Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 60
finden ist, weder in
der Regierungserklärung von 96 noch in dem Arbeitsübereinkommen zwischen
der ÖVP und der SPÖ. Ich nehme an, dass Ihnen beide Dokumente hinlänglich
bekannt gewesen sind und Sie das daher auch wissend so gemacht haben, wie Sie
es gemacht haben. Und Sie werden gleichzeitig mit Sicherheit auch verstehen,
dass ich bei Zitaten vorsichtig bin.
Aber im
gegenständlichen Fall ist ja gar nichts zu bestreiten. Ja, selbstverständlich
gibt es auch heute solche Aktivitäten, hat es in der Vergangenheit solche
Aktivitäten gegeben. Gerade in einem Bereich, wo es sehr viel auf
Persönlichkeit und Menschlichkeit ankommt, auf die persönlichen
Lehrer-Schülerbeziehungen ankommt, auf die Lehrer-Elternbeziehungen ankommt,
ist es natürlich gut und richtig, dass in der Schulgemeinschaft, in der Klassengemeinschaft
Entscheidungen getroffen werden, solche Dinge wie zum Beispiel einen Ausflug
zum Christkindlmarkt zu organisieren. Aber ich weiß auch von den unzähligen
Absagen beispielsweise von Schulschikursen, von Landschulwochen und Ähnlichem.
Wir stimmen da sicher überein, dass das insbesondere
den Kindern wehtut, denn auch wir sind in unserer Schulzeit gerne auf Schikurs
gefahren. Wir waren stolz darauf, wenn wir dann etwa bei den Abschlussrennen
auf der Schiwoche halbwegs einen Platz belegt haben, weil man dann nicht
zuletzt auch in der Schülerhierarchie einen entsprechenden Platz eingenommen
hat. Es hat uns Spaß gemacht und es ist schade, dass es zurzeit diese Dinge in
überreichem Ausmaß nicht mehr gibt. Ich kritisiere zweifelsfrei auch hier, dass
dies nicht mehr in einem Art Regelangebot für alle Kinder da ist, sondern dass
es in einem sehr hohen Ausmaß darauf ankommt, ob hier zusätzlich finanzielle
Anreize durch Elternvereine geboten werden. Das ist sozusagen so mein
Kernproblem dabei.
Die Frage der
moralischen Rechtfertigung, die Sie hier angesprochen haben, habe ich in der
Tat, da gebe ich Ihnen Recht, nicht zu beurteilen.
Präsident
Johann Hatzl: Die letzte
Zusatzfrage hat Frau Abg Jerusalem.
Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): In Anbetracht der Tatsache,
dass in Wien jede Schule entweder rot oder schwarz ist, war die Anmerkung vom
Herrn GR Strobl ein guter Scherz und ich danke dafür. Das heitert in der Früh
auf.
Aber nun einmal
zu meiner nächsten Frage.
Der neue
Schulführer, der für das nächste Jahr gilt (Die Rednerin zeigt einen
Schulführer.) - das ist er nicht, der schaut ein bissel anders aus, ich habe
ihn aber noch nicht in der Hand -, zählt bei jeder einzelnen Schule diese
unverbindlichen Übungen auf. Das ist das, worüber wir gerade geredet haben, nämlich das macht den Kindern Spaß und musste leider
gestrichen werden.
Jetzt sind die Erhebungen zum neuen Schulführer
gelaufen, bevor alle diese Kürzungen stattgefunden haben. Das heißt, die
unverbindlichen Übungen stehen nach wie vor drinnen und sind angeführt. Die
Eltern, die das in die Hand bekommen, werden also völlig in die Irre geführt
und können sich an Hand dieses Schulführers kein Bild darüber machen, was eine
Schule wirklich anbietet. Da steht dann zum Beispiel "Darstellendes
Spielen" oder "Töpfern, Schach, Theater, Tennis, Sprachwerkstatt,
Schulchor, Eis laufen" und so weiter. Das steht alles noch drinnen.
Was werden Sie
tun oder wird der Schulführer eingestampft, damit die Eltern nicht an der Nase
herumgeführt werden? (LhptmStin Grete Laska: Es wird ein Korrekturblatt kommen!)
Präsident
Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr
Michael Häupl: Frau
Landtagsabgeordnete!
Ich danke Ihnen dafür, dass Sie mich darauf aufmerksam
gemacht haben, nachdem ich den Fertigdruck noch nicht und das Manuskript mit
Sicherheit vorher nicht gelesen habe.
Ich werde die
Frau Stadtschulratspräsidentin auf diesen Umstand aufmerksam machen, dass hier
die Realität mit dem Schulführer nicht übereinstimmt.
Präsident
Johann Hatzl: Danke. - Die
3. Anfrage (PrZ 0019/LM/01-KVP) wurde von Herrn Abg Tschirf
gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Erachten Sie
weitere rechtliche Regelungen zur Ermöglichung eines fairen Wettbewerbs im
liberalisierten (?) Strommarkt für notwendig?
Ich bitte um
die Beantwortung.
Lhptm Dr
Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Klubobmann!
Sie fragen, ob
ich weitere rechtliche Regelungen zur Ermöglichung eines fairen Wettbewerbs im
liberalisierten - Sie haben ein Fragezeichen hinzugefügt, das für mich nicht
unbedingt nachvollziehbar ist, außer wir meinen in der Tat dasselbe, was ich
fast nicht glauben kann - Strommarkt für notwendig erachte, dann würde ich
sagen, zum einen "Nein", weil ja der Herr Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit, Dr Bartenstein, eine umfassende Regelung im Ausmaß von
immerhin 71 Paragraphen im Rahmen des Bundesgesetzes, mit dem die
Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird, den
so genannten ELWOG, erlassen hat.
Wie Sie noch
besser wissen als ich, stützt sich diese Regelung auf die
Grundsatzgesetzgebungskompetenzen des Bundes gemäß Artikel 12 der Bundesverfassung,
weshalb den Ländern im Rahmen entsprechender Ausführungsregelungen nur sehr
geringer Spielraum verbleibt.
Zum anderen werden
ausschließlich Kompetenzen des Bundes in Gesetzgebung und Vollziehung in Anspruch
genommen, weshalb auch der Landeshauptmann nur sehr eingeschränkt im Rahmen der
mittelbaren Bundesverwaltung tätig werden kann. Wie Sie sehen, verfügt der Bund
in Fragen der Regelung des Strommarkts über umfassende Regelungskompetenzen und
ich gehe davon aus, dass Herr Bundesminister
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