Gemeinderat, 15. Sitzung vom 16.06.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 66 von 112
nur tagtäglich anekdotisch in der Zeitung, sondern auch in der Kriminalstatistik ausgewiesen haben.
Es geht prinzipiell in die falsche Richtung mit dem methodischen Ansatz, den Sie hier wählen. (Zwischenruf von GRin Mag. Ursula Berner, MA.) Und das sage ich Ihnen auch, wenn Sie jetzt diese Auszeit-WG ansprechen, dann ist es natürlich wieder einmal ein Schritt, wo Sie am halben Weg stehen bleiben. Man kann das natürlich freiheitsbeschränken, das ist richtig. Nur was Sie vergessen, ist das gesamte rechtliche Umfeld, das damit im Kontext steht.
Sie haben, wenn Sie das Strafbarkeitsalter nicht dementsprechend senken, natürlich andere Ermittlungsrechte der Exekutive. Dort, wo ein Verhalten nicht strafbar ist, kann die Exekutive nach der Strafprozessordnung schlichtweg nicht ermitteln. Das ist halt so, das heißt, viele Fälle, die ermittelbar wären, die aufklärbar wären, wenn das dementsprechende Alter herabgesetzt wäre - und ich bin da wieder voll im Konjunktiv, denn das wird nicht stattfinden, weil die Exekutive auf Basis der Gesetze gegen Strafunmündige nicht ermitteln darf -, werden nicht aufgeklärt werden.
So einfach ist das, Herr Kollege, und solche Folgen hat das dann. Das heißt, die Auszeit-WG kann ein Element sein. Die grundsätzliche Frage ist aber: Wie reagiert der Bund in dem Fall? Der Antrag richtet sich gegen den Bund beziehungsweise ist an den Bund gerichtet. Wie reagiert die Republik insgesamt auf eine veränderte Ansicht zum Strafrecht, auf eine andere soziokulturelle Haltung, auf ein anderes Verhalten, das ich persönlich in diesem Land nicht haben will, meine Damen und Herren? (Beifall bei der FPÖ.)
Auch die Rechtsfolgen sind natürlich andere, wenn ich nicht dementsprechend vorbestraft bin - also nicht ich -, sondern: Wenn man nicht dementsprechend vorbestraft ist, dann hat das natürlich auch in der Rechtskaskade andere Folgen. Das sind beispielsweise fremdenrechtliche Konsequenzen, die dann nicht eintreten, wenn ich eben nicht die Möglichkeit habe, dementsprechend strafrechtlich vorzugehen, was bei einer strafrechtlichen Verurteilung durchaus möglich wäre.
Und wenn der Kollege Gremel dann sagt, ja, wir brauchen eine Veränderung im Verhaltensmuster, dann ist das natürlich richtig, das ist unzweifelhaft. Das ist aber auch Aufgabe der Strafjustiz. Ich bin ehrlich gesagt erstaunt, wie man sich da hier herstellen kann ans Rednerpult, um die Strafjustiz als alleinig repressive Verwahrung in Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren zu framen. Natürlich hat die Strafjustiz auch andere Möglichkeiten, beispielsweise im Rahmen von bedingten Entlassungen. Das wissen Sie hoffentlich genauso gut wie ich, Sie sagen es nur nicht. Wenn es anders wäre, wäre es doppelt tragisch.
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, Auflagen zu erteilen - Auflagen im Rahmen von bedingten Entlassungen, im Rahmen von strafrechtlichen Sanktionen, die genauso verbindlich und mit dem - sagen wir einmal - Damoklesschwert verbunden sind, wenn ich dieser Auflage nicht nachkomme, dass dann selbstverständlich die Gefahr droht, in Haft genommen zu werden.
Das heißt, es ist eine ganz andere Möglichkeit des Staates, auf Personen zu reagieren - ich sage es jetzt noch einmal in Ihre Richtung (in Richtung der SPÖ) -, die dieses System, das wir hier haben, das für einen immer kleiner werdenden Teil der Bevölkerung tatsächlich eine präventive Wirkung hat, nicht ernst nehmen. Wir sind zunehmend mit Menschen konfrontiert - ich sage es Ihnen noch einmal -, die unser System, so wie wir es fahren, nicht ernst nehmen, denen es schlichtweg wurscht ist.
Da kann ich durchaus auch die Kritik teilen, die der Kollege vorgebracht hat, dass die Strafjustiz nicht die Möglichkeit hat, die sie haben sollte. Ich finde es zum Beispiel unerträglich, dass Jugendliche mit 12, 14, 16 Vorstrafen noch immer frei herumrennen. Das geht so nicht, das sind Intensivtäter und vor Intensivtätern gehört, ungeachtet ihres Alters, die gesamte Gesellschaft geschützt, meine Damen und Herren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Wie gesagt, es ist auch nicht, sagen wir, eine schicksalhafte Frage gewesen, dass die Strafalterssenkung noch nicht erfolgt ist. Da schaue ich wieder in den Sektor ÖVP. Diese Möglichkeit hätten wir bereits längst gehabt. Ich denke da an das Jahr 2025 zurück, als wir in Regierungsverhandlungen gegangen sind und gesagt haben, okay, die FPÖ ist für die Senkung des Strafalters, die ÖVP ist für die Senkung des Strafalters, gut, machen wir ein Hakerl, stellen wir das auf Grün, das ist so, nächster Tagesordnungspunkt. Was hat die ÖVP gemacht? - Na na, das ist eigentlich noch nicht ganz fix und so sicher ist das alles nicht … (Zwischenruf bei der ÖVP.) - Ja, das war so, Herr Kollege, ich kann mich da ganz gut erinnern. Das ist alles nicht so fix und da verhandeln wir am besten noch ein bisserl was. Da können wir nämlich seitens der ÖVP noch ein bisserl was reinverhandeln, und da können wir noch ein bisserl einen Deal versuchen. (Zwischenruf von GR Hannes Taborsky.) Also einfach habituelles Verhalten, und das ist nicht so, sagen wir einmal - der Thomas ist am Vorsitz, ich werde das jetzt also so nicht sagen -, wie man es vorher versprochen hat, meine Damen und Herren.
Also wie gesagt, man hätte die Möglichkeit gehabt, nämlich auf der einen Seite die Probleme gar nicht ins Land zu lassen. Man hätte die Möglichkeit mit uns gehabt, was Sie jetzt fordern, schon längst umzusetzen. Man hätte sich auch diese Empörung sparen können, dass in Döbling die Kriminalität hochgejazzt ist. Die Kriminalität ist nämlich nicht seit gestern in Döbling hoch, sondern die Kriminalität ist seit längerer Zeit in Döbling hoch. Wer hat das seit längerer Zeit aufgezeigt? - Die FPÖ. Wer hat das versucht runterzuspielen? - Der Bezirksvorsteher aus Döbling, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenruf von GR Hannes Taborsky.)
Auch die Angst kann ich Ihnen nehmen, die Frage, ob Jugendliche mit Erwachsenen eingesperrt werden dürfen. Die muss nicht neu verhandelt werden, die ist bereits verhandelt. Da gibt es ein Gesetz, das Strafvollzugsgesetz, da steht das auch drin, dass sie nicht gemeinsam angehalten werden dürfen, zumindest nicht im
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