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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 74

 

Postnummer 19 allerdings doppelt so viele, nämlich vom 4. Bezirk, vom 5. Bezirk, vom 14. Bezirk und vom 19. Bezirk. Ich glaube, dass wir hier auf der Ebene der Bezirksdemokratie für diese Entwicklungen, was Großbauvorhaben, was Änderungen im Garagengesetz und so weiter betrifft, doch mehr Interesse im Bezirk, in der Bezirksvertretung, aber vor allem bei den Bezirksvorstehern, die hier zur Stellungnahme berechtigt sind, wecken sollten.

 

Zum gemeinsamen Resolutionsantrag hinsichtlich der auch von der ÖVP aufgezeigten kritischen Beurteilung der vermeintlichen Ungleichstellung zwischen Ziviltechnikern und Baumeistern möchte ich nur in Erinnerung rufen: Den Freiheitlichen war die Gleichstellung oder die Berechtigung von Baumeistern, auch im vereinfachten Bauverfahren tätig zu werden, immer ein großes Anliegen. Wir haben aber auch Verständnis dafür, dass wir nicht hier in einer Ad-hoc-Gesetzgebung etwas berücksichtigen, was dann juristisch nicht haltbar ist und womöglich eine Verschlechterung insgesamt wäre, weil dann womöglich das gesamte vereinfachte Bauverfahren fällt. Daher halten wir den Weg, den wir jetzt mit dem von uns unterfertigten gemeinsamen Beschluss- und Resolutionsantrag gehen, für richtiger, sage ich, als den Weg der ÖVP, die hier meint, in einer Gesetzesänderung, in einem Einfließenlassen dieser Ermöglichung, Baumeister sofort gleichzustellen, das gelöst zu haben, weil wir fürchten, dass das nicht halten könnte und wir eigentlich jetzt ohnehin schon sehr lange darum kämpfen, dass es diese Gleichstellung gibt. Wir sollten uns vielleicht die paar Monate Zeit nehmen, um hier auf Bundesebene in der Gewerbeordnung Maßnahmen zu finden oder Regelungen vorzubereiten, damit wir rein juristisch klar die Möglichkeit haben, diese Gleichstellung zu treffen.

 

Ich halte das für den richtigeren Weg. Daher haben wir diesen Resolutionsantrag mit unterschrieben. Ich glaube, er wird erfolgreich sein, vor allem dann, wenn er hier von einer breiten Mehrheit im Wiener Landtag getragen wird.

 

Ob erfolgreich sein kann, was die ÖVP mit ihren zusätzlichen Beschlussanträgen hier will, weiß ich nicht, kann ich nicht ganz klar beurteilen. Die Ausführungen dazu sind etwas vage. Und wenn Sie mit Experten darüber reden, wird Ihnen jeder eine unterschiedliche Meinung dazu abgeben.

 

Es ist sicherlich auch kein Argument, Herr Kollege Fuchs, dass man sagt, in allen anderen Bundesländern gibt es das schon. So vereinfacht dargestellt ist es nicht richtig. Daher meine ich: Gehen Sie doch auch den sicheren Weg mit, zuerst die bundesgesetzliche Voraussetzung zu schaffen. Wir werden Ihnen aber trotzdem auch bei Ihren Beschlussanträgen die Zustimmung geben. Ich glaube, es kann nicht schaden, wenn wir hier sozusagen auf zwei Schienen fahren, wenn wir möglichst rasch das von uns positive gewünschte Ergebnis erreichen.

 

Eines - abschließend - wundert mich schon, nämlich dass die ÖVP, die ja in der Bundesregierung doch lange Zeit gemeinsam mit der SPÖ die entsprechenden Maßnahmen hätte treffen können, dass die ÖVP, die in den vergangenen viereinhalb Jahren in Wien gemeinsam mit der SPÖ in einer Regierung gesessen ist, diese ganzen wichtigen Dinge bisher nicht erledigen konnte. Das wundert mich, Herr Kollege Fuchs. Ich bin aber froh, dass Sie jetzt versuchen, mit Ihrer Vorgangsweise eine rasche Lösung zu finden, unter den besseren Voraussetzungen auf Bundesebene, das weiß ich schon, dort wird es sicherlich weniger Widerstand geben, als es vielleicht bisher gegeben hat, hier eine Regelung zu treffen, dass Sie aber hier plötzlich die wilde Opposition spielen und so tun, als hätten Sie in der Vergangenheit überhaupt keine Möglichkeit gehabt, als hätte Ihnen überhaupt niemand zugehört. Ich kann nur sagen: Sie haben in Ihrer gemeinsamen Regierungszeit mit der SPÖ sehr, sehr vieles verschlafen in dem Bereich. Wir sind derzeit dabei, Positives daraus zu machen und Reparaturen vorzunehmen. - Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg Dkfm Dr Maurer gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Dkfm Dr Ernst Maurer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Präsident! Herr Stadtrat! Hohes Haus!

 

Die Motive für die Novellierung wurden jetzt bereits ausführlich referiert. Ich erspare mir daher die Philosophie zur Bauordnung im Allgemeinen und zur Verfahrensnovelle im Besonderen, glaube aber, dass wir drei Anträge noch benötigen, um die Sache wirklich ganz rund zu machen. Ich darf sie gleich referieren.

 

Der erste ist ein Abänderungsantrag der GRe Ernst Maurer und Josef Wagner. Er betrifft den § 2 Abs. 4. Es soll hier klargestellt werden, dass bei nachträglichen Änderungen eines bereits vom Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung begutachteten Entwurfs eine neuerliche Befassung nicht mehr erforderlich ist, wenn durch diese Änderungen nicht ein im Wesentlichen anderer Entwurf entsteht. Hier eine Verwaltungsvereinfachung.

 

Das Zweite ist eine Abänderung, und zwar geht es hier um die Frage Garagen. Bei Errichtung von einzelnen Kfz-Stellplätzen auf einer Liegenschaft geht auf der öffentlichen Verkehrsfläche ja durch die Herstellung der Einfahrt ein Stellplatz oder es gehen sogar mehrere verloren. Da dies insbesondere im dicht besiedelten Stadtgebiet zu einer unbefriedigenden Parkraumsituation führen kann, soll hier eine ergänzende Regelung festlegen, dass dies nur möglich sein darf, wenn dann mehr Stellplätze hinterher entstehen als verloren gehen durch die Herstellung der Einfahrt. Das ist einmal der Abänderungsantrag.

 

Dann ein Beschluss- (Resolutions- )Antrag von Maurer und Driemer, eine Aufforderung an die Bundesregierung, endlich wirksame Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung zu setzen. Der Antrag lautet - ich ziehe ihn gleich vor, ich verlese ihn hier kurz -:

 

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