Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 74
Mehrheit angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen
lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter
Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in
zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.
Ich darf feststellen, dass wir nun zur Postnummer 17 (PrZ 383/01-MDBLTG) kommen. Sie
betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Neuregelung der
Elektrizitätswirtschaft (Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2001).
Der Berichterstatter hiezu ist Herr amtsf StR Faymann. Ich bitte ihn, die
Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann:
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Die vielen Vorgespräche und die Übereinkommen der Parteien sowie alle
Diskussionen über Abänderungen haben, glaube ich, jenen, die sich besonders für
die Materie interessieren, ein ausführliches Bild geboten.
Ich ersuche um Zustimmung.
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General-
und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein
Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet.
Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Chorherr. Ich erteile es ihm.
Abg Mag Christoph Chorherr
(Grüner Klub im Rathaus): Frau
Präsidentin! Frau Stadträtin! Auch sehr geehrte Stadträte! Meine Damen und
Herren!
Das ist ein Gesetz, wo ich dazusagen möchte, dass es die noch nicht ganz
klar geregelten Energiekompetenzen in diesem Hause zeigt, da so ein wichtiges
Gesetz verantwortlich von StR Rieder und auch von StR Kossina besprochen und
verhandelt wurde, aber jetzt sitzt der Wohnbaustadtrat da. Ich glaube einmal
mehr, wir sollten darüber nachdenken, wie Energiekompetenzen klar geregelt
werden.
Hinter diesem etwas sperrigen Begriff verbirgt sich - wie ich meine - einer
der grundlegenden Eckpunkte einer zukünftigen Energie- und auch Klimapolitik in
Wien. Man kann sagen, im Herbst geht es los. Im Herbst beginnt der freie
Strommarkt für alle. Dieses Gesetz soll klarlegen, wie dieser freie Strommarkt
in Wien zu handhaben ist, insbesondere auch welche Chance der Klimaschutz in
diesem Zusammenhang hat.
Ich bin eigentlich sehr froh, dass es gelungen ist, hier einen breiteren
Konsens zu erzielen und möchte gleich vorweg sagen, dass dieser Bereich einer
von jenen 23 Punkten ist, wo zwischen Sozialdemokraten und GRÜNEN
vereinbart wurde, sie zu akkordieren. Ich bin auch sehr froh, dass es gelungen
ist, unter großem Zeitdruck zu etwas Gemeinsamem zu kommen.
Lassen Sie mich noch einmal den Hintergrund schildern, warum das ein derart
wichtiges Gesetz ist.
Ganz allgemein zum Treibhauseffekt: Fast müsste man Präsidenten Bush
dankbar sein, dass er wieder ein Thema zum Weltthema gemacht hat, nämlich den
Treibhauseffekt, wo sich Europa und Amerika nur in einem unterscheiden: Europa
kritisiert Bush vehement, dass die amerikanische Bundesregierung aus Kyoto
aussteigen möchte und das nicht unterzeichnet. Auch Molterer kritisiert das.
Der einzige Unterschied ist, dass Bush das tut beziehungsweise das sagt, was
Europa auch tut.
In nahezu allen europäischen Ländern steigen die CO2-Emissionen drastisch
an. Dort, wo sie besonders stark steigen, ist Österreich. Insofern kommt dem
Klimaschutz in Wien, um es ganz genau zu sagen, der Reduktion der Treibhausgase
in Wien, eminente Bedeutung zu.
Dieses Gesetz, das wir heute beschließen, ermöglicht das. Ermöglichen heißt
nicht, dass es dazu kommt. Es schafft nur die Voraussetzungen dafür. Was sind
jetzt die Eckpunkte, um die es uns hier gegangen ist?
Das
Bundesgesetz sagt, mindestens 4 Prozent Ökostrom müssen im Netz sein. Ich
verkürze es jetzt etwas. Unsere erste Auseinandersetzung war durchaus, was
eigentlich Ökostrom ist. Beim ersten Hinschauen soll es eigentlich klar sein,
erneuerbare Energieträger, gerade im Fall von Wien, das Verbrennen von
Biomasse, Wind, Sonne, Biomasse, Biogas. Und da kommt etwas herein, wo es eine
lange Auseinandersetzung gibt und auch noch geben wird. Das ist die gesamte
Frage der Müllverbrennung.
Ich
werde jetzt keine Diskussion über die Abfallwirtschaft und über die
Notwendigkeit von Müllverbrennungsanlagen führen. Ich glaube, wir werden noch
genug Zeit haben, das auch zu diskutieren. Aber ich bin sehr froh, dass es
einen Konsens dahingehend gegeben hat, festzustellen, dass jene Investitionen,
die für Ökostrom freigeschaufelt werden, die in einem mit diesem Gesetz zu
regelnden Markt auch Gelder für den Aufbau von Ökostromerzeugungsanlagen frei
machen, für wirkliche Ökostromanlagen reserviert sein müssen und nicht für
Müllverbrennungsanlagen.
Das
war eine wichtige, durchaus auch harte Auseinandersetzung mit der
Sozialdemokratie, und ich bin froh, dass das jetzt klargestellt wurde und auch
StR Rieder explizit zugesagt hat, dass die Stadtwerke keinen Antrag stellen
werden - eine Verordnung müssen wir in Zukunft noch erlassen, das gebietet das
Bundesgesetz -, dass Strom aus Müllverbrennungsanlagen, auch nicht die biogenen
Anteile daraus, jene Bereiche sind, die wir unter Ökostrom verstehen. - Das ist
der erste Bereich.
Der zweite Bereich
betrifft die Frage: Was heißt mindestens 4 Prozent? - Es ist ja auch immer
interessant, dass das, was eigentlich jedem Hausverstand klar ist, dann, wenn
der Lobbyismus drübergeht, wie in vielen anderen Bundesländern, genauer eingegrenzt
wird. Mindestens 4 Prozent heißt in Wien, auch nach
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