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Gemeinderat, 2. Sitzung vom 14.12.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 91

 

mitteilen. Die Gesamtkosten für dieses Maßnahmenprojekt hat die Frau StRin Frauenberger mit 159 471,54 EUR, inklusive Mehrwertssteuer, bezeichnet. Ich glaube, diese 100 000 EUR hätte man sicher besser und sinnvoller einsetzen können.

 

Wir haben in diesem Zusammenhang – der Kollege Blind hat es schon gut ausgeführt – ja auch Vorschläge gemacht, wie wir uns das vorstellen könnten, dass das geändert werden kann. Wir haben sehr, sehr konkrete Vorschläge gemacht, und ich darf auch darauf verweisen, dass wir, wie schon angekündigt, zur Landtagssitzung am Donnerstag einen Initiativantrag einbringen werden, womit ein wichtiger Punkt des Prostitutionsgesetzes novelliert werden soll, nämlich die Einführung des Tatbestandes für Freier, die eben in verbotenen Zonen freien.

 

Ich glaube, es spricht nichts dagegen, das sofort umzusetzen. Sie haben versprochen – der Kollege Blind hat es auch schon gesagt –, dass wir hier eine Novellierung bekommen. Ich hoffe, sie kommt bald, und ich hoffe, sie ist auch dementsprechend gut vorbereitet und es werden da alle miteingebunden. Ich würde Sie bitten, dass auch wir da miteingebunden sind. Es geht wirklich um ein Problem, das gelöst gehört. Ich hoffe, dass Sie das ernst meinen und dass Sie uns dementsprechend rechtzeitig dann diesen Entwurf, wann auch immer er kommen soll, zur Verfügung stellen werden.

 

Meine Damen und Herren! Das ist die eine Sache, es gibt aber noch eine andere Sache, die mir am Herzen liegt und zu der ich reden möchte, und zwar sind das die Gesetzesänderungen im Kontroll- und Demokratiebereich, die anstehen.

 

Nachdem leider Gottes die rot-grüne Mehrheit unverständlicherweise der Einrichtung eines eigenen Verfassungsausschusses nicht zugestimmt hat, werde ich mir erlauben, diesen Themenbereich heute in dieser Geschäftsgruppe anzusprechen.

 

Es ist eigentlich sehr verwunderlich, dass Sie einem eigenen Rechts- und Verfassungsausschuss nicht zugestimmt haben. Ich darf da auf die Rede des Herrn Kollegen Ellensohn am gestrigen Tage verweisen, der sich die Mühe gemacht hat, alle möglichen Bundesländer und alle möglichen Landtage zu vergleichen und zu beleuchten. Hätte er das noch ein bisschen tiefgreifender gemacht, hätte er gemerkt, dass es in jedem anderen Bundesland einen entsprechenden Ausschuss gibt. Der heißt dann entweder Verfassungsausschuss, Verfassungs-Verwaltungs-Ausschuss, Rechtsausschuss oder Verfassungs-Rechts-Ausschuss, wie auch immer. Es gibt in jedem Bundesland einen dementsprechenden Ausschuss, nur in Wien gibt es keinen eigenen Ausschuss. Meiner Meinung nach ist das unverständlich, noch dazu, wo ja die Stadtverfassung klar vorschreibt, welches Instrumentarium für solche Fragen vorgesehen ist. Also ich versteh es nicht.

 

Änderungsbedarf gibt es genug. Wir kennen all die Punkte. Ich darf ganz kurz darauf hinweisen. Natürlich das Wahlrecht zu allererst. Es geht um ein gerechteres Wahlrecht, um ein den Wahlergebnissen besser entsprechendes Wahlrecht. Es wurde auch schon viel vom Umfaller der GRÜNEN gesprochen, die sich leider Gottes nicht mehr an die vor der Wahl ausgesprochene Verpflichtung erinnern können.

 

Es wird da in dem Zusammenhang immer von einem Notariatsakt gesprochen. Es ist mir ein Anliegen, auch als Angehöriger des Notarstandes, das zu korrigieren. Es wurde von mehreren Fraktionen hier falsch gesagt, dass das ein Notariatsakt sein sollte. Es ist kein Notariatsakt. Ich darf Ihnen die Bestimmung des § 52 Notariatsordnung vorlesen, der die Voraussetzung eines Notariatsaktes normiert und der dem Beurkundungsorgan, also dem zuständigen Notar, vorgibt, was er zu machen hat bei dem Notariatsakt. Dann werden Sie vielleicht auch sehen, warum das nicht in Notariatsaktform geschehen ist.

 

§ 52 Notariatsordnung: „Der Notar ist verpflichtet, bei Aufnahme eines Notariatsaktes die persönliche Fähigkeit und Berechtigung jeder Partei zum Abschlusse des Geschäfts nach Möglichkeit zu erforschen," – das wäre kein Problem gewesen – „die Parteien über den Sinn und die Folgen desselben zu belehren und sich von ihrem ernstlichen und wahren Willen zu überzeugen, ihre Erklärung mit voller Klarheit und Bestimmtheit schriftlich aufzunehmen und nach geschehener Vorlesung des Aktes" – also da hätte der Herr Notar das noch einmal vorgelesen – „durch persönliches Befragen der Parteien sich zu vergewissern, dass derselbe ihrem Willen entsprechend sei." (GR Mag Wolfgang Jung: Mit allen Folgen!)

 

Also ich glaube, ich weiß, warum es kein Notariatsakt geworden ist, denn wir haben ja gesehen, dass die nunmehrige Vizebürgermeisterin, vormals Klubobfrau, das vielleicht nicht ganz so ernst gemeint hat, wie sie es vorgegeben hat oder wie wir es zumindest gesehen haben. Sohin wurde kein Notariatsakt aufgenommen, es wurde eben nicht die Förmlichkeit genommen, es wurde eben nicht darauf Bezug genommen, dass das auch wirklich der Wille der Partei ist, sondern es wurde die Unterschrift beglaubigt, nämlich die Echtheit der Unterschrift wurde festgestellt. Trotzdem sollte man meinen, dass eine Verpflichtungserklärung, die man unterschreibt, auch gilt. Leider Gottes ist es nicht so. Wir haben es gehört. (GR Mag Johann Gudenus, MAIS: Jetzt ist es wurscht, weil sie in der Regierung sind!)

 

Zweiter Punkt: Briefwahl. Auch das kennen wir. Wir haben da im Frühjahr heftig darüber diskutiert. Diese Novellierungen zur Briefwahl wurden leider Gottes von der SPÖ alleine durchgepeitscht. Ich darf da auch an die Kollegen Margulies und Chorherr erinnern – ich glaube, die beiden waren es –, die damals recht deftige Worte, zu Recht, für diesen Novellierungsvorschlag gefunden haben.

 

Ich darf da auch eines zitieren, was mich ein bisserl irritiert hat, nämlich vom Kollegen Dipl-Ing Schicker, der bei der konstituierenden Sitzung gemeint hat – ich zitiere wörtlich: „Und lassen Sie mich zum Abschluss zum Bereich Demokratie und Wahlrecht etwas sagen: Es ist in diesem Haus üblich, dass die Klubs und deren Vertreter über das Wahlrecht diskutieren und dass die Klubs miteinander die Geschäftsordnung, das Wahlrecht, Verfassungsfragen zunächst diskutieren."

 

Herr Kollege Schicker, ich darf Sie darauf hinweisen,

 

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