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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 74

 

Mehrheit angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.

 

Ich darf feststellen, dass wir nun zur Postnummer 17 (PrZ 383/01-MDBLTG) kommen. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft (Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2001).

 

Der Berichterstatter hiezu ist Herr amtsf StR Faymann. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

 

Die vielen Vorgespräche und die Übereinkommen der Parteien sowie alle Diskussionen über Abänderungen haben, glaube ich, jenen, die sich besonders für die Materie interessieren, ein ausführliches Bild geboten.

 

Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet.

 

Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Chorherr. Ich erteile es ihm.

 

Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Auch sehr geehrte Stadträte! Meine Damen und Herren!

 

Das ist ein Gesetz, wo ich dazusagen möchte, dass es die noch nicht ganz klar geregelten Energiekompetenzen in diesem Hause zeigt, da so ein wichtiges Gesetz verantwortlich von StR Rieder und auch von StR Kossina besprochen und verhandelt wurde, aber jetzt sitzt der Wohnbaustadtrat da. Ich glaube einmal mehr, wir sollten darüber nachdenken, wie Energiekompetenzen klar geregelt werden.

 

Hinter diesem etwas sperrigen Begriff verbirgt sich - wie ich meine - einer der grundlegenden Eckpunkte einer zukünftigen Energie- und auch Klimapolitik in Wien. Man kann sagen, im Herbst geht es los. Im Herbst beginnt der freie Strommarkt für alle. Dieses Gesetz soll klarlegen, wie dieser freie Strommarkt in Wien zu handhaben ist, insbesondere auch welche Chance der Klimaschutz in diesem Zusammenhang hat.

 

Ich bin eigentlich sehr froh, dass es gelungen ist, hier einen breiteren Konsens zu erzielen und möchte gleich vorweg sagen, dass dieser Bereich einer von jenen 23 Punkten ist, wo zwischen Sozialdemokraten und GRÜNEN vereinbart wurde, sie zu akkordieren. Ich bin auch sehr froh, dass es gelungen ist, unter großem Zeitdruck zu etwas Gemeinsamem zu kommen.

 

Lassen Sie mich noch einmal den Hintergrund schildern, warum das ein derart wichtiges Gesetz ist.

 

Ganz allgemein zum Treibhauseffekt: Fast müsste man Präsidenten Bush dankbar sein, dass er wieder ein Thema zum Weltthema gemacht hat, nämlich den Treibhauseffekt, wo sich Europa und Amerika nur in einem unterscheiden: Europa kritisiert Bush vehement, dass die amerikanische Bundesregierung aus Kyoto aussteigen möchte und das nicht unterzeichnet. Auch Molterer kritisiert das. Der einzige Unterschied ist, dass Bush das tut beziehungsweise das sagt, was Europa auch tut.

 

In nahezu allen europäischen Ländern steigen die CO2-Emissionen drastisch an. Dort, wo sie besonders stark steigen, ist Österreich. Insofern kommt dem Klimaschutz in Wien, um es ganz genau zu sagen, der Reduktion der Treibhausgase in Wien, eminente Bedeutung zu.

 

Dieses Gesetz, das wir heute beschließen, ermöglicht das. Ermöglichen heißt nicht, dass es dazu kommt. Es schafft nur die Voraussetzungen dafür. Was sind jetzt die Eckpunkte, um die es uns hier gegangen ist?

 

Das Bundesgesetz sagt, mindestens 4 Prozent Ökostrom müssen im Netz sein. Ich verkürze es jetzt etwas. Unsere erste Auseinandersetzung war durchaus, was eigentlich Ökostrom ist. Beim ersten Hinschauen soll es eigentlich klar sein, erneuerbare Energieträger, gerade im Fall von Wien, das Verbrennen von Biomasse, Wind, Sonne, Biomasse, Biogas. Und da kommt etwas herein, wo es eine lange Auseinandersetzung gibt und auch noch geben wird. Das ist die gesamte Frage der Müllverbrennung.

 

Ich werde jetzt keine Diskussion über die Abfallwirtschaft und über die Notwendigkeit von Müllverbrennungsanlagen führen. Ich glaube, wir werden noch genug Zeit haben, das auch zu diskutieren. Aber ich bin sehr froh, dass es einen Konsens dahingehend gegeben hat, festzustellen, dass jene Investitionen, die für Ökostrom freigeschaufelt werden, die in einem mit diesem Gesetz zu regelnden Markt auch Gelder für den Aufbau von Ökostromerzeugungsanlagen frei machen, für wirkliche Ökostromanlagen reserviert sein müssen und nicht für Müllverbrennungsanlagen.

 

Das war eine wichtige, durchaus auch harte Auseinandersetzung mit der Sozialdemokratie, und ich bin froh, dass das jetzt klargestellt wurde und auch StR Rieder explizit zugesagt hat, dass die Stadtwerke keinen Antrag stellen werden - eine Verordnung müssen wir in Zukunft noch erlassen, das gebietet das Bundesgesetz -, dass Strom aus Müllverbrennungsanlagen, auch nicht die biogenen Anteile daraus, jene Bereiche sind, die wir unter Ökostrom verstehen. - Das ist der erste Bereich.

 

Der zweite Bereich betrifft die Frage: Was heißt mindestens 4 Prozent? - Es ist ja auch immer interessant, dass das, was eigentlich jedem Hausverstand klar ist, dann, wenn der Lobbyismus drübergeht, wie in vielen anderen Bundesländern, genauer eingegrenzt wird. Mindestens 4 Prozent heißt in Wien, auch nach

 

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