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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 74

 

eine Sitzungsunterbrechung gewünscht wird, können wir das gerne tun. (Abg Dr Matthias Tschirf: Ich würde darum ersuchen, dass einem demokratischen Recht Rechnung getragen wird!)

 

Gut, dann unterbreche ich für zehn oder fünf Minuten die Sitzung und wir machen kurz eine Präsidiale.

 

(Die Sitzung wird um 15.40 Uhr unterbrochen und um 16.11 Uhr wieder aufgenommen.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Ich darf die Abgeordneten wieder bitten, Platz zu nehmen.

 

Wir nehmen die unterbrochene Sitzung auf. Nach eingehenden Beratungen in der Präsidiale sind wir übereingekommen, dass keine Verletzung der Geschäftsordnung vorliegt, dass man aber sehr wohl diskutieren kann über Wortwahl und so weiter und es wird auch weitere Überlegungen in der Präsidiale geben, was das Rederecht von Anwälten und anderen Personen betrifft. Das heißt aber nicht, dass es kein Rederecht geben soll, sondern wie gesagt, dass gemeinsame Überlegungen über Form und Stil der Äußerungen angestellt werden.

 

In diesem Sinn darf ich Sie jetzt bitten fortzufahren, wo wir unterbrochen haben und ich darf Herrn Dr Schmid um seine Wortmeldung bitten.

 

Kinder- und Jugendanwalt Dr Anton Schmid: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte zwei Minuten darüber verlieren, warum die Kinder- und Jugendanwaltschaft bezüglich des Ärztegesetzes sich wirklich sehr stark eingesetzt hat und warum wir diesen Gesetzesentwurf so ablehnen. In diesem Gesetz steht drinnen, dass Ärzte und Ärztinnen, die ein Kind untersuchen und bei diesem Kind zum Beispiel im Bereich der Afterschleimhaut oder wo auch immer, Anzeichen vorfinden, die den Verdacht erwecken, dass sexueller Missbrauch erfolgt ist, gesetzlich verpflichtet werden sollen, Anzeige zu erstatten. Im Gegensatz zum jetzt geltenden Gesetz, wo sie die Möglichkeit haben, vorerst den Jugendwohlfahrtsträger zu benachrichtigen, der dann die dementsprechenden Maßnahmen einleitet. Ich möchte Sie ersuchen, sich in die Situation ... Ja, eine Ausnahme besteht, wenn der Verdacht sich auf den Vater oder auf die Mutter richtet.

 

Ich weiß nicht, wie viele Ärzte und Ärztinnen in diesem Haus sind, aber ich möchte Sie ersuchen sich zu überlegen, woran ein Arzt oder eine Ärztin auf Grund von Verletzungen des Kindes erkennen soll, wer der Missbraucher oder die Missbraucherin ist. Und wir haben eine Situation, die die Kinder bisher geschützt hat und wir sind angeschossen worden, das sage ich jetzt wirklich so, über Medien und auch sonst auf vielfältige Weise, dass wir diejenigen seien, die gegen Kinderschutz auftreten und das muss ich in aller Schärfe zurückweisen. (Beifall bei der SPÖ und bei den GRÜNEN.)

 

Nur ganz wenige Punke noch zu meiner qualitativen Grenzüberschreitung bei der Jugendvolksbefragung. Es wird behauptet, es seien suggestive Fragestellungen gewesen. Ich möchte dazu nur sagen, die Fragestellungen sind gemeinsam mit den Jugendlichen zu den Ausgehzeiten formuliert worden. Die Jugendlichen selbst haben die Fragen vorgeschlagen. Wenn Prof Friedrich dazu gesagt hat, der Vorschlag, der da drinnen gestanden ist, sei blanker Unsinn, dann muss ich dazu sagen, dass ich Herrn Prof Friedrich sehr schätze, aber ich schätze auch die Meinung der Jugendlichen und ich werde - und das habe ich auch öffentlich bekannt gegeben -, auch wenn ich mich nicht dieser Meinung anschließen kann, nicht verhindern, dass die Meinung der Jugendlichen hier mit einfließt. (Beifall bei der SPÖ und bei den GRÜNEN.)

 

Dann noch eine Klarstellung zu dem Problem, über das wir das Gespräch mit dem Jugendausschuss vor zwei Tagen gehabt haben. Herr Abg Strache, Sie haben gesagt, dass ein interner Bericht irrtümlich dort hineingekommen ist. Das stimmt nicht, sondern das war der offizielle Bericht oder das offizielle Ergebnis des Fragebogens, den wir mit 500 Jugendlichen gemacht haben und den wir auch in einer Pressekonferenz im Restaurant Fish and Orange öffentlich vorgestellt haben und das war die Meinung von 500 Jugendlichen und das ist kein Geheimnis und kein geheimes Papier gewesen.

 

Sie haben mir vorgeworfen, dass ich manipulativ vorgehe und Wertungen treffe, - ich bin nicht manipulativ vorgegangen, aber ich werte schon. Ich werte für die Situation der Kinder und Jugendlichen, das ist mein Job und das steht auch in unserem Gesetz drinnen.

 

Dass wir Täterschutz betreiben und nicht Kinderschutz, das, glaube ich, haben wir genügend bewiesen, dass das nicht passiert, sondern dass wir uns sehr wohl für die Kinder und Jugendlichen einsetzen. Und zum Vorwurf, der immer wieder auftaucht, dass wir zu politisch agieren: Es steht in unserem Gesetz drinnen, dass wir uns für die Interessen der Kinder und Jugendlichen einzusetzen haben. So steht es im Gesetz und wer es schafft, da nicht politisch zu sein, der möge mir das zeigen. Und man möge mir auch zeigen - denn dieser Vorwurf steht ja immer leicht dahinter -, dass wir oder dass ich parteipolitisch tätig war in den sieben Jahren meiner Tätigkeit. - Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Ich darf der Berichterstatterin, Frau LhptmSt Laska, das Schlusswort erteilen.

 

Berichterstatterin LhptmSt Grete Laska: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bedanke mich trotzdem für die Diskussion, vor allem für jenen Teil der Diskussion, der sich inhaltlich mit dem Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft auseinander gesetzt hat. Es sind hier viele Themen angesprochen worden, die es gilt weiterhin zu diskutieren, wo es gilt, die Anregungen, die in diesem Bericht enthalten sind, ernst zu nehmen, es gilt, sich auch damit auseinander zu setzen, wenn es zu bestimmten Punkten, wie von der zu Ihnen

 

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