Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 65 von 74
eine Sitzungsunterbrechung gewünscht wird, können wir das gerne tun. (Abg Dr Matthias Tschirf: Ich würde darum
ersuchen, dass einem demokratischen Recht Rechnung getragen wird!)
Gut, dann unterbreche ich für zehn oder fünf Minuten die Sitzung und wir
machen kurz eine Präsidiale.
(Die Sitzung wird
um 15.40 Uhr unterbrochen und um 16.11 Uhr wieder aufgenommen.)
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Ich darf die Abgeordneten wieder bitten, Platz zu nehmen.
Wir nehmen die unterbrochene Sitzung auf. Nach eingehenden Beratungen in
der Präsidiale sind wir übereingekommen, dass keine Verletzung der Geschäftsordnung
vorliegt, dass man aber sehr wohl diskutieren kann über Wortwahl und so weiter
und es wird auch weitere Überlegungen in der Präsidiale geben, was das
Rederecht von Anwälten und anderen Personen betrifft. Das heißt aber nicht,
dass es kein Rederecht geben soll, sondern wie gesagt, dass gemeinsame
Überlegungen über Form und Stil der Äußerungen angestellt werden.
In diesem Sinn darf ich Sie jetzt bitten fortzufahren, wo wir unterbrochen
haben und ich darf Herrn Dr Schmid um seine Wortmeldung bitten.
Kinder- und Jugendanwalt Dr Anton Schmid:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen
und Herren!
Ich möchte zwei Minuten darüber verlieren, warum die Kinder- und
Jugendanwaltschaft bezüglich des Ärztegesetzes sich wirklich sehr stark
eingesetzt hat und warum wir diesen Gesetzesentwurf so ablehnen. In diesem
Gesetz steht drinnen, dass Ärzte und Ärztinnen, die ein Kind untersuchen und
bei diesem Kind zum Beispiel im Bereich der Afterschleimhaut oder wo auch immer,
Anzeichen vorfinden, die den Verdacht erwecken, dass sexueller Missbrauch
erfolgt ist, gesetzlich verpflichtet werden sollen, Anzeige zu erstatten. Im
Gegensatz zum jetzt geltenden Gesetz, wo sie die Möglichkeit haben, vorerst den
Jugendwohlfahrtsträger zu benachrichtigen, der dann die dementsprechenden
Maßnahmen einleitet. Ich möchte Sie ersuchen, sich in die Situation ... Ja,
eine Ausnahme besteht, wenn der Verdacht sich auf den Vater oder auf die Mutter
richtet.
Ich weiß nicht, wie viele Ärzte und Ärztinnen in diesem Haus sind, aber ich
möchte Sie ersuchen sich zu überlegen, woran ein Arzt oder eine Ärztin auf
Grund von Verletzungen des Kindes erkennen soll, wer der Missbraucher oder die
Missbraucherin ist. Und wir haben eine Situation, die die Kinder bisher
geschützt hat und wir sind angeschossen worden, das sage ich jetzt wirklich so,
über Medien und auch sonst auf vielfältige Weise, dass wir diejenigen seien,
die gegen Kinderschutz auftreten und das muss ich in aller Schärfe
zurückweisen. (Beifall bei der SPÖ und
bei den GRÜNEN.)
Nur ganz wenige Punke noch zu meiner qualitativen Grenzüberschreitung bei
der Jugendvolksbefragung. Es wird behauptet, es seien suggestive
Fragestellungen gewesen. Ich möchte dazu nur sagen, die Fragestellungen sind
gemeinsam mit den Jugendlichen zu den Ausgehzeiten formuliert worden. Die
Jugendlichen selbst haben die Fragen vorgeschlagen. Wenn Prof Friedrich dazu
gesagt hat, der Vorschlag, der da drinnen gestanden ist, sei blanker Unsinn,
dann muss ich dazu sagen, dass ich Herrn Prof Friedrich sehr schätze, aber ich
schätze auch die Meinung der Jugendlichen und ich werde - und das habe ich auch
öffentlich bekannt gegeben -, auch wenn ich mich nicht dieser Meinung
anschließen kann, nicht verhindern, dass die Meinung der Jugendlichen hier mit
einfließt. (Beifall bei der SPÖ und bei
den GRÜNEN.)
Dann
noch eine Klarstellung zu dem Problem, über das wir das Gespräch mit dem
Jugendausschuss vor zwei Tagen gehabt haben. Herr Abg Strache, Sie haben
gesagt, dass ein interner Bericht irrtümlich dort hineingekommen ist. Das
stimmt nicht, sondern das war der offizielle Bericht oder das offizielle
Ergebnis des Fragebogens, den wir mit 500 Jugendlichen gemacht haben und
den wir auch in einer Pressekonferenz im Restaurant Fish and Orange öffentlich
vorgestellt haben und das war die Meinung von 500 Jugendlichen und das ist
kein Geheimnis und kein geheimes Papier gewesen.
Sie
haben mir vorgeworfen, dass ich manipulativ vorgehe und Wertungen treffe, - ich
bin nicht manipulativ vorgegangen, aber ich werte schon. Ich werte für die
Situation der Kinder und Jugendlichen, das ist mein Job und das steht auch in
unserem Gesetz drinnen.
Dass
wir Täterschutz betreiben und nicht Kinderschutz, das, glaube ich, haben wir
genügend bewiesen, dass das nicht passiert, sondern dass wir uns sehr wohl für
die Kinder und Jugendlichen einsetzen. Und zum Vorwurf, der immer wieder
auftaucht, dass wir zu politisch agieren: Es steht in unserem Gesetz drinnen,
dass wir uns für die Interessen der Kinder und Jugendlichen einzusetzen haben.
So steht es im Gesetz und wer es schafft, da nicht politisch zu sein, der möge
mir das zeigen. Und man möge mir auch zeigen - denn dieser Vorwurf steht ja
immer leicht dahinter -, dass wir oder dass ich parteipolitisch tätig war in
den sieben Jahren meiner Tätigkeit. - Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei den GRÜNEN.)
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Ich darf
der Berichterstatterin, Frau LhptmSt Laska, das Schlusswort erteilen.
Berichterstatterin
LhptmSt Grete Laska: Sehr
geehrte Damen und Herren!
Ich bedanke mich
trotzdem für die Diskussion, vor allem für jenen Teil der Diskussion, der sich
inhaltlich mit dem Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft auseinander
gesetzt hat. Es sind hier viele Themen angesprochen worden, die es gilt
weiterhin zu diskutieren, wo es gilt, die Anregungen, die in diesem Bericht
enthalten sind, ernst zu nehmen, es gilt, sich auch damit auseinander zu
setzen, wenn es zu bestimmten Punkten, wie von der zu Ihnen
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