Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 21 von 74
Beschäftigung, insbesondere von ausländischen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern. Es geht aber auch um den professionellen Pfusch, um die
Pfuschertrupps, die tätig sind. Noch einmal, Nachbarschaftshilfe soll weiter so
gelten, wie es bis jetzt gesetzlich geregelt ist. Es geht aber auch darum, für
die Betriebe wieder die Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Es geht darum, dass
die korrekt agierenden Betriebe und auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
vor dieser Schmutzkonkurrenz geschützt werden müssen! (Beifall bei der SPÖ.)
Es geht ebenso darum, meine sehr verehrten Damen und Herren, dem
Hinterziehen von Steuern und dem Hinterziehen von Sozialversicherungsbeiträgen
ein Ende zu setzen. Wenn man es hochrechnet, entgehen von den zirka
290 Milliarden S Schattenwirtschaft den Sozialversicherungen ungefähr
50 Milliarden S an Beiträgen. Da reden wir nicht mehr - wie schon
angesprochen worden ist - von 3,5 Milliarden S Defizit bei den
Krankenkassen. Das ist ein Klacks zu diesen Beträgen. Es geht auch darum, dass
die Betriebe nicht gefährdet werden und dadurch Arbeitsplätze verloren gehen.
Meine Damen und Herren! Die Verantwortung - daher muss man es sagen - liegt
derzeit bei der Bundesregierung. Es muss ein Bundesgesetz geschaffen werden,
insbesondere für den Minister für Arbeit und Wirtschaft.
Lassen Sie mich nur ein paar Zahlen sagen: Im Jahr 2000 gab es über das
Arbeitsinspektorrat einige Kontrollen. 13 211 Betriebe und Baustellen
wurden kontrolliert. 1 425 Verstöße gab es gegen das Gesetz. Das sind über
10 Prozent. Es kam zu 1 861 Anzeigen.
Und was wird bis jetzt getan? - Nichts! Da darf ich auf die Aussage vom
Herrn Kollegen Strobl replizieren, der gemeint hat, die Bundesregierung hat
bereits einen Unterausschuss beschlossen. Ich habe hier eine Beantwortung einer
Anfrage vom 15. Juni, da steht auf eine Anfrage, was die Bundesregierung
dagegen tut und dass man gehört hat, es wird ein Unterausschuss eingesetzt:
"Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde keine Arbeitsgruppe
zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Sinne der Anfrage ins Leben gerufen." (Abg Walter Strobl: Es handelt sich um einen
parlamentarischen Untersuchungsausschuss!) - Es ist vom Parlament, von
Minister Bartenstein. Es ist halt so! (Abg
Walter Strobl: Nein, das ist der Minister!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist jetzt an der Zeit,
dass die Bundesregierung handelt! Insbesondere bitte ich, weil wir einen
Gleichklang in der politischen Meinung haben, auch die ÖVP, auf die
Bundeskollegen etwas stärker einzuwirken, dass endlich gesetzliche
Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Behörde mit Kompetenzen
ausstatten. Es muss uns gelingen, Beschäftigungsverhältnisse zu geregelten
Arbeits- und Entgeltbedingungen zu erreichen und auch dass die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem ersten Tag bei der Sozialversicherung
angemeldet werden. Von schärferen Kontrollen und Sanktionen gegen die
Schwarzbeschäftiger ist schon gesprochen worden.
Das Arbeitsinspektorrat zu schwächen, ist der falsche Weg! Das sage ich
hier. Dass beabsichtigt - noch nicht beschlossen - ist, dass sich das
Arbeitsinspektorat bei einer Kontrolle anmelden soll, ist, meine Damen und
Herren, der falsche Weg! (Beifall bei Abg
Heinz Hufnagl.)
Präsidentin Erika Stubenvoll
(unterbrechend): Die Redezeit ist zu
Ende.
Abg Franz Ekkamp (fortsetzend): Wir von den
Sozialdemokraten, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden jedenfalls
nicht aufhören, gegen diese Missstände zu wettern und sie aufzuzeigen, denn es
geht um professionelle Schwarzbeschäftigung, die Arbeitnehmer, Betriebe und
unseren Staat schädigt! (Beifall bei der
SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.
Bevor
wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15
Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass an schriftlichen Anfragen von
Abgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus 1 vorliegt.
Vor Sitzungsbeginn sind folgende Anträge von Landtagsabgeordneten
eingelangt: Vom Grünen Klub im Rathaus 2 und vom Klub der Wiener
Freiheitlichen 6.
Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der
Tagesordnung vor: Die Postnummern 3, 17, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 19, 4,
5, 6, 2, 7, 8, 9 und 1 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. -
Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen.
Die Postnummer 3 (PrZ 363/01-MDBLTG)
betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Naturschutzgesetz geändert wird.
Die Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StR Dipl Ing Kossina. Ich bitte
sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen
und Herren!
Ich möchte hier über die Novelle zum Naturschutzgesetz berichten.
Bevor ich zur Novelle komme, möchte ich ein paar Worte darüber sprechen,
was das Wiener Naturschutzgesetz überhaupt ist. Das Wiener Naturschutzgesetz
aus dem Jahr 1998 ist ein vorbildliches Gesetz, vorbildlich für ganz
Österreich. Es hat im Wesentlichen folgende Inhalte: Biotop- und Artenschutz,
Nationalparks, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmäler,
Naturschutzbuch und Naturschutzbericht. Es geht aber auch hier um
naturschutzrechtliche Maßnahmen, zum Beispiel den behördlichen Auftrag auf
Wiederherstellung in Bezug auf
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