Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 74
für Sie gerne noch ein paar Mal.
Präsident Johann Hatzl:
Danke für die Beantwortung.
Wir kommen zur 4. Anfrage (PrZ 0006/LM/01-KSP).
Sie ist von Abg Dr Alois Mayer gestellt und an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe
Umwelt gerichtet: Was werden Sie
unternehmen, um den aus der EU-Richtlinie über die Mindestanforderungen für die
Haltung von Wildtieren in Zoos für das Land Wien erfließenden
Umsetzungsverpflichtungen nachzukommen, da die Richtlinie eine Umsetzung bis
spätestens 9. April 2002 vorsieht?
Ich ersuche um die Beantwortung.
Amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und
Herren!
Die Frage, die an mich gestellt wurde, lautet: "Was
werden Sie unternehmen, um den aus der EU-Richtlinie über die
Mindestanforderungen für die Haltung von Wildtieren in Zoos für das Land Wien
erfließenden Umsetzungsverpflichtungen nachzukommen, da die Richtlinie eine
Umsetzung bis spätestens 9. April 2002 vorsieht?"
Bevor ich auf die Frage im Detail eingehe, eine kurze
Zusammenfassung. Die Zoos sollen nunmehr - und das ist neu - einer
Bewilligungspflicht unterliegen. Es handelt sich um eine EU-Richtlinie, die bis
längstens 9. April 2002, wie gesagt, umzusetzen ist. Wir werden hier in
Wien eine sehr gute Lösung vorschlagen, weil mit meinem Amtsantritt als
Stadträtin habe ich mir zum Ziel gesetzt, wie schon des Öfteren erklärt, dass
Wien bereits die bestehenden und ohnehin schon sehr hohen Umweltstandards so
weit wie möglich auch noch verbessern und weiterentwickeln wird, damit Wien
seinem Ruf als Umweltmusterstadt auch in Zukunft gerecht werden kann.
Im Bereich des Tierschutzes, und in diesen Bereich fällt auch der
Artenschutz, werde ich mich einsetzen, dass diese Richtlinie auch zeitgerecht
umzusetzen ist und bis April 2002 umgesetzt wird, umso die rechtlichen
Voraussetzungen für eine tierschutz- und artgerechte Haltung von Wildtieren in
Zoos sicherzustellen. Weiters bin ich mir auch bewusst, dass Wien mit dem
Tiergarten Schönbrunn eine Einrichtung besitzt, die auf dem Gebiet des Arten-
und Tierschutzes eine Vorbildfunktion darstellt. Dies bestätigen auch die in
den letzten Jahren durchgeführten umfangreichen Verbesserungen, die letztlich
dazu geführt haben, dass der Tiergarten Schönbrunn auch keinerlei Vergleiche
mit anderen internationalen Zoos zu scheuen braucht.
Nichtsdestotrotz müssen aber die entsprechenden legistischen Maßnahmen zur
Umsetzung der gegenständlichen Richtlinie gesetzt werden. Einerseits um der aus
der EU-Mitgliedschaft erfließenden Umsetzungspflicht ins innerstaatliche Recht
Genüge zu tun und andererseits auch zur Sicherstellung der notwendigen
Standards für die Zukunft.
Neben dem Zoo Schönbrunn gibt es in Wien auch noch einen weiteren Zoo,
nämlich das Haus des Meeres. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass von
den Direktoren der vier wissenschaftlich geführten Zoos in Österreich
dankenswerterweise ein Vorschlag zur Umsetzung dieser Richtlinie erarbeitet
wurde, der jedenfalls auch bei den diesbezüglichen legistischen Arbeiten
berücksichtigt werden wird. Hier wurde mir von Herrn Dior Pechlaner zugesagt,
dass diese Richtlinie gemeinsam mit seinen Direktoren, mit seinen Kollegen
erarbeitet wurde.
Was nun die Umsetzung im Konkreten anlangt, so ist
beabsichtigt, durch eine Novelle zum Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz die
rechtlichen Vorgaben festzuschreiben. Die zuständige Magistratsabteilung hat
bereits einen diesbezüglichen Entwurf ausgearbeitet, der demnächst zur externen
Begutachtung ausgesandt werden wird, wobei im Zuge dessen auch noch allfällige
Verbesserungswünsche berücksichtigt werden können. Als voraussichtlicher
Zeitpunkt für die Beschlussfassung dieser Novelle ist der Herbst, spätestens
jedoch Ende dieses Jahres geplant, sodass daher jedenfalls auch die zeitlichen
Vorgaben der gegenständlichen Richtlinie eingehalten werden können. Ich bin mir
sicher, dass wir damit eine beispielhafte Umsetzung der Zoorichtlinie
durchführen können.
Präsident Johann Hatzl:
Danke. - Die erste Zusatzfrage stellt Frau Abg Sommer-Smolik.
Abg Claudia Sommer-Smolik
(Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!
Es ist sehr schön zu hören, dass Sie sich für den
Artenschutz einsetzen werden. Ihr Vorgänger StR Svihalek war da ja nicht so wirklich
engagiert. Er hat nämlich die 15a-Vereinbarung zur Verbesserung des
Tierschutzes im außerlandwirtschaftlichen Bereich aufgeweicht, indem er die
Richtlinien zur Haltung von Wildtieren in Zoos, in Zirkussen, in Varietees und
Wandertierschauen, ausgearbeitet von der Wiener Umweltanwaltschaft, nicht
berücksichtigt hat.
Meine Frage nun an Sie: Werden Sie sich jetzt, wo Sie
sich für den Artenschutz und den Tierschutz ausgesprochen haben, den
Forderungen der Tierschutzorganisationen und der Umweltanwaltschaft anschließen
und die tierquälerischen Auftritte von Großkatzen, insbesondere Tiger und
Löwen, in Zirkussen verbieten?
Präsident Johann Hatzl:
Frau Stadträtin.
Amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
In diesem Sinne habe ich auch schon mit den
Tierschutzorganisationen Gespräche geführt, im Konkreten auch mit den
"Vier Pfoten". Mir wurde hier zugesagt, zu erheben, welche Zirkusse
in Österreich Löwen und Tiger besitzen. Auf Grundlage dieser Unterlagen werden
wir dann gemeinsam eine Entscheidung treffen.
Präsident Johann Hatzl:
Danke. - Zweite Zusatzfrage stellt Herr Abg Klucsarits.
Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Welche Auswirkungen
werden diese
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