Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 24 von 74
Fahrten in diesen Gebieten, aber es ist so, dass eigentlich ein sehr
schwammiger Begriff im Naturschutzgesetz gewählt wurde. Herauskommt, dass die
notwendigen Fahrten nicht nur auf den dafür vorgesehen Flächen stattfinden
können, sondern praktisch überall. Deswegen auch unsere Forderung, ein
Abänderungsantrag:
"Der Wiener Landtag möge beschließen: Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes,
mit dem das Wiener Naturschutzgesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:
Z 10 des Entwurfs entfällt ersatzlos."
Zum Schluss komme ich noch zu einem meiner Lieblingsthemen, die Freisetzung
von gentechnisch veränderten Organismen. Darüber steht im Wiener
Naturschutzgesetz nämlich überhaupt nichts. Wir verlangen, dass dort ein
Freisetzungsverbot hineinkommt. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
"Der Wiener Landtag möge beschließen: Der vorliegende Entwurf eines
Gesetzes, mit dem das Wiener Naturschutzgesetz geändert wird, wird wie folgt
geändert:
Nach Z 8 wird folgende Z 8a eingefügt:
Z 8a: Dem § 13 wird folgender Abs. 4 angefügt:
Das Aussetzen und Aussäen gentechnisch veränderter Organismen in der Natur
ist verboten. Dies gilt nicht, soweit diese Maßnahmen im Rahmen der Land- und
Forstwirtschaft unter Einhaltung der Bestimmungen des Gentechnikgesetzes
erfolgen. Diese Maßnahmen bedürfen jedoch einer Bewilligung nach diesem Gesetz,
wenn eine Beeinträchtigung heimischer wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
des Wirkungsgefüges der Natur oder eine wesentliche Veränderung der Landschaft
nicht auszuschließen ist."
Zum Schluss muss ich mir schon noch ein kleines Schmankerl leisten. Wir
haben - der Kollege LUDWIG ist jetzt nicht da - relativ lange über das Donauinselfest,
über Kosten und Folgen, wie es so zugeht und wie viele Menschen da sind,
diskutiert. Dazu entnehme ich übrigens dem heutigen "Standard" einen
interessanten Artikel, der nämlich ein englisches Wissenschaftsjournal namens
"Nature" zitiert. Es ist Band 411, Seite 1 015. Man kann es
nachlesen. Darin steht: "Feuerwerksraketen lassen die Ozonwerte
steigen." Das berichten indische Forscher im britischen Wirtschaftsjournal
"Nature". Das bunte Feuerwerk produziert demnach das giftige Gas auch
in der Nacht, ohne das normalerweise nötige Sonnenlicht. Die Energie der
Raketenexplosionen reiche offenbar aus, den Sauerstoff in der Luft zu spalten
und die Bildung von Ozon anzuregen und so weiter. Dazu würde ich sagen, das ist
ein kleiner Denkanstoss für die SPÖ, für ihr nächstes Donauinselfest. - Danke
schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Geschätzte Abgeordnete! Ich habe feststellen müssen, dass auf den drei
Abänderungsanträgen nicht genügend Unterschriften sind. Wir brauchen sieben
Unterschriften.
Ich darf die Abgeordneten fragen, wer die drei eingebrachten
Abänderungsanträge der Grünen noch
unterstützen möchte. - Damit sind die Abänderungsanträge genügend unterstützt
und werden in die Verhandlung einbezogen.
Als Nächster ist Herr Abg Klucsarits zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen
und Herren!
Zur Beschlussfassung steht eine Änderung im Naturschutzgesetz an. Zum
Inhalt gibt es größtenteils nur zu sagen, dass es eine Umsetzung der
EU-Richtlinien und daher lediglich eine Korrektur ist, die hauptsächlich
formale Aspekte hat, mit Ausnahme der ex lege Bestimmungen, die Landschaftsschutzgebiete
bezüglich der Innenstadtgebiete betreffend.
Gerade die sind es gewesen, die wir uns ganz genau angeschaut haben. Wir
haben es uns nicht leicht gemacht, denn gerade dort, wo sehr wenig Grünraum
vorhanden ist, wie in den Innenstadtbezirken, ist es ganz wichtig, dass dieser
eklatante Grünmangel gemindert wird, dass es im Gegenteil dort mehr Grün gibt.
Dieses Gesetz kommt sicher nicht der Lösung wesentlich näher und kann auch
nicht der Weisheit letzter Schluss sein, weil es zwar einen legistischen
Widerspruch auflöst, aber nicht die optimale gesetzliche Regelung darstellt,
wenn auch die Schutzkategorien, die sonst auf diesen Gebieten annehmbar sind,
durchaus eine Handhabe im Sinne des Grünraums gewähren. So wie es jetzt
geregelt ist, kann die Sache nicht sein. Es müssen gesetzliche
Schutzbestimmungen, wenn sie mögliche Zielsetzungen darstellen, der
Rechtsrealität angepasst sein. Das ist wohl kaum der Fall, wenn in der
Rechtssprechung der Innenhof der Technischen Universität in die gleiche Kategorie
fällt, wie zum Beispiel der Lainzer Tiergarten. Dieses Problem zu verleugnen,
wäre sicher grüner Populismus! (Beifall
bei der ÖVP.)
Wir
als ÖVP haben uns immer eindeutig zum Grünraumschutz bekannt, aber der hängt ohnedies
- so meinen wir - nur zu einem geringen Teil von Gesetzestexten ab. Wesentlich
wichtiger ist es, eine Grünraumpolitik zu betreiben, wie sie in der
vorangegangenen Koalition entwickelt und realisiert wurde.
Hinter
jedem Gesetzestext muss auch ein politischer Wille stehen, sonst hat er keinen
Sinn. Ich verweise auf die Südosttangente durch den Prater. Der Prater ist ein
Landschaftsschutzgebiet und war auch damals ein Landschaftsschutzgebiet.
Trotzdem ist es gelungen, diese Südosttangente durchzubauen, weil der
politische Wille vorhanden war, was heute sicher unmöglich wäre. Es kommt also
nicht allein auf den Gesetzestext an, sondern auch auf den politischen Willen! (Beifall bei der ÖVP.)
Teil dieser
Grünraumpolitik ist - hier sind es wiederum gerade die Innenstadtgebiete, über
die wir bei diesem Geschäftsstück diskutieren, die davon betroffen sind - die
Grünhofbeschaffung, die wir in der
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