Gemeinderat,
33. Sitzung vom 25.09.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 102
Zwischenfragen beantworteten
Details die ersten konkreten Maßnahmen und Schritte, um dieser langfristigen
Planvorgabe gerecht zu werden?
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Wir versuchen schon in diesem Jahr - zum Beispiel,
wie erwähnt, mit betrieblichem Mobilitätsmanagement - Schritte zu setzen. Wir versuchen
schon in diesem Jahr, mit sichtbaren ersten Erfolgen, die Verkehrssicherheit zu
erhöhen.
Wir versuchen dort, wo es notwendig ist, stärker als
bisher auf Fußgänger und Radfahrer Rücksicht zu nehmen, nämlich auch was
Gehsteigbreiten, was die Anlage von Zebrastreifen, was die Berücksichtigung von
Gender Mainstreaming im Verkehr betrifft, und dies stärker in den Vordergrund
zu bringen. Das betrifft zum Beispiel auch die Anordnung von Schanigärten, da
versuchen wir eine Restgehsteigbreite, die zwischen 2 Metern und im
Minimum 1,5 Metern liegt, zu erreichen.
Wir haben zum Beispiel beim Radverkehr auch heuer
schon Maßnahmen gesetzt: Verlängerung Zweierlinie in den Getreidemarkt hinein;
Bergauf-Strecke in der Mariahilfer Straße mit Mehrzweckstreifen versehen. Es
wird zusätzlich noch in diesem Herbst die so genannte Tangentiale über
Augustiner Straße und Herrengasse für den Radweg im 1. Bezirk errichtet.
Ich könnte Ihnen noch eine Fülle von anderen
Maßnahmen berichten, unter anderem die Vorbereitung der Öffnung der gesperrten
Abfahrt Simmering und der dazugehörenden Anschlussstrecken, den Bau des letzten
Stückes der B 3 zwischen Floridsdorf und der Donaustadt, und viele andere.
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Danke
schön, Herr Stadtrat.
Die
2. Anfrage (FSP/03891/2003/0001-KGR/GM) wurde von Frau GRin Dr Sigrid Pilz
gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit
und Spitalswesen gerichtet: Nahezu täglich werden Missstände und
strafrechtlich aufklärungsbedürftige Vorwürfe gegen Pflegeheime und
Akutspitäler des U-KAV in der Öffentlichkeit bekannt. Welche Verantwortung
kommt in diesen Fällen den zuständigen Führungskräften des
Krankenanstaltenverbunds, insbesondere Herrn Generaldirektor Dr Hauke und Herrn
Direktor Dr Kaspar, zu?
Darf ich in eigener Sache etwas sagen? Ich werde
ständig gefragt, ob es "geil" ist, dass man mit Sonnenbrillen hier
sitzt. (Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Ich sage "geil", weil ich
ein zehnjähriges Enkerl habe; ich weiß, wie man bei der Jugend spricht. Ich
habe die Brille nicht, weil ich inkognito oder von der Mafia hier sitze,
sondern ich habe ein Augenleiden. Ich hoffe, das wird jetzt zur Kenntnis
genommen. - Danke vielmals.
Frau Stadträtin, ich bitte um Beantwortung der Frage.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Danke, Frau Vorsitzende. - Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Gemeinderätin!
Zu Ihrer Anfrage: Unumstritten ist natürlich, dass
man in erster Linie alles daransetzt, dass es gar nicht zu Missständen kommt.
Selbstverständlich besteht wie bei jedem Unternehmen auch in der Unternehmung
Krankenanstaltenverbund die Verantwortung, Missstände zu verhindern, und wenn
es sie gibt, sehr rasch und lückenlos aufzuklären. Es liegt auch in der
Verantwortung der Manager, strafrechtlich aufklärungsbedürftige Vorwürfe im
Bereich von Pflegeeinrichtungen und Akutspitälern der Unternehmung
Krankenanstaltenverbund der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.
Der Begriff "Verantwortung" ist im Wiener
Krankenanstaltenverbund in folgender Weise geregelt. Ich verweise als Erstes
auf das Statut des Wiener KAV, welches im Gemeinderat am 22.11.2000 beschlossen
wurde. Da wird im § 10, den ich jetzt zitiere, Folgendes ausgeführt:
"Der Generaldirektion obliegt die Geschäfts- und
Betriebsführung der Unternehmung Wiener KAV, soweit sie nicht nach dem Statut
dem Gemeinderat, dem Stadtsenat, einem Gemeinderatsausschuss oder –unterausschuss,
dem Bürgermeister, dem amtsführenden Stadtrat oder dem Magistratsdirektor
zugewiesen ist.
Den Direktoren der Teilunternehmungen obliegt die Geschäfts-
und Betriebsführung für die jeweilige Teilunternehmung unter Bedachtnahme auf
die Gesamtinteressen der Unternehmung Wiener KAV, soweit sie nicht nach diesem
Statut dem Gemeinderat, dem Stadtsenat, einem Gemeinderatsausschuss oder
-unterausschuss, dem Bürgermeister, dem amtsführenden Stadtrat, dem
Magistratsdirektor oder dem Generaldirektor zugewiesen ist.
Dem Generaldirektor kommt gegenüber den Direktoren
der Teilunternehmungen eine Richtlinienkompetenz zu, aufgrund derer er
allgemeine und auf den Einzelfall bezogene Weisungen erteilen und
Geschäftsfälle an sich ziehen kann. Der Generaldirektor ist außerdem
berechtigt, allen Bediensteten der Generaldirektion und allen Bediensteten der
Teilunternehmungen Weisungen zu erteilen."
Zweitens kommt es auch noch zu einer Festlegung zum
Begriff "Verantwortung von Führungskräften", und diese finden Sie im
§ 34 der Dienstordnung aus dem Jahr 1994. Demnach hat jeder Vorgesetzte,
somit natürlich auch jeder Dienststellenleiter, darauf zu achten, "dass
seine MitarbeiterInnen ihre dienstlichen Aufgaben in gesetzmäßiger,
zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Weise besorgen. Er hat seine
MitarbeiterInnen dabei anzuleiten, ihnen erforderlichenfalls Weisungen zu
geben, aufgetretene Fehler und Missstände allenfalls unter Erteilung von
Belehrungen und Ermahnungen abzustellen und für die Einhaltung der Arbeitszeit
zu sorgen. Darüber hinaus haben die Leiter der Dienststellen für ein geordnetes
Zusammenwirken der einzelnen ihnen unterstellten Organisationseinheiten zur
Sicherung einer gesetzmäßigen Vollziehung sowie einer zweckmäßigen,
wirtschaftlichen und sparsamen Geschäftsgebarung zu sorgen."
Drittens: Die Unternehmung KAV
gliedert sich
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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