Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 74
Postnummer 19 allerdings doppelt so viele, nämlich vom 4. Bezirk,
vom 5. Bezirk, vom 14. Bezirk und vom 19. Bezirk. Ich glaube,
dass wir hier auf der Ebene der Bezirksdemokratie für diese Entwicklungen, was
Großbauvorhaben, was Änderungen im Garagengesetz und so weiter betrifft, doch
mehr Interesse im Bezirk, in der Bezirksvertretung, aber vor allem bei den
Bezirksvorstehern, die hier zur Stellungnahme berechtigt sind, wecken sollten.
Zum gemeinsamen Resolutionsantrag hinsichtlich der auch von der ÖVP
aufgezeigten kritischen Beurteilung der vermeintlichen Ungleichstellung
zwischen Ziviltechnikern und Baumeistern möchte ich nur in Erinnerung rufen:
Den Freiheitlichen war die Gleichstellung oder die Berechtigung von
Baumeistern, auch im vereinfachten Bauverfahren tätig zu werden, immer ein
großes Anliegen. Wir haben aber auch Verständnis dafür, dass wir nicht hier in
einer Ad-hoc-Gesetzgebung etwas berücksichtigen, was dann juristisch nicht
haltbar ist und womöglich eine Verschlechterung insgesamt wäre, weil dann
womöglich das gesamte vereinfachte Bauverfahren fällt. Daher halten wir den
Weg, den wir jetzt mit dem von uns unterfertigten gemeinsamen Beschluss- und
Resolutionsantrag gehen, für richtiger, sage ich, als den Weg der ÖVP, die hier
meint, in einer Gesetzesänderung, in einem Einfließenlassen dieser
Ermöglichung, Baumeister sofort gleichzustellen, das gelöst zu haben, weil wir
fürchten, dass das nicht halten könnte und wir eigentlich jetzt ohnehin schon
sehr lange darum kämpfen, dass es diese Gleichstellung gibt. Wir sollten uns
vielleicht die paar Monate Zeit nehmen, um hier auf Bundesebene in der
Gewerbeordnung Maßnahmen zu finden oder Regelungen vorzubereiten, damit wir
rein juristisch klar die Möglichkeit haben, diese Gleichstellung zu treffen.
Ich halte das für den richtigeren Weg. Daher haben wir diesen
Resolutionsantrag mit unterschrieben. Ich glaube, er wird erfolgreich sein, vor
allem dann, wenn er hier von einer breiten Mehrheit im Wiener Landtag getragen
wird.
Ob erfolgreich sein kann, was die ÖVP mit ihren zusätzlichen
Beschlussanträgen hier will, weiß ich nicht, kann ich nicht ganz klar
beurteilen. Die Ausführungen dazu sind etwas vage. Und wenn Sie mit Experten
darüber reden, wird Ihnen jeder eine unterschiedliche Meinung dazu abgeben.
Es ist sicherlich auch kein Argument, Herr Kollege Fuchs, dass man sagt, in
allen anderen Bundesländern gibt es das schon. So vereinfacht dargestellt ist
es nicht richtig. Daher meine ich: Gehen Sie doch auch den sicheren Weg mit,
zuerst die bundesgesetzliche Voraussetzung zu schaffen. Wir werden Ihnen aber
trotzdem auch bei Ihren Beschlussanträgen die Zustimmung geben. Ich glaube, es
kann nicht schaden, wenn wir hier sozusagen auf zwei Schienen fahren, wenn wir
möglichst rasch das von uns positive gewünschte Ergebnis erreichen.
Eines - abschließend - wundert mich schon, nämlich dass die ÖVP, die ja in
der Bundesregierung doch lange Zeit gemeinsam mit der SPÖ die entsprechenden
Maßnahmen hätte treffen können, dass die ÖVP, die in den vergangenen
viereinhalb Jahren in Wien gemeinsam mit der SPÖ in einer Regierung gesessen
ist, diese ganzen wichtigen Dinge bisher nicht erledigen konnte. Das wundert
mich, Herr Kollege Fuchs. Ich bin aber froh, dass Sie jetzt versuchen, mit
Ihrer Vorgangsweise eine rasche Lösung zu finden, unter den besseren
Voraussetzungen auf Bundesebene, das weiß ich schon, dort wird es sicherlich
weniger Widerstand geben, als es vielleicht bisher gegeben hat, hier eine Regelung
zu treffen, dass Sie aber hier plötzlich die wilde Opposition spielen und so
tun, als hätten Sie in der Vergangenheit überhaupt keine Möglichkeit gehabt,
als hätte Ihnen überhaupt niemand zugehört. Ich kann nur sagen: Sie haben in
Ihrer gemeinsamen Regierungszeit mit der SPÖ sehr, sehr vieles verschlafen in
dem Bereich. Wir sind derzeit dabei, Positives daraus zu machen und Reparaturen
vorzunehmen. - Herzlichen Dank. (Beifall
bei der FPÖ.)
Präsident Johann Römer: Als
Nächster ist Herr Abg Dkfm Dr Maurer gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Dkfm Dr Ernst Maurer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Herr Präsident! Herr Stadtrat! Hohes Haus!
Die Motive für die Novellierung wurden jetzt bereits ausführlich referiert.
Ich erspare mir daher die Philosophie zur Bauordnung im Allgemeinen und zur
Verfahrensnovelle im Besonderen, glaube aber, dass wir drei Anträge noch
benötigen, um die Sache wirklich ganz rund zu machen. Ich darf sie gleich
referieren.
Der erste ist ein Abänderungsantrag der GRe Ernst Maurer und Josef Wagner.
Er betrifft den § 2 Abs. 4. Es soll hier klargestellt werden, dass
bei nachträglichen Änderungen eines bereits vom Fachbeirat für Stadtplanung und
Stadtgestaltung begutachteten Entwurfs eine neuerliche Befassung nicht mehr
erforderlich ist, wenn durch diese Änderungen nicht ein im Wesentlichen anderer
Entwurf entsteht. Hier eine Verwaltungsvereinfachung.
Das Zweite ist eine Abänderung, und zwar geht es hier um die Frage Garagen.
Bei Errichtung von einzelnen Kfz-Stellplätzen auf einer Liegenschaft geht auf
der öffentlichen Verkehrsfläche ja durch die Herstellung der Einfahrt ein
Stellplatz oder es gehen sogar mehrere verloren. Da dies insbesondere im dicht
besiedelten Stadtgebiet zu einer unbefriedigenden Parkraumsituation führen
kann, soll hier eine ergänzende Regelung festlegen, dass dies nur möglich sein
darf, wenn dann mehr Stellplätze hinterher entstehen als verloren gehen durch
die Herstellung der Einfahrt. Das ist einmal der Abänderungsantrag.
Dann ein Beschluss- (Resolutions- )Antrag von Maurer und Driemer, eine
Aufforderung an die Bundesregierung, endlich wirksame Maßnahmen gegen illegale
Beschäftigung zu setzen. Der Antrag lautet - ich ziehe ihn gleich vor, ich
verlese ihn hier kurz -:
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