Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 74
Die Bundes-ÖVP hat
bis zu diesem Zeitpunkt eigentlich eine korrekte Regelung mit Argumenten, wie
da gibt es wiederum zusätzliche Kontrollen für die UnternehmerInnen, schon
wieder soll es eine neue Behörde geben oder durch dieses Gesetz wird die
Nachbarschaftshilfe kriminalisiert, verhindert. Offenbar haben sich in der ÖVP
jene Kräfte durchgesetzt, die die Schwarzbeschäftigung zu Lasten korrekter UnternehmerInnen
und ArbeitnehmerInnen unterstützen und sich eigentlich nur hinter
Scheinargumenten verstecken. (Beifall bei
der SPÖ.)
Wenn die ÖVP
von positiven Maßnahmen im Zusammenhang mit Schwarzbeschäftigung gesprochen
hat, dann ist es meistens ausschließlich um steuerliche Begünstigungen gegangen
und die letzte beschlossene Steuerreform hat hier auch zahlreiche
Erleichterungen enthalten.
Uns Wiener
SozialdemokratInnen geht es - wie gesagt - um eine rasche wirksame Bekämpfung
von unsozialen Praktiken der Schwarzunternehmerinnen und -unternehmer durch die
Kontrolle illegaler Beschäftigung. Dafür soll es eine speziell eingeführte
Behörde geben, die diese Kontrolle tatsächlich durchführen kann.
Die Anmeldung
zur Sozialversicherung soll noch vor Arbeitsantritt passieren, damit es dann
keine Ausreden gibt und auch die Umgehungsmöglichkeiten weit gehend ausgeräumt
sind.
Ein dritter
Punkt, der im Zusammenhang mit diesem Gesetz auch noch wesentlich ist, wäre
eine verschärfte, aber natürlich praxisgerechte Konsequenz, womit wir die
Schwarzarbeit für die Unternehmerinnen und Unternehmen unattraktiv machen.
Zum Schluss
mag ich noch ganz kurz auf den gesamten Bereich der Nachbarschaftshilfe
eingehen. Mit dem Entwurf, der schon seit geraumer Zeit vorliegt, ist es uns
nicht darum gegangen, Nachbarschaftshilfe zu kriminalisieren und einen neuen
Tatbestand zu schaffen, sondern es ist uns einfach darum gegangen, nichts zu
legalisieren, was bisher nicht auch schon verboten war.
Wer das
Schwarzbeschäftigungsgesetz verhindert und weiter verschleppt, unterstützt in
weiterer Folge Unternehmer, die mit illegaler Schwarzbeschäftigung der
österreichischen Wirtschaft schaden, die die Lohn- und Arbeitsbedingungen
verschlechtern und somit den österreichischen Sozialstaat schädigen! (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident
Johann Hatzl: Für weitere
Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren
Abgeordneten nur einmal zum Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf
Minuten begrenzt ist.
Als nächster
Redner hat sich Herr Abg Dipl Ing Margulies gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Dipl Ing
Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Vieles, was
Kollegin Frauenberger gesagt hat, ist richtig. Dennoch muss man, gerade wenn
man sich mit dem Problem der Schwarzbeschäftigung auseinander setzt, ganz kurz
die Rolle der Sozialdemokratischen Fraktion beleuchten, denn es war in den Neunziger
Jahren gerade die Sozialdemokratische Fraktion, die durch die
AusländerInnengesetzgebung in verschiedenen Bereichen der illegalen
Beschäftigung Vorschub geleistet hat, weil sie ausländischen Mitmenschen
jegliche Chance genommen hat, sich irgendwie rechtlich zu beschweren, wenn sie
illegal beschäftigt sind, weil sie sofort damit zu rechnen hatten, abgeschoben
zu werden.
Vor dieser
Verantwortung, meine sehr geehrten Damen und Herren der Sozialdemokratie,
sollten Sie sich nicht drücken, auch wenn ich mich jetzt sehr freue, dass Sie
ganz massiv gegen die illegale Beschäftigung auftreten wollen, und zwar in
einem Sinne, der es den Beschäftigten ermöglicht und erleichtert, regulär zu
arbeiten! Sie können sich sicher sein, dass Sie unsere Unterstützung dabei
haben, die schwarz-blaue Bundesregierung vor sich her zu treiben, um das zu
erreichen! (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg
Josefa Tomsik: Aber ganz stimmt das nicht, was Sie hier von sich geben!)
Dennoch ist es
so, dass mir ein wesentlicher Punkt Ihrerseits gefehlt hat. Ich glaube, das ist
der zentrale Ansatzpunkt, der im Kampf gegen die organisierte Schwarzarbeit
eingesetzt werden müsste. Dieser Ansatzpunkt ist, die Rechtssicherheit für die
Beschäftigten zu schaffen, und zwar ganz egal, ob es ausländische Beschäftigte
oder ob es inländische Beschäftigte sind. Diese Rechtssicherheit gegenüber dem
Unternehmen zu schaffen, wäre zum Beispiel dadurch möglich, dass es eine
Selbstanzeigepflicht bei der Sozialversicherung für Beschäftigte gibt. Stellt
sich heraus - was in 99 Prozent der Fälle ganz leicht zu belegen wäre -,
dass der Mensch, der sich selbst bei der Sozialversicherung anzeigt, nicht
angemeldet war, dann besteht für die Firmen sofort eine Behaltepflicht, zum
Beispiel von einem Jahr, es müssen Kollektivvertragslöhne nachgezahlt werden,
es müssen Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden, es müssen Steuern
nachgezahlt werden, nur darf dann kein Unterschied gemacht werden, ob es sich
um einen ausländischen Beschäftigten oder um einen inländischen Beschäftigten
handelt.
Glauben Sie mir,
Kolleginnen und Kolleginnen, dann bräuchten wir nicht einmal mehr Strafbestimmungen
für Unternehmen. Denn wenn ein Unternehmen in Österreich, das von der
organisierten Schwarzarbeit lebt und dabei alle ordnungsgemäß arbeitenden
Unternehmen unterbietet, damit zu rechnen hat, dass seine Beschäftigten -
nochmals ist zu betonen, die ausländischen Beschäftigten und die, die keine Arbeitsbewilligung
haben und die, die keinen Befreiungsschein haben - durch eine Selbstanzeige für
sich selbst das Recht bekommen, zu arbeiten und jederzeit den Arbeitgeber
klagen können, würde sich niemand mehr trauen, in großem Maße Beschäftigte -
egal ob in- oder
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