Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 56 von 74
und Politiker der SPÖ und als die MA 11. Da gibt es große
Meinungsunterschiede und deswegen möchte ich Ihnen die Namen dieser Expertinnen
und Experten, die damals für das neue Jugendwohlfahrtsgesetz hervorragende
Vorschläge gemacht haben, noch einmal in Erinnerung rufen.
Ich weiß, Sie sind anderer Meinung als diese Herrschaften, aber es waren
Herr Prof Dr Berger vom Neurologischen Krankenhaus Rosenhügel, Frau DSA
Bodendorfer, Herr DSA Timitz, Dunda, Aich, Prof Dr Friedrich, DSA Holzmüller,
Dr Jedelsky, Dr Jesionek, Mag Max und die Jugendanwälte. "Seitens der
MAG 11", so steht es hier, "folgte leider keine VertreterIn der
Einladung." - Ich weiß nicht, warum nicht. Ich meine, man kriegt auch
Einladungen am Tag bevor eine Sitzung stattfindet und kann dann leider nicht
hingehen. Sollte es so gewesen sein, dann ist es bedauerlich. Das kann ich mir
aber wirklich nicht vorstellen. Sollte die MA 11 trotz Einladung, die
etliche Tage vorher gekommen ist, dort einfach nicht hingegangen sein, dann
erlaube ich mir an dieser Stelle an der MA 11 eine heftige Kritik. So kann
es nicht sein. Da muss man sich schon zusammensetzen und über diese Ideen
diskutieren. Eine dieser Ideen war ja unter anderem zu schauen, wie
misshandelte, missbrauchte Kinder in Not und in Krisensituation auch außerhalb
der Magistratszeiten Hilfe finden können. Das war ja eine der Fragestellungen.
Ich nenne jetzt wirklich nur eine von sechs oder sieben.
Also, wenn sich da eine magistratische Abteilung nicht mit den Kinder- und
Jugendanwälten zusammensetzt, dann stimmt da etwas nicht. Irgendwas rennt da
vollkommen falsch und muss sich 100-prozentig ändern. Und ich hoffe, das wird
auch weitergegeben. (Abg Gerhard
Pfeiffer: Vielleicht weil sie nicht für die Freigabe von Cannabis sind!)
Bitte? (Abg Gerhard Pfeiffer: Vielleicht,
weil sie nicht für die Freigabe für Cannabis sind!) Nein, das war im Jugendwohlfahrtsgesetz
ja überhaupt nicht Thema. Das Jugendwohlfahrtsgesetz hat ja nichts mit Cannabis
zu tun. (Abg Gerhard Pfeiffer: Sie haben
gesagt, es waren die Sachverständigen dort.) Ja, die Sachverständigen, Herr
Pfeiffer, haben sich mit dem Jugendwohlfahrtsgesetz befasst. Ja. Und das
Jugendwohlfahrtsgesetz hat nix mit Cannabis zu tun. (Abg Gerhard Pfeiffer: Da haben nur Sie den Zusammenhang hergestellt!)
Nein, Herr Pfeiffer, vielleicht sind Sie kurz eingenickt. Ich gebe zu, diese
ganzen Sitzungen dauern schon wahnsinnig lang. Ja, das wäre möglich. Aber wenn
Sie jetzt mit mir reden, werden Sie gleich ... (Abg Gerhard Pfeiffer: Ich habe nicht geschlafen!) Sie werden
gleich wieder ganz wach sein!
Das Eine war die UNO-Kinderrechtskonvention. Das war der Anfang. Da haben
wir geredet darüber, ja. Dann über ... (Berichterstatterin
LhptmSt Grete Laska: Es hilft nichts!) Die Frau Stadträtin meint, es hilft
nix. Es hilft nix. Gut. Wir machen's ein anderes Mal. (Heiterkeit bei der SPÖ, bei der ÖVP und bei den GRÜNEN.) Es hilft
nix. Gut!
Ich möchte Sie nicht länger, Herr Pfeiffer, langweilen. Ich bin überzeugt,
auch Sie werden mit großem (Die Rednerin
zeigt den Bericht.) - so schaut er aus - Interesse diesen Bericht lesen.
Ich möchte vorschlagen - vielleicht kann man den Vorschlag aufgreifen -, dass
wir nach dem Sommer als Ausschuss uns einmal Zeit nehmen und das durchgehen und
schauen, was können wir gemeinsam als PolitikerInnen davon umsetzen. Das
wünsche ich mir.
Jetzt möchte ich mich abschließend nur noch ganz, ganz herzlich für den
hervorragenden, kritischen und wirklich ganz, ganz tollen Bericht bei den
Kinder- und Jugendanwälten auch bedanken. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN und der Abg Erika Stubenvoll.)
Präsident Johann Hatzl:
Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Ulm. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen
und Herren!
Bevor ich nun zum Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft komme, ad hoc
ein paar Worte zu dem, was meine Vorrednerin zum Thema "Drogen und
Prävention" gemeint hat.
Auf der einen Seite meinen Sie, Sie sind ganz bei uns und sind für alle
Maßnahmen der Prävention. Auf der anderen Seite sind Sie für die Straflosigkeit
des Haschisch-Konsums.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie das grundlegende System oder die
grundlegende Intention des gesamten Strafrechts nicht wissen, denn dieses
Grundprinzip des Strafrechts liegt in der Prävention. Um best- und stärkst
präventiv wirken zu können, stellt man eine gewisse Verhaltensweise unter die
Strafbarkeit, weil man hofft, mit diesem strengsten aller Mitteln jemanden von
einem unerwünschten Verhalten abzuhalten. Und wenn es tatsächlich dann dazu
kommt, dass ein Delikt verwirklicht wird, eine strafbare Handlung vorliegt,
dann darf eine Strafe auch nur dann vergeben werden, wenn dies als generalpräventiven
und aus spezialpräventiven Gründen notwendig ist, nämlich damit das einzelne
Individuum diese strafbare Handlung nicht mehr begeht und damit es auch
abschreckend gegenüber der Gesellschaft wirkt. Es ist also absolut widersinnig,
was wir da zum Thema Drogen von Ihnen hören mussten. (Beifall bei der ÖVP und bei der FPÖ.)
Aber ich komme nun zu den Kinder- und Jugendanwälten und darf dazu
festhalten, dass es schon in der Vergangenheit erforderlich war, immer wieder
die eine oder andere Maßnahme oder Wertung kritisch zu würdigen. In diesem Jahr
ist es allerdings zu einer qualitativen Grenzüberschreitung gekommen, und ich
wende mich da primär an den Kinder- und Jugendanwalt Herrn Schmid. Er steht im
Zentrum meiner Kritik. Und Ursache dafür ist die so genannte Erste Wiener
Jugendvolksbefragung, die an den Schulen vom 19. bis zum 26. April dieses
Jahres stattgefunden hat.
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