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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 74

 

Vorgesetzten/Untergebenen-Verhältnis eintreten. Man muss natürlich Bericht erstatten, was da passiert ist, et cetera. Es ist also auch für die Behörde schlecht.

 

Und noch schlechter ist es, wenn der Anrainer vielleicht sogar Recht kriegt in dem gesamten Verfahren. Dann ist es ganz besonders schlecht, denn dann müssen sie zugeben, dass sie was dahing’schludert haben, was vielleicht sonst nicht der Fall gewesen wäre, hätten sie das während des Verfahrens bereits zur Kenntnis gehabt.

 

Und ich darf mir gar nicht ausmalen, was in diesem Zusammenhang passiert, wenn der Anrainer dann noch in die Instanzen geht, wenn der zur Bauoberbehörde geht, wenn der bis zum Verwaltungsgerichtshof geht. Wenn der das alles noch machen kann, dann hat der schon angefangen mit dem Bauen, der arme Teufel, aber das Ganze ist eingestellt auf Jahre.

 

Also, so was kann man sich doch nicht vorstellen. Und wenn hier der Verfassungsgerichtshof gesagt hat, nach all dem, dadurch würden der Gleichheitsgrundsatz beziehungsweise das rechtsstaatliche Prinzip verletzt, dann sage ich Ihnen. Durch den jetzigen Vorschlag, so wie er ist, würden der gesunde Menschenverstand und das Hirnanwendungsprinzip bei Gesetzwerdung verletzt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Daher bringe ich jetzt einen Abänderungsantrag dazu ein, der das Einfachste verlangt, nämlich dass der Bauwerber bereits bei Einreichung seines Bauvorhabens etwas vorlegt, und das ist nicht, wie wir gerade lang und breit gesprochen haben, ein Zettel, wo drinnen steht, ich will jetzt bauen, sondern das ist - steht ja drinnen im § 70a Abs. 1 - ein Plan, wo zumindest ein Ziviltechniker die Einhaltung aller behördlichen und baupolizeilichen Vorschriften bestätigt hat, et cetera. Also, das ist nicht irgendwas, sondern das ist im Normalfall ein Plan zur Einreichung dieses Bauverfahrens. Und daher sagen wir jetzt:

 

"Bei Einreichung des Bauvorhabens hat der Bauwerber für den Zeitraum von drei Monaten eine von der öffentlichen Verkehrsfläche beziehungsweise dem Aufschließungsweg deutlich und dauernd sicht- und lesbare Tafel an der von der Bauführung betroffenen Liegenschaft anzubringen, aus der hervorgeht,

 

1. um welches Bauvorhaben es sich handelt,

 

2. das Datum des Baubeginns und

 

3. die zuständige Baubehörde."

 

Das Datum natürlich des vermuteten Baubeginns bei Nichtuntersagung, ist ja ganz klar. Denn der, der einreicht, glaubt ja, dass seine Geschichte in Ordnung ist, und glaubt daher auch, dass er nach drei Monaten die Nichtuntersagung bekommt. Das ist das Datum, an dem er gerne zu bauen begänne, oder ein späteres, das kann er ja dazuschreiben.

 

"Eine derartige Tafel muss auch bei Baubeginn aufgestellt und mindestens drei Monate belassen werden."

 

Es kann ja sein, dass der erst vier Jahre, nachdem er eine Bauwilligung bekommen hat, zu bauen beginnt. Na, dann sollte schon noch einmal aufmerksam gemacht werden, wer ist denn das, was ist denn das und wo kann man sich eventuell beschweren, wenn etwas nicht so gemacht wird, wie es ursprünglich im Verfahren vorgeschrieben war.

 

"Grenzt die von der Bauführung betroffene Liegenschaft an mehrere öffentliche Verkehrsflächen" - da bleibe ich jetzt mit dem Änderungsantrag so, wie er ursprünglich war - "oder Aufschließungswege, ist an jeder dieser Verkehrsflächen eine solche Tafel anzubringen."

 

Ausreichend unterstützt. Bitte, lieber Herr Stadtrat. (Der Redner überreicht den Abänderungsantrag.) Das ist der eine Teil.

 

Und es gibt auch noch einen Abänderungsantrag zum Garagengesetz. Da geht es darum, dass eine Garage nur unter bestimmten Bedingungen errichtet werden darf. Und da soll jetzt ein Halbsatz angefügt werden. Das ist ein Entwurf, der mir seitens der sozialistischen Fraktion zugegangen ist:

 

"Bei Errichtung von Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen müssen mit Ausnahme der Errichtung von Häusern mit nur einer Wohnung oder von Reihenhäusern darüber hinaus mehr Stellplätze geschaffen werden, als auf den öffentlichen Verkehrsflächen durch die Herstellung der Einfahrt untergehen."

 

Also, die Idee ist ja richtig. Es soll nicht einer drei öffentliche Stellplätze damit behindern, weil er ein Garagentürl baut, und da drinnen hat dann ein Auto Platz. Na, das wäre ja wirklich ein völliger Blödsinn und eine Vergeudung von Parkplatz und von Parkmöglichkeiten, die in unserer heutigen Zeit sowieso nicht sehr gut gegeben sind.

 

Aber ich würde sagen: Zumindest die 1 zu 1-Sicht wäre für uns schon dienlich, und zwar für uns als Bürger, Mitbürger, und für uns als Stadt und als Stadtverwaltung, ganz einfach deswegen, weil es immer sinnvoller ist, es steht ein Auto drinnen als heraußen auf der Straße. (Zwischenruf des Abg Günter Kenesei.) Na sicherlich, ganz einfach, weil es für den Betroffenen ja sehr viele Vorteile hat, wenn das Auto nicht im Regen, nicht im Schnee steht, wenn er es nicht ausschaufeln muss. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg Günter Kenesei.) Ja, Herr Kenesei, von Ihnen aus werden wir sie noch woanders hinstellen, glaube ich. Sie haben ja sicher noch einige Räumlichkeiten, wo Sie Ihre sonstigen Hobbys austeufeln, nicht? Also, da werden wir dort die Autos hinstellen.

 

Aber ich glaube, dass es sinnvoll ist, dass zumindest die 1 zu 1-, wenn nicht 1 zu-mehr-Verpflichtung angeregt wird. Daher würde ich vorschlagen: Wenn dieser Änderungsantrag kommt und noch dahingehend geändert wird ... (Zwischenruf des Abg Günter Kenesei.) Gleich. Ich komme gleich auf Sie zurück, das mache ich gern. - Dass es zumindest so formuliert wird: Dass zumindest so viele Stellplätze geschaffen werden, als auf den öffentlichen Verkehrsflächen durch Herstellung der Einfahrt - und jetzt sagen wir bitte nicht "untergehen"; ich habe noch sehr wenige

 

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