«  1  »

 

Gemeinderat, 36. Sitzung vom 26.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 53

 

Ich werde gefragt, wie weit städtebauliche Studien und Planungen in die konkrete Umsetzung einfließen und dann in der Widmungspraxis der MA 21-Abteilungen berücksichtigt werden.

 

Frau Gemeinderätin, ich darf Ihnen dazu antworten: Die städtebaulichen Studien und Planungen sowie die Weiterentwicklung der Ergebnisse von Wettbewerbs- und Expertenverfahren zu städtebaulichen Leitbildern werden von der Magistratsabteilung 21A und von der Magistratsabteilung 21B ausschließlich zu diesen Zwecken beauftragt. Sie sind Grundlagen für die Ausarbeitung der entsprechenden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne und ihre Aussagen und Ergebnisse fließen selbstverständlich in die rechtsverbindlichen Planungen ein.

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Die 1. Zusatzfrage Frau GRin Cordon.

 

GRin Waltraud Cecile Cordon (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Wie Sie wissen, hat die Firma Datencenter Vienna ein neues Konzept für den Flakturm, den Gefechtsturm im Augarten vorgelegt, der einen vierstöckigen Aufbau und einen Zusatzbau, also noch einen Turm vorsieht. Nun haben Sie eine Studie erstellen lassen, die besagt, dass das keine so gravierenden Veränderungen vertragen würde und sollte und noch dazu gibt es ja bereits von der MA 21 einen Bescheid, der solche Veränderungen ablehnt, zusätzlich auch noch vom Bundesdenkmalamt.

 

Jetzt frage ich Sie schon, wie weit diese Studie da einbezogen wurde, wo es wirklich eine sehr eigenwillige Interpretation für einen Dachausbau und einen Zusatzturm gibt, wo der Flakturm nicht einmal ein Dach hat und angeblich auch keine Flächenumwidmung mehr braucht.

 

Ich würde Sie jetzt wirklich fragen, wie weit hier die Zielsetzungen dieser Studie berücksichtigt wurden?

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Frau Gemeinderätin!

 

Ich war mir ganz sicher, dass Sie zum Augarten fragen werden. Ich habe ja auch gestern Ihre Reden hier im Gemeinderat verfolgt und weiß daher, dass das eines Ihrer Hauptanliegen ist.

 

Zunächst: In Zielsetzungen von Studien ist in der Regel herauszuarbeiten, welche künftigen Schritte und Maßnahmen man setzen soll. Also die Zielsetzung der Flakturm-Studie ist allein deshalb schon erfüllt, denn sie hat dazu beigetragen, die Zielsetzungen auch wirklich zu erarbeiten. Sie ist nicht selber Zielsetzung und das Produkt einer Studie kann auch nicht Zielsetzung selbst sein. Das zu dem grundsätzlich.

 

Ich versuche jetzt ein bisschen aufzuklären, denn die Presse und auch Ihre Ausführungen könnten zur Verwirrung beitragen.

 

Zunächst einmal ist die Magistratsabteilung 21 ausschließlich im Wege der Vorbereitung von Verordnungen tätig, die dann der Gemeinderat erlässt. Weder der Gemeinderat in diesem Fall noch die MA 21-Abteilungen, die Planungsabteilungen, erlassen Bescheide. Bescheide erlässt die Baubehörde dann auf Basis der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne. Also es gibt im konkreten Fall beim Flakturm keinen Bescheid. Es gibt sehr wohl eine Verordnung, die vor wenigen Monaten in diesem Gemeinderat beschlossen wurde, die beide Flaktürme im Augarten in der Größenordnung, wie sie bestehen, erhält und die vorsieht, dass, wenn dort ein Gebäude steht, diese Konfiguration haben soll. Flaktürme, auch wenn sie keine sehr ansehnlichen Gebäude sind, auch wenn sie nur aus ihrem historischen Kontext als Denkmäler anzusehen sind und daher unter Schutz stehen, haben etwas, das nach der Bauordnung und von der Baubehörde zu berücksichtigen ist, sie haben nämlich einen Deckel oben drauf und dieser Deckel allein, diese Abdichtung allein ist aber noch nicht das Dach.

 

Die Bauordnung sieht vor, und wir können dann gerne den Paragraphen heraussuchen, wenn Sie wollen, dass es auch auf solchen Gebäuden Dächer geben kann und Dächer im 45 Grad-Winkel können auch nach der Bauordnung auf einem Flakturm Platz finden. So ist die Wiener Bauordnung. Ich bin nicht Mitglied des Wiener Landtags, ich finde, man könnte das auch ändern. Ich will das aber nicht empfehlen, weil wir viele Dachgeschossausbauten sehr sinnvoller Weise mit dieser Bestimmung machen können. Die Wiener Bauordnung erlaubt daher – und nichts anderes hat der Kollege Vatter als Leiter der Magistratsabteilung 21A gesagt - Ausbauten auch von Flaktürmen.

 

Ich kenne den Bescheid des Bundesdenkmalamts noch nicht. Ich kenne nur den Zeitungsartikel in der "Presse", wo der Herr Maldoner behauptet, dass wir eine besondere Schutzbestimmung für den Flakturm aufstellen werden. Sie wissen, wir sind in diesem Verfahren ja nicht Partei, wir erhalten den Entwurf zur Stellungnahme. Wir haben bisher keinen solchen Entwurf für einen Bescheid erhalten. Das ist also der aktuelle Stand.

 

Zum Projekt selbst: Ich habe eine gewisse Skepsis, was die Funktionalität und die Wirtschaftlichkeit des Projekts betrifft. Darauf möchte ich als Stadtrat für Stadtentwicklung schon auch Bezug nehmen können. Wir haben nichts davon, wenn dort etwas gebaut wird und das funktioniert dann nicht, sondern das ist weiterhin eine Ruine. Was aber sehr im Einklang mit der Studie stünde, die der Architekt Piller im Auftrag der Stadt Wien gemacht hat, ist, dass behutsame Ergänzungen und Aufbauten erlaubt sind und erlaubt sein sollen und genau in diese Richtung wollen wir auch gehen.

 

Sollte der Betreiber dieses Projekts die wirtschaftliche Schwelle überschreiten und in dieses Projekt auch einsteigen wollen, so können wir uns als Stadtplanung in voller Übereinstimmung mit der Baubehörde vorstellen, dass es zu kleinen ergänzenden Aufbauten kommt, die aber ausschließlich im Zusammenhang mit diesem Projekt stehen müssen und nicht zur Vermietung verwendet werden dürfen, um die Rentabilität des Projekts zu erhöhen, sondern ausschließlich im Zusammenhang mit diesem Datenspeicherprojekt. Daneben soll es einen Campanile geben, einen Lift, einen Aufzugsschacht, den

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular