Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 37 von 74
Marktöffnung in einem zweiten Schritt neu zu organisieren begonnen, indem
in der Organisation in der Wiener Stadtwerke Holding eine Zwischenholding
eingeführt wird, die WIENENERGIE.
Die WIENENERGIE hat im Bereich der Stadtwerke Holding die Funktion, den
ganzen Vertrieb von WIENGAS, WIENSTROM und der Fernwärme Wien zu bündeln und
einen gemeinsamen Vertrieb aufzubauen. Auch hier macht man sich Synergien
zunutze, um kostengünstiger auf dem Markt auftreten zu können.
Der zweite Schritt ist vorgegeben. Auf der Ebene der EnergieAllianz wird
die WIENENERGIE eingebracht; und auf dieser Ebene wird in der Allianz mit der
ESG mit EVN, mit BEWAG und BEGAS ein gemeinsamer Vertrieb aufgebaut werden.
Dort werden alle Kunden eingebracht werden, diese aber zur regionalen Betreuung
des Geschäftsfeldes den einzelnen EVU wieder zurückgegeben werden.
Ich glaube, dadurch ist die Vorbereitung gut im Laufen. Es ist ein
schlagkräftiges Unternehmen. Aber diese Neuorganisation hat auch einen zweiten
Sinn: dass die EnergieAllianz nicht in kartellrechtliche Schwierigkeiten kommt.
Ein zweiter Punkt ist auch nicht unwesentlich, das ist der finanzielle, weil
dadurch eine andere steuerliche Behandlung erfolgt.
Weiters laufen derzeit - man kann es den Medien entnehmen - die
Verhandlungen mit der Energie AG Oberösterreich. Wenn es hier zu einer Einigung
kommen sollte, würde sich die Allianz sehr erweitern. Wir hätten in Folge dann
die Salzburger mit im Boot. Das, glaube ich, wäre der Ausgangspunkt für eine
gesamtösterreichische Lösung oder eine Lösung für den Rest von Österreich. Denn
es sind im Laufe der Zeit im Zuge der Öffnung des Markts zwei Sachen passiert:
Das war zunächst einmal der Ausbruch der EStAG, die der EdF 25 Prozent und
eine Aktie zukommen hat lassen, auf der zweiten Seite erst kürzlich die
Kärntner, die der RWE den Zuschlag gegeben haben. Aber mit dieser Basis, wenn
es von den Unternehmen her und auch von der politischen Seite her - da spreche
ich das Land Oberösterreich an - geschafft werden könnte, wäre dann vielleicht
eine Lösung für das restliche Österreich gemeinsam mit dem Verbund möglich.
Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt einige Worte noch zum ElWOG. Das
Bundesgesetz ElWOG 2000 hat mit der Zustimmung Salzburgs im Dezember 2000 seine
Gültigkeit erhalten. Es muss nun die Umsetzung dieses Bundesgesetzes mittels
Landesgesetz erfolgen und dieser Beschluss wird heute hier gefasst. Kollege
Chorherr hat es schon erwähnt: Das Landesgesetz darf dem Bundesgesetz nicht
widersprechen.
Das ElWOG 2000 wurde wegen der vorgezogenen Öffnung des E-Marktes
beschlossen und tritt mit 1.10.2001 in Kraft. Das alte ElWOG hatte mehrere
Etappen vorgesehen und die Liberalisierung hätte zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen sollen. Das bedeutet aber auch, dass sich jeder Abnehmer seinen
Lieferanten dann selber auswählen kann.
Der Gasmarkt dazu wird ein Jahr später geöffnet und kommt ein Jahr später
in die Liberalisierungssituation.
Das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz beinhaltet die technischen und
organisatorischen Rahmenbedingungen für die 100-prozentige Marktöffnung, unter
anderem auch die Entflechtung von Energielieferung, Übertragung und Verteilung
in Bilanzgruppen.
Mit der Ausgleichsenergie wird das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und
Verbrauch hergestellt. Der Regelzonenführer - das ist auch neu - ist für diesen
Einsatz der Ausgleichsenergie zuständig.
Der Regulator auf Bundesebene wurde heute schon angesprochen. Diesem
Regulator kommt es zu, aus unabhängiger Sicht das Funktionieren der
Liberalisierung sicherzustellen.
Ein ganz wichtiger Punkt ist auch der Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung, der
KWK, was für Wien besonders wichtig ist, denn die Wiener Kraftwerke koppeln zu
ungefähr 70 Prozent des Fernwärmebedarfs von Wien aus. Sie haben dadurch
einen öffentlichen Auftrag. In der Vergangenheit, ohne Liberalisierung und
"ohne Marktbedingungen" - unter Anführungszeichen - war das so
ziemlich egal, jetzt aber unterstehen auch unsere Kraftwerke dem Markt. Auch
unsere Kraftwerke müssen zu möglichst billigen Preisen produzieren und so viel
liefern, wie an Bedarf vorhanden ist. Auf der zweiten Seite haben sie jedoch
den kommunalen Auftrag zur Fernwärmeversorgung von Wien. Das bedeutet einen
Wettbewerbsnachteil und auf Grund dieses Wettbewerbsnachteils wurde über
Verordnung des Landhauptmanns im Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz ein
Zuschlag festgeschrieben, der dann zum Netzpreis dazukommen soll.
Weiters wird es ein Kleinwasserkraftzertifikat geben. Jeder Abnehmer muss
künftig 8 Prozent seines Verbrauchs aus Kleinwasserkraftwerken decken. Der
Nachweis erfolgt eben über dieses Zertifikat. Das ist wieder ein Punkt unseres
Antrags - unter vielen anderen -, wo wir verlangen, dass man das gleichschalten
sollte in ganz Österreich, um dem Wirrwarr ein Ende zu bereiten.
Ökostrom und die diesbezügliche Abnahmepflicht ist auch von meinen
Vorrednern schon erwähnt worden. Das betrifft die Abnahme von erneuerbarer
Energie aus Anlagen für feste und flüssige heimische Biomasse, Biogas, Deponie-
oder Klärgas, geothermische Energie, Wind- und Sonnenenergie, die als
Ökostromanlagen anerkannt sind. Als Termin für das Erreichen eines
Prozentsatzes von 3 Prozent - auch das wurde hier schon erwähnt - ist der
1.10.2005 festgesetzt und mit 1.10.2007 ist ein Anteil von 4 Prozent zu
erreichen. Dieses Mindestmaß ist im Wiener Ausführungsgesetz nicht beschränkt
und hat zu behördlich festgelegten Preisen zu erfolgen, sprich zu
Einspeisetarifen.
Und hier, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich auch die Situation der
Tarife von WIENSTROM im Vergleich zu den anderen Bundesländern ein bisschen zur
Kenntnis bringen. Bei der Solarenergie zahlt die
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