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Gemeinderat, 32. Sitzung vom 24.09.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 63

 

laufend hinterfragt werden soll und die Durchführung der Qualität von Qualitätsverbesserungsprojekten durch die Bereitstellung einer fachlichen Unterstützung seitens der Dienststelle Organisations- und Personalentwicklung gefördert wird.

 

Ein wesentliches Element der Qualitätskontrolle stellt der bedarfsorientierte Einsatz der Personalressourcen durch die Anwendung der PPR, das ist die patientenorientierte Personalplanung, und Budgetierung von Pflegeressourcen dar. Die PPR ermöglicht eine Abstimmung des Pflege- zum Personalbedarf mit dem Betreuungsgrad der Bewohner unter Festlegung von Mindeststandards.

 

Aufgrund der täglichen Auswertungen können die Stationen miteinander verglichen und die Bewohner bereits nach ihren Pflegestufen bei der Aufnahme gesteuert oder das Personal entsprechend flexibel eingesetzt werden.

 

Die durch die MA 47 wahrgenommene Pflegeaufsicht stellt ein behördliches Kontrollelement dar, welches durch die auch für die Pflegeheime zuständige, beim Amt der Wiener Landesregierung eingerichtete, unabhängige und weisungsfreie Patientenanwaltschaft flankiert wird.

 

Die von Ihnen angesprochene, vom Rechnungshof kritisierte Praxis wurde damit begründet, dass die geriatrischen Einrichtungen der Stadt wie Krankenhäuser geführt wurden und demgemäß auch die entsprechende Struktur im Bereich Hygiene und Qualitätssicherung eingerichtet wurde.

 

Schon bei der Erstellung dieses Prüfberichtes des Rechnungshofes wurde von der MA 47 die Prüfung der städtischen Pflegeeinrichtungen zugesagt. Dies findet sich in der Stellungnahme des Stadtsenates wieder, welche im Jahresbericht des Rechnungshofes Aufnahme fand und somit auch vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen wurde.

 

Zur Frage 2.

 

a. Jede einzelne Beschwerde, die in meinem Büro, in der Generaldirektion des KAV oder auch in der TU-Direktion, der Teilunternehmensdirektion, einlangt, wird umgehend bearbeitet. Dies besteht in einer Verifizierung der Beschwerde und gegebenenfalls in einem Abstellen des Beschwerdegrundes. Diese Erledigung wird mir umgehend berichtet und ebenso, falls der Beschwerdeführer bekannt ist – einiges kommt eben auch anonym –, diesem über das Veranlasste Mitteilung gemacht.

 

b. Die Kollegiale Führung des Geriatriezentrums Wienerwald hat nach Bekanntwerden der Missstände entsprechende kurz- und mittelfristige Maßnahmen erarbeitet und in der Folge in die Wege geleitet.

 

c. Die Verantwortung im Zusammenhang mit der Dienstaufsicht wird derzeit überprüft. Von einem völligen Versagen kann man derzeit nicht sprechen.

 

Zur Frage 3.

 

Die von Ihnen angesprochene Prüfung der MA 47 war anlassbezogen. Es lagen konkrete Beschwerden eines Sachwalters und von Angehörigen vor. Aus diesem Grund wurde die unangemeldete Überprüfung vor Ort wahrgenommen.

 

Zur Frage 4.

 

Gemäß § 10 des vom Gemeinderat beschlossenen Unternehmensstatuts ist Generaldirektor Dr Hauke für die Geschäfts- und Betriebsführung des gesamten Krankenanstaltenverbundes und Teilunternehmens 1, Direktor Dr Kaspar für die Geschäfts- und Betriebsführung der Geriatriezentren des Krankenanstaltenverbundes verantwortlich. Die KAV-Führung ist daher auch für die ordnungsgemäße medizinische und pflegerische Betreuung verantwortlich. Sofort nach Bekanntwerden der Missstände wurden nachweislich entsprechende Schritte in die Wege geleitet, um diese abzustellen und zukunftsorientierte Maßnahmen zu setzen.

 

Zur Frage der Verantwortung der genannten Personen möchte ich mich der Aussage des Herrn Bürgermeisters anschließen, dass nämlich über allfällige personelle Konsequenzen erst nach dem Kontrollamtsbericht entschieden wird.

 

Zur Frage 5.

 

a. Da es sich bei der Studie "Wiener Pflegeheimplan" um ein Arbeits- und Diskussionspapier handelt, das keine abgestimmten Planungsrichtlinien für Wien enthält, gab es keine Veranlassung, die im Wiener Gemeinderat vertretenen Parteien dieses zur Kenntnis zu bringen. Im Bericht sind keine Missstände angeführt. Der Pflegeheimplan sollte einen aktuellen Überblick über das Leistungsangebot geben und als Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung dienen. Es ist eine Studie und keine Umsetzungsplanung. Es werden keine auf Realisierbarkeit überprüften Parameter für den Soll-Stand, zum Beispiel in Bezug auf Standorte oder Strukturen, vorgegeben. Als Ziele im Rahmen der Studie "Wiener Pflegeheimplan" wurden ein abgestuftes Leistungsangebot und bedürfnisgerechte Betreuungsplätze in Wohn- und Pflegeeinrichtungen, die Festlegung von Qualitätsstandards und der Aufbau eines differenzierten Finanzierungssystems formuliert. Diese Grundsätze sind auch im Zuge der Neuorientierung des Sozial- und Gesundheitswesens wesentliche Elemente des Konzeptes "Soziale Sicherheit in Wien", aber auch wesentliche Inhalte des Entwurfes zum Pflegeheimgesetz. Mit anderen Worten: Die wichtigen, in der Studie enthaltenen Vorschläge fließen in jene Vorhaben, die jetzt umgesetzt werden und die in Folge auch den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Zur Frage 6.

 

Derzeit sind drei Personen unmittelbar mit der Aufsicht befasst: eine juristische Leitung, eine administrative Leitung, insbesondere eine kommissionelle Überprüfung, und eine Pflegesachverständige. Eine weitere Pflegesachverständige wurde von der MA 47 beantragt, genehmigt und ist im Auswahlverfahren. Im Bedarfsfall kann zu Pflegefragen, das ist die konkrete Kontrolle der stationären Pflegeeinrichtungen, auf rund 140 MitarbeiterInnen des Gesundheits- und Krankenpflegedienstes in der MA 47 als Qualitätssicherungsmaßnahme zurückgegriffen werden. Der Aufsicht stehen weiters als Sachverständige MitarbeiterInnen der MA 12, MA 15, MA 36B, MA 36C, MA 37, MA 59 und MA 68 zur

 

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