Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 39 von 74
worden, und zwar von Herrn Abg Günther
-: Es soll nicht - ich unterstelle das jetzt nicht - sozusagen eine
Dolchstoßlegende geschaffen werden: Der Wiener Verordnungsgeber verteuert den
Strom. Abgesehen davon, dass es eine Bundeskompetenz ist und Preisregelungen in
diesem Bereich unmittelbar anwendbares Bundesrecht sind und letztlich der Wirtschaftsminister
die Preise vorgibt, muss einem klar sein, dass die Netzregulierung ein enormer
Vorteil ist, gegenüber der Situation in anderen Ländern, weil auf dem Gebiet
des Netzes jedenfalls kein Wettbewerb herrschen kann. Das liegt in der Natur des
Netzes und daher sind - wie es gesagt worden ist - Bemühungen um eine österreichweite
Angleichungen der Netzkosten durchaus sinnvoll.
Vierter Punkt: Ich glaube - da bitte ich um Verständnis -, dass wir doch
einmal diese Resolution des Wiener Landtags beschließen sollten, weil es den
Erfahrungen der Verhandlungen, insbesondere auch den Erfahrungen der
Energieverwertungsagentur entspricht, dass das derzeit bestehende
unterschiedliche Regelungswerk wahrscheinlich zu einem großen Problem für die
österreichische Energiewirtschaft führen kann und dass in dem Bereich weniger
Föderalismus wichtiger ist. Das gilt nicht nur für die Kennzeichnungsfrage,
aber natürlich auch für diese. Daher sollte der Landtag aus Anlass dieses
Beschlusses tatsächlich diese Willensäußerung fassen.
Ich greife aber gerne den Vorschlag der ÖVP-Fraktion und des Herrn
Klubobmanns Tschirf auf, dass wir bei der nächsten Gelegenheit, die sich dafür
eignet, im Finanzausschuss auch das Thema der 15a-Vereinbarung angehen, die ich
zwar für eine weniger gute Lösung halte, aber auch für eine mögliche Lösung,
durch eine Vereinbarung zwischen den Ländern auf gewissen Gebieten eine
legislative Gleichstellung herbeizuführen. Daher greife ich das auch auf und
sage zu, dass wir dieses Thema behandeln werden, sodass beiden Aspekten
Rechnung getragen ist, nämlich dass der Landtag und nicht irgendein Ausschuss
eine Signalwirkung gibt, aber umgekehrt diese Idee nicht verloren geht.
Letzte Bemerkung: Ich möchte mich - eigentlich eine Bemerkung des Herrn
Klubobmanns Chorherr aufgreifend - bei den Mitarbeitern der MA 64 bedanken.
Sie haben eine enorm schwierige Situation zu bewältigen und ich bedanke mich
bei meinem Kollegen Faymann auch für die entsprechende Mitbetreuung, denn es
ist kein Honiglecken, wenn inhaltlich woanders verhandelt wird, das legistisch
aufzufassen, einzubauen und dann auch noch in so kurzer Zeit zustande zu
bringen. Ich glaube daher, dass auch die Mitarbeiter dieses Bereichs unser
aller Anerkennung verdienen. (Beifall bei
der SPÖ.)
Präsident Johann Römer:
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen.
Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich
Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke. Damit ist das
Gesetz in erster Lesung einstimmig angenommen.
Wir haben jetzt über zwei Beschluss- und Resolutionsanträge abzustimmen.
Der erste Antrag ist jener der Abgen Mag Chorherr und Juznic, betreffend
bundeseinheitliche Regelungen im Elektrizitätsbereich. Hier wird die sofortige
Abstimmung verlangt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem zustimmen, um ein Zeichen mit
der Hand. - Danke. Das ist einstimmig so angenommen.
Der zweite Antrag der FPÖ-Abgeordneten betrifft die Einspeisungsverordnung.
Hier wird in formeller Hinsicht die Zuweisung an den zuständigen amtsführenden
Stadtrat verlangt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Zuweisung zustimmen, um ein
Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist ebenfalls einstimmig so zugewiesen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen
lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter
Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist
somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Die Postnummer 10 (PrZ 319/01-MDBLTG)
betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Bauprodukten- und Akkreditierungsgesetz geändert wird (WBAG-Novelle 2001).
Der
Berichterstatter hiezu ist Herr amtsf StR Faymann. Ich bitte ihn, die
Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann:
Ich glaube, es liegen auch dazu keine Wortmeldungen vor. So ersuche ich einfach
um Zustimmung.
Präsident Johann Römer:
Danke. - Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir
gleich zur Abstimmung.
Ich
bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und
Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der
Hand. Danke. Das ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen
lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter
Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist
somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Die Postnummer 11 (PrZ 320/01-MDBLTG)
betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz, mit
dem Bestimmungen über elektrische Leitungsanlagen, die sich auf den Bereich des
Bundeslandes Wien erstrecken, erlassen werden (Wiener Starkstromwegegesetz
1969), geändert wird.
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