Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 60
geleistet haben (Beifall bei der FPÖ und bei der ÖVP.),
aber natürlich auch Dank an die nichtanwesenden Volksanwälte, an Frau Dr
Krammer und an Herrn Schender.
Wir haben
einige Punkte aus diesem Bericht herausgearbeitet und wir können feststellen,
dass wieder eine hervorragende Arbeit geleistet wurde. Man muss prinzipiell
feststellen, dass es wirklich eine wesentliche Wertigkeit besitzt, dass es die
Volksanwaltschaft gibt und dass sie auch die Möglichkeit hat, hier in diesem
Landtag sprechen zu dürfen. Das ist ja keine Selbstverständlichkeit in diesem
Staat, das ist keine Selbstverständlichkeit in den anderen Bundesländern, das
ist etwas, worauf wir als Wiener Landtag stolz sein können, dass wir es gewährt
haben. Es ist auch notwendig, dass dies gewährt wurde und der Fall ist, und es
ist auch wichtig, diese Missstände, die leider Gottes innerhalb der Verwaltung,
aber auch in der Gesetzgebung vorhanden sind, aufzuzeigen und anzusprechen,
damit diese verändert werden können.
Ich habe mir
da einige Punkte aus dem aktuellen Bericht herausgenommen, so zum Beispiel die
Vorschreibung des doppelten Grabstellenentgelts bei der Verlängerung des
Benützungsrechts an einer als zonenfremd bewerteten Grabstelle. Vielleicht als
Beispiel, damit sich jeder vorstellen kann, was hier passiert ist. Es kam zu
folgender Situation: Da ist eine Dame verstorben und der Sohn hat sich dafür
eingesetzt, dass seine Mutter beerdigt wird, aber leider Gottes war die
Grabstelle, um die er angesucht hat, eine zonenfremde und war von Seiten der
Verwaltung nicht für die Mutter gedacht. Er musste dafür einen dreifach höheren
Betrag, als er normalerweise im Ansatz festgelegt ist, entrichten. Es war aber
auch so, dass ihm bei der Verlängerung des Benützungsrechts für diese
Grabstelle die doppelte Höhe vorgeschrieben worden wäre.
Und jetzt
fragt man sich schon: Wie kann es zu so einer Situation kommen? - Da hat dann
die zuständige Magistratsabteilung gesagt, das ist als Lenkungseffekt ganz
bewusst so eingebaut, damit es eben nicht dazu kommt, dass man Menschen in
zonenfremden Friedhöfen in dieser Stadt beerdigt.
Jetzt hat das
schon etwas für sich mit diesem Lenkungseffekt, aber nicht dann, wenn ein
Verstorbener für diese Grabstelle schon ein Benützungsrecht hatte und nur eine
Verlängerung ansteht, denn bei einer Verlängerung kann man sicherlich nicht von
einem Lenkungseffekt sprechen. Deshalb ist es notwendig, diesbezüglich das
Gesetz zu novellieren und das wird hoffentlich auch im nächsten Wiener Landtag
passieren, denn das ist wirklich eine Belastung für die Hinterbliebenen, die
einfach nicht zu rechtfertigen ist.
Ich möchte
aber, wenn ich mich schon gerade bei diesem Punkt aufhalte, die Gelegenheit
nützen, auch kurz von einer Wienerlied-Legende zu sprechen und an sie zu
erinnern, nämlich an unsere leider Gottes schon recht zeitig - 1977 - verstorbene
Amalia Wolfsecker, die auch ein Ehrengrab der Stadt Wien zugeteilt bekommen
hat.
Ein Liebhaber
des Wienerlieds ist vor einigen Wochen am Zentralfriedhof gewesen und hat dort
bemerken müssen, dass die Grabstelle der "Nagl Maly", wie sie im
Volksmund genannt wird, leider Gottes sehr verfallen ist. Er ist diesem Umstand
nachgegangen und da wurde ihm mitgeteilt, dass die Grabstelle vor der Auflösung
steht. Ich habe das auch in einem Pressedienst festgehalten, worauf der Herr
Landeshauptmann mir mitgeteilt hat: Nein, nein, das ist schon erledigt. Ich
möchte aber ganz bewusst hier noch einmal festhalten: Es ist leider Gottes
nicht erledigt. Es hat nämlich der betreffende Bürger, der sich hier engagiert
hat, einen Erlagschein von der MA 43 erhalten, mit dem er aufgefordert
wurde, bis zum 3. Dezember einen Betrag von 8 668 S einzuzahlen,
ansonsten wird dieses Ehrengrab aufgelöst.
Ich meine, es
wäre sicherlich im Interesse aller Abgeordneten, dieses Ehrengrab zu erhalten
und zu retten. Deshalb möchte ich auch auf das Versprechen des Herrn
Landeshauptmanns zurückkommen. Wenn er es schafft, es unbürokratisch zu retten
und diesen Erlagschein einzuzahlen, dann bin ich selbstverständlich gerne
bereit, ihn zum Heurigen einzuladen und auch einen Heurigenliedsänger zu engagieren,
der dann die Inkarnation des Wienerlieds, nämlich die Lieder der "Nagl Maly",
zum Besten geben wird. Also ich werde ihm diesen Erlagschein dann heute noch
persönlich übergeben. Aber das wollte ich nur angemerkt wissen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben einen weiteren Punkt im Bereich der
Geschäftsgruppe Gesundheit, nämlich zum Thema Rettungseinsätze, die nicht zu
einer Schuldenfalle für ältere, behinderte und betagte Menschen werden dürfen.
Dazu haben wir heute im Zuge des Landtags einen Vierparteienantrag vorliegen,
weil zum Glück endlich alle Parteien zu der Auffassung gelangt sind, dass es
hier einer Änderung bedarf. Wir Freiheitliche fordern diese Änderung ja schon
seit Jahren, dass man hier endlich eine Härteklausel einzusetzen hat, dass man
eine Härteklausel gesetzlicher Natur festzusetzen hat, damit es eben nicht dazu
kommt, dass Menschen, die an der Armutsgrenze leben, die eine geringfügige
Pension erhalten, dann auch noch belastet werden, wenn ein Rettungseinsatz für
sie notwendig wird.
Ich möchte schon auch
festhalten, dass es im Grunde genommen den Menschen nicht zumutbar ist, zu
entscheiden, wann es notwendig und richtig ist, die Rettung zu rufen. Versuchen
wir alle uns vorzustellen, es passiert zu Hause in unserer Wohnung, in unserem
Hause etwas, es passiert einem Familienmitglied etwas, es fällt um, wird
ohnmächtig. Ja, selbstverständlich soll es so sein, dass man in so einer
Situation die Rettung ruft und sich nicht vielleicht Gedanken machen muss: Was
passiert, wenn ich jetzt die Rettung rufe, die kommt und stellt dann im Nachhinein
fest, es ist keine ärztliche Behandlung notwendig gewesen? Dann muss ich vielleicht
eine
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