Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 74
"Der Wiener Landtag fordert die Bundesregierung auf, endlich wirksame
Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung zu setzen. Insbesondere fordert der
Wiener Landtag ..."
Da die Anträge den Klubs schriftlich vorliegen, kann ich hier eine
verkürzte Darstellung machen. Und zwar geht es hier um die Forderung nach einer
Konzentrierung der Kontrollkompetenzen, die Einführung der Verpflichtung,
Arbeitskräfte bei Beschäftigungsbeginn gleich in der Sozialversicherung
anzumelden, die Einführung eine widerlegbaren Tatsachenvermutung, betreffend
die Dauer der Erwerbstätigkeit bei fehlender Anmeldung zur Sozialversicherung,
es geht um die Schaffung einer Parteistellung des Versicherungsträgers im
Verwaltungsstrafverfahren bis hin zur Verschärfung der Sanktionsmaßnahmen bei
illegaler Ausländerbeschäftigung und bei Nichtanmeldung zur Sozialversicherung
sowie die Vereinheitlichung der Strafsätze in den einzelnen Strafbestimmungen.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung des Antrags beantragt.
Zur Begründung, die ebenfalls hier ausführlich schriftlich vorliegt, greife
ich nur einige wenige Punkte heraus. Es ist ja ganz eindeutig, dass im Sektor
der Bauordnung selbstverständlich ein starker Wirtschaftsbezug zur
Bauwirtschaft besteht und hier die illegale Beschäftigung ein besonderes
Problem darstellt. Es hat bereits im Jahr 1999 unter der damaligen
Sozialministerin Hostasch einen Gesetzesentwurf gegeben, der dies vorgesehen
hätte. Der ist eigentlich an einer Kleinigkeit gescheitert, und zwar war das
Argument, dass hier die Häuslbauer benachteiligt werden sollen. Es hat dann
eine überzogene Forderung gegeben, dass die Nachbarschaftshilfe, die Freundschaftshilfe
auch unter dieses Gesetz fallen sollte, sogar bis hin zur
Hubschrauberüberwachung diese Dinge eingestellt und die Menschen bestraft
hätten werden sollen. Also, das war ja niemals der Sinn der Sache und das ist
auch hier in der Begründung unseres Antrags eindeutig festgelegt. Also, daran
ist es gescheitert. Ich glaube, die Sache ist zu wertvoll, um es daran scheitern
zu lassen.
Eine weitere Tatsache ist, dass bei Arbeitnehmern bei Sozialleistungen
derzeit gespart wird und hier in Wirklichkeit Beträge im Bereich von Hunderten
Milliarden S zur Debatte stehen, die nicht nur der österreichischen
Wirtschaft, sondern auch dem Steueraufkommen entzogen werden. Also, hier liegt
das Geld auf der Straße, hier könnte man sehr wohl etwas holen, und daher diese
Forderung.
Es gibt auch eine Unterstützung der Wirtschaft, insbesondere von kleinen
und mittleren Unternehmen, nicht nur, aber vorwiegend aus dem Baubereich, die
das unterstützen, weil sie auch sehen, dass ein volkswirtschaftlicher Schaden
entsteht. Und nur weil Teile der Industrie das nicht wollen, kann das kein
Grund sein.
Selbstverständlich, wenn die EU-Osterweiterung kommen soll und kommen wird
- die Bundesregierung bekennt sich ja dazu -, dann ist es umso wichtiger, dass
man den Menschen mehr Sicherheit gibt, dass es dadurch nicht zu illegaler
Beschäftigung, dass es nicht zu illegaler Schwarzarbeit kommen darf. Diese
Sicherheit soll vermittelt werden. Deswegen der Appell an die Bundesregierung,
hier Maßnahmen zu setzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich ersuche, diesem Antrag
beizutreten.
Letzter Punkt. Beschluss- (Resolutions- )Antrag der Abgen Driemer, Maurer,
Fritz Strobl und Josef Wagner, und zwar betrifft das wieder die Bauordnung.
Es geht um das Problem, das schon andiskutiert wurde, Baumeister,
Ziviltechniker. Tatsache ist, dass durch die derzeitige rechtliche Situation -
das ist wiederholt geprüft worden von mehreren Juristen - ein behördliches
hoheitliches Handeln Privaten übertragen wird und das nur eine gewisse Gruppe
machen darf. Das heißt also, für diese Bestätigungen können nur Personen
herangezogen werden, die mit öffentlichem Glauben versehen sind. Das ist
vielleicht ein etwas verstaubter Begriff, aber dieser öffentliche Glauben
bezieht sich in der derzeitigen Situation nur auf die Ziviltechniker. Um aus
dieser ewigen Diskussion herauszukommen, schlagen wir folgenden Beschluss-
(Resolutionsantrag- )Antrag vor:
"Der Landtag wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, an den Bund heranzutreten, um zu prüfen, ob
und unter welchen Voraussetzungen eine bundesgesetzliche Gleichstellung der
Baumeister mit den Ziviltechnikern insofern möglich ist, als auch Baumeister zu
Personen mit öffentlichem Glauben erklärt werden."
Im Falle einer bundesgesetzlichen Gleichstellung kann dann natürlich eine
entsprechende Änderung der §§ 70a und 128 der Bauordnung für Wien
erfolgen, aber nicht vorher.
In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung.
Ich bitte um Zustimmung zu diesen Anträgen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl:
Als Nächster ist Herr Abg Pfeiffer zum Wort gemeldet. - Bitte.
Abg Gerhard Pfeiffer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Herr Präsident! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich komme wieder auf den § 70a, vereinfachtes
Baubewilligungsverfahren, zurück und auf das Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofs vom 12.12. des Jahres 2000, womit dieser § 70a,
wie er bestanden hat, aufgelöst wurde, unter anderem wegen zweier Punkte.
Der eine Punkt: Der Beginn der Einwendungsfrist für die Nachbarn, insofern
an einen untauglichen Zeitpunkt angeknüpft wird, als der Baubeginn für die
Nachbarn nicht erkennbar sein muss. Darum wird es aufgehoben. Und eine Regelung
fehlt, dass den Nachbarn bereits vor der Erhebung von Einwendungen das
subjektive Recht auf Akteneinsicht zusteht.
Also zwei Punkte. Sie müssen ab der Einreichung
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