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Landtag, 3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 101 von 130

 

Die Berichterstatterin ist Frau amtsf StR Dipl Ing Kossina. Sie hat das Wort.

 

Berichterstatterin amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird, die für die Regelung des Arbeitsrechts in der Land- und Forstwirtschaft aufgestellten Grundsätze geändert. Daher wurde auch die Wiener Landarbeitsordnung 1990 als Landesausführungsgesetz entsprechend angepasst.

 

Ich ersuche, die entsprechende Novelle zu beschließen.

 

Präsident Johann Hatzl: Meine Damen und Herren! Es liegt dazu keine Wortmeldung vor. Wir kommen gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dieses Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 2 (PrZ 198/01-MDBLTG). Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Betriebsaktionen-Verbotsgesetz aufgehoben wird.

 

Die Berichterstatterin ist Frau amtsf StR Mag Brauner, und ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten. Sie hat das Wort.

 

Berichterstatterin amtsf StR Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich ersuche Sie, diesem Gesetzesentwurf, der das Betriebsaktionen-Verbotsgesetz aufheben wird, zuzustimmen.

 

Präsident Johann Hatzl: Auch hier gibt es keine Wortmeldung. Daher kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 3 (PrZ 330/01-MDBLTG). Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend den Grunderwerb durch Ausländer in Wien geändert wird.

 

Die Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StR Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StR Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte Sie, der Änderung des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes zuzustimmen.

 

Präsident Johann Hatzl: Meine Damen und Herren! Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau StR Mag Vassilakou.

 

StR Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Guten Abend! Kalispera, kiries ke kirii! (Ruf bei der ÖVP: Kalinichta!) Ja, kalinichta ist auch gut!

 

Ich weiß, Amtssprache und Verhandlungssprache in diesem Saal ist Deutsch. Des Deutschen bin ich ausreichend kundig, aber ich wollte die Gelegenheit nutzen, um vielleicht einmal ein paar von Ihnen daran zu erinnern, dass in dieser Stadt Gott sei Dank viel, viel mehr Sprachen als nur Deutsch gesprochen werden, dass wir stolz darauf sein sollten, dass wir uns vielleicht gerade in diesen Tagen, in denen nur von Deutschunterricht die Rede ist, uns dessen besinnen sollten, dass es Menschen gibt, die auch eine Muttersprache neben der deutschen Sprache haben, deren sie mächtig sind und auf die sie täglich angewiesen sind, und dass man das vielleicht nicht gänzlich vergessen sollte beziehungsweise nicht so tun sollte, wie wenn das alles überhaupt keine Bedeutung für dieses Land hätte, überhaupt keine Bedeutung für diese Stadt hätte, überhaupt etwas Überflüssiges wäre, vielleicht auch ein Hindernis, ja vielleicht sogar ein Zeichen von Integrationsunwilligkeit wäre.

 

Insofern noch einmal: Kalispera - und ich hoffe, dass mir das niemand als Integrationsunwilligkeit auslegt.

 

Zum Ausländergrunderwerbsgesetz: Zunächst ist das ein Gesetz, das in den letzten Jahren erfreulicherweise sehr stark vereinfacht worden ist, und zwar im Zusammenhang mit den Verwaltungsabläufen, was ich auch sehr begrüßen möchte. Nichtsdestoweniger möchte ich daran erinnern, dass ich auch in der Vergangenheit des Öfteren angeregt habe, dass man es vielleicht weiterhin vereinfachen könnte. Denn es gäbe auch diese Möglichkeit, sofern es sich um den erstmaligen Grunderwerb handelt von Objekten, die nicht größer als 200 Quadratmeter sind und die für den Eigengebrauch von Familien bestimmt sind. Da wäre es vielleicht sinnvoll, diese zur Gänze aus der Bewilligungspflicht herauszunehmen und dadurch sozusagen eine weitere Vereinfachung für die Verwaltung zustande zu bringen, aber auch für die Betroffenen, die dann nicht mit ein paar Wochen Wartezeit rechnen müssten. Aber darüber können wir wahrscheinlich auch zu einem anderen Zeitpunkt sprechen.

 

Ich möchte jetzt vielmehr die Gelegenheit nutzen,

 

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