Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 74
Vorgesetzten/Untergebenen-Verhältnis eintreten. Man muss natürlich Bericht
erstatten, was da passiert ist, et cetera. Es ist also auch für die Behörde
schlecht.
Und noch schlechter ist es, wenn der Anrainer vielleicht sogar Recht kriegt
in dem gesamten Verfahren. Dann ist es ganz besonders schlecht, denn dann
müssen sie zugeben, dass sie was dahing’schludert haben, was vielleicht sonst
nicht der Fall gewesen wäre, hätten sie das während des Verfahrens bereits zur
Kenntnis gehabt.
Und ich darf mir gar nicht ausmalen, was in diesem Zusammenhang passiert,
wenn der Anrainer dann noch in die Instanzen geht, wenn der zur Bauoberbehörde
geht, wenn der bis zum Verwaltungsgerichtshof geht. Wenn der das alles noch
machen kann, dann hat der schon angefangen mit dem Bauen, der arme Teufel, aber
das Ganze ist eingestellt auf Jahre.
Also, so was kann man sich doch nicht vorstellen. Und wenn hier der
Verfassungsgerichtshof gesagt hat, nach all dem, dadurch würden der
Gleichheitsgrundsatz beziehungsweise das rechtsstaatliche Prinzip verletzt,
dann sage ich Ihnen. Durch den jetzigen Vorschlag, so wie er ist, würden der
gesunde Menschenverstand und das Hirnanwendungsprinzip bei Gesetzwerdung
verletzt. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Daher bringe ich jetzt einen
Abänderungsantrag dazu ein, der das Einfachste verlangt, nämlich dass der
Bauwerber bereits bei Einreichung seines Bauvorhabens etwas vorlegt, und das
ist nicht, wie wir gerade lang und breit gesprochen haben, ein Zettel, wo
drinnen steht, ich will jetzt bauen, sondern das ist - steht ja drinnen im
§ 70a Abs. 1 - ein Plan, wo zumindest ein Ziviltechniker die
Einhaltung aller behördlichen und baupolizeilichen Vorschriften bestätigt hat,
et cetera. Also, das ist nicht irgendwas, sondern das ist im Normalfall ein
Plan zur Einreichung dieses Bauverfahrens. Und daher sagen wir jetzt:
"Bei Einreichung des Bauvorhabens hat der Bauwerber für den Zeitraum
von drei Monaten eine von der öffentlichen Verkehrsfläche beziehungsweise dem
Aufschließungsweg deutlich und dauernd sicht- und lesbare Tafel an der von der
Bauführung betroffenen Liegenschaft anzubringen, aus der hervorgeht,
1. um welches Bauvorhaben es sich handelt,
2. das Datum des Baubeginns und
3. die zuständige Baubehörde."
Das Datum natürlich des vermuteten Baubeginns bei Nichtuntersagung, ist ja
ganz klar. Denn der, der einreicht, glaubt ja, dass seine Geschichte in Ordnung
ist, und glaubt daher auch, dass er nach drei Monaten die Nichtuntersagung
bekommt. Das ist das Datum, an dem er gerne zu bauen begänne, oder ein
späteres, das kann er ja dazuschreiben.
"Eine derartige Tafel muss auch bei Baubeginn aufgestellt und
mindestens drei Monate belassen werden."
Es kann ja sein, dass der erst vier Jahre, nachdem er eine Bauwilligung
bekommen hat, zu bauen beginnt. Na, dann sollte schon noch einmal aufmerksam
gemacht werden, wer ist denn das, was ist denn das und wo kann man sich
eventuell beschweren, wenn etwas nicht so gemacht wird, wie es ursprünglich im
Verfahren vorgeschrieben war.
"Grenzt die von der Bauführung betroffene Liegenschaft an mehrere
öffentliche Verkehrsflächen" - da bleibe ich jetzt mit dem Änderungsantrag
so, wie er ursprünglich war - "oder Aufschließungswege, ist an jeder
dieser Verkehrsflächen eine solche Tafel anzubringen."
Ausreichend unterstützt. Bitte, lieber Herr Stadtrat. (Der Redner überreicht den Abänderungsantrag.) Das ist der eine
Teil.
Und es gibt auch noch einen Abänderungsantrag zum Garagengesetz. Da geht es
darum, dass eine Garage nur unter bestimmten Bedingungen errichtet werden darf.
Und da soll jetzt ein Halbsatz angefügt werden. Das ist ein Entwurf, der mir
seitens der sozialistischen Fraktion zugegangen ist:
"Bei
Errichtung von Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen müssen mit Ausnahme
der Errichtung von Häusern mit nur einer Wohnung oder von Reihenhäusern darüber
hinaus mehr Stellplätze geschaffen werden, als auf den öffentlichen
Verkehrsflächen durch die Herstellung der Einfahrt untergehen."
Also, die Idee ist ja richtig. Es soll nicht einer drei öffentliche
Stellplätze damit behindern, weil er ein Garagentürl
baut, und da drinnen hat dann ein Auto Platz. Na, das wäre ja wirklich ein
völliger Blödsinn und eine Vergeudung von Parkplatz und von Parkmöglichkeiten,
die in unserer heutigen Zeit sowieso nicht sehr gut gegeben sind.
Aber ich würde sagen: Zumindest die 1 zu 1-Sicht wäre für uns
schon dienlich, und zwar für uns als Bürger, Mitbürger, und für uns als Stadt
und als Stadtverwaltung, ganz einfach deswegen, weil es immer sinnvoller ist,
es steht ein Auto drinnen als heraußen auf der Straße. (Zwischenruf des Abg Günter Kenesei.) Na sicherlich, ganz einfach,
weil es für den Betroffenen ja sehr viele Vorteile hat, wenn das Auto nicht im
Regen, nicht im Schnee steht, wenn er es nicht ausschaufeln muss. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg Günter
Kenesei.) Ja, Herr Kenesei, von Ihnen aus werden wir sie noch woanders
hinstellen, glaube ich. Sie haben ja sicher noch einige Räumlichkeiten, wo Sie
Ihre sonstigen Hobbys austeufeln, nicht? Also, da werden wir dort die Autos
hinstellen.
Aber ich glaube, dass es sinnvoll ist, dass zumindest die
1 zu 1-, wenn nicht 1 zu-mehr-Verpflichtung angeregt wird. Daher
würde ich vorschlagen: Wenn dieser Änderungsantrag kommt und noch dahingehend
geändert wird ... (Zwischenruf des Abg
Günter Kenesei.) Gleich. Ich komme gleich auf Sie zurück, das mache ich
gern. - Dass es zumindest so formuliert wird: Dass zumindest so viele
Stellplätze geschaffen werden, als auf den öffentlichen Verkehrsflächen durch
Herstellung der Einfahrt - und jetzt sagen wir bitte nicht
"untergehen"; ich habe noch sehr wenige
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