werden, eine Fülle von Problemen, die
die Bürger an die Volksanwälte herangetragen haben.
Ich möchte
mich hier vor allem mit den Folgerungen beschäftigen, die sich für uns als
Wiener Landtag hieraus ergeben. Mein Kollege Wolfgang Gerstl wird dann auf
etliche Einzelfälle eingehen.
Aufgabe für
uns als gesetzgebende Körperschaft hier in Wien ist es, die Strukturfragen, die
Systemfehler, die von Seiten der Volksanwälte angeschnitten werden, tatsächlich
zum Anlass zu nehmen, Veränderungen in den Strukturen der Verwaltung
beziehungsweise auf gesetzlicher Ebene vorzunehmen. Daher sind die
Diskussionen, die in den einzelnen Ausschüssen geführt worden sind, und die
Diskussion hier im Landtag auf diese Frage fokussiert. Ich glaube, dass auch
der Bericht und die Stellungnahme, die von diesem Haus aus dazu ergehen sollte,
noch viel stärker in diese Richtung gehen sollte, das heißt in die Richtung,
was hier von Wien aus zu geschehen hat.
Ein Thema, das
im Finanzausschuss zur Sprache kam, ist die Gefahr der Einschränkung der
Prüfungsmöglichkeiten der Volksanwaltschaft durch verschiedene Ausgliederungen
und Privatisierungen. Herr VBgm Rieder wurde vom Finanzausschuss beauftragt, in
die Landeshauptmännerkonferenz einzubringen, dass hier eine einheitliche
Vorgangsweise auch der Bundesländer erfolgen sollte, eine einheitliche
Vorgangsweise hinsichtlich des Prüfungsrechts der Volksanwaltschaft für
ausgegliederte Unternehmen. Wir als Wiener Volkspartei sehen dies als einen
ganz wesentlichen Beitrag und wir werden in diese Richtung ganz deutlich Druck
machen, damit dies auch geschieht, denn wenn die Verantwortung von einer
Gebietskörperschaft weiter besteht, dann soll das auch darin zum Ausdruck
kommen, dass die Volksanwaltschaft Anliegen und Beschwerden der Bürger
verfolgen kann und das nicht aus formalen Gründen ablehnen müsste.
Wir werden
daher diese Initiative gerne aufgreifen. Darüber hinaus wird sich, wie gesagt,
mein Kollege Wolfgang Gerstl mit vielen Details befassen. Wir bedauern, dass
der Vorsitzende der Volksanwaltschaft nicht hier anwesend ist, und erwarten,
dass wir dann vielleicht im nächsten Jahr mit ihm diese Fragen durchdiskutieren
können. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident
Johann Römer: Als Nächster
ist Herr Abg Strache zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Heinz
Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr
geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Stadträtin! Meine Damen und
Herren!
Zuallererst möchte
ich einen Dank aussprechen an die ausgeschiedenen Volksanwälte. Unter uns sitzt
ja eine dieser ehemaligen und nunmehr ausgeschiedenen Volksanwälte, nämlich
Frau Ingrid Korosec. Vielen Dank noch einmal auch für Ihre Arbeit, die Sie hier
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