Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 24 von 60
Gefühl hat, nicht ernst genommen zu werden. Sein oder ihr
Problem wird auf die lange Bank geschoben.
Meine Damen und Herren! Gerade in einer Zeit, in der
das Vertrauen des Bürgers zum Staat und zu staatlichen Organisationen nicht
stärker, sondern eher schwächer wird, ist es die Aufgabe - und auch unsere
Aufgabe -, dieses Vertrauen zu stärken.
Mit 30. April 2001 betrugen also die Rückstände
10 000 Fälle und es kam auch zur Verjährung von einigen 100 Fällen. Genau
kann man das nicht sagen, weil die statistische Erfassung erst seit September
2000 durchgeführt wird. Daher weiß man noch gar nicht, wie viele Fälle
tatsächlich verjährt sind. Auch das möchte ich bemerken. (Abg Dr Helmut
GÜNTHER: Seit 1991 ist es schon problematisch!) Ja, das ist sehr
problematisch und eigentlich wirklich nicht einzusehen. Diese Verjährungen der
Anträge von Rechtsschutzsuchenden halte ich auch für gleichheitswidrig, nämlich
in dieser Hinsicht: Bei wem verjährt die Causa, bei wem verjährt sie nicht? Bei
wem wird rechtzeitig judiziert und wer wird eventuell bestraft?
Der zweite Punkt betrifft, wie ebenfalls schon meine
Vorrednerin gesagt hat, die EDV-Probleme. Das ist überhaupt nicht einzusehen
und eine wirklich unendliche Geschichte, was dort an Geld hineingepumpt wird,
um etwas zu verbessern. Allerdings glaube ich, dass Verbesserungen gar nicht
mehr möglich sind. Wie mir berichtet wurde, gibt es laufend Systemabstürze,
Formenprobleme, überlange Such- und Bearbeitungszeiten. Punktuelle
Verbesserungen sind zwar durchgeführt worden, aber das ist nur im Randbereich
geschehen.
Es entsteht dadurch natürlich eine enorme
Mehrbelastung für Mitarbeiter. Wenn darum gebeten wird, dort einen
Online-Zugriff auf vorhandene Datenbanken herzustellen, auf Firmenbücher,
Grundbücher oder Melderegister, oder auch RIS-Abfragen vorzunehmen - also
eigentlich Selbstverständlichkeiten in allen Ländern -, gibt es das hier in
Wien nicht. Man kann sagen: Wien ist eben anders.
Bei diesen gravierenden Mängeln muss man sich
wirklich fragen - und das frage ich mich auch -, ob die Software überhaupt noch
geeignet ist, Verbesserungen zuzulassen, oder ob es nicht auf Grund der neuen
Aufgaben, die auf den UVS zukommen, notwendig wäre, eine neue Anlage zu
schaffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie soll, wenn das
Handwerkszeug nicht stimmt, effizient gearbeitet werden?
Vor zehn Jahren oder vor elf Jahren wurde hier in
diesem Haus die Einrichtung des UVS beschlossen. Der UVS kontrolliert die
Einhaltung der Bürgerrechte, und ich hoffe, dass wir alle hier in diesem Haus
zu dieser Institution stehen. Dann ist es aber auch unsere Aufgabe, die
Ressourcen personeller Art, die nötige Infrastruktur und die nötige Logistik zu
schaffen, damit man die Aufgaben im Dienst der Recht suchenden Bürger erfüllen
kann.
Frau Stadträtin! Hier sind Sie am Zug. Wir haben im
Ausschuss eingehend darüber diskutiert und die Bescheidenheit der Frau
Präsidentin - das muss ich sagen - war beachtlich. Es hat mich sogar irritiert,
dass sie tatsächlich gemeint hat, sie findet mit zwei Planposten das Auslangen,
und was die EDV-Probleme betrifft, gibt es diese zwar, aber das wird behoben.
Auch das wurde also eher verniedlicht. Solche Aussagen einer Führungskraft sind
mir, das muss ich sagen, unverständlich. Frau Stadträtin, übrigens haben Sie
auch in der Fragestunde vor, glaube ich, einem Monat ähnlich reagiert. Sie
haben damals gemeint: Wir werden zwei Planposten nachbesetzen und damit ist das
Problem gelöst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grund-,
Freiheits- und Menschenrechte werden am besten geschützt, wenn man die
zuständige Instanz darüber urteilen lässt und diese dafür die notwendigen
Ressourcen hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Noch dazu war ja bekannt, dass eine Verwaltungsreform
kommen wird. Immerhin war der Herr Bürgermeister, der Herr Vizebürgermeister
monatelang in die Verhandlungen eingebunden. Daher ist das nicht sozusagen erst
gestern hereingebrochen, sondern das war abzusehen. Das wird auch von den
Ländern mitvertreten. Ich halte es für eine sehr positive Sache. Da hat man
aber gewusst, dass der Unabhängige Verwaltungssenat eine Reihe von Aufgaben
dazubekommt, und zwar ungefähr 3 000 Fälle, wie der Magistrat geschätzt
hat. Dazu sind ungefähr 20 zusätzliche Mitarbeiter notwendig.
Ich war von einem immer überzeugt. Zwar war ich noch
nicht hier in dem Haus, aber ich habe die Arbeit des Unabhängigen
Verwaltungssenats natürlich mitverfolgt, weil ich ja auch in der
Volksanwaltschaft damit zu tun hatte. Es kommt sogar in dem nachher zu
behandelnden Bericht der Volksanwaltschaft ein Fall vor, in dem die
Volksanwaltschaft eine Missstandsfeststellung macht, weil zwischen
Urteilsbegründung und Urteilsausstellung drei Jahre liegen; erst nach drei
Jahren wurde das schriftliche Urteil ausgestellt. Das mag ein Einzelfehler
gewesen sein, aber es zeigt auch auf, dass es dort wirklich Engpässe gibt.
Ich war daher immer überzeugt davon, dass der UVS nur
ein Zwischenschritt sein kann und dass es letztlich das rechtspolitische Ziel
sein muss, die Unabhängigen Verwaltungssenate in Landes-Verwaltungsgerichtshöfe
überzuführen. Ich sage ganz bewusst "überführen"; ich bin sicher,
dass die Mitglieder, die heute dem UVS angehören und auch die entsprechende
Erfahrung haben, in die Verwaltungsgerichtshöfe einzubinden sind. Genau das
bedeutet aber, dass wir gravierende Rückstände nicht akzeptieren können, um
eben für die neuen Aufgaben gerüstet zu sein. Da möchte ich jetzt gar nicht von
dem Vergabesenat sprechen, der wahrscheinlich auch kommen wird.
Herr Bgm Häupl hat ja den Bürgerinnen und Bürgern
Verwaltungsvereinfachungen versprochen und er hat auch beschleunigte
Behördenverfahren ver-
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