Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 74
Stadt auch in der Alleinregierung der SPÖ eine zeitgemäße
Umweltgesetzgebung hat! - Danke schön. (Beifall
bei der ÖVP.)
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Als Nächste ist Frau Abg Reinberger zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Abg Brigitte Reinberger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau
Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!
Primär werden mit der Novelle zum Naturschutzgesetz - wie die Frau
Stadträtin eingangs schon erwähnt hat - die Vogelschutz-Richtlinie und die
FFH-Richtlinie umgesetzt. Das ist notwendig und daher werden wir Freiheitliche
der Novelle auch zustimmen. Quasi so nebenbei werden allerdings auch die ex
lege Schutzgebiete im 1., 3., 4., 7. und 9. Bezirk aufgehoben.
Jetzt weiß ich schon, dass das zum Teil auch notwendig ist, aus dem Grund,
weil es Bereiche gibt, wo das Schutzziel, also der schutzwürdige Zweck, eigentlich
nicht mehr erreicht wird oder erreicht werden kann, es daher Schwierigkeiten
gibt - wie die ÖVP schon ausgeführt hat - und es sicherlich Sinn macht, wenn
ich grundsätzlich diese Regelung aufhebe. Ich sehe aber genauso das Problem,
dass durchaus natürlich noch Bereiche vorhanden sind, die schutzwürdig sind,
also kleine Parkanlagen, begrünte Hinterhöfe und so weiter.
Jetzt möchte ich aus dieser Überlegung heraus dem Abänderungsantrag der Grünen grundsätzlich zustimmen, die
Streichung dieses Abschnitts zurückzustellen und sich vielleicht vorher
Gedanken darüber zu machen, wie man die vorhandenen Grünflächen schützen kann.
Diese Überlegungen haben wir natürlich auch angestellt. Wir haben aber in der
Vorbesprechung im Naturschutzbeirat und in den Umweltausschusssitzungen wenig
Chancen gesehen, dass diese Streichung stattfinden wird. Wir haben uns daher
gedacht, wir werden versuchen, einen konstruktiven Vorschlag zu machen. Daher
haben wir einen Beschlussantrag, der in die andere Richtung geht, nämlich in
die Richtung, zu erarbeiten, welche Bereiche schutzwürdig sind und zu
versuchen, dann gemeinsam mit den Bezirken individuell Schutzbereiche zu schaffen
beziehungsweise eine Unterschutzstellung zu erreichen.
Wir stellen folgenden Beschlussantrag: "Die zuständigen Dienststellen
mögen gemeinsam mit den betroffenen Bezirken die bisher als ex lege Naturschutzgebiete
geschützten Gebiete und Flächen individuell auf ihre Schutzwürdigkeit prüfen.
Jene Flächen beziehungsweise kleinräumigen Gebiete, die beispielsweise der
naturnahen Erholung der Bezirksbewohner dienen, wären per Verordnung zu
geschützten Landschaftsteilen zu erklären."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrags an die amtsführende
Stadträtin für Umwelt beantragt. (Beifall
bei der FPÖ.)
Darüber hinaus - das ist auch schon eingangs erwähnt worden - umfasst
natürlich das Wiener Naturschutzgesetz eine Vielfalt von Schutzbereichen und
Gebieten sowie auch Vorschriften darüber, wie mit der geschützten Fauna und
Flora umzugehen ist, unter welchen Voraussetzungen und Auflagen Eingriffe
zulässig sind. Ebenso beinhaltet das Gesetz natürlich - die Frau Stadträtin hat
das auch erläutert - Vollzugsvorschriften. Zur Überwachung der Einhaltung
dieses Gesetzes sind auch die Organe der Naturschutzwache vorgesehen.
Die Handhabung der Organisation der Wiener Naturwacht als
öffentlich-rechtliche Einrichtung, verbunden mit den entsprechenden Kompetenzen
und ausreichender Mittelbereitstellung, war unserer Meinung nach bisher nur
unzureichend erfolgt. Es gibt Gebiete, in denen die Naturwacht nicht tätig
werden kann, weil sie nicht unter den Schutz des Naturschutzgesetzes fallen.
Auf der anderen Seite ist die Naturwacht ein Verein, der von Subventionen
abhängig ist. Eine Organisation sozusagen in den Vollzug von Gesetzen einzubeziehen,
die im Vorhinein nie weiß, wie hoch die Subventionen sind, die sie erhalten
werden, ob sie welche erhalten werden und wie sie damit umgehen können,
erschwert natürlich eine ordnungsgemäße Erfüllung im Laufe des Jahres. Wir
vertreten daher die Meinung, dass es einer Umweltmusterstadt nicht würdig ist,
wenn man sich sozusagen eine Naturwacht nur als Feigenblatt hält, nicht als
Organisation intensiv einbindet und sie mit den nötigen Voraussetzungen
ausstattet.
Wir bringen daher folgenden Beschlussantrag ein: "Der Wiener Landtag
möge beschließen: Die Wiener Naturwacht soll als öffentlich rechtliche
Organisation im Wiener Naturschutzgesetz verankert werden. Auch die Funktion
des Landesleiters als Leiter der Wiener Naturwacht ist aufzunehmen. Die Wiener
Naturwacht soll das Recht auf Abgeltung bestimmter Aufwendungen und Kosten, zum
Beispiel die Entlohnung eines hauptamtlichen Leiters oder die Kosten der
Zentrale und so weiter erhalten. Den Organen der Wiener Naturwacht soll auch in
Zukunft in sonstiger Weise die Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtert werden,
etwa auf Zuerkennung einer beschränkten Anzahl von Befreiungskennzeichen für
die Abgaben in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen. Die Zuständigkeit der Wiener
Naturwacht wäre generell für alle, auch für nicht unter das Naturschutzgesetz
fallende, Gebiete und Flächen, zum Beispiel die Donauinsel oder sonstige
Grünanlagen, beziehungsweise auch für andere Materien, wie zum Beispiel die
Hundehaltung, Hundekot, Grillen im Freien und so weiter, vorzusehen. Weiters
wären damit auch ausreichende Kompetenzen, wie das Festhalte- oder
Festnahmerecht, Ausstellen von Organmandaten durch besonders qualifizierte Naturwacheorgane,
zuzuerkennen, um eine flächendeckende einheitliche Überwachung aller
einschlägigen Rechtsvorschriften sicherzustellen."
Auch bei diesem Antrag ersuchen wir um Zuweisung an die amtsführende
Stadträtin. (Beifall bei der FPÖ.)
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