Gemeinderat,
30. Sitzung vom 25.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 53 von 76
gegeben. § 5 besagt noch, dass durch eine Rückmeldung
mittels SMS eine Bestätigung der Bezahlung der Gebühr erfolgt. Diesbezüglich
gab es auch sehr viel Skepsis. SMS kommen manchmal sehr spät. Man hat in einer
Studie, in der man 151 SMS getestet hat, bewiesen, dass 85 Prozent
innerhalb eines Zeitraums von unter 5 Sekunden eine Antwort bekommen
haben, 97 Prozent waren unter 7 Sekunden, und zwei Ausreißer hat es
gegeben, die länger als 10 Sekunden gebraucht haben. Diejenigen, die keine
Antwort bekommen haben, waren selber schuld - da war entweder der Akku leer,
der SMS-Speicher belegt oder was auch immer.
Auch die Beweisführung ist nicht notwendig. Das
heißt, man muss nicht all die SMS-Rückmeldungen, die man bekommt, aufbewahren,
sondern es werden diesbezüglich auf Jahre hinaus detaillierte Aufzeichnungen
geführt.
In diesem Sinne bitte ich Sie daher, meine sehr
geehrten Damen und Herren, um die Zustimmung zu dieser Verordnung. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort gemeldet hat sich Herr amtsf StR Dr Sepp
Rieder. Ich erteile es ihm.
VBgm Dr Sepp Rieder:
Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Zunächst möchte ich in Erinnerung rufen, dass die
heute im Gemeinderat herbeigeführte Änderung der Gebührenvorschrift und die
morgen im Landtag herbeigeführte Änderung der entsprechenden gesetzlichen
Vorschriften ein Vorspiel haben. Dem ist einiges vorangegangen, unter anderem
waren dies auch Beschlüsse des Gemeinderates. Ich habe mich jetzt noch einmal vergewissern
lassen, ob sich das, was mir von meinem Büro mitgeteilt worden ist, auch mit
den Aufzeichnungen der Gemeinderats- und Landtagskanzlei deckt: Dieser
Beschluss des Gemeinderates ist mit den Stimmen der Österreichischen
Volkspartei und der GRÜNEN gefasst worden. (GR Mag Christoph Chorherr: Ja,
stimmt!)
Das bedeutet, dass hier die Ermächtigung dafür
erteilt worden ist, dass mit Unternehmen, nämlich mit Siemens und mit Mobilkom,
Verträge abgeschlossen worden sind, wobei ein Kündigungsverzicht auf drei Jahre
vom Gemeinderat genehmigt worden ist und der Vertrag an sich für eine Dauer von
10 Jahren abgeschlossen wurde. Ich mache nur darauf aufmerksam, dass
dieser Grundsatzbeschluss bedeutet hat, dass man sich damit auch im Sinne der
Vertragstreue gegenüber den Unternehmungen einlässt, denn diese Unternehmungen
haben ja aufgrund dieses Beschlusses des Gemeinderats, der, wie gesagt, mit den
Stimmen der Österreichischen Volkspartei und der GRÜNEN gefasst worden ist,
auch Investitionen getätigt. Es ist hier nicht nur der Einsatz von öffentlichen
Mitteln im Spiel, sondern hier geht es auch um privates Geld - und nicht wenig
privates Geld -, und es geht natürlich auch um die Frage etwa der Bewerbung
dieses Projekts im Ausland.
Wir sprechen hier also auch - neben vielen anderen
Dingen - über die Verhaltensweise der Verlässlichkeit der Politik gegenüber
Wirtschaftsprojekten; das sei nur am Rande erwähnt. Aus diesem Grunde habe ich
auch gesagt, dass eine Veränderung dieses Beschlusses kurze Zeit darauf in mir
den Eindruck erwecken würde, als ob wir uns hier so verhalten würden, wie es
vor wenigen Tagen auf Seiten des Bundesrates der Fall war, worauf es jetzt
sofort zu einer Diskussion über die Frage gekommen ist: Was ist denn eigentlich
Politik? Steht man jetzt zu einer Entscheidung, oder verändert man diese nach
Belieben, sozusagen wie man die Wetterfahne eben geschwind ändert, wenn sich
der Wind ändert?
Das ist der – meines Erachtens ernste - Hintergrund
der heutigen Diskussion. Dieser Beschluss des Gemeinderats wird ja nicht
ausgehebelt, sondern hier geht es einfach darum, dass infolge dieses
Grundsatzbeschlusses, der, wie gesagt, mit den Stimmen der Österreichischen
Volkspartei und der GRÜNEN gefasst worden ist, die Folgebeschlüsse
herbeigeführt worden sind. Wenn jetzt so getan wird, als ob man mit der
Vorgeschichte nichts zu tun hätte, dann verwundert das wahrscheinlich nicht nur
mich, sondern es wird wahrscheinlich auch die Mitarbeiter von Siemens und von
Mobilkom verwundern, dass die Politik da plötzlich von einer grundsätzlichen
Ermächtigung, die erteilt wurde, abrückt. - Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt: In allen Phasen der Diskussion über
den elektronischen Parkschein war eigentlich klar, dass es nicht um die
Aushebelung oder um die Aufhebung der Parkraumbewirtschaftung geht. Auch in
diesem Zusammenhang eine grundsätzliche Bemerkung: Ich bin zutiefst überzeugt,
dass das, was überall im Rechtssystem gilt, auch für die Parkraumbewirtschaftung
gilt, nämlich dass ein System der Planung und Steuerung nicht funktionieren
kann, wenn man - um einen konkreten Fall anzusprechen - hinter jeden
Parkplatzsuchenden sofort ein Kontrollorgan stellen muss, weil man sonst dem
Parkplatzsuchenden unterstellt, er sei von vornherein darauf aus, die
Vorschriften zu umgehen. Das heutige System der Parkraumbewirtschaftung in Wien
funktioniert nicht deswegen so gut, weil wir so viele Kontrollorgane haben oder
weil wir so sehr dahinter sind, dass alles genau kontrolliert wird (GR Mag
Christoph Chorherr: Schon auch! Das wissen Sie!), sondern weil sich in der
Bevölkerung das Verständnis dafür eingestellt hat, dass man im Großen gesehen
dieses System akzeptieren muss. Ich verstehe nicht, warum man in einem System,
das funktioniert, jetzt den Parkplatzsuchenden, den Autofahrern von vornherein
diskriminierend unterstellt, sie seien bei diesem System nur mehr darauf aus,
die Vorschriften zu umgehen. Das ist wirklich ein grundsätzliches
Missverständnis.
Ich verstehe auch nicht, wieso man jemandem, der ein
Parkraumbewirtschaftungssystem einhalten soll, nicht auch die Chance geben
soll, dass dieses System ihm gegenüber kundenfreundlicher gestaltet wird. Warum
müssen wir Systeme, die von den Betroffenen doch auch akzeptiert werden sollen,
immer so gestalten, dass es möglichst unangenehm, möglichst schwierig ist, und
unternehmen nicht den Versuch, das System im Interesse des Parkplatzsuchenden
kundenfreundlicher zu
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