Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 69 von 74
Wiener Kinder.
Ich bitte
nochmals um Ihre Zustimmung. (Beifall bei
der SPÖ.)
Präsident
Johann Römer: Wir kommen nun
zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich
bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und
Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke. Das Gesetz ist somit in
erster Lesung mehrstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen
lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung
zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit in
zweiter Lesung ebenfalls mehrstimmig beschlossen.
Die Postnummer 6 (PrZ 329/01-MDBLTG)
betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über
die Hilfe für Behinderte (Behindertengesetz 1986) geändert wird.
Die Berichterstatterin hiezu ist Frau LhptmSt Laska. Ich bitte sie, die
Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin LhptmSt Grete Laska:
Meine Damen und Herren!
Ich ersuche Sie, auch diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben.
Präsident Johann Römer:
Danke. - Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir
gleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel
und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit
der Hand. - Danke. Somit ist das Gesetz in erster Lesung einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen
lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter
Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist
somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Die Postnummer 2 (PrZ 238/01-MDBLTG)
betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über
die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz) geändert
wird
Der Berichterstatter hiezu ist Herr amtsf StR Mag Dr Mailath-Pokorny. Ich
bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter amtsf StR Mag Dr Andreas Mailath-Pokorny: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält eine geringfügige Änderung des Wiener
Veranstaltungsgesetzes. Es handelt sich dabei lediglich um eine Änderung der
Schillingbeträge in EURO.
Ich bitte um Annahme des Gesetzestextes.
Präsident Johann Römer:
Danke. - Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir
gleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich
Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen
mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen
lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter
Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, damit ist das
Gesetz auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Die Postnummer 7 (PrZ 256/01-MDBLTG)
betrifft die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die
Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung
für die Jahre 2001 bis 2004.
Ich
bitte den Berichterstatter, Herrn LhptmSt Dr Rieder, die Verhandlung
einzuleiten.
Berichterstatter LhptmSt Dr Sepp Rieder:
Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Ich ersuche, der Vereinbarung nach 15a B-VG nach erforderlicher Debatte die
Zustimmung zu geben.
Präsident Johann Römer:
Danke. - Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg Dr Pilz zum Wort
gemeldet. Ich erteile es ihr.
Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Danke, Herr
Vorsitzender!
Die GRÜNEN werden diesen Entwurf für die Vereinbarung ablehnen, weil uns
wesentliche Punkte ungeklärt und nicht befriedigend gelöst zu sein scheinen,
weil nämlich hier im Wesentlichen das bestehende Finanzierungsmodell
festgeschrieben wird und vor allem die Folgen und Auswirkungen der
leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung auf den niedergelassenen
Bereich nicht in Rechnung gestellt werden. Und wir meinen, dass die
Qualitätssicherung und die Qualitätskontrolle hier ungenügend verankert sind.
Womit wir zufrieden sind in diesem Gesetz, ist die Tatsache, dass für
manche Funktionsbereiche, wie die Strahlentherapie oder andere intensive
Leistungen, wie Dialyse, Finanzierungspauschalen und eine gesonderte Abrechnung
veranschlagt werden.
Wir wollen diesen Tagesordnungspunkt zum Anlass nehmen, hier einen
Beschlussantrag einzubringen, der uns sehr wichtig erscheint. Am Montag in der
Gemeinderatssitzung bin ich bereits darauf eingegangen, dass wir die strahlentherapeutische
Versorgung in der Ostregion, also nicht nur in Wien, für absolut unzureichend
erachten, denn es ist notwendig, dass sich die Bundesländer, die hier betroffen
sind, nämlich Niederösterreich, Wien und Burgenland, endlich an einen Tisch
setzen und eine Übereinkunft treffen, wie sie diesen gesundheitspolitisch und
gesundheitlich so wichtigen Bereich finanziell absichern, wie sie die Kosten
langfristig hier auch bedecken, damit es möglich ist, dass jene Spitäler - und
das sind vor allem Wiener Spitäler -, die Leistungen auch für die
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