Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 60
Abg Dr Salcher.
Abg Dr Andreas Salcher (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr
Vorsitzender!
Ohne jetzt
sozusagen in die Zuständigkeitsfragen einzugreifen, weil ja die Anfrage nicht
von mir stammt, aber ich glaube, man kann durchaus über die Reform der
Vergnügungssteuer immer nachdenken.
Meine Frage wäre: Wäre es nicht vielleicht doch
sinnvoller, als ein Kriterium einzuführen, die Gemeinnützigkeit oder
Gewinnorientierung von Veranstaltungen als Kriterium anzulegen? - Das ist auch
kein sehr Trennscharfes, wie wir natürlich wissen, aber ich glaube, das könnte
zum Beispiel die hier in der konkreten Fragestellung angesprochene Thematik
doch etwas klären und etwas deutlicher machen.
Präsident
Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr
Michael Häupl: Ja,
selbstverständlich, Herr Landtagsabgeordneter, kann man über Steuerreformen
immer reden, wie wir wissen. Das Bessere ist immer der Feind des Guten.
Ja,
selbstverständlich kann man über dieses Kriterium auch sprechen, denn ich sage
noch einmal: Meine Aufgabe sehe ich darin, hier das Ziel zu definieren. Das
Ziel ist klar definiert und den besten Weg dorthin werden wir erreichen.
Selbstverständlich.
Präsident
Johann Hatzl: Die dritte
Zusatzfrage: Herr Abg Strache.
Abg Heinz
Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr
geehrter Herr Landeshauptmann!
Prinzipiell kann man vielleicht auch festhalten, dass
es sicherlich nicht erfreulich ist, dass es überhaupt eine Besteuerung von
Tanzveranstaltungen gibt. Es ist schön, dass es jetzt einen Initiativantrag
gibt, dass man sich zumindest dahingehend Gedanken gemacht hat, nicht diesen
einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent festzumachen und doch zumindest
einen Unterschied dahingehend zu treffen, dass Einzelveranstalter jetzt bei
einer einmaligen Veranstaltung doch nur 10 Prozent zahlen werden.
Aber meine konkrete Frage: Warum ist es nicht möglich,
sich auch dahingehend Gedanken zu machen und das gesetzlich festzulegen, dass
man zwischen Groß- und Kleinveranstaltern differenziert und es eben hier sehr
wohl auch für Veranstalter, die zwei oder drei Veranstaltungen im Jahr haben,
doch den niedrigeren Steuersatz möglich machen könnte, als eben bei Dauerveranstaltungen?
Präsident
Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr
Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Landtagsabgeordneter!
Ich will mich
jetzt nicht über die Grundphilosophie von Steuern unterhalten, denn wir werden
wahrscheinlich sehr rasch zu dem Ergebnis kommen, dass bei der Bevölkerung
jedwede Formen von Steuern unbeliebt sind und dann sind wir im Bereich der
Staatsphilosophie, was die Aufgabe des Staates ist und wie er sich auch
entsprechend finanziert. Das würde bei weitem den Rahmen einer Fragestunde
sprengen und ich will es daher auch damit bewenden lassen.
Ihre unmittelbare Frage ist relativ leicht zu beantworten,
weil die Trennung zwischen Groß- und Kleinveranstaltungen relativ schwierig zu
ziehen ist. Da halte ich den Vorschlag, nämlich zu trennen zwischen
kommerziellen und nicht kommerziellen Veranstaltungen, für einen
diskussionswürdigeren in dem Zusammenhang, denn das andere würde uferlos
werden. Da ist nicht wirklich präzise zu definieren. Das ist der Grund.
Präsident
Johann Hatzl: Die vierte
Zusatzfrage stellt Frau Abg Ringler.
Abg Marie Ringler (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!
Mit dem Initiativantrag wird nun eine Neuregelung
vorgeschlagen. Nicht geklärt wird mit diesem Initiativantrag allerdings eine
sehr wichtige Frage in diesem Zusammenhang, nämlich worin der Tatbestand Publikumstanz
besteht. Es ist ja tatsächlich so, dass auch die Beamten der MA 4 immer
wieder das Problem haben, nicht genau sagen zu können, worin nun der Tatbestand
Publikumstanz besteht.
Daher würde
ich Sie bitten, für die Beamten als Richtschnur, aber auch für die Veranstalter
und auch für mich klarzulegen, worin nun der Tatbestand Publikumstanz, sprich
das Tanzen, besteht.
Präsident
Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr
Michael Häupl: Liebe Frau
Landtagsabgeordnete!
Da haben Sie
gerade den Richtigen erwischt, weil ich ja ein stadtbekannter Experte für
Tanzen bin (Allgemeine Heiterkeit.)
und daher zweifelsohne auch berechtigt und befugt bin, hier eine
Begriffsdefinition und allfällige Handlungsrichtlinien auszuweisen. (Weitere Heiterkeit.) Wenn Sie einverstanden
sind, werde ich das den Experten überlassen.
Präsident
Johann Hatzl: Damit ist die
Fragestunde beendet. (Beifall bei der
SPÖ.)
Wir kommen nun
zur Aktuellen Stunde (PrZ 7/AL/01).
Der ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema
"Gebührenerhöhung der SPÖ-Alleinregierung durch die Hintertür -
Stromsteuer in Wien" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39
Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt.
Ich bitte den
Erstunterzeichner, Herrn Abg Dr Tschirf, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei
ich bemerke, dass seine Redezeit mit 10 Minuten begrenzt ist.
Abg Dr
Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Herr Landeshauptmann! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Österreich hat das
über Jahrzehnte bestehende Strommonopol im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt und
der damit verbundenen Liberalisierung sogar früher aufgebrochen, als das
notwendig gewesen wäre. Und das war gut so. Das war ein richtiger Schritt, den
hier Bundesminister Bartenstein gesetzt hat, weil da
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