Gemeinderat,
32. Sitzung vom 24.09.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 63
Zur Begründung dieser Dringlichen Anfrage erteile ich nun Herrn GR Dr Hahn das Wort. Seine Redezeit beträgt 20 Minuten.
GR Dr Johannes Hahn (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!
Unabhängig davon, dass also bis dato keine
personellen Konsequenzen, weder auf politischer noch auf Verwaltungsebene, im
Gefolge dieses Pflegeheimskandals gezogen wurden, ist es notwendig, dass die
Umstände, die zu diesem bedauerlichen und verurteilungswürdigen Ereignis und
den Vorkommnissen geführt haben, im Detail analysiert und aufgeklärt werden,
damit wir auch entsprechende Schlussfolgerungen für die Zukunft ziehen können.
Wie nicht anders zu erwarten, Frau Dr Pittermann, haben
Sie bis heute kein erkennbares Krisenmanagement an den Tag gelegt, und wir
hoffen sehr, dass die präzise Struktur unserer Dringlichen Anfrage Ihnen eine
Möglichkeit gibt, hier ein erstes Licht in das Dunkel dieser Vorkommnisse zu
bringen.
Wir wollen von Ihnen, und das ist ja schon
ausführlich begründet worden, konkret wissen, warum eigentlich Dinge, die
jedermann ins Auge springen müssten, nicht von den verantwortlichen
Führungskräften, aber auch nicht von Ihnen gesehen wurden. Wo um Himmels willen
waren die Aufsichtspersonen in den letzten Jahren? Lassen sie sich überhaupt in
den Stationen blicken? Warum wusste niemand Bescheid offenkundig, außer den
Patienten selbst, ihren Angehörigen und den Sachwaltern? Wir fragen Sie nach
Ihrer Verantwortung.
Wir wollen auch wissen, wie Sie politische
Verantwortung definieren. Definieren Sie das als Abputzen oder als Leugnen oder
was auch immer. Es wird interessant sein, das zu hören.
Wir wollen aber auch wissen, wie es in Ihrem heiklen
Ressort, das schlussendlich Milliardenbeträge und sogar in EUR verwaltet, von
'potemkinschen Dörfern' sprechen können, die vor Ihnen aufgebaut werden?
Und wir fragen Sie heute hier in dieser auch von uns
verlangten Sondersitzung des Gemeinderates, warum Sie alle Maßnahmen und notwendigen
Schritte, Stichwort Pflegeheimgesetz, nicht schon längst gesetzt haben; wieso
Ihre gesamte Amtstätigkeit bis heute ausschließlich durch Versäumnisse,
Pleiten, Pech und Pannen gekennzeichnet ist und auffällt?
Durch das, wie ich glaube, notwendige Verlesen, was
nicht immer üblich ist bei Dringlichen Anfragen, erübrigt sich aber auch eine
weitere Begründung. Wir sollten die Zeit nutzen, und ich hoffe sehr, Frau
Stadträtin, dass wir von Ihnen eine ausführliche, konkrete und auch korrekte
Antwort auf die einzelnen Punkte erhalten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und
bei den GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke
schön für diese Begründung.
Zur Beantwortung dieser Dringlichen Anfrage hat sich
die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheits- und
Spitalswesen, Dr Elisabeth Pittermann-Höcker, zu Wort gemeldet. Ich erteile es
ihr.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Herr Vorsitzender! Herr Vizebürgermeister! Geschätzte Damen und Herren!
Zur Frage 1 und 7: Bei den geriatrischen Einrichtungen
des KAV handelt es sich um krankenanstaltenähnliche Konstruktionen, die sich
von den anderen Pflegeheimen in erster Linie durch ihren hohen Anteil an
ärztlichem Personal und eine entsprechende ärztliche Leitung unterscheiden. Sie
entsprechen, wie auch der Rechnungshof festgestellt hat, nahezu allen Belangen
der Versorgungs- und Betriebsorganisation einer Krankenanstalt. Diese
Pflegezentren verfügen auch unter Berücksichtigung der unbesetzten Dienstposten
über deutlich mehr Pflegepersonal pro Bewohner als vergleichbare private
Einrichtungen. Ebenso wie die Krankenhäuser unterliegen die geriatrischen
Zentren der Stadt dem im letzten Jahrzehnt massiv ausgebauten System der
internen Kontrolle und Revision sowie dem Qualitätssicherungssystem des Krankenanstaltenverbundes.
Ausgangspunkt für die Qualitätssicherungsmechanismen
des Krankenanstaltenverbundes sind die Schulungen der Mitarbeiter und die
Festlegung von Standards sowohl für die Pflegehandlungen als auch die
ärztlichen Leistungen. Dadurch werden die qualitativen Richtgrößen definiert,
deren Einhaltung in weiterer Folge zu kontrollieren ist. Die Durchführung der
anstaltsinternen Kontrollen erfolgt nach einem Stufenprinzip, wobei Intensität
und Frequenz mit Zunahme der Hierarchie zwangsläufig abnehmend ist. Tägliche
Routinekontrollen werden im Zuge der Routinetätigkeit sowohl vom
stationsführenden Oberarzt als auch durch die Stationsschwester durchgeführt
und Fehler durch die unmittelbare Rückmeldung augenblicklich beseitigt.
Darüber hinaus dienen sowohl die Primararztvisiten
als auch die Visiten der Oberschwester als zusätzliche Kontrollmechanismen, die
durch die Gegenüberstellung von Patient und Dokumentation eine Ergebnis- und
Formalkontrolle erwirkt. Ebenfalls im Sinne der Kontrolle sind die
Dienstübergaben beziehungsweise Morgenbesprechungen zu verstehen, die dazu
dienen, eine kontinuierliche Betreuung der zu Pflegenden zu gewährleisten.
Zusätzlich kommen seitens sowohl der Pflegedirektion
wie der ärztlichen Direktion die Instrumente der Kontrollgänge als auch zur
Überprüfung der Pflegedokumentation zum Einsatz. Ergänzt werden die Prüfungen
durch den Einsatz von anstaltsfremden Kontrollorganen, die unter anderem Fragen
der Patientenbetreuung, der Hygiene als auch der Medikamentengebarung behandeln.
In diesem Zusammenhang sind zu erwähnen
1. interne Revision,
2. aber die Mitarbeiter der Direktion der
Teilunternehmung Krankenanstalten und Pflegeheime (Abteilung Organisation und Qualitätsmanagement),
Abteilungskapazität von Leistungsplanung beziehungsweise der Direktion der
Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus, die stichprobenartig Kontrollen
durchführen.
Die Qualitätssicherungsmaßnahmen
werden durch ein Team ergänzt, in dem die Qualität der Prozesse
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