Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 74
die Möglichkeit haben, in die Akten einzusehen, das ist der eine Punkt. Und
der zweite Punkt ist, sie müssen überhaupt davon Bescheid wissen, dass so ein
vereinfachtes Baubewilligungsverfahren stattfindet.
Gut. Eigentlich etwas Selbstverständliches, dem klaren Menschenverstand
durchaus Zugängliches, würde ich sagen. Da kommt einer, will ein vereinfachtes
Bauvorhaben durchziehen, das heißt, er reicht nur ein, nach drei Monaten
untersagt ihm die Behörde dieses Bauvorhaben nicht, er hat damit eine
vereinfachte Baubewilligung bekommen und fängt zu bauen an. Bis dahin hat kein
Mensch irgendetwas davon gewusst. Na, das kann es ja nicht sein, wenn es auf
der anderen Seite so genannte subjektiv-öffentliche Rechte der Anrainer gibt,
die einfach dazu da sind, um auch die Anrainer gegen gewisse Beeinträchtigungen
zu schützen.
Und nun sanieren wir das mit einem Gesetzesentwurf, in dem drinnen steht:
Es ist eine Tafel ab Baubeginn aufzustellen, indem der Name des Bauherrn, der
Baubeginn selbst und die Adresse der Behörde angeführt werden. Das heißt also,
zum Baubeginn, wenn die ersten Bäume umgeschnitten werden oder wenn der
Caterpillar kommt oder sonst irgendetwas dieser Art, wenn also alle sehen, da
ist etwas los, sanieren wir den sowieso schon einmal durch den
Verfassungsgerichtshof aufgehobenen § 70a, indem ab diesem Zeitpunkt eine
Tafel dort stehen muss. Na, das ist großartig, das nenne ich faktische Kraft.
Und das Zweite: Wir sanieren es noch, indem wir im Paragraphen danach, im
Absatz 8, schreiben: Ja, aber die Anrainer haben ab Einreichung des
Bauvorhabens das Recht der Akteneinsicht. Also das heißt, die wissen zwar
nicht, dass es ein Bauvorhaben gibt, aber sie haben schon das Recht auf
Akteneinsicht. Na, das ist klass. Ich glaube, da braucht man irgendwelche
mentalen Kräfte oder Wahrsager, Wettbewerbsgewinner oder dergleichen mehr.
Anders ist es ja nicht möglich, dass man zwar das Recht auf Einsicht in die
Akten hat, aber eigentlich davon in keinster Weise in Kenntnis gesetzt wird,
dass sich da überhaupt was tut.
Also, ein klarer Menschenverstand würde klar und deutlich sagen: Das heißt,
ab Beginn der Einreichung muss dort irgendwas passieren, dass die Anrainer
wissen, dass etwas passiert.
Na, da habe ich mir gesagt: Das kann doch nicht so schwer sein, dann
stellen wir halt die Tafel, die die Anrainer informiert, wenn schon der
Caterpillar schaufelt, zu dem Zeitpunkt der Einreichung auf. Also, wenn das
eingereicht wird, dann stellen wir dort eine Tafel hin: Hier ist ein
Bauvorhaben, Baubeginn ist, wenn nicht untersagt wird, drei Monate später, und
die zuständige Behörde ist - weiß ich nicht - das Magistratische Bezirksamt,
irgendwo dort, eine der Stellen, wo halt die Baupolizei tätig ist. Und das löst
natürlich die größten Beschwernisse und Schwierigkeiten in der Rechtsfindung
und Rechtsordnung bei uns aus.
Also, ich kämpfe jetzt schon, ich bin schon ein bissel atemlos, allein
deswegen, weil ich jetzt so schnell zum Rednerpult gelaufen bin, weil ich bis
zur letzten Sekunde darum kämpfe, für etwas, was dem klarsten Menschenverstand
zugänglich ist, einfach gemeinsam einen Partner und eine Mehrheit dafür zu
finden. Denn so wie es jetzt vorgeschlagen ist, ist es schlecht für die
Anrainer, weil die haben nur sehr kurz die Möglichkeit des Einspruchs, nämlich
die drei Monate des Verfahrens. Wenn einer beruflich drei Monate weg ist, was
durchaus ab und zu einmal passieren kann, dann weiß er gar nichts davon. Dort
steht das halbe Haus schon fertig, wenn er das nächste Mal nach Hause kommt von
einem Auslandseinsatz irgendwo. Das ist einmal das eine. Es ist relativ kurz.
Und vor allem ist es auch sehr schwer durchsetzbar für ihn, denn die Behörde
hat ja schon etwas entschieden, und der liebste Spaß oder das liebste Vorgehen
einer Behörde muss natürlich sein, zu beweisen, dass sie zu Recht und richtig
entschieden hat, und die wird alle Mätzchen unternehmen, dass nur der Anrainer
nicht Recht bekommt in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten. Es ist für ihn daher
auch sehr schwer durchsetzbar, wenn ein abgeschlossenes Verfahren schon einmal
besteht.
Es ist aber zusätzlich darüber hinaus auch schlecht für den Bauherrn. Denn
jetzt angenommen, der Anrainer bekommt tatsächlich Recht, nachdem er gesehen
hat, öha, da ist eine Tafel, da wird gebaut, ja wirklich, der Caterpillar gräbt
schon. Wenn der also jetzt nach drei Monaten die Möglichkeit des Einspruchs
hat, dann passiert es, dass dort das Fundament schon gegossen wird, und dann
kommt der Anrainer und sagt: Ich bin in meinen subjektiv-öffentlichen Rechten
eingeschränkt, so ist das halt. Und dann sagt die Behörde: Jessas ja,
tatsächlich, das stimmt wirklich. Der baut genau vor Ihrem Panoramafenster in
drei Meter Entfernung eine sechs Meter hohe Wand. Nein, das darf ja doch nicht
sein. Wir haben nicht gewusst, dass Sie dort ein Panoramafenster haben. Nein,
das ist wirklich schlecht. Na gut, was machen wir denn jetzt? - Na, dann tun
wir den Bau einstellen. Na, das wird klass sein. Der hat also schon das
Fundament gegossen, dann werden wir den Bau einstellen. Dann werden wir das
statt viereckig rechteckig machen oder dergleichen mehr. Es ist also auch für
den Bauherrn besonders schlecht, wenn nicht diese möglichen Anrainereinsprüche
rechtzeitig noch während des Verfahrens beachtet werden können.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist darüber hinaus auch noch
für die Behörde schlecht, denn die hat entweder Recht, dann hat sie furchtbar
viel zusätzliche Arbeit, die während des Verfahrens schon durchaus erledigt
hätte werden können. Die müssen jetzt dem Bauherrn schreiben, müssen sagen, da
kommt ein böser Anrainer, der will was anderes, als wir da haben, und das ist
doch wirklich ein bissel seltsam und vielleicht machen wir wieder eine
Verhandlung mit Ihnen und bringen Sie noch das oder jenes nach. Darüber hinaus
wird das übliche
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