Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 68 von 74
wir dem nicht zustimmen.
(Beifall bei der FPÖ.)
Präsident
Johann Römer: Als nächste
Rednerin ist Frau Abg Jerusalem zum Wort gemeldet.
Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Ich möchte nur einige wenige Anmerkungen
machen.
Wir haben
zunächst einmal das Gesetz bekommen und im Gesetz steht tatsächlich drinnen,
dass Voraussetzung für die Bewilligung eben die Erfüllung dieser Verordnung
ist.
Jetzt muss ich
schon an der Stelle sagen, meine Damen und Herren, wenn Sie uns solche Gesetze
vorlegen, ohne die Verordnung dazu zu legen, sodass wir bei Durchsicht des
Gesetzes ja beim besten Willen nicht sagen können, ist das jetzt gut oder ist
das nicht gut, dann verursachen Sie bei uns ein sehr großes Problem.
Wir, vor allem
unser Jurist, haben zum Glück in den letzten Tagen sehr viele Telefonate
geführt, um festzustellen, ob das, wo die Verordnung von uns keineswegs
akzeptabel war - da waren ja Punkte drinnen, die waren absolut inakzeptabel -,
jetzt draußen ist, ja oder nein. Es ist uns dann wirklich mit viel Aufwand
durch eine sehr geglückte Kommunikation mit dem Herrn Köhler und auch natürlich
mit den Kindergruppen gelungen, festzustellen, dass es entschärft ist.
Nur, die
Vorgangsweise geht so natürlich nicht. Es kann doch nicht so sein, dass wir
dann immer sehr lange und mühsam recherchieren. Und wir haben es immer noch
nicht in der Hand. Wir haben natürlich dann die Möglichkeit, der Verordnung
nicht zuzustimmen, das stimmt schon.
Jetzt: Ganz
prinzipiell sind wir - meine Kollegin hat es gesagt - dafür, dass eine
gesetzliche Regelung gemacht wird. Und nur deswegen stimmen wir jetzt einmal
mit großem, mit großem Bauchweh zu und ich hätte gerne, dass in Zukunft die
Dinge anders gehandhabt werden.
Jetzt füge ich
eines hinzu: Was wir uns jedenfalls wünschen - und ich möchte, dass das sehr
ernst genommen wird -, ist, dass, wenn diese Räume angemietet und hergerichtet
sind, garantiert wird, und das müssen wir auf der politischen Ebene tun,
vielleicht kann man das in die Verordnung hineinschreiben, dass dann
unmittelbar eine Begutachtung, eine Besichtigung dieser Räume stattfindet und
vor Ort eine mündliche Bewilligung zur Inbetriebnahme ausgesprochen wird. Weil
was sicher nicht geht, ist, dass man die Räume anmietet, dann sind sie fertig
und dann entsteht eine Wartezeit bis die Räume angeschaut werden. Das geht
nicht, weil die Wartezeit muss bezahlt werden und inzwischen kann keine
Inbetriebnahme vorgenommen werden.
Was auch nicht
geht, ist, dass die Leute dann die Räume angemietet haben und vielleicht zwei
Monate auf einen Bescheid des Magistrats warten.
Ich erwarte
einfach jetzt, wenn wir dem zustimmen, dass das in der Verordnung so geregelt
ist, dass eine mündliche Bewilligung vor Ort stattfindet. So etwas kann man in
eine Verordnung hineinschreiben und ich möchte gerne, dass dem so ist, weil
sonst werden wir in der Folge der Verordnung nicht zustimmen können. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident
Johann Römer: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen.
Ich erteile
der Berichterstatterin das Schlusswort.
LhptmSt Grete Laska: Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ganz kurz zu
dieser Sorge. Diese kann ich Ihnen hier sofort nehmen, weil ich bereits bei der
letzten Diskussion, die wir hatten und die wir sehr eingehend, vor allem über
Kindergruppen, geführt haben, seit dieser Zeit gibt es auf der einen Seite das
Angebot für bestehende, aber auch noch für in Gründung befindliche
Kindergruppen, dass es eine Beratungsmöglichkeit vorher gibt.
Ich halte
nämlich sogar den Zeitpunkt, wenn schon angemietet ist, für zu spät, weil ich
es für schwachsinnig halte, wenn man einen Raum anmietet und dann erst
sozusagen selbst mündlich eine Zusage bekommt, weil dann zahlt man zumindest
ein Monat falsch Miete.
Es gibt die
Beratung hinsichtlich der Anmietung, auch der Unterstützung, unter Umständen
Räumlichkeiten zu finden, die günstiger sind, weil wir sehr oft, gerade in der
finanziellen Diskussion um die Dotierung der Kindergruppen, festgestellt haben,
dass teilweise sehr teure Räume angemietet werden, die noch dazu nicht 100-prozentig
entsprechend sind. Und weil ich damals schon mit StR Faymann und mit seinen
Mitarbeitern ein Gespräch geführt habe, wo ich gesagt habe, ich bitte auch hier
um Beratung, um unter Umständen hier Räume anzubieten, die günstiger sind und
den Gegebenheiten besser entsprechen.
Ich gehe hier
inhaltlich sogar noch ein Stück weiter, dass ich sage, die Beratung sollte
eigentlich vorher einsetzen, sodass man erst gar nicht anmietet, sollte der
Raum grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sein. Da gehen wir konform. Ich
werde meine Juristen bitten zu prüfen, inwieweit man das auch in die Verordnung
so hineinnehmen kann. Allerdings muss man insofern sehr vorsichtig sein, weil
ich fürchte, dass, wenn wir das als Verpflichtung in die Verordnung
hineinnehmen, das dann auch wieder auf Widerstand stoßen würde.
Also, ich sage
hier zu, dass wir eine Formulierung prüfen werden. Sage aber gleichzeitig die
Tatsache oder stelle fest, dass eine unserer Absichten es ist, dass die Beratung
eigentlich schon vorher einsetzt, bevor dieser ganze Genehmigungsprozess
überhaupt in Gang gesetzt wird.
Im Übrigen denke ich
mir, dass dieser Gesetzesentwurf eine Verbesserung und auch eine Absicherung
darstellt, weil die Rahmenbedingungen klarer sind und jedenfalls auch im Sinne
der flächendeckenden Tagesbetreuung in Wien ein wichtiger Stein sind,
jedenfalls auch im Sinne der Wiener Familien und der
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