Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 62 von 130
Mag Rüdiger Maresch.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächste ist Frau Abg Reinberger zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Brigitte Reinberger (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Naturschutzbericht listet jene Maßnahmen auf, mit
denen versucht werden soll, die Natur, die Umwelt zu schützen und damit auch
die Lebensqualität so gut wie möglich zu erhalten und so hoch wie möglich zu
halten.
Wien will Umweltmusterstadt sein, daher gibt es auch
viel zu tun. Der Bericht umfasst aber auch einige Bereiche, in denen die
Stadtpolitiker versagt haben, zum Beispiel wenn es um die Einkommenssituation
der Wiener Landwirte geht. Im Bericht heißt es dazu:
"Die Einkommenssituation der Wiener LandwirtInnen
hat sich seit dem Beitritt zur EU im Vergleich zu jenen der übrigen
Bundesländer überproportional verschlechtert. Im Gemüsebau ist die
Endproduktion um 56 Prozent eingebrochen. Im Ackerbau liegt der Einbruch
mit 37 Prozent etwas unter dem bundesweiten Durchschnitt. Der Vorteil, im
Nahbereich der Konsumenten zu produzieren, wird für einen direkten Absatz, der
den Verkauf zu höheren Erzeugerpreisen ermöglichen würde, wenig genutzt.
Lediglich im Weinbereich ist das der Fall. Bei Gemüse hingegen dominiert die
Absatzorganisation LGV und die Produkte des Ackerbaus werden vor allem an
Genossenschaften und Mühlen im Umland geliefert."
Wir haben in der vorigen Legislaturperiode Anträge
eingebracht, die die Wiener Gemüsebauern fördern sollen. Wir haben darin den
Landeshauptmann ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die öffentlichen
Einrichtungen - Spitäler, Seniorenheime, Kindergärten, Schulen - ihre
Lebensmittel verstärkt bei Wiener Gärtnern kaufen.
Der Herr Landeshauptmann hat gesagt, das ist nicht
möglich. Da habe ich eigentlich, Kollege Klucsarits, den Einsatz der ÖVP
vermisst. Immerhin sind die Landwirte in erster Linie doch Ihre Klientel, und
ich war sehr traurig darüber, dass die ÖVP sich nicht intensiver dafür
eingesetzt hat, dass der Landeshauptmann Maßnahmen zur Verbesserung der Situation
der Wiener Gärtner und der Wiener Landwirtschaftsbetriebe setzt.
Ein weiterer Bereich war die Aufhebung der ex lege-Schutzgebiete.
Der Kollege von den GRÜNEN - er ist jetzt nicht da - hat schon ein bisschen
dazu gesprochen. Diese ex lege-Schutzbestimmungen betreffend
Landschaftsschutzgebiete für den 1., 3., 4., 7. und 9. Bezirk wurden mit
der Begründung aufgehoben, dass es dort vielfach eigentlich nichts mehr zu
schützen gäbe. Jetzt muss man aber wissen, dass gerade Bewohner in den
innerstädtischen Bezirken eine sehr hohe Sensibilität aufweisen, wenn es darum
geht, dass das wenige Grün, das es dort gibt, nicht mehr geschützt werden soll.
Das mag jetzt ein sehr subjektives Befinden sein, aber ich finde, dass man als
Politiker auch auf subjektive Empfindungen und Ängste eingehen soll.
Wir haben daher einen anderen Weg gewählt als die
GRÜNEN. Wir haben gesagt, wir wollen konstruktiv eine Verbesserung
herbeiführen, und haben folgenden Vorschlag gemacht: Wir lehnen die Aufhebung
dieser Bestimmung nicht ab, würden uns aber wünschen, dass die Dienststellen
der Stadt Wien gemeinsam mit den Bezirken überprüfen mögen, wo einzelne
Bereiche, statt als Gesamtes als Landschaftsschutzgebiet normiert zu sein, da
und dort als geschützter Landschaftsteil gelten könnten.
Auch dieser Wunsch ist uns abgelehnt worden, mit der
dahin gehenden Begründung - ich habe die Antwort leider Gottes jetzt nicht da,
aber es kann sie natürlich jeder dann in den Unterlagen nachlesen -, dass das,
was es dort an Parkanlagen gebe, ohnehin nicht mehr naturnahe und daher nicht
schützenswert sei.
Ich glaube nicht, dass Bewohner von innerstädtischen
Bezirken sehr viel Verständnis dafür haben, dass jetzt das bisschen Grün - ob
jetzt noch naturbelassen oder künstlich angelegt - nicht mehr geschützt werden
soll.
Manche Beeinträchtigungen der Umwelt, der Lebensqualität
sind lokal und hausgemacht. Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang an dieses
leidige Problem der Hundehaltung in Wien. Wir haben lange darüber diskutiert.
Es ist ein Gesetzesentwurf erstellt worden, der hinsichtlich Hundehaltung sehr
strenge Regelungen vorgesehen hat, der aber nicht kam, denn es kam nämlich die
Wahl und eine neue Umweltstadträtin. Jetzt ist es so, dass überhaupt keine neue
Regelung vorgesehen ist. Das heißt, die Einhaltung von Verpflichtungen aus dem
Tierschutz- und Tierhaltegesetz wird ganz einfach weiterhin nicht kontrolliert
und die Nichteinhaltung auch weiterhin nicht sanktioniert.
Das noch unangenehmere und die Bevölkerung sehr wohl
ärgernde und betreffende Problem des Hundekots ist nach wie vor nicht gelöst.
Man verweist darauf, dass es genügend gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen
gibt, die diesbezügliche Regelungen vorsehen, aber wir wissen alle: Die
Hundehalter wissen es zum Teil nicht - mitunter nicht einmal die betreffenden
Stellen -, in welchen Gesetzen geregelt ist, wo Hunde überall nicht ihren Kot
absetzen dürfen. Weil es diesbezüglich jedoch keine Kontrollen und auch keine
Strafen bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen gibt, handelt es sich hier
letztlich um Normen, deren Einhaltung à la longue überhaupt nicht sichergestellt
werden kann. Das aber betrifft die Bevölkerung und das ärgert die Bewohner
Wiens. Das war eines der meistgenannten Themen, wenn es um die Frage "Was
bewegt die WienerInnen?" geht, auch im Wahlkampf, und auch diesbezüglich
ist seither nach wie vor nichts geschehen.
Viele Beeinträchtigungen - und das ist das Problem des
Umweltschutzes schlechthin - sind überregional. Es kann sozusagen - um ein
Sprichwort etwas umzu
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