Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 60
Bartenstein die
Struktur dieses Regelungskomplexes unter Bedachtnahme auf sämtliche Bedürfnisse
des freien Wettbewerbs gewählt hat.
Ich füge sachlich gesehen aber hinzu, abgesehen von
dieser Rechtsbetrachtung, dass ich mir Änderungen etwa im Hinblick auf eine
Vereinheitlichung der Regelungen in Österreich, insbesondere auch was die wettbewerbswesentlichen
Zuschläge betrifft, sehr, sehr wohl vorstellen kann und befinde mich da im
Einklang mit dem Niederösterreichischen Landtag.
Präsident
Johann Hatzl: Herr Abg Dr
Tschirf.
Abg Dr
Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!
Zu Ihren Rechten gehört es, Verordnungen zu erlassen.
Eine Verordnung beispielsweise, mit der Sie den KWK-Zuschlag in einer
beachtlichen Höhe festgesetzt haben, die deutlich anders ist, als in anderen
Bundesländern.
Herr Landeshauptmann, wir wissen, dass die Liberalisierung
dazu geführt hat, dass die Stromtarife für Kunden, egal ob es sich jetzt um
Haushalte, private Haushalte oder um Wirtschaftsbetriebe handelt, gesenkt
werden konnten. Durch diesen KWK-Zuschlag, eine Art Steuer, haben Sie das
wieder abgeschöpft.
Werden Sie
sich in Ihrer künftigen Politik als Landeshauptmann doch dafür einsetzen, dass
die Konsumenten das tatsächlich bekommen, was sie durch die Liberalisierung
eigentlich bekommen hätten?
Präsident
Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr
Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Klubobmann!
Ich verstehe
schon, dass Sie die Aktuelle Stunde damit vorbereiten wollen. Dazu sind wir
beide ja auch lang genug im Geschäft (Heiterkeit
bei der ÖVP.), das war gar nicht böse gemeint, eher liebevoll. Es ändert
nur nichts an der Tatsache, dass Ihre Argumente nur eingeschränkt richtig, aber
vor allem politisch nicht brauchbar sind, denn dass es Unterschiede bei einem
KWK-Zuschlag gibt, liegt zum Beispiel am KWK, weil es in Wien in einem großem
Ausmaß Kraft-Wärme-Kopplungen gibt, in anderen Bundesländern sehr wenig. Bei
anderen Bereichen, wie zum Beispiel bei den Kleinwasserkraftwerken, den
Kleinkraftwerken, schaut die Welt ein bisschen anders aus. Da gibt es in Wien
vielleicht ein halbwegs nennenswertes - da werden wir erst sehen, ob das
anerkannt wird -, aber sonst nicht wirklich.
Aber in den
anderen Bundesländer spielt das eine größere Rolle. So schlagen sich natürlich
- und das ist schon der Sinn der Sache - hier jene Möglichkeiten nieder, die
uns das ELWOG als Wiener einräumt, auch dabei Wiener Interessen zu vertreten.
Das spiegelt sich natürlich auch in den entsprechenden Verordnungen wider. Das
will ich außer jeden Zweifel stellen. Also dort, wo es KWK gibt, dort ist auch
die Abgeltung für zusätzliche Kosten richtig und gut.
Ich darf Sie
daran erinnern, dass der Herr Bundesminister etwa bei der Frage der Berechnung
der stranded costs auch entsprechende Überlegungen angestellt hat, weil etwa
die Frage des Wasserkraftwerks Wien nach Rechtsmeinung des Verbunds und nach Rechtsmeinung
des Ministeriums als stranded cost abzubuchen ist und sohin auch umgelegt
werden kann, und die machen ein Vielfaches von dem aus, was bei uns der
KWK-Zuschlag ist.
Ich will auch
gar nicht davon reden, dass die Energieabgabe vom Österreichischen
Bundesministerium beispielsweise verdoppelt wurde, nämlich von 10 auf 20 g
angehoben wurde. Daher halte ich das mit der Wien-Steuer auf den Strom für eine
verwegene Geschichte.
Weil ich davon
ausgegangen bin, dass Sie heute die Aktuelle Stunde vorbereiten, habe ich Ihnen
diese kleine Grafik hier mitgebracht. (Der
Redner zeigt eine Grafik.) Der können Sie entnehmen, dass das, was den
Kunden interessiert, nämlich das, was er für den Strom zahlt, in Wien immer
noch am drittniedrigsten in ganz Österreich ist. Am drittniedrigsten in ganz
Österreich! Das ist der entscheidende Punkt. Es heißt, wir haben ein tolles
Angebot in Österreich für den Haushaltskunden und es wird sich
selbstverständlich auch an jener Vereinbarung, die wir mit der Wiener
Wirtschaftskammer getroffen haben und die den Gewerbebereich betrifft, nichts ändern.
Auch hier wird die Situation gleich bleiben.
Wir stehen hier selbstverständlich auch zu unserem
Vertrag, so wie wir auch zu den Verträgen mit der großen Industrie stehen. Aber
da ist ohnehin der Vertrag zwischen dem Unternehmen WIENSTROM und den
Unternehmen wie etwa General Motors, Philips oder Siemens. Die brauchen uns
dabei nicht, die regeln es sich ohnehin selbst.
Präsident
Johann Hatzl: Nächste
Zusatzfrage stellt Herr Abg Stark.
Abg Rudolf Stark (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr
Landeshauptmann!
Im Hinblick auf die Vollliberalisierung des Strommarkts
ab 1. Oktober hat WIENSTROM schon vor dem Sommer Tarifkunden angeschrieben
und günstigere Stromlieferverträge angeboten. Einerseits wurde bei diesen
Angeboten ein günstigerer Tarif angeboten, andererseits mussten sich diese
Kunden für einen längeren Zeitraum, je nach Vertrag, bis Ende 2002 oder 2003
binden.
Im Oktober hat nun WIENSTROM jene Kunden, die sich
nicht gebunden haben, nochmals angeschrieben. Dieses Neuangebot vom Oktober war
wesentlich günstiger, als jenes Angebot vom Sommer. Demnach ist jener
Kundenkreis, der sich bereits im Sommer an WIENSTROM gebunden hat, jenem
benachteiligt, die sich jetzt erst an WIENSTROM binden.
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Könnten Sie sich
für jene WIENSTROM-Kunden, die sofort einen längerfristigen Vertrag
abgeschlossen haben, bemühen, dass auch deren Verträge im Sinne eines fairen,
liberalisierten Strommarkts den nun wesentlich besseren Bedingungen von
WIENSTROM angeglichen werden?
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