Gemeinderat, 2. Sitzung vom 14.12.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 66 von 91
können Sie mir da noch auf die Sprünge helfen!
Jedenfalls ist uns das – und das hat auch schon eine lange Tradition bei uns –grundsätzlich zu wenig. Wir werden dem Heizkostenzuschuss morgen zustimmen, weil es besser als nichts ist. Es ist dies aber ein Schritt in die falsche Richtung. Wir fordern seit Jahren 100 EUR für jeden Monat der Heizperiode, und einen diesbezüglichen Antrag möchte ich jetzt auch einbringen.
„Die zuständige Stadträtin wird aufgefordert, allen in Wien gemeldeten Arbeitslosengeld-, Notstandshilfe-, Pensions-, Sozialhilfe- und KindergeldbezieherInnen, deren Einkommen den Mindestsicherungssatz nicht übersteigt, einen monatlichen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 100 EUR für die Wintermonate November bis März 2011 zu gewähren.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung des Antrags verlangt.“
Lassen Sie mich abschließend, damit ich meine Zeit tatsächlich nicht ausnütze, der Vollständigkeit halber noch darauf hinweisen, dass wir morgen einem Vier-Parteien-Antrag über die Neuinstallierung einer gemeinderätlichen Behinderten- und Geriatriekommission zustimmen werden. Das sind selbstverständlich zentrale Themen, die man in der Kürze des Gesundheitsausschusses, der jetzt noch viel kürzer sein wird, weil das Allfällige, wie schon erwähnt wurde, massiv eingeschränkt sein wird, nicht ausreichend abhandeln kann. Auf diese Weise besteht aber die Möglichkeit, sich außerhalb des normalen Gesundheitsausschusses dieser wichtigen Themen anzunehmen, und wir freuen uns, dass diese Kommissionen wieder ins Leben gerufen werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Zum Wort gemeldet ist nunmehr Frau GRin Mörk. Ich erteile es ihr.
GRin Gabriele Mörk (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es sind die Schwachen, die einen starken Staat brauchen, vor allem in turbulenten wirtschaftlichen Zeiten. Deshalb ist Sozialpolitik auch eine Kernaufgabe des Staates, und die Sozialdemokratie und vor allem die neue rot-grüne Stadtregierung stehen für diesen Grundsatz.
Das bereitgestellte Sozialbudget beträgt im heurigen Jahr 1,14 Milliarden EUR, und für das nächste Jahr stehen für den Sozialbereich 1 Milliarde 201 Millionen EUR zur Verfügung. Das ist eine Erhöhung um 61 Millionen EUR. Die Umsetzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung als Meilenstein in der Armutsbekämpfung erfolgte in Wien mit 1. September des heurigen Jahres. Die höheren Mindeststandards führten auch zu einer vermehrten Geltendmachung der Ansprüche.
Vor allem der One-Stop-Shop beim Arbeitsmarktservice führte zu einem Anstieg der Anträge. Daher wurde bereits mit 1. Juni des heurigen Jahres in der MA 40 ein temporäres Erstantragszentrum eingerichtet und wurden 42 zusätzliche MitarbeiterInnen über die Aktion 4000 aufgenommen. Das Erstantragszentrum ist für ein Jahr konzipiert, und die Bearbeitung der Erstanträge soll spätestens zu diesem Zeitpunkt in den Regelbetrieb der Sozialzentren übergeführt werden.
In der Landtagssitzung in zwei Tagen wird eine Novellierung des Wiener Mindestsicherungsgesetztes zum Beschluss erhoben. Dabei soll es zu einer Verbesserung der finanziellen Situation von einkommensschwachen Familien mit Kindern, insbesondere AlleinerzieherInnen und Mehrkinderfamilien, kommen. Die Mindeststandards für minderjährige Kinder sollen ab 1. März 2011 von derzeit 133 EUR auf 203,29 EUR erhöht werden. Der Mindeststandard für Minderjährige mit Anspruch auf Familienbeihilfe in einer Bedarfsgemeinschaft soll von 18 auf 27 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes angehoben werden. Diese Maßnahme, meine sehr geehrten Damen und Herren, bringt eine Verbesserung der finanziellen Lage von rund einem Drittel der Fälle, die Mindestsicherung beziehen.
Herr Kollege Ebinger! Ich sehe ihn jetzt leider nicht. Er hat vorhin gesagt, die Mindestsicherung liegt unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz: Das stimmt nicht! Die Mindestsicherung, sprich, die Sozialhilfe, wurde mindestens auf den Ausgleichszulagenrichtsatz erhöht. Diese Erhöhung im Bereich der minderjährigen Kinder wird vor allem einkommensschwachen Familien und AlleinerzieherInnen zugute kommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein weiterer wichtiger Schritt im Bereich der Armutsbekämpfung.
Bereits seit September 2009 unterstützt das Pilotprojekt „Step to Job“ in Floridsdorf und seit Jänner des heurigen Jahres in der Donaustadt arbeitsfähige SozialhilfebezieherInnen zwischen 21 und 64 Jahren, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Mit der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im September wurde dieses Pilotprojekt „Step to Job“ Wien-weit ausgerollt, und die Zielgruppe wurde noch um die Personen der 18 bis 21-jährigen langzeitarbeitslosen Menschen erweitert.
Durch die Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung wird die Sozial- mit der Arbeitsmarktpolitik noch enger verknüpft, denn eine Arbeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Menschen auch leben können, ist noch immer die beste soziale Absicherung und ein weiterer wichtiger Beitrag zur Armutsbekämpfung. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und ÖVP.)
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung – und darüber wurde jetzt gerade auch gesprochen – deckt an sich die Heizkosten ab. Weil die Krise aber noch nicht vorüber ist, wird auch heuer wieder ein Heizkostenzuschuss in Höhe von 100 EUR zur Sicherung der Haushalte, die Unterstützung brauchen, ausbezahlt. (GRin Ingrid Korosec: Was ist mit den Seniorinnen und Senioren?)
Moment! Die Wiener Stadtregierung stellt sich nebst der Unterstützung von KlientInnen mit Kindern, bei denen ja der Mindestrichtsatz erhöht wurde, auch ganz klar auf die Seite der Seniorinnen und Senioren, weil auch die MindestpensionsbezieherInnen diesen Heizkostenzuschuss bekommen werden. (GRin Ingrid Korosec: Wie viel bekommen sie?) 100 EUR! Aber an und für sich sind Pensionen, liebe Frau Kollegin Korosec, doch Bundes
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