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Gemeinderat, 37. Sitzung vom 19.12.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 98

 

Verfahrensmangel nach nationalem Recht gegangen, und zwar um einen gravierenden Mangel im Bewilligungsverfahren. Da ging es nicht um einen Widerspruch zur Europäischen Union, denn bekanntlich unterliegt ja die Schweiz nicht den europäischen Richtlinien und nicht dem europäischen Vertragswerk. Daher hat man dort auf diese Art und Weise und dann natürlich auch, um dem Rechnung zu tragen und ein rechtskonformes Bauwerk herstellen zu können, diesen Baustopp verfügt. Das deutsche Beispiel ist mir, wie gesagt, zur Stunde auswendig nicht im hinreichenden Ausmaß bekannt.

 

Ich bin daher folgender Auffassung: Jawohl, hier ist dieses Rechtsproblem zu diskutieren. Verlange bitte von mir nicht eine Interpretation dieses Verwaltungsgerichtshofs-Erkenntnisses, Kohorten von hervorragenden Juristen, insbesondere Verwaltungsjuristen beschäftigen sich zur Stunde damit, was denn der Verwaltungsgerichtshof damit im Detail wirklich gemeint hat. Das wird, so nehme ich an, bei der Komplexität dieser Rechtsfrage auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aber ich bin selbstverständlich der Auffassung, wenn hier Widersprüche zwischen nationalem Recht und EU-Recht vorliegen, dann ist es Aufgabe des Bundesgesetzgebers, dies entsprechend auszuräumen. Das hat jedoch nichts mit meiner grundsätzlich positiven Haltung zu dieser Straße zu tun.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Die zweite Zusatzfrage: Herr Mag Gerstl.

 

GR Mag Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Ich möchte versuchen, diese Frage weg vom Gnadenakt und wieder hin zur Zuständigkeit der Gemeinde Wien zu bringen und sie an dem Wort "Trassenverordnung" aufzuhängen. Wir haben in Fortsetzung zur S 1 eine Nordostumfahrung rund um Wien zu erwarten - zu der Sie stehen, was wir auch sehr anerkennen -, wofür eine Trassenverordnung zu erstellen ist. Wenn die Autobahn auf Wiener Gebiet verläuft, dann hat die Stadt Wien im Rahmen dieser Trassenverordnung auch ein entsprechenden Mitspracherecht.

 

Herr Bürgermeister, was sind Ihre Bedingungen dafür, dass der Autobahnring um Wien rasch geschlossen werden kann und dass dies auf Wiener Stadtgebiet erfolgen kann?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Das ist im Prinzip sehr einfach zu formulieren. Das Erste ist aus meiner Sicht, dass die volle Kompatibilität mit dem Nationalpark herzustellen ist. Wer den Nationalpark schädigt, kann nicht mit der Zustimmung der Stadt Wien dazu rechnen, dass es zu dieser von mir befürworteten und für richtig empfunden Straße kommt. Ich bin überzeugt davon, dass es technische Lösungsmöglichkeiten gibt, diese Kompatibilität auch herzustellen.

 

Zum Zweiten bin ich der Auffassung, dass dieser Verkehrsweg auch vor dem Hintergrund ökonomischer Entwicklungen zu sehen ist und daher aus Wiener Sicht mit Sicherheit jener Trasse der Vorzug zu geben ist, welche die wirtschaftlichen Folgewirkungen entsprechend berücksichtigt. Selbstverständlich bin ich der Auffassung, dass dabei auch die geringst mögliche Belästigung für die Anrainer herzustellen ist. Aber hier sind wir am Beginn einer Diskussion und nicht an ihrem Ende.

 

So gesehen bitte ich auch um Verständnis dafür, dass ich jetzt zwar in einem Grobraster Rahmenbedingungen von meiner Seite her nenne, mich aber sicherlich noch nicht für oder gegen eine bestimmte Trasse ausspreche. Dafür ist es zu früh.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Die dritte Zusatzfrage: Herr Dr Madejski.

 

GR Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Betreffend Weiterführung der Nordostumfahrung möchte ich Sie Ihren jetzigen Ausführungen entsprechend Folgendes fragen. Es gibt ja in Wirklichkeit nur noch zwei Trassen, die laut einer Studie der ÖSAG ziemlich gleich viele Plus- und Minuspunkte aufweisen; dies wird in den nächsten sechs Monaten vertieft werden. Die Stadt Wien bevorzugt laut Masterplan die Innenvariante, wir und andere die Außenvariante. Ich möchte das jetzt nicht werten.

 

Können Sie ausschließen, dass bei den Bedingungen der Stadt Wien für die Trassenverordnung bei einer dieser Varianten, nämlich der von Wien derzeit favorisierten, andere Bedingungen - schärfere Bedingungen oder schwächere Bedingungen - gestellt werden als bei der Außenvariante, und werden die Bedingungen der Stadt Wien für beide Varianten, egal welche Entscheidung fällt, immer gleich sein?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

So eng sehe ich das noch gar nicht. Ich weiß, dass vor allem im Zuge der bisherigen Diskussion zwei Varianten sozusagen als Hauptvarianten herangezogen worden sind, die einer vertieften Betrachtung zu unterziehen sind. Für mich heißt das aber noch lange nicht, dass andere Varianten, beispielsweise jene aus der SUPer, bereits außer obligo sind. Selbstverständlich sollte man meiner Ansicht nach die Diskussion auch darüber noch offen halten, immer vor dem Hintergrund dessen, was bei dieser Trassenführung im Interesse der Stadt liegt. Ich wiederhole mich, wir stehen am Beginn einer Diskussion, aber nicht an ihrem Ende, daher sollte nicht etwas von Anfang an präjudiziell wirksam sein.

 

Was ich aber sicherlich unterstütze - das ist überhaupt keine Frage -, ist, dass die Rahmenbedingungen der Beurteilung für alle gleich sein müssen. Man kann ja zu keinem vernünftigen Ergebnis kommen, das letztendlich auch in einer Diskussion mit der Bevölkerung Bestand haben soll, wenn man vorher mit gezinkten Karten spielt. Das würde ich überhaupt nicht goutieren, weil das Ergebnis dann nicht vernünftig sein kann.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Die letzte Zusatzfrage: Herr Mag Chorherr.

 

GR Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Herr Bürgermeister!

 

Ich möchte diese Gelegenheit dazu nutzen, in eine ähnliche Richtung zu fragen, wie ich zuvor den Herrn

 

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