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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 74

 

Die Bundes-ÖVP hat bis zu diesem Zeitpunkt eigentlich eine korrekte Regelung mit Argumenten, wie da gibt es wiederum zusätzliche Kontrollen für die UnternehmerInnen, schon wieder soll es eine neue Behörde geben oder durch dieses Gesetz wird die Nachbarschaftshilfe kriminalisiert, verhindert. Offenbar haben sich in der ÖVP jene Kräfte durchgesetzt, die die Schwarzbeschäftigung zu Lasten korrekter UnternehmerInnen und ArbeitnehmerInnen unterstützen und sich eigentlich nur hinter Scheinargumenten verstecken. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Wenn die ÖVP von positiven Maßnahmen im Zusammenhang mit Schwarzbeschäftigung gesprochen hat, dann ist es meistens ausschließlich um steuerliche Begünstigungen gegangen und die letzte beschlossene Steuerreform hat hier auch zahlreiche Erleichterungen enthalten.

 

Uns Wiener SozialdemokratInnen geht es - wie gesagt - um eine rasche wirksame Bekämpfung von unsozialen Praktiken der Schwarzunternehmerinnen und -unternehmer durch die Kontrolle illegaler Beschäftigung. Dafür soll es eine speziell eingeführte Behörde geben, die diese Kontrolle tatsächlich durchführen kann.

 

Die Anmeldung zur Sozialversicherung soll noch vor Arbeitsantritt passieren, damit es dann keine Ausreden gibt und auch die Umgehungsmöglichkeiten weit gehend ausgeräumt sind.

 

Ein dritter Punkt, der im Zusammenhang mit diesem Gesetz auch noch wesentlich ist, wäre eine verschärfte, aber natürlich praxisgerechte Konsequenz, womit wir die Schwarzarbeit für die Unternehmerinnen und Unternehmen unattraktiv machen.

 

Zum Schluss mag ich noch ganz kurz auf den gesamten Bereich der Nachbarschaftshilfe eingehen. Mit dem Entwurf, der schon seit geraumer Zeit vorliegt, ist es uns nicht darum gegangen, Nachbarschaftshilfe zu kriminalisieren und einen neuen Tatbestand zu schaffen, sondern es ist uns einfach darum gegangen, nichts zu legalisieren, was bisher nicht auch schon verboten war.

 

Wer das Schwarzbeschäftigungsgesetz verhindert und weiter verschleppt, unterstützt in weiterer Folge Unternehmer, die mit illegaler Schwarzbeschäftigung der österreichischen Wirtschaft schaden, die die Lohn- und Arbeitsbedingungen verschlechtern und somit den österreichischen Sozialstaat schädigen! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur einmal zum Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist.

 

Als nächster Redner hat sich Herr Abg Dipl Ing Margulies gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Dipl Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Vieles, was Kollegin Frauenberger gesagt hat, ist richtig. Dennoch muss man, gerade wenn man sich mit dem Problem der Schwarzbeschäftigung auseinander setzt, ganz kurz die Rolle der Sozialdemokratischen Fraktion beleuchten, denn es war in den Neunziger Jahren gerade die Sozialdemokratische Fraktion, die durch die AusländerInnengesetzgebung in verschiedenen Bereichen der illegalen Beschäftigung Vorschub geleistet hat, weil sie ausländischen Mitmenschen jegliche Chance genommen hat, sich irgendwie rechtlich zu beschweren, wenn sie illegal beschäftigt sind, weil sie sofort damit zu rechnen hatten, abgeschoben zu werden.

 

Vor dieser Verantwortung, meine sehr geehrten Damen und Herren der Sozialdemokratie, sollten Sie sich nicht drücken, auch wenn ich mich jetzt sehr freue, dass Sie ganz massiv gegen die illegale Beschäftigung auftreten wollen, und zwar in einem Sinne, der es den Beschäftigten ermöglicht und erleichtert, regulär zu arbeiten! Sie können sich sicher sein, dass Sie unsere Unterstützung dabei haben, die schwarz-blaue Bundesregierung vor sich her zu treiben, um das zu erreichen! (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg Josefa Tomsik: Aber ganz stimmt das nicht, was Sie hier von sich geben!)

 

Dennoch ist es so, dass mir ein wesentlicher Punkt Ihrerseits gefehlt hat. Ich glaube, das ist der zentrale Ansatzpunkt, der im Kampf gegen die organisierte Schwarzarbeit eingesetzt werden müsste. Dieser Ansatzpunkt ist, die Rechtssicherheit für die Beschäftigten zu schaffen, und zwar ganz egal, ob es ausländische Beschäftigte oder ob es inländische Beschäftigte sind. Diese Rechtssicherheit gegenüber dem Unternehmen zu schaffen, wäre zum Beispiel dadurch möglich, dass es eine Selbstanzeigepflicht bei der Sozialversicherung für Beschäftigte gibt. Stellt sich heraus - was in 99 Prozent der Fälle ganz leicht zu belegen wäre -, dass der Mensch, der sich selbst bei der Sozialversicherung anzeigt, nicht angemeldet war, dann besteht für die Firmen sofort eine Behaltepflicht, zum Beispiel von einem Jahr, es müssen Kollektivvertragslöhne nachgezahlt werden, es müssen Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden, es müssen Steuern nachgezahlt werden, nur darf dann kein Unterschied gemacht werden, ob es sich um einen ausländischen Beschäftigten oder um einen inländischen Beschäftigten handelt.

 

Glauben Sie mir, Kolleginnen und Kolleginnen, dann bräuchten wir nicht einmal mehr Strafbestimmungen für Unternehmen. Denn wenn ein Unternehmen in Österreich, das von der organisierten Schwarzarbeit lebt und dabei alle ordnungsgemäß arbeitenden Unternehmen unterbietet, damit zu rechnen hat, dass seine Beschäftigten - nochmals ist zu betonen, die ausländischen Beschäftigten und die, die keine Arbeitsbewilligung haben und die, die keinen Befreiungsschein haben - durch eine Selbstanzeige für sich selbst das Recht bekommen, zu arbeiten und jederzeit den Arbeitgeber klagen können, würde sich niemand mehr trauen, in großem Maße Beschäftigte - egal ob in- oder

 

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