Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 51 von 74
es nicht. Aber es ist ein sehr, sehr guter Anfang, wenn wir sagen, wir
haben auf Grund des Status quo nun eine Möglichkeit, damit wieder verstärkt
vorzugehen und Marktstrukturen auch der Städtestruktur entsprechend anzupassen
und hier gemeinsam leben zu lassen. Aber es wird möglich sein, dass der Markt
nach anderen Regulatorien in der Zukunft spricht, als dieses Gesetz es derzeit
zeigt.
Ich möchte da insbesondere von dem Auftrag, den die Stadtplanung noch unter
Dr Görg erhalten hat, ausgehen, nämlich hier Maßnahmen auszuarbeiten, die eine
zukünftige optimale Einbindung von Großbauvorhaben in die Stadtstruktur
sicherstellen sollten. Hier ging man einfach davon aus, in welcher Form das am
besten geschehen könnte, und hier ist lange überlegt worden und die
Stadtplanung hat das auch bei der Geschäftsgruppe Wohnbau sehr intensiv
vorgebracht, dass man das durch zivilrechtliche Verträge versuchen sollte zu
regeln, indem die jeweiligen Bauwerber oder Projektwerber darum ersucht werden,
Leistungen zu definieren, die sie der Stadt geben, und umgekehrt danach die
Stadt sagt, was sie den Projektwerbern geben kann, sodass man einen
zivilrechtlichen Vertrag zwischen Projektwerber und Stadt schließt.
Das ist aus meiner Sicht etwas sehr, sehr Gutes, weil man im Individualfall
hier entscheiden kann, weil man auch zukünftige Entwicklungen berücksichtigen
kann und weil es schwierig ist, so wie es nun die Wohnbaugruppe versucht hat,
heute Zonen festzulegen, wo Großbauvorhaben erfolgen sollten und man in Zukunft
nicht genau weiß, ob dann dort eine Großbauvorhabenzone wirklich eine solche
ist oder nicht.
Wir sind jedenfalls flexibler, wenn man auf zivilrechtliche Verträge
eingeht. Das ist nun einmal der Kompromiss, den wir heute gefunden haben, in
Zonen einzugehen. Das wird heute wahrscheinlich auch das Bedürfnis abdecken,
aber ich traue mich vorherzusagen, in einigen Jahren kann das ganz, ganz anders
ausschauen. Ich hoffe nicht, dass es schon in kürzerer Zeit ist, als in einigen
Jahren.
Die entsprechende architektonische Qualität könnte man dabei nämlich auch
durch Gutachterwettbewerbe, durch Gutachterverfahren sicherstellen und damit
auch wieder aktuell auf die jeweiligen Entwicklungen eingehen.
Mit den Zonen hat man natürlich auch dann das Problem, auf die bestehenden
Verfahren einzugehen, die heute bereits im Gange sind. Aber da hat man - und da
möchte ich auch allen danken, die sich hier damit sehr beschäftigt haben,
nämlich den Beamten und allen betroffenen Mandataren, die an diesem
Gesetzeswerk bereits mitgewirkt haben - auch den Begutachtungsentwurf noch
einmal abgeändert. Noch einmal abgeändert in dem Sinne, dass man die derzeit
laufenden Fälle von der künftigen Regelung ausnimmt, weil es für sie eine
besondere Erschwernis wäre, wie zum Beispiel die Neugestaltung des gesamten
Pratergeländes - ein ganz, ganz wesentlicher Punkt -, ein Messestandort, wo
Österreich zum gesamten Ausland konkurrenzfähig sein muss und wo wir hier durch
eine Gesetzesnovelle nicht eine Verschlechterung in Kauf nehmen wollten. Das
ist abgeändert worden. Das möchte ich auch als sehr, sehr positiv hervorheben.
Um dieses Kongress- und Messezentrum und diese Internationalität zu
erhalten, ist es, glaube ich, auch wichtig, dass man die Bestimmungen auch
immer im Vergleich mit den Bestimmungen, die in unserem Umland sind, sieht. Wir
sprachen in diesen Tagen in der Gemeinderatsdiskussion schon sehr, sehr intensiv
über die Vienna Region. Auch hier, in der Vienna Region, ist es ein Problem,
darauf einzugehen und auch zu berücksichtigen, wie die Regelungen in Niederösterreich,
wie sie im Burgenland sind. Da gibt es vielleicht auch noch Ansätze, die man
nunmehr daneben verfolgen sollte, vergleichen sollte und schauen sollte, ob man
hier nicht auch noch Verbesserungen bringen kann, die ein Abwandern von Wien in
das Umland und umgekehrt und die jeweiligen Schwierigkeiten verhindern könnte.
Solche Regelungen im Verbund zu machen, wäre sicherlich ein Punkt, den man für
die Zukunft mit aufnehmen könnte.
Abschließend lassen Sie mich dazu sagen: Ich glaube, dass dieses Projekt
das Ziel hat, den Markt und die Stadtstruktur in Einklang zu bringen. Stehen
wir nicht an, diesen Einklang, dieses System auch in Zukunft zu
vervollständigen und werden wir nicht müde - und da möchte ich den Herrn
Stadtrat sehr unterstützen -, schon von jetzt an genau zu verfolgen, wie sich
diese Novelle entwickelt und welche Maßnahmen wir in Zukunft - vielleicht sogar
schon bald - darauf setzen können oder müssen. Nehmen wir das dann ganz offen
an, ohne sagen zu müssen, wir müssen diese Novelle wieder verändern. Es ist
einfach so, dass der Markt im Fluss ist und darauf sollte man Rücksicht nehmen.
- Danke.
Präsident Johann Hatzl:
Danke. - Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Schieder. Ich erteile es ihm.
Abg Andreas Schieder (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr
Berichterstatter! Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte den einführenden Worten, die dieses Gesetzesvorhaben ja
umfassend geschildert haben, nicht allzu viel hinzufügen, sondern primär meine
Wortmeldung dazu benutzen, auch einen Abänderungsantrag einzubringen.
Denn wenn wir heute mit der Beschlussfassung über das Gesetz eines neuen
Widmungsverfahrens eine Zone für Großbauvorhaben schaffen, erhöhte
Aufmerksamkeit beim Erhebungsverfahren, einer Grundlagenforschung, bei der
Widmung für dieses Großbauvorhaben vorsehen beziehungsweise auch die
Umgehungsmöglichkeit, derer sich bis jetzt auch einige in der Stadt bedient
haben, nämlich dass man mehrere kleine Vorhaben durch Verbindungsgänge oder
Feuertüren verbindet und sich somit de facto ein Einkaufszentrum bauen kann, ohne
eines gewidmet zu haben, abschaffen, so ist es dennoch notwendig oder
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