Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 101 von 130
Die Berichterstatterin ist Frau amtsf StR Dipl Ing Kossina.
Sie hat das Wort.
Berichterstatterin amtsf
StR Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren!
Der Bundesgesetzgeber hat
mit dem Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird, die für
die Regelung des Arbeitsrechts in der Land- und Forstwirtschaft aufgestellten
Grundsätze geändert. Daher wurde auch die Wiener Landarbeitsordnung 1990 als
Landesausführungsgesetz entsprechend angepasst.
Ich ersuche, die
entsprechende Novelle zu beschließen.
Präsident Johann Hatzl:
Meine Damen und Herren! Es liegt dazu keine Wortmeldung vor. Wir kommen gleich
zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage
einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen,
um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist in erster Lesung einstimmig angenommen.
Wenn kein
Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein
Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. -
Dieses Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 2 (PrZ 198/01-MDBLTG).
Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das
Betriebsaktionen-Verbotsgesetz aufgehoben wird.
Die Berichterstatterin ist Frau amtsf StR Mag
Brauner, und ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten. Sie hat das Wort.
Berichterstatterin amtsf StR Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und
Herren!
Ich ersuche Sie, diesem Gesetzesentwurf, der das
Betriebsaktionen-Verbotsgesetz aufheben wird, zuzustimmen.
Präsident Johann Hatzl:
Auch hier gibt es keine Wortmeldung. Daher kommen wir gleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage
einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen,
um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig angenommen.
Wenn kein
Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein
Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das
ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 3 (PrZ 330/01-MDBLTG).
Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz
betreffend den Grunderwerb durch Ausländer in Wien geändert wird.
Die Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StR Mag
Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StR Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und
Herren!
Ich bitte Sie, der Änderung des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes
zuzustimmen.
Präsident Johann Hatzl:
Meine Damen und Herren! Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung
schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen
Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau
StR Mag Vassilakou.
StR Mag Maria Vassilakou:
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Guten Abend! Kalispera, kiries ke kirii! (Ruf bei der
ÖVP: Kalinichta!) Ja, kalinichta ist auch gut!
Ich weiß, Amtssprache und Verhandlungssprache in
diesem Saal ist Deutsch. Des Deutschen bin ich ausreichend kundig, aber ich
wollte die Gelegenheit nutzen, um vielleicht einmal ein paar von Ihnen daran zu
erinnern, dass in dieser Stadt Gott sei Dank viel, viel mehr Sprachen als nur
Deutsch gesprochen werden, dass wir stolz darauf sein sollten, dass wir uns
vielleicht gerade in diesen Tagen, in denen nur von Deutschunterricht die Rede
ist, uns dessen besinnen sollten, dass es Menschen gibt, die auch eine Muttersprache
neben der deutschen Sprache haben, deren sie mächtig sind und auf die sie
täglich angewiesen sind, und dass man das vielleicht nicht gänzlich vergessen
sollte beziehungsweise nicht so tun sollte, wie wenn das alles überhaupt keine
Bedeutung für dieses Land hätte, überhaupt keine Bedeutung für diese Stadt
hätte, überhaupt etwas Überflüssiges wäre, vielleicht auch ein Hindernis, ja
vielleicht sogar ein Zeichen von Integrationsunwilligkeit wäre.
Insofern noch einmal: Kalispera - und ich hoffe, dass
mir das niemand als Integrationsunwilligkeit auslegt.
Zum Ausländergrunderwerbsgesetz: Zunächst ist das ein
Gesetz, das in den letzten Jahren erfreulicherweise sehr stark vereinfacht
worden ist, und zwar im Zusammenhang mit den Verwaltungsabläufen, was ich auch
sehr begrüßen möchte. Nichtsdestoweniger möchte ich daran erinnern, dass ich
auch in der Vergangenheit des Öfteren angeregt habe, dass man es vielleicht
weiterhin vereinfachen könnte. Denn es gäbe auch diese Möglichkeit, sofern es
sich um den erstmaligen Grunderwerb handelt von Objekten, die nicht größer als
200 Quadratmeter sind und die für den Eigengebrauch von Familien bestimmt
sind. Da wäre es vielleicht sinnvoll, diese zur Gänze aus der
Bewilligungspflicht herauszunehmen und dadurch sozusagen eine weitere
Vereinfachung für die Verwaltung zustande zu bringen, aber auch für die Betroffenen,
die dann nicht mit ein paar Wochen Wartezeit rechnen müssten. Aber darüber
können wir wahrscheinlich auch zu einem anderen Zeitpunkt sprechen.
Ich möchte jetzt vielmehr die Gelegenheit nutzen,
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