Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 74
Gutachten wurden mir vorgelegt. Im Dezember des Vorjahres wurden im
Naturschutzbeirat alle einzelnen Gebiete besprochen und in lang andauernden Verhandlungen
auch durchdiskutiert.
Mir wurde eine Karte vorgelegt, die nachweist, dass in diesen
Landschaftsschutzgebieten nicht passende Schutzkategorien vorhanden sind. Diese
nicht passenden Schutzkategorien sollen nun aufgehoben werden. Es handelt sich
zum Beispiel um Parkanlagen wie den Rathauspark. Hier sind sehr wohl
großflächige und naturbelassene Bereiche vorhanden, zum Beispiel Exoten wie die
kaukasische Flügelnuss, der Tulpenbaum aus Nordamerika, der japanische
Schnurbaum aus China, die Schwarznuss aus Nordamerika, der Zürglbaum aus
Südosteuropa und die Kirschlorbeer aus Vorderasien. Dabei handelt es sich
sicherlich nicht um naturbelassene Bereiche, sondern um Parkanlagen, die von
Menschen für Menschen gestaltet worden sind.
Dort haben diese Maßnahmen im Naturschutzgesetz sicherlich nichts für den
Naturschutz gebracht, sondern es gab zahlreiche unnötige Bewilligungsverfahren.
Mir ist wichtig, dass die Beamten, die für Bereiche des Umweltschutzes zur
Verfügung stehen, die einen aktiven Umweltschutz bedeuten, wirkliche Maßnahmen
zum Schutze der Umwelt und zum Schutze der Menschen vorsehen. Daher ist es notwendig,
dass man die Kapazitäten der Beamten so steuert, dass durch eine sinnvolle
Deregulierung auch Maßnahmen für den Umweltschutz getroffen werden können.
Wie gesagt, es sind zahlreiche Gesetze in diesen Bereichen gültig. Das
Wiener Naturschutzgesetz sieht sehr wohl vor, dass in Parkschutzgebieten die
Errichtung von Tiefgaragen, die Neuanlage oder Verbreiterung von Straßen, die
Verlegung von Rohrleitungen sowie die Beseitigung von Allee- oder Baumzeilen
sehr wohl naturschutzrechtlich zu genehmigen sind. Das Denkmalschutzgesetz
gilt, die Bauordnung für Wien gilt und das Wiener Baumschutzgesetz gilt.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Sinnhaftigkeit bezweifelt werden
darf. Wie gesagt, auch die Veranstaltung "Adventzauber" würde einer
naturschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Hier ist es für uns wichtig, dass
die Parkanlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen, entsprechende
lustvolle und spaßmachende Dinge vollführt werden können und nicht womöglich
gesetzlichen Beschränkungen zu unterliegen haben.
Der dritte Punkt, der angesprochen wurde, ist das Ozongesetz. Zum
Ozongesetz habe ich schon gestern ausgeführt, das Ozongesetz sieht vor, dass
entsprechend strenge Regelungen zur Verminderung der Luftschadstoffemissionen
von Stickoxiden und VOCs vom Bund zu erlassen sind. Hier werden wir alles daran
setzen, dass seitens des Bundes entsprechende Verordnungen erlassen werden. Zu
den EU-Richtlinien, die umgesetzt werden sollten, ist zu sagen, bei den
EU-Richtlinien handelt es sich um einen Achtstundenmittelwert als Richtwert. In
Österreich gilt ein Dreistundenmittelwert und das ist sehr viel strenger!
Zum Naturschutzgesetz zurück: Ich ersuche den Hohen Landtag, das vorgelegte
Naturschutzgesetz zu beschließen. - Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Bevor wir nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage kommen, darf ich
feststellen, ich habe mich geirrt. Auf Grund der geänderten Stadtverfassung
sind nur mehr fünf Unterschriften auf den Anträgen notwendig.
Ich entschuldige mich bei der grünen Fraktion. Ich denke, das nächste Mal
wird es dann klappen. (Abg David
Ellensohn: Geschenkt!)
Ich darf nun zur Abstimmung über die Abänderungsanträge kommen, und zwar
eingebracht von der grünen Fraktion.
Der erste Abänderungsantrag - ich bitte um etwas Aufmerksamkeit - betrifft
die ersatzlose Streichung der Z 21 des Entwurfs.
Wer diesem Abänderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der
Hand. - Das ist die Minderheit. Der Abänderungsantrag ist somit abgelehnt.
Wir kommen zum zweiten Abänderungsantrag. Hier soll die Z 10 des
Entwurfs ersatzlos gestrichen werden.
Wer diesem Abänderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der
Hand. - Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Der dritte Antrag betrifft zur Z 8 den Zusatz 8a über das Aussetzen
oder Aussäen gentechnisch veränderter Organismen.
Wer diesem Abänderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein
Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich
Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das Gesetz ist somit
in erster Lesung mehrstimmig angenommen, die grüne Fraktion hat nicht
zugestimmt.
Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschluss- und Resolutionsanträge.
Mir liegen zwei Beschlussanträge von der FPÖ vor.
Der erste Beschlussantrag befasst sich mit der Überprüfung auf
Schutzwürdigkeit von Naturschutzgebieten.
Hier wurde die Zuweisung an die amtsführende Stadträtin für Umwelt
beantragt.
Wer mit der Zuweisung dieses Antrags einverstanden ist, den bitte ich um
ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig zugewiesen.
Der zweite Antrag beschäftigt sich mit der Naturwacht als öffentlich
rechtliche Organisation.
Auch hier ist die Zuweisung an die amtsführende Stadträtin für Umwelt
beantragt.
Wer mit der Zuweisung dieses Antrags einverstanden ist, den bitte ich um
ein Zeichen mit der Hand. - Hier stelle ich die Mehrheit fest. Die Zuweisung
ist mit
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