Gemeinderat,
32. Sitzung vom 24.09.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 63
Verfügung. Weiters werden in
die Aufsicht MitarbeiterInnen der Wiener Patientenanwaltschaft und
BezirksvertreterInnen beigezogen.
Zur Frage 8.
Die Aufsicht über Pflegeheime obliegt gemäß § 23
Abs. 1 des Wiener Sozialhilfegesetzes der Wiener Landesregierung. Diese
behördliche Aufgabe wurde von dieser per Verordnung dem Amt der Wiener
Landesregierung zur Erledigung überlassen. Eine Kompetenz des Gemeinderates
besteht in diesem behördlichen Verfahren nicht. Die Verwaltungsverfahrensgesetze
finden Anwendung. Im Übrigen wurden die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich
eingeleitet.
Zur Frage 9.
Bevor ich persönlich Angehörige betroffener
Pflegebewohner informiere, werde ich das Ergebnis sämtlicher Prüfungen, also
auch des jetzt erst in Arbeit befindlichen Kontrollamtsberichtes, abwarten. Im
Anschluss daran beabsichtige ich, die Angehörigen selbst in geeigneter Form zu
informieren.
Zur Frage 10.
Vorfälle von strafrechtlicher Relevanz sind der
zuständigen Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Dies ist nach interner Prüfung des
Sachverhalts auch erfolgt.
Zur Frage 11.
Alle Beschwerdebriefe, welche an die
Teilunternehmungsdirektion 1 übermittelt wurden oder an die entweder
zuständigkeitshalber oder federführend Beauftragte zur Bearbeitung weitergeleitet
wurden, wurden in Zusammenarbeit mit der zuständigen Abteilung innerhalb der
Teilunternehmungsdirektion 1 und dem zuständigen Haus bearbeitet. Den
Sachverhaltsdarstellungen wurde entweder persönlich nachgegangen oder das
betroffene Haus wurde gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Im Sinne einer
positiven Fehlerkultur wurde versucht, bei Beschwerden über Mängel im Haus
diese auch durch die kollegiale Führung des Hauses beheben zu lassen und zum
Beispiel mit dem Beschwerdeführer das Gespräch zu suchen. Dem jeweiligen
Auftrag entsprechend wurden die Beschwerden unter dem Aspekt der
Kundenorientierung erledigt. Das sind Stellungnahme, Antwortentwurf und
direkter Brief an den Beschwerdeführer.
Zur Frage 12.
1. Im Bereich der Pflege wird mit jenen MitarbeiterInnen,
welche sich in Langzeitkrankenständen befinden, beziehungsweise bei jenen, wo
vermehrt Krankenstände evident sind, erstens bei Krankmeldung – telefonisch
erfolgt das meist bei der Stationsleitung oder der Oberschwester –, bereits
erkundet, wie es dem Mitarbeiter geht, welche Erkrankung vorliegt und wann mit
einem Dienstantritt gerechnet werden kann. Die Mitarbeiter werden zu keiner
Angabe einer Diagnose gedrängt.
2. Bei längeren Krankenstände besteht fast immer
regelmäßiger telefonischer Kontakt.
3. Bei Krankenhausaufenthalten werden die
MitarbeiterInnen auch von ihren KollegInnen besucht.
4. Mitarbeiter, welche aufgrund von psychischen
Erkrankungen im Krankenstand sind, werden vereinzelt trotzdem zu
Teambesprechungen eingeladen, damit sie nicht das Gefühl haben, ausgeschlossen
zu sein.
Bei Dienstantritt werden immer persönliche Gespräche
mit den MitarbeiterInnen von der Stationsleitung beziehungsweise Oberschwester
geführt. Diese Gespräche werden nicht dokumentiert. Aufgrund dieser Gespräche
können folgende Maßnahmen getroffen werden: Reduzierung der Wochenstunden,
Einteilung von Kurzdiensten, Einbeziehung des Arbeitsmediziners in
Einzelfällen, Aufnahme von Einschränkungen in den Stellenbeschreibungen,
eventuell eine Zuteilung auf eine andere Station der gleichen Abteilung. Bei
längeren Krankenständen erfolgt ab dem 30. Krankenstandstag eine Meldung
an die MA 2 und von dort aus an die ärztliche und amtsärztliche
Untersuchungsstelle in der MA 15. Längere Krankenstände sind
selbstverständlicherweise auch Gegenstand der mit allen Mitarbeitern geführten
und regelmäßig stattfindenden Mitarbeitergesprächen.
Zur Frage 13.
Die Verantwortung der kollegialen Führung wird
derzeit in der Direktion der Teilunternehmensdirektion 1 kommissionell
überprüft. Allfällige Beurteilungen und Maßnahmen werden erst nach Abschluss
aller Überprüfungen gesetzt.
Zur Frage 14.
Eingangs darf erwähnt
werden, dass das Rekrutierungsproblem speziell in der Geriatrie kein singuläres
Problem in Wien darstellt. Vielmehr hat die Altenpflege österreichweit mit
diesem Problem zu kämpfen. Aufgrund des Briefes der Personalvertretung des
Hauses, in dem auf den akuten Personalmangel im Pflegebereich im
Geriatriezentrum Am Wienerwald – damals 70 freie Dienstposten – hingewiesen
wurde, hat am 3. April 2003 eine gemeinsame Rücksprache mit Herrn
Generaldirektor Dr Hauke und Herrn Generaldirektor-Stellvertreter
Dr Kaspar stattgefunden. Es wurde vereinbart, die durch den Pflegedirektor
des Geriatriezentrums Wienerwald in einem Schreiben vom 10. März 2003
vorgeschlagenen Maßnahmen zu akzeptieren und vorerst – bis auf den Versuch,
weitere Pflegekräfte natürlich für die Geriatriezentren zu gewinnen – keine
weiteren Maßnahmen durch die Teilunternehmungsdirektion zu setzen. Angekündigte
möglichst kurzfristige Maßnahmen waren zum Beispiel Urlaube ohne Bezüge für die
Pflege schwer erkrankter Angehöriger und auch bei Eltern-Karenzurlauben.
Mögliche mittelfristige Maßnahmen waren die Ausbildungsoffensiven für den
zweiten Bildungsweg. 2001 wurden damals schon 22 Teilnehmer entsandt,
welche im März 2003 die Ausbildung abgeschlossen haben. 2002 wurden
9 Teilnehmer entsandt, welche im September 2004 ihre Ausbildung beenden
werden. Die Mitarbeiter des zweiten Bildungsweges werden ab 2001 verpflichtet,
nach der Ausbildung drei Jahre in der Geriatrie des Krankenanstaltenverbundes
ihren Dienst zu versehen.
Zur Frage 15.
Die Maßnahmen, die eine
entsprechende Versorgung der BewohnerInnen sicherstellen sollen, sind
mannigfaltig. Abgesehen von den diesbezüglichen Überlegungen wegen der
Aufsichtspflicht werden insbesondere
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