Gemeinderat,
37. Sitzung vom 19.12.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 98
Verfahrensmangel nach nationalem Recht gegangen, und
zwar um einen gravierenden Mangel im Bewilligungsverfahren. Da ging es nicht um
einen Widerspruch zur Europäischen Union, denn bekanntlich unterliegt ja die
Schweiz nicht den europäischen Richtlinien und nicht dem europäischen
Vertragswerk. Daher hat man dort auf diese Art und Weise und dann natürlich
auch, um dem Rechnung zu tragen und ein rechtskonformes Bauwerk herstellen zu
können, diesen Baustopp verfügt. Das deutsche Beispiel ist mir, wie gesagt, zur
Stunde auswendig nicht im hinreichenden Ausmaß bekannt.
Ich bin daher folgender Auffassung: Jawohl, hier ist
dieses Rechtsproblem zu diskutieren. Verlange bitte von mir nicht eine
Interpretation dieses Verwaltungsgerichtshofs-Erkenntnisses, Kohorten von
hervorragenden Juristen, insbesondere Verwaltungsjuristen beschäftigen sich zur
Stunde damit, was denn der Verwaltungsgerichtshof damit im Detail wirklich
gemeint hat. Das wird, so nehme ich an, bei der Komplexität dieser Rechtsfrage
auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aber ich bin selbstverständlich der
Auffassung, wenn hier Widersprüche zwischen nationalem Recht und EU-Recht
vorliegen, dann ist es Aufgabe des Bundesgesetzgebers, dies entsprechend
auszuräumen. Das hat jedoch nichts mit meiner grundsätzlich positiven Haltung
zu dieser Straße zu tun.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Die zweite Zusatzfrage: Herr Mag
Gerstl.
GR Mag Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr
Bürgermeister!
Ich möchte versuchen, diese
Frage weg vom Gnadenakt und wieder hin zur Zuständigkeit der Gemeinde Wien zu
bringen und sie an dem Wort "Trassenverordnung" aufzuhängen. Wir
haben in Fortsetzung zur S 1 eine Nordostumfahrung rund um Wien zu
erwarten - zu der Sie stehen, was wir auch sehr anerkennen -, wofür eine
Trassenverordnung zu erstellen ist. Wenn die Autobahn auf Wiener Gebiet
verläuft, dann hat die Stadt Wien im Rahmen dieser Trassenverordnung auch ein
entsprechenden Mitspracherecht.
Herr Bürgermeister, was sind Ihre Bedingungen dafür,
dass der Autobahnring um Wien rasch geschlossen werden kann und dass dies auf
Wiener Stadtgebiet erfolgen kann?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.
Bgm Dr Michael Häupl:
Das ist im Prinzip sehr einfach zu formulieren. Das Erste ist aus meiner Sicht,
dass die volle Kompatibilität mit dem Nationalpark herzustellen ist. Wer den
Nationalpark schädigt, kann nicht mit der Zustimmung der Stadt Wien dazu
rechnen, dass es zu dieser von mir befürworteten und für richtig empfunden
Straße kommt. Ich bin überzeugt davon, dass es technische Lösungsmöglichkeiten
gibt, diese Kompatibilität auch herzustellen.
Zum
Zweiten bin ich der Auffassung, dass dieser Verkehrsweg auch vor dem
Hintergrund ökonomischer Entwicklungen zu sehen ist und daher aus Wiener Sicht
mit Sicherheit jener Trasse der Vorzug zu geben ist, welche die
wirtschaftlichen Folgewirkungen entsprechend berücksichtigt. Selbstverständlich
bin ich der Auffassung, dass dabei auch die geringst mögliche Belästigung für
die Anrainer herzustellen ist. Aber hier sind wir am Beginn einer Diskussion
und nicht an ihrem Ende.
So gesehen
bitte ich auch um Verständnis dafür, dass ich jetzt zwar in einem Grobraster
Rahmenbedingungen von meiner Seite her nenne, mich aber sicherlich noch nicht
für oder gegen eine bestimmte Trasse ausspreche. Dafür ist es zu früh.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Danke. - Die dritte Zusatzfrage: Herr Dr Madejski.
GR Dr Herbert Madejski (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Betreffend Weiterführung der
Nordostumfahrung möchte ich Sie Ihren jetzigen Ausführungen entsprechend
Folgendes fragen. Es gibt ja in Wirklichkeit nur noch zwei Trassen, die laut
einer Studie der ÖSAG ziemlich gleich viele Plus- und Minuspunkte aufweisen;
dies wird in den nächsten sechs Monaten vertieft werden. Die Stadt Wien
bevorzugt laut Masterplan die Innenvariante, wir und andere die Außenvariante.
Ich möchte das jetzt nicht werten.
Können Sie ausschließen,
dass bei den Bedingungen der Stadt Wien für die Trassenverordnung bei einer
dieser Varianten, nämlich der von Wien derzeit favorisierten, andere
Bedingungen - schärfere Bedingungen oder schwächere Bedingungen - gestellt
werden als bei der Außenvariante, und werden die Bedingungen der Stadt Wien für
beide Varianten, egal welche Entscheidung fällt, immer gleich sein?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Bitte.
Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Gemeinderat!
So eng sehe ich das noch gar nicht. Ich weiß, dass
vor allem im Zuge der bisherigen Diskussion zwei Varianten sozusagen als
Hauptvarianten herangezogen worden sind, die einer vertieften Betrachtung zu
unterziehen sind. Für mich heißt das aber noch lange nicht, dass andere
Varianten, beispielsweise jene aus der SUPer, bereits außer obligo sind.
Selbstverständlich sollte man meiner Ansicht nach die Diskussion auch darüber
noch offen halten, immer vor dem Hintergrund dessen, was bei dieser
Trassenführung im Interesse der Stadt liegt. Ich wiederhole mich, wir stehen am
Beginn einer Diskussion, aber nicht an ihrem Ende, daher sollte nicht etwas von
Anfang an präjudiziell wirksam sein.
Was ich aber sicherlich unterstütze - das ist
überhaupt keine Frage -, ist, dass die Rahmenbedingungen der Beurteilung für
alle gleich sein müssen. Man kann ja zu keinem vernünftigen Ergebnis kommen,
das letztendlich auch in einer Diskussion mit der Bevölkerung Bestand haben
soll, wenn man vorher mit gezinkten Karten spielt. Das würde ich überhaupt
nicht goutieren, weil das Ergebnis dann nicht vernünftig sein kann.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Danke. - Die letzte Zusatzfrage: Herr Mag Chorherr.
GR Mag Christoph Chorherr (Grüner
Klub im Rathaus): Herr Bürgermeister!
Ich möchte diese Gelegenheit dazu nutzen, in eine ähnliche
Richtung zu fragen, wie ich zuvor den Herrn
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