Gemeinderat,
32. Sitzung vom 24.09.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 63
laufend hinterfragt werden soll und die Durchführung der Qualität von Qualitätsverbesserungsprojekten durch die Bereitstellung einer fachlichen Unterstützung seitens der Dienststelle Organisations- und Personalentwicklung gefördert wird.
Ein wesentliches Element der Qualitätskontrolle
stellt der bedarfsorientierte Einsatz der Personalressourcen durch die
Anwendung der PPR, das ist die patientenorientierte Personalplanung, und
Budgetierung von Pflegeressourcen dar. Die PPR ermöglicht eine Abstimmung des
Pflege- zum Personalbedarf mit dem Betreuungsgrad der Bewohner unter Festlegung
von Mindeststandards.
Aufgrund
der täglichen Auswertungen können die Stationen miteinander verglichen und die
Bewohner bereits nach ihren Pflegestufen bei der Aufnahme gesteuert oder das
Personal entsprechend flexibel eingesetzt werden.
Die
durch die MA 47 wahrgenommene Pflegeaufsicht stellt ein behördliches
Kontrollelement dar, welches durch die auch für die Pflegeheime zuständige,
beim Amt der Wiener Landesregierung eingerichtete, unabhängige und weisungsfreie
Patientenanwaltschaft flankiert wird.
Die von Ihnen angesprochene, vom Rechnungshof
kritisierte Praxis wurde damit begründet, dass die geriatrischen Einrichtungen
der Stadt wie Krankenhäuser geführt wurden und demgemäß auch die entsprechende
Struktur im Bereich Hygiene und Qualitätssicherung eingerichtet wurde.
Schon bei der Erstellung dieses Prüfberichtes des
Rechnungshofes wurde von der MA 47 die Prüfung der städtischen
Pflegeeinrichtungen zugesagt. Dies findet sich in der Stellungnahme des Stadtsenates
wieder, welche im Jahresbericht des Rechnungshofes Aufnahme fand und somit auch
vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen wurde.
Zur Frage 2.
a. Jede einzelne Beschwerde, die in meinem Büro, in der
Generaldirektion des KAV oder auch in der TU-Direktion, der
Teilunternehmensdirektion, einlangt, wird umgehend bearbeitet. Dies besteht in
einer Verifizierung der Beschwerde und gegebenenfalls in einem Abstellen des
Beschwerdegrundes. Diese Erledigung wird mir umgehend berichtet und ebenso,
falls der Beschwerdeführer bekannt ist – einiges kommt eben auch anonym –,
diesem über das Veranlasste Mitteilung gemacht.
b. Die Kollegiale Führung des Geriatriezentrums
Wienerwald hat nach Bekanntwerden der Missstände entsprechende kurz- und
mittelfristige Maßnahmen erarbeitet und in der Folge in die Wege geleitet.
c. Die Verantwortung im Zusammenhang mit der
Dienstaufsicht wird derzeit überprüft. Von einem völligen Versagen kann man
derzeit nicht sprechen.
Zur Frage 3.
Die
von Ihnen angesprochene Prüfung der MA 47 war anlassbezogen. Es lagen
konkrete Beschwerden eines Sachwalters und von Angehörigen vor. Aus diesem
Grund wurde die unangemeldete Überprüfung vor Ort wahrgenommen.
Zur Frage 4.
Gemäß § 10 des vom Gemeinderat beschlossenen
Unternehmensstatuts ist Generaldirektor Dr Hauke für die Geschäfts- und
Betriebsführung des gesamten Krankenanstaltenverbundes und Teilunternehmens 1,
Direktor Dr Kaspar für die Geschäfts- und Betriebsführung der Geriatriezentren
des Krankenanstaltenverbundes verantwortlich. Die KAV-Führung ist daher auch
für die ordnungsgemäße medizinische und pflegerische Betreuung verantwortlich.
Sofort nach Bekanntwerden der Missstände wurden nachweislich entsprechende
Schritte in die Wege geleitet, um diese abzustellen und zukunftsorientierte
Maßnahmen zu setzen.
Zur Frage der Verantwortung der genannten Personen
möchte ich mich der Aussage des Herrn Bürgermeisters anschließen, dass nämlich
über allfällige personelle Konsequenzen erst nach dem Kontrollamtsbericht
entschieden wird.
Zur Frage 5.
a. Da es sich bei der Studie "Wiener
Pflegeheimplan" um ein Arbeits- und Diskussionspapier handelt, das keine
abgestimmten Planungsrichtlinien für Wien enthält, gab es keine Veranlassung,
die im Wiener Gemeinderat vertretenen Parteien dieses zur Kenntnis zu bringen.
Im Bericht sind keine Missstände angeführt. Der Pflegeheimplan sollte einen
aktuellen Überblick über das Leistungsangebot geben und als
Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung dienen. Es ist eine Studie und
keine Umsetzungsplanung. Es werden keine auf Realisierbarkeit überprüften
Parameter für den Soll-Stand, zum Beispiel in Bezug auf Standorte oder
Strukturen, vorgegeben. Als Ziele im Rahmen der Studie "Wiener
Pflegeheimplan" wurden ein abgestuftes Leistungsangebot und
bedürfnisgerechte Betreuungsplätze in Wohn- und Pflegeeinrichtungen, die
Festlegung von Qualitätsstandards und der Aufbau eines differenzierten
Finanzierungssystems formuliert. Diese Grundsätze sind auch im Zuge der
Neuorientierung des Sozial- und Gesundheitswesens wesentliche Elemente des
Konzeptes "Soziale Sicherheit in Wien", aber auch wesentliche Inhalte
des Entwurfes zum Pflegeheimgesetz. Mit anderen Worten: Die wichtigen, in der
Studie enthaltenen Vorschläge fließen in jene Vorhaben, die jetzt umgesetzt
werden und die in Folge auch den zuständigen politischen Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.
Zur Frage 6.
Derzeit
sind drei Personen unmittelbar mit der Aufsicht befasst: eine juristische
Leitung, eine administrative Leitung, insbesondere eine kommissionelle
Überprüfung, und eine Pflegesachverständige. Eine weitere Pflegesachverständige
wurde von der MA 47 beantragt, genehmigt und ist im Auswahlverfahren. Im
Bedarfsfall kann zu Pflegefragen, das ist die konkrete Kontrolle der
stationären Pflegeeinrichtungen, auf rund 140 MitarbeiterInnen des
Gesundheits- und Krankenpflegedienstes in der MA 47 als
Qualitätssicherungsmaßnahme zurückgegriffen werden. Der Aufsicht stehen weiters
als Sachverständige MitarbeiterInnen der MA 12, MA 15, MA 36B,
MA 36C, MA 37, MA 59 und MA 68 zur
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