Gemeinderat, 12. Sitzung vom 25.03.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 121
meister gerichtet ist. (Laut Presseaussendung des SPÖ-Rathausklubs vom 12. März 2026 erklärten Sie, Herr Bürgermeister, dass die Bezirke ab 2027 wieder mehr finanziellen Spielraum erhalten werden, weil die Bezirksbudgetpolitik die gesamtstädtische Lage achtsam und vorausschauend mitgetragen hat. Ab 2027 sollen die Bezirksmittel wieder erhöht werden - um etwa 27 Mio. EUR, also um rund 10 Prozent. Bedeutet diese Aussage, dass die Bezirksmittel für das Jahr 2027 gemäß § 1 der aktuell geltenden Bezirksmittelverordnung zugeteilt werden, ohne von der Kürzungsermächtigung nach § 6 Gebrauch zu machen?)
Ich darf Sie, Herr Bürgermeister, um Beantwortung ersuchen.
Bgm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrte Vorsitzende, werte Mitglieder des Gemeinderates!
Vorerst die gute Nachricht: Es gibt mehr Geld für die Bezirke. (Beifall bei der SPÖ.) Von daher freue ich mich, dass die Bezirke Haushaltsmittel zur Wahrnehmung der in der Stadtverfassung vorgesehenen Angelegenheiten und Aufgaben zur Verfügung haben. Insgesamt werden 27 Aufgabenbereiche definiert. Dazu zählen etwa die Instandhaltung von Gebäuden, in denen Kindergärten oder allgemeinbildende Pflichtschulen untergebracht sind; die Planung, Herstellung sowie Instandhaltung von Straßen und zugeordneter öffentlicher Beleuchtung; weiters die Planung, Errichtung und Instandhaltung von Parkanlagen, einschließlich Baumpflanzungen und Spielplätzen.
Neben diesen budgetär besonders bedeutenden Bereichen zählt dazu aber auch beispielsweise die Führung von Pensionistenklubs und Seniorentreffs. Durch die eigenen Haushaltsmittel der Bezirke, die einen Teil des Gesamthaushaltes der Gemeinde Wien darstellen, erhalten die Bezirke die Möglichkeit, selbständig darüber zu entscheiden, wann und in welcher Form Vorhaben aus den zuvor genannten Aufgabenbereichen umgesetzt werden sollen.
Die Bezirksmittelverordnung regelt sowohl die Gesamthöhe der Haushaltsmittel, die den Bezirken für diese 27 Aufgabenbereiche insgesamt zur Verfügung gestellt werden, als auch deren Aufteilung auf die einzelnen Bezirke. Die Gesamthöhe orientiert sich dabei überwiegend am Aufkommen der Kommunalsteuer sowie der Dienstgeberabgabe. Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Bezirke erfolgt anhand einer Vielzahl von jährlich neu erhobenen Kennzahlen. Dazu zählen beispielsweise die Anzahl der Personen mit Hauptwohnsitz, die Fläche der öffentlichen Verkehrsflächen, die Anzahl der Schülerinnen und Schülern der allgemeinbildenden Pflichtschulen, die Anzahl der Arbeitsstätten sowie die Anzahl der Hauptwohnsitze je Hektar Baufläche pro Bezirk.
Zur Unterstützung von Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich der Bezirke bestehen seit vielen Jahren verschiedene magistratsinterne Förderprogramme. Beispielhaft können hier die Schwerpunktsetzung für investive Vorhaben sowie die Förderungen für überregionale Maßnahmen im Bereich der Verkehrs- und Stadtgestaltung für größere Projekte genannt werden. Darüber hinaus bestehen auch Fördermöglichkeiten für kleinere Maßnahmen im Rahmen der Lokalen Agenda. Zusätzlich haben die Bezirke die Möglichkeit, weitere Fördermittel zu akquirieren, etwa aus EU-Programmen wie dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder aus Bundesförderprogrammen, beispielsweise im Rahmen von "klimaaktiv".
Zumal Sie in Ihrer Frage explizit auf die Kürzungsermächtigung Bezug nehmen, erscheint es mir zweckdienlich, den budgetären Kontext zu erläutern. Wir befinden uns in einer Phase notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen und von daher ist es notwendig, dass wir alle gemeinsam, alle Gebietskörperschaften auch mit dazu beitragen, diesen Konsolidierungspfad einzuhalten.
Diese gemeinsame Verantwortung endet jedoch nicht auf gesamtstädtischer Ebene, sondern gilt selbstverständlich auch für die Bezirke. Diese tragen 2026 mit gleichbleibenden Budgets zur Konsolidierung bei. Ab 2027 erhalten sie wieder mehr finanziellen Spielraum, weil die Bezirke mit ihren Budgets die gesamtstädtische Lage verantwortungsvoll unterstützt haben. Die Erhöhung erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass die Stadtregierung intensiv in die Lebensqualität für die Wiener Bevölkerung investiert und diese kommt vor allem auch in den Bezirken an.
Daraus folgt, dass die Berechnung der Bezirksmittel für das Jahr 2027 entsprechend der derzeit geltenden Bezirksmittelverordnung erfolgen wird. Es ist nicht beabsichtigt, von der Kürzungsermächtigung nach § 6 oder der Bezirksmittelverordnung Gebrauch zu machen. Ergänzend ist vorgesehen, Rücklagen des Zentralbudgets gezielt einzusetzen. Das soll auch im Bereich der Bezirke erfolgen, insbesondere über den sogenannten Topf 5b. Diese ist für investive Maßnahmen mit stadtweiter beziehungsweise bezirksübergreifender Wirkung vorgesehen, sodass die daraus finanzierten Projekte den Bürgerinnen und Bürgern über den einzelnen Bezirk hinaus zugutekommen.
Seitens der dafür zuständigen Lenkungsgruppe soll heute auf meine Anregung hin noch eine Anhebung des Fördersatzes beschlossen werden. Viele Projekte, die über den Topf 5b eingereicht werden, können damit künftig anstelle von bisher 40 Prozent mit einem Förderanteil von bis zu 60 Prozent unterstützt werden. Dadurch wird der Anreiz für die investiven Vorhaben in den Bezirken gezielt gestärkt und zugleich unterstrichen, dass die Stadt Wien auch im Rahmen der Konsolidierung weiterhin in Maßnahmen vor Ort investieren und unterstützen wird.
In Summe ergibt sich damit für das Jahr 2027 über alle Töpfe hinweg, einschließlich der vorgesehenen Rücklagenentnahmen, eine Erhöhung der Bezirksmittel um rund 27 Millionen EUR. Das sind 10 Prozent des Bezirksbudgets, denn Investitionen in den Bezirken sind Investitionen in die Lebensqualität, und genau da setzen wir fort.
Vorsitzende GRin Marina Hanke, BA: Vielen Dank.
Die 1. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN und wird von Frau GRin Schneckenreither gestellt. - Bitte.
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