Gemeinderat,
30. Sitzung vom 25.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 76
gestalten? Es ist doch kein Widerspruch, wenn der Magistrat,
der in vielen Bereichen auch behördliche Funktionen hat, dabei gleichzeitig
darüber nachdenkt, wie man demjenigen, der die Rechtsvorschriften anzuwenden
hat, entgegenkommen kann, damit er sie besser einhalten kann.
Ich unterstelle dem System des elektronischen
Parkscheins nicht, dass es ein System ist, das Missbrauch fördert, sondern ich
unterstelle ihm, dass es ein System ist, das die Akzeptanz dieses Systems
erhöht. Davon war erstaunlicherweise bei meinen Vorrednern überhaupt nicht die
Rede. Es geht natürlich auch darum, die Akzeptanz des Systems zu erhöhen.
Glauben Sie mir: Wenn Sie mit vielen Autofahrern sprechen, dann stellen Sie
fest, dass es nicht so eine einfache Sache ist, jederzeit zu erreichen, dass
der Autofahrer bereit ist zu sagen: Ja, ich verstehe das, dass ich jetzt hier
nur einen kurzen Zeitraum parken darf.
Eine Bemerkung zur technischen Frage: Die Zeiträume,
in denen der Aufenthalt innerhalb einer Kurzparkzone möglich ist, sind
vorgegeben durch jene Tafeln, die am Beginn und am Ende der Kurzparkzone
stehen. Das steht in der Straßenverkehrsordnung, und es hat nichts zu tun mit
den Rechtsvorschriften, die wir heute im Gemeinderat und morgen im Landtag
beschließen werden. Dass es zufällig in Wien zwei Kurzparkzonen gibt, die einen
Aufenthalt von 3 Stunden zulassen, ist eine Besonderheit, die man nicht
vernachlässigen kann, sonst wäre die Vorschrift anfechtbar, aber im Prinzip
gilt für die Überwachung dasselbe wie heute: Wenn man zwei Parkscheine für eine
Dauer von je eineinhalb Stunden einlegt und sich in einer Parkzone befindet, wo
nur eine zweistündige Höchstzeit vorgesehen ist, dann wird man, wenn deren
Überschreitung nachgewiesen werden kann, bestraft.
Damit sind wir bei der Frage des Nachweises: Wer so
tut, als ob das heutige System so unglaublich einfach in der Kontrolle wäre,
erliegt einer Illusion. Wir wissen, wie schwierig es ist, insbesondere auch
unter dem Gesichtspunkt der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs. Dieser
verlangt als Beweis den Nachweis, dass sich der Betreffende innerhalb des
Zeitraums, der der Maximalfrist entspricht, nicht aus der Zone heraus- und
wieder hineinbewegt hat. Dazu dient der berühmte Kreidestrich, eine Methode,
die auch tatsächlich angewendet wird, wobei das Parkraumüberwachungsorgan sich
eben derzeit die Nummer des Autos, das ihm auffällt, aufschreibt und
anschließend, wenn der Beamte draufkommt, dass das Auto zu lange dort steht,
die zwei Kreidestriche anbringt, womit er im Nachhinein den Beweis erbringen
kann, dass der Betreffende sich nicht aus der Parkzone heraus- und wieder
hineinbewegt hat.
Das ist derzeit eine schwierige Situation. Diese wird
durch das elektronische System zweifelsohne nicht aufgehoben - wir können in
diesem Punkt also keine Erleichterung schaffen -, wir ermöglichen es aber durch
das System der Datenkartei, dass das betreffende Organ leichter und exakter
nachweisen kann, wie oft ein Autofahrer nachgebucht hat. Es ist daher sozusagen
die Sensibilität, die Empfindlichkeit des Systems eine höhere, weil die
Wahrscheinlichkeit, dass eine Vorschrift übertreten worden ist, leichter
darstellbar ist. Dem System zu unterstellen, dass es die Kontrolle erschwert,
ist daher absurd - gemessen an dem berühmten Kreide-strichsyndrom, sage ich
jetzt einmal. Es bietet vielmehr eine Chance, das zu verbessern.
Das alles war Wissensstand zu jenem Zeitpunkt, als
der Beschluss hier im Gemeinderat getroffen worden ist, es war dokumentiert, es
war besprochen. Das Einzige, was wir mittlerweile sozusagen neu haben, sind die
Informationen über die Akzeptanz durch die Betreffenden - alles andere war
bekannt: technische Voraussetzungen, Bedingungen und so weiter -, und die
Akzeptanz in der Bevölkerung ist sehr hoch, das bestätigt die Untersuchung.
Nun bin ich der Letzte, der in irgendeiner Frage sagt,
auch wenn wir uns langfristig gebunden haben, man könne das System nicht
nachadjustieren, im Nachhinein Verbesserungen vornehmen. Dann braucht man dazu
aber auch den entsprechenden Zeitraum.
Damit komme ich jetzt zu dem Antrag der GRÜNEN, den
ich sofort akzeptiert hätte - trotz seiner ihm anhaftenden Mängel, zu denen ich
etwas sagen werde -, wenn es ein Zuweisungsantrag wäre. Ich weiß nicht, aus
welchem Grund die grüne Fraktion hier die sofortige Abstimmung verlangt. Ich
nenne im Folgenden nur einige Beispiele, warum eine sofortige Abstimmung nicht
zielführend sein kann und daher von Seiten der sozialdemokratischen Fraktion
keine Mehrheit finden wird:
Die Entwicklung der Anzahl der überwachten Fahrzeuge:
Es gibt derzeit keine Aufzeichnung darüber, wie viele Fahrzeuge von den
Überwachungsorganen besichtigt worden sind. Es geht ja nicht um die
Bestrafungen und die Zahl der Bestrafungen, sondern es geht hier in diesem
Antrag ausdrücklich um die Zahl der überwachten Fahrzeuge. Haben die jetzt alle
angeschaut? Haben sie nur wenige angeschaut? Eine Befragung der Kontrollorgane
ist ja keine Objektivierung der Zahl. Wenn ich keine Eröffnungsbilanz habe,
kann ich auch nicht im Nachhinein sagen, ich schließe die Bilanz, und kann
daher auch nicht aus der Entwicklung irgendwelche Schlussfolgerungen ziehen.
Das Zweite ist: Es gibt derzeit keine Aufzeichnungen
über die Parkzeit. Es gibt keine Eröffnungsbilanz. Es ist also nicht so, dass
ich sagen könnte, es wäre eine generelle Untersuchung vorgenommen worden, wie lange
geparkt wird. Wir haben im Sinne der Evaluierung im Probeversuch jetzt zwei
Befragungen vorgenommen, was ungefähr die typische Haltung ist, aber
Aufzeichnungen darüber gibt es nicht. Wie man daher die Veränderung der Dauer
der Parkzeit feststellen will, ist für mich ein Rätsel. Das kann man nicht
feststellen. - Was man leicht feststellen kann, ist die Einnahmenentwicklung,
diese kann ich jederzeit bekannt geben. Die Entwicklung der Strafgebühren kann
ich auch jederzeit bekannt geben.
Ein besonderes Problem besteht darin, dass man sagt, das
Ganze soll bereits spätestens im
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