Gemeinderat,
36. Sitzung vom 26.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 53
Ich werde
gefragt, wie weit städtebauliche Studien und Planungen in die konkrete
Umsetzung einfließen und dann in der Widmungspraxis der MA 21-Abteilungen
berücksichtigt werden.
Frau Gemeinderätin, ich darf Ihnen dazu antworten:
Die städtebaulichen Studien und Planungen sowie die Weiterentwicklung der
Ergebnisse von Wettbewerbs- und Expertenverfahren zu städtebaulichen
Leitbildern werden von der Magistratsabteilung 21A und von der Magistratsabteilung
21B ausschließlich zu diesen Zwecken beauftragt. Sie sind Grundlagen für die
Ausarbeitung der entsprechenden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne und ihre
Aussagen und Ergebnisse fließen selbstverständlich in die rechtsverbindlichen
Planungen ein.
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Die 1.
Zusatzfrage Frau GRin Cordon.
GRin Waltraud Cecile Cordon (Grüner
Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Wie Sie wissen, hat die Firma Datencenter Vienna ein
neues Konzept für den Flakturm, den Gefechtsturm im Augarten vorgelegt, der
einen vierstöckigen Aufbau und einen Zusatzbau, also noch einen Turm vorsieht.
Nun haben Sie eine Studie erstellen lassen, die besagt, dass das keine so
gravierenden Veränderungen vertragen würde und sollte und noch dazu gibt es ja
bereits von der MA 21 einen Bescheid, der solche Veränderungen ablehnt,
zusätzlich auch noch vom Bundesdenkmalamt.
Jetzt frage ich Sie schon, wie weit diese Studie da
einbezogen wurde, wo es wirklich eine sehr eigenwillige Interpretation für einen
Dachausbau und einen Zusatzturm gibt, wo der Flakturm nicht einmal ein Dach hat
und angeblich auch keine Flächenumwidmung mehr braucht.
Ich würde Sie jetzt wirklich fragen, wie weit hier
die Zielsetzungen dieser Studie berücksichtigt wurden?
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Bitte,
Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker:
Frau Gemeinderätin!
Ich war mir ganz sicher, dass Sie zum Augarten fragen
werden. Ich habe ja auch gestern Ihre Reden hier im Gemeinderat verfolgt und
weiß daher, dass das eines Ihrer Hauptanliegen ist.
Zunächst: In Zielsetzungen von Studien ist in der
Regel herauszuarbeiten, welche künftigen Schritte und Maßnahmen man setzen
soll. Also die Zielsetzung der Flakturm-Studie ist allein deshalb schon
erfüllt, denn sie hat dazu beigetragen, die Zielsetzungen auch wirklich zu
erarbeiten. Sie ist nicht selber Zielsetzung und das Produkt einer Studie kann
auch nicht Zielsetzung selbst sein. Das zu dem grundsätzlich.
Ich versuche jetzt ein bisschen aufzuklären, denn die
Presse und auch Ihre Ausführungen könnten zur Verwirrung beitragen.
Zunächst einmal ist die Magistratsabteilung 21
ausschließlich im Wege der Vorbereitung von Verordnungen tätig, die dann der
Gemeinderat erlässt. Weder der Gemeinderat in diesem Fall noch die
MA 21-Abteilungen, die Planungsabteilungen, erlassen Bescheide. Bescheide
erlässt die Baubehörde dann auf Basis der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne.
Also es gibt im konkreten Fall beim Flakturm keinen Bescheid. Es gibt sehr wohl
eine Verordnung, die vor wenigen Monaten in diesem Gemeinderat beschlossen
wurde, die beide Flaktürme im Augarten in der Größenordnung, wie sie bestehen,
erhält und die vorsieht, dass, wenn dort ein Gebäude steht, diese Konfiguration
haben soll. Flaktürme, auch wenn sie keine sehr ansehnlichen Gebäude sind, auch
wenn sie nur aus ihrem historischen Kontext als Denkmäler anzusehen sind und
daher unter Schutz stehen, haben etwas, das nach der Bauordnung und von der
Baubehörde zu berücksichtigen ist, sie haben nämlich einen Deckel oben drauf
und dieser Deckel allein, diese Abdichtung allein ist aber noch nicht das Dach.
Die Bauordnung sieht vor, und wir können dann gerne
den Paragraphen heraussuchen, wenn Sie wollen, dass es auch auf solchen
Gebäuden Dächer geben kann und Dächer im 45 Grad-Winkel können auch nach
der Bauordnung auf einem Flakturm Platz finden. So ist die Wiener Bauordnung.
Ich bin nicht Mitglied des Wiener Landtags, ich finde, man könnte das auch
ändern. Ich will das aber nicht empfehlen, weil wir viele Dachgeschossausbauten
sehr sinnvoller Weise mit dieser Bestimmung machen können. Die Wiener
Bauordnung erlaubt daher – und nichts anderes hat der Kollege Vatter als Leiter
der Magistratsabteilung 21A gesagt - Ausbauten auch von Flaktürmen.
Ich kenne den Bescheid des Bundesdenkmalamts noch
nicht. Ich kenne nur den Zeitungsartikel in der "Presse", wo der Herr
Maldoner behauptet, dass wir eine besondere Schutzbestimmung für den Flakturm
aufstellen werden. Sie wissen, wir sind in diesem Verfahren ja nicht Partei,
wir erhalten den Entwurf zur Stellungnahme. Wir haben bisher keinen solchen
Entwurf für einen Bescheid erhalten. Das ist also der aktuelle Stand.
Zum Projekt selbst: Ich habe eine gewisse Skepsis,
was die Funktionalität und die Wirtschaftlichkeit des Projekts betrifft. Darauf
möchte ich als Stadtrat für Stadtentwicklung schon auch Bezug nehmen können.
Wir haben nichts davon, wenn dort etwas gebaut wird und das funktioniert dann
nicht, sondern das ist weiterhin eine Ruine. Was aber sehr im Einklang mit der
Studie stünde, die der Architekt Piller im Auftrag der Stadt Wien gemacht hat,
ist, dass behutsame Ergänzungen und Aufbauten erlaubt sind und erlaubt sein
sollen und genau in diese Richtung wollen wir auch gehen.
Sollte der Betreiber dieses Projekts die wirtschaftliche
Schwelle überschreiten und in dieses Projekt auch einsteigen wollen, so können
wir uns als Stadtplanung in voller Übereinstimmung mit der Baubehörde
vorstellen, dass es zu kleinen ergänzenden Aufbauten kommt, die aber
ausschließlich im Zusammenhang mit diesem Projekt stehen müssen und nicht zur
Vermietung verwendet werden dürfen, um die Rentabilität des Projekts zu
erhöhen, sondern ausschließlich im Zusammenhang mit diesem
Datenspeicherprojekt. Daneben soll es einen Campanile geben, einen Lift, einen
Aufzugsschacht, den
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