Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 74
dieses Kernkraftwerks Temelin mit europäischem Recht deutlich zu machen.
Das scheint mir der wesentliche Punkt zu sein und daher spreche ich nicht von
einem Veto.
Ich glaube, es ist ein falsches Signal an die tschechische Regierung. Es
ist auch ein falsches Signal an andere. Wie jeder weiß, bin ich zwar nicht ein
bedingungsloser, aber ein ordentlicher Befürworter des Erweiterungsprozesses
der Europäischen Union. Ich spreche nicht von einem Veto, aber ich denke, dass
es wichtig ist, darauf hinzuweisen, dieses Kernkraftwerk ist in diesem Zustand
mit europäischem Recht inkompatibel.
Präsident Johann Hatzl:
Danke für die Beantwortung der 6. Anfrage. - Damit ist auch die
Fragestunde beendet.
Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde.
Von Frau Abg Sandra Frauenberger wurde eine Aktuelle
Stunde (PrZ 3/AL/01) mit dem
Thema "Sofortige wirkungsvolle Maßnahmen durch die Bundesregierung gegen
Schwarzbeschäftigung" verlangt.
Das Verlangen
wurde gemäß Geschäftsordnung von der notwendigen Anzahl von Abgeordneten unterzeichnet.
Ich bitte die
Erstunterzeichnerin, Frau Abg Frauenberger - die bereits beim Rednerpult steht
-, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass ihre Redezeit mit
10 Minuten begrenzt ist. - Bitte sehr.
Abg Sandra Frauenberger (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Aushöhlung
der Kontrollkompetenz im Arbeitsinspektorat auf der einen Seite und das
Nichthandeln der Bundesregierung auf der anderen Seite, haben uns heute
veranlasst, eine Aktuelle Stunde im Landtag zum Thema
"Schwarzbeschäftigung" zu fordern.
Schwarzbeschäftigung
deshalb, weil das ein viel weiter gestreuter Begriff ist, als der Begriff der
Schwarzarbeit. Es geht hier einerseits um Schwarzunternehmertum, das
unterbunden werden muss, und andererseits auch um die gesamte Schwarzarbeit,
von der Schwarzarbeit bis hin zum organisierten Pfusch.
Der Umfang der
Schattenwirtschaft ist sehr stark gestiegen. Der Pfusch ist in Österreich nach
wie vor ein Kavaliersdelikt und steigt deutlich stärker als unser
Bruttoinlandsprodukt.
Wir brauchen
wirkungsvolle Maßnahmen der Bundesregierung gegen Schwarzarbeit, denn laut
einer Prognose der Linzer Kepler Universität wird die Schwarzarbeit heuer um
6,6 Prozent, das heißt von 272 Milliarden S auf
291 Milliarden S steigen. Durch die Nichtanmeldung zur
Sozialversicherung, durch die Verletzung gewerberechtlicher Bestimmungen und
durch die illegale Beschäftigung von ausländischen Kolleginnen und Kollegen
entstehen nicht nur erhebliche Ausfälle in der Sozialversicherung und bei den
Steuern. Die einzelnen ArbeitnehmerInnen werden zumeist auch um ihre
arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Bestimmungen gebracht. Die Konkurrenz
zwischen den Unternehmen und den Schwarzunternehmen ist natürlich groß und wird
sozusagen immer von den Schwarzunternehmern gewonnen, weil sie illegal billiger
arbeiten und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht entsprechend
anmelden. So wird im Zusammenhang mit der Diskussion um Schwarzarbeit im
Prinzip der gesamte Begriff des ArbeitnehmerInnenschutzes zu einem einzigen
Fremdwort. (Beifall bei der SPÖ.)
Ein ganz
besonderes Problem stellt auch der komplette Bereich der illegalen
AusländerInnenbeschäftigung dar. Diese ArbeitnehmerInnen bedenken oft nicht -
natürlich auch auf Grund ihrer Notsituation -, dass sie nicht versichert sind
und dass sie keine Leistung im Falle von Arbeitslosigkeit oder im Falle einer
Krankheit haben beziehungsweise in späterer Folge keine Leistung aus der
Pension beziehen können. Das böse Erwachen bei solchen Kolleginnen und Kollegen
kommt leider zumeist erst dann, wenn zum Beispiel so etwas wie ein
Arbeitsunfall passiert.
In der
Vergangenheit hat es immer wieder Versuche gegeben, diese illegalen
Beschäftigungen zu regeln, die Beschäftigten anzumelden. Ich erinnere zum
Beispiel nur an das Antimissbrauchsgesetz aus dem Jahre 1995. Aber schon im
Februar 1999 wurde ein Regierungsvorschlag für ein Gesetz zur Bekämpfung der
organisierten illegalen Erwerbstätigkeit dem Nationalrat zugeteilt. Mit diesem
Gesetz wollten wir einfach die systematisch eingesetzte Schwarzbeschäftigung
von manchen Arbeitgebern effizient bekämpfen. Ein Durchbruch unserer Bemühungen
ist leider bisher nicht gelungen. Was wir aus unserer Sicht brauchen, ist eine
Erhöhung von ordnungsgemäß angemeldeten Beschäftigungsverhältnissen, um die
Zahl dieser illegalen Beschäftigten zu vermindern. (Beifall bei der SPÖ.)
Das Ziel von
uns Wiener Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist daher ein Bundesgesetz,
das die Schwarzbeschäftigung bekämpft. Nur so können Beschäftigte
ordnungsgemäße Entgelt- und Arbeitsbedingungen vorfinden und wird die
Schwarzbeschäftigung weitgehend ausgeschlossen.
Wenn
Unternehmen systematisch nicht zur Sozialversicherung anmelden oder
ausländische Kolleginnen und Kollegen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne
Beschäftigungsbewilligung einsetzen, dann schädigen sie damit die regulären
Arbeitsplätze und tragen somit zur Arbeitslosigkeit bei. Sie schädigen die
korrekt arbeitenden UnternehmerInnen und auch ArbeitnehmerInnen, die auf Grund
von Schwarzbeschäftigung dann in diesem Unternehmen die Preise natürlich nicht
so halten können. Sie unterlaufen damit in Wirklichkeit die anständigen
Unternehmerinnen und Unternehmer und schädigen sie dadurch, das sie vor allem
an ausländische Arbeitnehmerinnen und ausländische Arbeitnehmer Niedrigstlöhne
zahlen. Das wiederum bewirkt, dass es einfach eine Spannung zwischen
inländischen und ausländischen ArbeitnehmerInnen gibt.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular