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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 74

 

Gutachten wurden mir vorgelegt. Im Dezember des Vorjahres wurden im Naturschutzbeirat alle einzelnen Gebiete besprochen und in lang andauernden Verhandlungen auch durchdiskutiert.

 

Mir wurde eine Karte vorgelegt, die nachweist, dass in diesen Landschaftsschutzgebieten nicht passende Schutzkategorien vorhanden sind. Diese nicht passenden Schutzkategorien sollen nun aufgehoben werden. Es handelt sich zum Beispiel um Parkanlagen wie den Rathauspark. Hier sind sehr wohl großflächige und naturbelassene Bereiche vorhanden, zum Beispiel Exoten wie die kaukasische Flügelnuss, der Tulpenbaum aus Nordamerika, der japanische Schnurbaum aus China, die Schwarznuss aus Nordamerika, der Zürglbaum aus Südosteuropa und die Kirschlorbeer aus Vorderasien. Dabei handelt es sich sicherlich nicht um naturbelassene Bereiche, sondern um Parkanlagen, die von Menschen für Menschen gestaltet worden sind.

 

Dort haben diese Maßnahmen im Naturschutzgesetz sicherlich nichts für den Naturschutz gebracht, sondern es gab zahlreiche unnötige Bewilligungsverfahren. Mir ist wichtig, dass die Beamten, die für Bereiche des Umweltschutzes zur Verfügung stehen, die einen aktiven Umweltschutz bedeuten, wirkliche Maßnahmen zum Schutze der Umwelt und zum Schutze der Menschen vorsehen. Daher ist es notwendig, dass man die Kapazitäten der Beamten so steuert, dass durch eine sinnvolle Deregulierung auch Maßnahmen für den Umweltschutz getroffen werden können.

 

Wie gesagt, es sind zahlreiche Gesetze in diesen Bereichen gültig. Das Wiener Naturschutzgesetz sieht sehr wohl vor, dass in Parkschutzgebieten die Errichtung von Tiefgaragen, die Neuanlage oder Verbreiterung von Straßen, die Verlegung von Rohrleitungen sowie die Beseitigung von Allee- oder Baumzeilen sehr wohl naturschutzrechtlich zu genehmigen sind. Das Denkmalschutzgesetz gilt, die Bauordnung für Wien gilt und das Wiener Baumschutzgesetz gilt.

 

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Sinnhaftigkeit bezweifelt werden darf. Wie gesagt, auch die Veranstaltung "Adventzauber" würde einer naturschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Hier ist es für uns wichtig, dass die Parkanlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen, entsprechende lustvolle und spaßmachende Dinge vollführt werden können und nicht womöglich gesetzlichen Beschränkungen zu unterliegen haben.

 

Der dritte Punkt, der angesprochen wurde, ist das Ozongesetz. Zum Ozongesetz habe ich schon gestern ausgeführt, das Ozongesetz sieht vor, dass entsprechend strenge Regelungen zur Verminderung der Luftschadstoffemissionen von Stickoxiden und VOCs vom Bund zu erlassen sind. Hier werden wir alles daran setzen, dass seitens des Bundes entsprechende Verordnungen erlassen werden. Zu den EU-Richtlinien, die umgesetzt werden sollten, ist zu sagen, bei den EU-Richtlinien handelt es sich um einen Achtstundenmittelwert als Richtwert. In Österreich gilt ein Dreistundenmittelwert und das ist sehr viel strenger!

 

Zum Naturschutzgesetz zurück: Ich ersuche den Hohen Landtag, das vorgelegte Naturschutzgesetz zu beschließen. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Bevor wir nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage kommen, darf ich feststellen, ich habe mich geirrt. Auf Grund der geänderten Stadtverfassung sind nur mehr fünf Unterschriften auf den Anträgen notwendig.

 

Ich entschuldige mich bei der grünen Fraktion. Ich denke, das nächste Mal wird es dann klappen. (Abg David Ellensohn: Geschenkt!)

 

Ich darf nun zur Abstimmung über die Abänderungsanträge kommen, und zwar eingebracht von der grünen Fraktion.

 

Der erste Abänderungsantrag - ich bitte um etwas Aufmerksamkeit - betrifft die ersatzlose Streichung der Z 21 des Entwurfs.

 

Wer diesem Abänderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit. Der Abänderungsantrag ist somit abgelehnt.

 

Wir kommen zum zweiten Abänderungsantrag. Hier soll die Z 10 des Entwurfs ersatzlos gestrichen werden.

 

Wer diesem Abänderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

 

Der dritte Antrag betrifft zur Z 8 den Zusatz 8a über das Aussetzen oder Aussäen gentechnisch veränderter Organismen.

 

Wer diesem Abänderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig angenommen, die grüne Fraktion hat nicht zugestimmt.

 

Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschluss- und Resolutionsanträge. Mir liegen zwei Beschlussanträge von der FPÖ vor.

 

Der erste Beschlussantrag befasst sich mit der Überprüfung auf Schutzwürdigkeit von Naturschutzgebieten.

 

Hier wurde die Zuweisung an die amtsführende Stadträtin für Umwelt beantragt.

 

Wer mit der Zuweisung dieses Antrags einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig zugewiesen.

 

Der zweite Antrag beschäftigt sich mit der Naturwacht als öffentlich rechtliche Organisation.

 

Auch hier ist die Zuweisung an die amtsführende Stadträtin für Umwelt beantragt.

 

Wer mit der Zuweisung dieses Antrags einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Hier stelle ich die Mehrheit fest. Die Zuweisung ist mit

 

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