Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 74
Stadt Wien bis zu 5 kW Spitze 5,58 S. Im Vergleich dazu:
Burgenland 2 S, Niederösterreich 1,78 S, Oberösterreich 1,71 S
und die Steiermark 69 Groschen. Also, auch bei der Solarenergie liegen wir
mit unseren Einspeisetarifen, die auf eine Verordnung von 1999 zurückgehen,
glaube ich, ganz gut.
Weiters die Tarife zur Biomasse im Vergleich: Wien 1,46 S pro
Kilowattstunde, Tirol 76 Groschen, Salzburg 78 Groschen, Kärnten
70 Groschen. Wieder ein Beweis, dass Wien nicht zu wenig, sondern angemessene
Preise zahlt.
Nun zum durchschnittlichen Preis für Energie aus Windkraft, wobei hier das
System der Einspeistarife wirklich auch sehr, sehr verwirrend ist. Die Preise
sind von Hochzeit oder Niedrigzeit und auch davon abhängig, ob man voll ins
Netz einspeist oder nicht. Wien zahlt derzeit bei der Windkraft 1,17 S pro
Kilowattstunde.
Weiters ist auch noch die Aufschlüsselung des Stroms nach Herkunft und
Erzeugungsart festgelegt, was dann auf der Stromrechnung ausgewiesen werden
muss.
Und zum Schluss noch: Unserem gemeinsamen Antrag mit den Grünen werden wir selbstverständlich
zustimmen. Wir werden auch dem Antrag der Freiheitlichen Partei auf Zuweisung
unsere Zustimmung geben. - Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsident Johann Römer:
Ein zweites Mal hat sich Herr Abg Dr Tschirf zum Wort gemeldet. Ich erteile es
ihm.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Stadtrat!
Ganz kurz. Erstens einmal: Wir jammern weder WIENSTROM noch Wiener Linien krank, wir sorgen dafür,
dass geeignete Schritte gesetzt werden, damit die fit am Markt sind, denn der
Markt kommt, ist da, und wenn nicht die entsprechenden Schritte gesetzt werden,
gefährden wir diese Unternehmen. Unsere Vorschläge gehen in diese Richtung und
sind gerade im Interesse dieser Unternehmen. Wenn Sie sich das anschauen,
werden Sie das sehen.
Gerade was wir zuletzt zu den Wiener
Linien gesagt haben, zeigt, dass wir am Bestand dieser Unternehmen
größtes Interesse haben, aber jene Schritte setzen wollen, so wie wir das auch
in der Vergangenheit gemacht haben. Wir haben damals auf eine Umwandlung der
Wiener Stadtwerke in eine Aktiengesellschaft gedrängt, das wäre ohne uns auch
nicht vor sich gegangen. Wir wollen, dass diese Unternehmen fit am Markt sind.
Wir sind bei Privatisierungen immer für ordentliche Privatisierungen, wo es
einen Regulator gibt. Kalifornien ist ein schlechtes Beispiel. Dort hat das
nicht funktioniert und das ist auch kein Vorbild für uns. Wir glauben, dass man
sich etwa auch an Skandinavien orientieren könnte, wo man sicherlich nicht
sagen kann, dass dort nur konservative Regierungen das Sagen haben.
Ich möchte jetzt noch auf diesen Antrag eingehen, der hier vorliegt. Wir
hatten eben nur kurzfristig die Möglichkeit, uns den anzusehen. Ich sage hier
noch einmal: Der Inhalt ist für uns ein richtiger. Wir glauben aber, dass wir
diesen Inhalt in verschiedener Art und Weise herbeiführen können. Ein Weg ist
der skizzierte eines Appells an den Bundesgesetzgeber, an Nationalrat und
Bundesrat. Da es sich aber um Materien handelt, die landesgesetzlich geregelt
sind, wäre beispielsweise auch eine 15a-Vereinbarung möglich und anderes.
Daher mein Vorschlag: Zuweisen und wir können noch einmal darüber reden.
Ich glaube, geortet zu haben, dass hiezu eine Möglichkeit besteht, denn, wie
gesagt, wir bräuchten in einem Fall eine Kompetenzänderung des
Bundesverfassungsgesetzgebers, im anderen Fall aber könnte man das sogar im
Wege der Länder untereinander herbeiführen, wobei wir uns das eine und das
andere vorstellen können. Wir sollten aber trachten, dass das rasch
herbeigeführt wird. (Beifall bei der
ÖVP.)
Präsident Johann Römer:
Als Nächster ist Herr LhptmSt Dr Rieder zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
LhptmSt Dr Sepp Rieder:
Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten!
Ich habe mich ja eigentlich aus zwei Gründen zu Wort gemeldet. Der eine
Grund ist der, dass ich von Anfang an nicht die falsche Vorstellung entstehen
lassen möchte, dass wir es hier im Landtag in der Hand hätten, die Entwicklung
der Energiepreis weltweit oder auch nur in Bezug auf Europa zu regulieren. Man
muss sich klar darüber sein, dass die internationale Entwicklung nicht nur bei
den Preisen von Energieträgern aus Erdöl auf- und abgeht, und wir wissen aus
vielen Beispielen, wie rasch eine Energieentwicklung sich ins Gegenteil kehren
kann. Also, man soll nicht von vornherein mit dem Gesetzeswerk die Vorstellung
verbinden, das muss jetzt automatisch dazu führen, dass der Energiepreis
geringer wird.
Das gilt auch für das Prinzip der Liberalisierung. Gerade in der
Bundesrepublik Deutschland findet jetzt eine intensive Diskussion darüber
statt, dass eigentlich die Erwartungen an einen selbst regulierenden Markt im
Energiebereich einfach an der Sache vorbeigehen. Die gehen eher unserem Konzept
nach, jetzt zunehmende regulierende Elemente einzubauen.
Das Zweite ist: Ich halte es für sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass es
überhaupt nicht selbstverständlich ist, bei der gegenwärtigen Situation einfach
automatisch von einer dauernden Versorgungssicherheit auszugehen. Wir sind gut
beraten, in der Wiener Energiepolitik auch durch Eigenvorsorge, durch eigene
Möglichkeiten die Sicherheit zu bieten, dass wir selbst in Krisensituationen in
Wien und im weiteren Bereich der EnergieAllianz für eine Versorgungssicherheit
sorgen können. Und auch dazu sind Bausteine in diesem
Energieorganisationsgesetz enthalten.
Dritter Punkt - auch da ist das Stichwort geliefert
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