Gemeinderat,
14. Sitzung vom 21.11.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 20 von 91
der SPÖ.)
Zur Frage der Geriatrie: Frau Kollegin Korosec, Sie
haben heute wieder einen Antrag eingebracht, in dem Sie einen Geriatrieplan
fordern. Jetzt verstehe ich, warum Sie diesen Antrag immer wieder einbringen:
Weil Sie offensichtlich unseren bestehenden Geriatrieplan nicht gelesen haben.
Ich kann mir das anders nicht erklären, deswegen werden wir das auch wieder
ablehnen. Genauso gilt das für den Gesundheitsplan, wo wir Ihnen schon
wiederholte Male gesagt haben, dass dazu erst der Bundesstrukturplan notwendig
ist, der in der Strukturkommission beschlossen werden muss, in der keine
Parteien drinnen sitzen.
Im Geriatrieplan ist ganz klar, dass es zwei Bereiche
gibt, die sich auf die Pflege konzentrieren, bei der medizinische Betreuung
rund um die Uhr notwendig ist: Das ist der KAV, und das sind die Häuser der
Barmherzigkeit. Die beiden machen genau diese Betreuung und genau das, was Sie
jetzt hier gesagt haben. Sie fragen, wieso wir denn nicht ab einer höheren
Pflegestufe jene Betreuung machen, die Mediziner rund um die Uhr braucht, mit
all der auch wohnlichen Qualität so wie in den Häusern der Barmherzigkeit.
Genau das machen wir. Genau das ist das Konzept, das wir zum Beispiel in
Liesing verfolgen, das wir bei der Veränderung im Baumgarten verfolgen, das wir
natürlich auch im Geriatriezentrum Am Wienerwald verfolgen. Nur wissen Sie ganz
genau, dass das nicht von einem Tag auf den anderen geht. Das ist genau das,
was im Geriatrieplan steht, das ist das, was wir ausgemacht haben, das ist
genau das, was wir tun und gegen das Sie dann, wenn es umgesetzt wird, in der
Öffentlichkeit argumentieren. Seien Sie mir nicht böse, aber das Höflichste,
was mir dazu einfällt, ist: Diese Argumentation ist mehr als widersprüchlich. (Beifall
bei der SPÖ.)
Und da auch hier wieder
diskutiert wurde, wofür die Stadt verantwortlich ist, wofür der Bund verantwortlich
ist, gerade am Beispiel der Sozialhilfebezieher und Sozialhilfebezieherinnen –
ich glaube, es war der Kollege Lasar, der das angesprochen hat –, da kann ich
Ihnen schon sagen, für wen wir verantwortlich sind. Wir sind nach dem Prinzip
der Sozialhilfe als das unterste Netz, das zuständig ist, um Menschen
aufzufangen, die sonst überall durchgefallen sind, für jene zuständig, die wir
bei uns dann als Vollsozialhilfebezieher haben. Für alle anderen, für diese
Working Poor, für diejenigen, die ohnehin eine Leistung haben, die aber zu
gering ist, für die ist im Prinzip die Sozialhilfe nicht gemacht.
Und was haben wir denn
geschafft? Wenn man sich die Steigerung bei den Sozialhilfebeziehern und
Sozialhilfebezieherinnen genau anschaut, deren Zahl sich leider in den
vergangenen fünf Jahren verdoppelt hat – und da können Sie daran herumdeuteln,
was Sie wollen, das ist genau die Amtszeit dieser Bundesregierung gewesen; die
Statistik ist so eindeutig, da kann man herumdiskutieren, was man will, die Zahlen
sprechen für sich; genau in dieser Zeit hat sich die Armut in diesem Land
verstärkt, und das sagen ja nicht nur wir, das sagen ja auch die Caritas, die
Armutskonferenz und viele andere mehr –, so ist es uns bei jenen, für die wir
eigentlich zuständig sind, also bei den Vollsozialhilfebeziehern, sehr geehrte
Damen und Herren, gelungen, durch enge und gute Zusammenarbeit mit dem WAFF mit
verschiedenen Projekten die Menschen in Beschäftigung zu bringen und dadurch
sogar eine Reduktion zu erreichen.
Und wenn hier gesagt wurde,
Wien war einmal vorbildlich, so meine ich, da zum Beispiel sind wir
vorbildlich, weil alle anderen Soziallandesreferenten sagen: Das ist super, was
ihr macht. So etwas wollen wir auch machen. Schickt uns die Projekte, wie ihr
das macht. Denn in diesem Bereich, für den wir eigentlich zuständig sind, ist
es uns gelungen, die Zahl der Vollsozialhilfebezieher und -bezieherinnen von
16 000 auf 12 000 zu senken. Und das ist genau das Ergebnis
unserer Politik, das ist der Bereich, für den wir zuständig sind, und da, sehr
geehrte Damen und Herren, sind wir auch sehr erfolgreich. (Beifall bei der
SPÖ.)
Nun
zur Diskussion, sehr verehrte Damen und Herren, zum Thema Grundsicherung: Ich
weiß ja aus persönlichen Gesprächen, dass Sie es, liebe Kollegen und
Kolleginnen von den Grünen,
besser wissen. Sie wissen ganz genau, dass Grundsicherung nur in einem
Bundesland natürlich nicht möglich ist. Denn was ist denn das Prinzip der
Grundsicherung? Das Prinzip der Grundsicherung ist, dass ich alle sozialen Systeme
zusammennehme und ein unteres Limit einziehe, um damit dafür zu sorgen, dass
niemand unter die Armutsgrenze fällt. Von diesen sozialen Systemen ist ein
einziges ein kommunales System, nämlich die Sozialhilfe, alles andere sind
Bundessysteme.
Also
Sie wissen ganz genau, dass das auf Landesebene nicht möglich ist, und wenn Sie
dieses Thema der bedarfsorientierten Mindestsicherung hier nicht als
Gesprächsgag, sondern wirklich ernst meinen – und ich glaube, dass Sie es ernst
meinen –, dann hören Sie bitte auf, etwas zu sagen, von dem Sie selber wissen,
dass es nicht geht, nämlich das hier in Wien zu fordern, sondern unterstützen
Sie uns dabei, dass es möglich ist, auf Bundesebene
– in welcher Konstellation auch immer – endlich diese bedarfsorientierte
Mindestsicherung auch entsprechend einzuführen. (Beifall bei der SPÖ.)
Genauso würde ich Sie
bitten, wenn wir über den Heizkostenzuschuss diskutieren, erstens einmal auch
hier zu unterscheiden: Wir zahlen mit diesem jetzt neu beschlossenen
außertourlichen Heizkostenzuschuss von 100 EUR wieder mindestens die
Hälfte an Menschen, für die eigentlich der Bund zuständig wäre, denn wir zahlen
diesen Heizkostenzuschuss an AMS-BezieherInnen, und wir zahlen sie an
MindestrentnerInnen, die eigentlich in der Bundesverantwortung liegen. Was
heißt das? Auch hier springt Wien wieder einmal ein, wo der Bund auslässt.
Nun zu den Anträgen, die hier vorgelegt wurden, die ich in dieser Form leider nicht unterstützen kann, weil Sie zum Teil auch von falschen Voraussetzungen ausgehen. Wenn Sie sagen, Frau Cammerlander, es soll einen Heizkostenzuschuss mit Rechtsanspruch geben, dann muss ich Ihnen sagen: Es gibt einen Heizkostenzuschuss mit Rechtsanspruch. Das sollten Sie doch bitte wissen. Er beträgt nicht 100 EUR im Jahr, sondern
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