Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 17 von 60
Energiepolitik haben,
die für mich viel zu langsam umrüstet auf eine Zeit, wo Emissionen deutlich zurückgehen,
wo auf Nachhaltigkeit gestellt wird. (Abg
Gerhard Pfeiffer: Das hat sie mit dem ELWOG beabsichtigt!)
Und ein
Letztes: Wer hat denn das Bundesgesetz erfunden, auf dessen Grundlage jetzt
neun Länder in absurder Weise KWK-Zuschläge, Öko-Stromzuschläge, Verordnungen
für durchschnittliche Produktionskosten, Kennzeichnungen, Einspeistarife,
Öko-Stromdefinitionen, Kleinwasserkraftzertifizierungshandel erlassen können?
Wer ist denn dafür zuständig, dass dieses, ich glaube, schlechte, falsche ELWOG
verhandelt wurde? Wie schaut es auch in einem Detail aus? - Die Marktpartei von
Bartenstein und Tschirf wollen einen Zertifizierungshandel einführen und machen
das so originell, dass neun Bundesländer unterschiedliche Zertifizierungen
definieren können mit unterschiedlichen Produktionskosten! Na, der kann net
gehen!
Also, wenn Sie
so ein Regelgesetz für eine Greißlerei machen, Herr Tschirf und Herr
Bartenstein, diese Greißlerei wäre gestern in Konkurs, weil so kann man Markt
nicht machen, selbst wenn man es ideologisch möchte! Ob der KWK-Zuschlag ...
Präsident
Johann Hatzl (unterbrechend): Sie haben noch eine
halbe Minute.
Abg Mag
Christoph Chorherr (fortsetzend): Ob der KWK-Zuschlag in
der Höhe gerechtfertig ist, wird nachzuprüfen sein. Wenn er zu hoch ist, denke
ich mir, wird es Konkurrenten geben, die das anfechten. Aber im Prinzip, dass
neben dem Preis insbesondere ökologische Ziele auch umgesetzt werden, halte ich
für gut und notwendig. Und wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen
werfen, Herr Tschirf! - Danke schön. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsident
Johann Hatzl: Danke schön. -
Als Nächster ist Herr Abg Stark zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Rudolf Stark (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Eines der
vielen Werbeargumente für einen Beitritt Österreichs zur EU war der Hinweis auf
die Möglichkeit der Liberalisierung des Strommarkts. Durch diese Liberalisierung
sollte auch in Österreich der Strompreis erheblich sinken. Von 30 Prozent
und mehr wurde gesprochen. Nach dem erfolgten EU-Beitritt wurde der Strommarkt
stufenweise geöffnet und die Sonderkunden, also die Großabnehmer, kamen sehr
früh in den Genuss der Marktöffnung. Haushalte und Gewerbe zuletzt seit
1. Oktober 2001.
Da die
Großkunden von WIENSTROM im wahrsten Sinne des Wortes um jeden Preis gehalten
werden sollten, war die Strompreissenkung bei diesem Kundenkreis besonders
hoch, 50 Prozent und mehr. Dieses Preisdumping war in der Anfangsphase der
Liberalisierung wirtschaftlich deshalb möglich, weil ja die Tarifkunden,
Haushalt und Gewerbe, noch nicht in den Genuss der Liberalisierung kamen und
die Sonderkunden somit finanzierten.
Im Hinblick
auf die Vollliberalisierung haben dann inländische und auch ausländische EVU
mit günstigen Tarifen um neue Kunden in Wien geworben. Aber auch WIENSTROM hat
seinen Kunden teilweise mehrmals neue Angebote hinsichtlich Stromlieferverträge
geschickt. Generell waren die Vorteile dieser Angebote aber weit geringer, als
die bei den Sonderkunden. Sank bei den Sonderkunden der Strompreis, wie schon erwähnt,
um bis zu 50 Prozent und mehr, erfolgte bei den Tarifkunden nur eine
geringe Verbilligung, und die auch nur bei einer mehrjährigen Bindung. Betrugen
die Stromkosten für die Kilowattstunde zum Beispiel bisher 1,57 S, beträgt
der künftige Strompreis für die Kilowattstunde bei einer Bindung bis 2003
1,31 S, das sind um 26 g weniger, und ohne Bindung 1,51 S, das
sind nur um 6 g weniger. Nur, zu diesen Kilowattstundenpreisen kommen noch
diverse Zuschläge hinzu.
Auf den
künftigen Stromrechnungen müssen Netznutzung und Stromlieferung gesondert
ausgewiesen werden, wobei sich der Preis für die Netznutzung aus verschiedenen
Komponenten zusammensetzt, zum Beispiel Zuschläge für stranded costs,
erneuerbare Energie und eben jetzt den neuen Zuschlag für die
Kraft-Wärme-Kopplung.
Als die
geplante Höhe dieses KWK-Zuschlags in der Öffentlichkeit bekannt wurde -
anfangs sprach man sogar von 12 g pro Kilowattstunde - ging ein Aufschrei
durch die Medien, da Wien eine massive Strompreiserhöhung drohte. Man hat die
Bevölkerung sofort beruhigt und erklärt, dass um diesen Betrag der Strompreis,
genauer gesagt der Arbeitspreis, gesenkt werde und dass alles somit
letztendlich ein Nullsummenspiel wäre.
Nun, so schön
war es auch wieder nicht. Nach der neuen Verordnung des Herrn Landeshauptmanns
beträgt der Zuschlag keine 12 g, sondern 10,22 g. Aber der Preis
wurde nicht um 10,22 g gesenkt, sondern nur um 6 g, womit es durch
diesen Zuschlag letztendlich zu einer Erhöhung um 4,22 g kam, wenn man
sich nicht längerfristig an WIENSTROM bindet. Auch e-controll kam zu dem
Ergebnis, dass dieser Zuschlag zu hoch wäre und höchstens 6 g betragen
dürfe. Da hier laut e-controll mehr eingehoben wird, als betriebswirtschaftlich
notwendig, ist die Bezeichnung einer neuen Stromsteuer durchaus zulässig.
Noch mehr
benachteiligt, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind jedoch Stromkunden,
die einen anderen Stromlieferanten als WIENSTROM haben. Diese müssen nun tatsächlich
für den Strompreis um 10,22 g mehr bezahlen.
Diese Stromsteuer ist
natürlich auch eine große Belastung für die Wiener Wirtschaft, da die Steuer ja
unmittelbar eine Erhöhung der Produktions- und Betriebskosten bewirkt. Weiters
tritt durch diese Stromsteuer eine Einschränkung des freien Stromwettbewerbs
ein, sowohl für Haushalt und Wirtschaft
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