Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 52 von 74
hat die weitere Diskussion quasi ergeben, noch einen kleinen
Änderungsantrag einzubringen, den ich hier auch einbringen möchte, nämlich
namens der Abgen Schieder, Fuchs, Josef Wagner und David Ellensohn.
Dieser Antrag betrifft sowohl den Artikel 1 Ziffer 5 der
Regierungsvorlage, wo es genauso wie im Artikel 1 Ziffer 5
Abs. 7c und Abs. 7b eben darum geht, bezüglich Großbauvorhaben und
bezüglich Einkaufszentrum eine gleich lautendere Formulierung zu finden, um
auch zukünftige Interpretationsschwierigkeiten schon jetzt auszuräumen. Des
Weiteren geht es in dem Abänderungsantrag auch darum, dass eben auf Grund der
vorgesehenen detaillierten Grundlagenforschung eine Ausnahmeregelung gemäß
§ 69 entfallen soll, denn wenn eine detaillierte Grundlagenforschung
gemacht wurde und wenn dann ein Einkaufszentrum, ein Großbauvorhaben, gewidmet
wurde, sollen dann eben keine Ausnahmeregelungen passieren können. Außerdem
soll der Abänderungsantrag auch noch die Übergangsfragen lösen, weil wir ja
auch wissen, dass es natürlich nicht nur ab morgen, wo dieses Gesetz dann quasi
Gesetz wurde, solche Fragen gibt. Solche Fragen gibt’s ja auch schon zu den
bestehenden Gesetzen und diese gehören auch geregelt.
In diesem Sinne bitte ich sowohl um Zustimmung zum Abänderungsantrag, der
ja von allen vier Parteien getragen wurde, als auch zum vorliegenden Gesetzesentwurf.
(Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl:
Es gibt keine weitere Wortmeldung.
Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung.
Zuerst wird über den Abänderungsantrag abgestimmt, der zuvor referiert
wurde.
Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der
Hand. - Das ist einstimmig, damit ist der Abänderungsantrag beschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung der Vorlage einschließlich Titel und Eingang
in abgeänderter Form durch den Abänderungsantrag.
Wer dafür ist in erster Lesung, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung
mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, lasse ich sofort die zweite Lesung
vornehmen. - Ich sehe keinen Widerspruch.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter
Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, war nicht anders
zu erwarten. Es ist daher auch in zweiter Lesung einstimmig.
Wir haben damit auch diesen Tagesordnungspunkt erledigt. StR Faymann darf
ich für seine lange Verharrzeit recht herzlich danken. Diesmal hat er ja den
Vorteil, dass er etwas früher drangekommen ist. Meistens ist er beim Landtag
immer etwas später dran.
Wir kommen nun zur Postnummer 4 (PrZ 14/01-GJS)
der Tagesordnung. Sie betrifft den Tätigkeitsbericht 1999/2000 der Kinder-
und Jugendanwaltschaft Wien an den Wiener Landtag.
Ich freue mich, hier auch Frau Pinterits und Herrn Dr Schmid als die
Kinder- und Jugendanwälte der Stadt recht herzlich begrüßen zu können und bitte
sie, Platz zu nehmen. (Beifall bei der
SPÖ.)
Ich bitte die Berichterstatterin, Frau LhptmSt Laska, die Verhandlung
einzuleiten.
Berichterstatterin LhptmSt Grete Laska:
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Monika Pinterits! Lieber
Toni Schmid!
Zuallererst möchte ich sagen, dass ich mich so wie jedes Jahr auch heuer
dafür bedanke, dass hier im Landtag die Möglichkeit besteht, den Bericht der Kinder-
und Jugendanwaltschaft zu diskutieren. Ich bedanke mich auch dafür, dass ihr
beide diesen Bericht erarbeitet habt, aber nicht nur den Bericht erarbeitet
habt, sondern vor allem für eure Tätigkeit in diesem Berichtsjahr. Bedauern tu'
ich ein bisschen, dass wir auf Wunsch des Hauses diesen Bericht auch bereits im
Ausschuss natürlicherweise zur Vorlage gehabt haben und dass wie jedes Jahr -
kann man in der Zwischenzeit auch schon sagen - die Damen und Herren
Abgeordneten im Ausschuss, wo länger und ausführlich die Möglichkeit bestünde,
keinerlei Diskussion führen. Umso erfreulicher ist es, dass es zumindest heute
dazu eine Diskussion gibt, weil ich mir denke, dass dies auch die Notwendigkeit
und Wichtigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft in Wien bestätigt.
Ich möchte auch eines dazu sagen: Eigentlich aufmerksam gemacht durch eine
Journalistin, die mich heute gefragt hat, ob ich denn nicht ein Problem damit
hätte, dass der Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft in einigen Punkten
doch sehr kritisch ist, auch gegenüber Magistratsabteilungen, sage ich auch mit
aller Deutlichkeit: Es ist die Aufgabenstellung der Kinder- und
Jugendanwaltschaft, eindeutig und nur Lobbyismus und Position zu beziehen auf
Seiten der Kinder und Jugendlichen. Daher ist es aus meiner Sicht
selbstverständlich, dass es in bestimmten Bereichen Kritik gibt. Das ist für
uns alle sehr wichtig, denn nur wenn Dinge ausgesprochen werden, kann man sich
auch darüber unterhalten, wie man sie unter Umständen verändern kann. Das heißt
noch lange nicht, dass die gesetzgebenden Körperschaften oder auch der Wiener
Gemeinderat oder handelnde Personen, wo immer sie sind, sich 1 zu 1
nach diesen Kritikpunkten richten müssen, aber es ist zumindest die
In-Gang-Setzung einer Diskussion und daher notwendig und richtig. Für gerade
diesen Lobbyismus bedanke ich mich im Besonderen.
Wir befinden uns in den letzten eineinhalb Jahren und daher wird die
Situation, dass es gesetzliche Veränderungen auf Bundesebene gibt, die vor
allem auch die Situation von Jugendlichen betreffen, wahrscheinlich erst im
nächstjährigen Bericht vermehrt Niederschlag finden. Ich denke nur daran, dass
das Volljährigkeitsalter um ein Jahr gesenkt wurde, was nicht nur
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