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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 74

 

Fahrten in diesen Gebieten, aber es ist so, dass eigentlich ein sehr schwammiger Begriff im Naturschutzgesetz gewählt wurde. Herauskommt, dass die notwendigen Fahrten nicht nur auf den dafür vorgesehen Flächen stattfinden können, sondern praktisch überall. Deswegen auch unsere Forderung, ein Abänderungsantrag:

 

"Der Wiener Landtag möge beschließen: Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Naturschutzgesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

 

Z 10 des Entwurfs entfällt ersatzlos."

 

Zum Schluss komme ich noch zu einem meiner Lieblingsthemen, die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen. Darüber steht im Wiener Naturschutzgesetz nämlich überhaupt nichts. Wir verlangen, dass dort ein Freisetzungsverbot hineinkommt. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

"Der Wiener Landtag möge beschließen: Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Naturschutzgesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

 

Nach Z 8 wird folgende Z 8a eingefügt:

 

Z 8a: Dem § 13 wird folgender Abs. 4 angefügt:

 

Das Aussetzen und Aussäen gentechnisch veränderter Organismen in der Natur ist verboten. Dies gilt nicht, soweit diese Maßnahmen im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft unter Einhaltung der Bestimmungen des Gentechnikgesetzes erfolgen. Diese Maßnahmen bedürfen jedoch einer Bewilligung nach diesem Gesetz, wenn eine Beeinträchtigung heimischer wild lebender Tier- und Pflanzenarten, des Wirkungsgefüges der Natur oder eine wesentliche Veränderung der Landschaft nicht auszuschließen ist."

 

Zum Schluss muss ich mir schon noch ein kleines Schmankerl leisten. Wir haben - der Kollege LUDWIG ist jetzt nicht da - relativ lange über das Donauinselfest, über Kosten und Folgen, wie es so zugeht und wie viele Menschen da sind, diskutiert. Dazu entnehme ich übrigens dem heutigen "Standard" einen interessanten Artikel, der nämlich ein englisches Wissenschaftsjournal namens "Nature" zitiert. Es ist Band 411, Seite 1 015. Man kann es nachlesen. Darin steht: "Feuerwerksraketen lassen die Ozonwerte steigen." Das berichten indische Forscher im britischen Wirtschaftsjournal "Nature". Das bunte Feuerwerk produziert demnach das giftige Gas auch in der Nacht, ohne das normalerweise nötige Sonnenlicht. Die Energie der Raketenexplosionen reiche offenbar aus, den Sauerstoff in der Luft zu spalten und die Bildung von Ozon anzuregen und so weiter. Dazu würde ich sagen, das ist ein kleiner Denkanstoss für die SPÖ, für ihr nächstes Donauinselfest. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Geschätzte Abgeordnete! Ich habe feststellen müssen, dass auf den drei Abänderungsanträgen nicht genügend Unterschriften sind. Wir brauchen sieben Unterschriften.

 

Ich darf die Abgeordneten fragen, wer die drei eingebrachten Abänderungsanträge der Grünen noch unterstützen möchte. - Damit sind die Abänderungsanträge genügend unterstützt und werden in die Verhandlung einbezogen.

 

Als Nächster ist Herr Abg Klucsarits zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Zur Beschlussfassung steht eine Änderung im Naturschutzgesetz an. Zum Inhalt gibt es größtenteils nur zu sagen, dass es eine Umsetzung der EU-Richtlinien und daher lediglich eine Korrektur ist, die hauptsächlich formale Aspekte hat, mit Ausnahme der ex lege Bestimmungen, die Landschaftsschutzgebiete bezüglich der Innenstadtgebiete betreffend.

 

Gerade die sind es gewesen, die wir uns ganz genau angeschaut haben. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, denn gerade dort, wo sehr wenig Grünraum vorhanden ist, wie in den Innenstadtbezirken, ist es ganz wichtig, dass dieser eklatante Grünmangel gemindert wird, dass es im Gegenteil dort mehr Grün gibt. Dieses Gesetz kommt sicher nicht der Lösung wesentlich näher und kann auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, weil es zwar einen legistischen Widerspruch auflöst, aber nicht die optimale gesetzliche Regelung darstellt, wenn auch die Schutzkategorien, die sonst auf diesen Gebieten annehmbar sind, durchaus eine Handhabe im Sinne des Grünraums gewähren. So wie es jetzt geregelt ist, kann die Sache nicht sein. Es müssen gesetzliche Schutzbestimmungen, wenn sie mögliche Zielsetzungen darstellen, der Rechtsrealität angepasst sein. Das ist wohl kaum der Fall, wenn in der Rechtssprechung der Innenhof der Technischen Universität in die gleiche Kategorie fällt, wie zum Beispiel der Lainzer Tiergarten. Dieses Problem zu verleugnen, wäre sicher grüner Populismus! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wir als ÖVP haben uns immer eindeutig zum Grünraumschutz bekannt, aber der hängt ohnedies - so meinen wir - nur zu einem geringen Teil von Gesetzestexten ab. Wesentlich wichtiger ist es, eine Grünraumpolitik zu betreiben, wie sie in der vorangegangenen Koalition entwickelt und realisiert wurde.

 

Hinter jedem Gesetzestext muss auch ein politischer Wille stehen, sonst hat er keinen Sinn. Ich verweise auf die Südosttangente durch den Prater. Der Prater ist ein Landschaftsschutzgebiet und war auch damals ein Landschaftsschutzgebiet. Trotzdem ist es gelungen, diese Südosttangente durchzubauen, weil der politische Wille vorhanden war, was heute sicher unmöglich wäre. Es kommt also nicht allein auf den Gesetzestext an, sondern auch auf den politischen Willen! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Teil dieser Grünraumpolitik ist - hier sind es wiederum gerade die Innenstadtgebiete, über die wir bei diesem Geschäftsstück diskutieren, die davon betroffen sind - die Grünhofbeschaffung, die wir in der

 

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