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Gemeinderat, 30. Sitzung vom 25.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 76

 

gegeben. § 5 besagt noch, dass durch eine Rückmeldung mittels SMS eine Bestätigung der Bezahlung der Gebühr erfolgt. Diesbezüglich gab es auch sehr viel Skepsis. SMS kommen manchmal sehr spät. Man hat in einer Studie, in der man 151 SMS getestet hat, bewiesen, dass 85 Prozent innerhalb eines Zeitraums von unter 5 Sekunden eine Antwort bekommen haben, 97 Prozent waren unter 7 Sekunden, und zwei Ausreißer hat es gegeben, die länger als 10 Sekunden gebraucht haben. Diejenigen, die keine Antwort bekommen haben, waren selber schuld - da war entweder der Akku leer, der SMS-Speicher belegt oder was auch immer.

 

Auch die Beweisführung ist nicht notwendig. Das heißt, man muss nicht all die SMS-Rückmeldungen, die man bekommt, aufbewahren, sondern es werden diesbezüglich auf Jahre hinaus detaillierte Aufzeichnungen geführt.

 

In diesem Sinne bitte ich Sie daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Zustimmung zu dieser Verordnung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort gemeldet hat sich Herr amtsf StR Dr Sepp Rieder. Ich erteile es ihm.

 

VBgm Dr Sepp Rieder: Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Zunächst möchte ich in Erinnerung rufen, dass die heute im Gemeinderat herbeigeführte Änderung der Gebührenvorschrift und die morgen im Landtag herbeigeführte Änderung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften ein Vorspiel haben. Dem ist einiges vorangegangen, unter anderem waren dies auch Beschlüsse des Gemeinderates. Ich habe mich jetzt noch einmal vergewissern lassen, ob sich das, was mir von meinem Büro mitgeteilt worden ist, auch mit den Aufzeichnungen der Gemeinderats- und Landtagskanzlei deckt: Dieser Beschluss des Gemeinderates ist mit den Stimmen der Österreichischen Volkspartei und der GRÜNEN gefasst worden. (GR Mag Christoph Chorherr: Ja, stimmt!)

 

Das bedeutet, dass hier die Ermächtigung dafür erteilt worden ist, dass mit Unternehmen, nämlich mit Siemens und mit Mobilkom, Verträge abgeschlossen worden sind, wobei ein Kündigungsverzicht auf drei Jahre vom Gemeinderat genehmigt worden ist und der Vertrag an sich für eine Dauer von 10 Jahren abgeschlossen wurde. Ich mache nur darauf aufmerksam, dass dieser Grundsatzbeschluss bedeutet hat, dass man sich damit auch im Sinne der Vertragstreue gegenüber den Unternehmungen einlässt, denn diese Unternehmungen haben ja aufgrund dieses Beschlusses des Gemeinderats, der, wie gesagt, mit den Stimmen der Österreichischen Volkspartei und der GRÜNEN gefasst worden ist, auch Investitionen getätigt. Es ist hier nicht nur der Einsatz von öffentlichen Mitteln im Spiel, sondern hier geht es auch um privates Geld - und nicht wenig privates Geld -, und es geht natürlich auch um die Frage etwa der Bewerbung dieses Projekts im Ausland.

 

Wir sprechen hier also auch - neben vielen anderen Dingen - über die Verhaltensweise der Verlässlichkeit der Politik gegenüber Wirtschaftsprojekten; das sei nur am Rande erwähnt. Aus diesem Grunde habe ich auch gesagt, dass eine Veränderung dieses Beschlusses kurze Zeit darauf in mir den Eindruck erwecken würde, als ob wir uns hier so verhalten würden, wie es vor wenigen Tagen auf Seiten des Bundesrates der Fall war, worauf es jetzt sofort zu einer Diskussion über die Frage gekommen ist: Was ist denn eigentlich Politik? Steht man jetzt zu einer Entscheidung, oder verändert man diese nach Belieben, sozusagen wie man die Wetterfahne eben geschwind ändert, wenn sich der Wind ändert?

 

Das ist der – meines Erachtens ernste - Hintergrund der heutigen Diskussion. Dieser Beschluss des Gemeinderats wird ja nicht ausgehebelt, sondern hier geht es einfach darum, dass infolge dieses Grundsatzbeschlusses, der, wie gesagt, mit den Stimmen der Österreichischen Volkspartei und der GRÜNEN gefasst worden ist, die Folgebeschlüsse herbeigeführt worden sind. Wenn jetzt so getan wird, als ob man mit der Vorgeschichte nichts zu tun hätte, dann verwundert das wahrscheinlich nicht nur mich, sondern es wird wahrscheinlich auch die Mitarbeiter von Siemens und von Mobilkom verwundern, dass die Politik da plötzlich von einer grundsätzlichen Ermächtigung, die erteilt wurde, abrückt. - Das ist der eine Punkt.

 

Der zweite Punkt: In allen Phasen der Diskussion über den elektronischen Parkschein war eigentlich klar, dass es nicht um die Aushebelung oder um die Aufhebung der Parkraumbewirtschaftung geht. Auch in diesem Zusammenhang eine grundsätzliche Bemerkung: Ich bin zutiefst überzeugt, dass das, was überall im Rechtssystem gilt, auch für die Parkraumbewirtschaftung gilt, nämlich dass ein System der Planung und Steuerung nicht funktionieren kann, wenn man - um einen konkreten Fall anzusprechen - hinter jeden Parkplatzsuchenden sofort ein Kontrollorgan stellen muss, weil man sonst dem Parkplatzsuchenden unterstellt, er sei von vornherein darauf aus, die Vorschriften zu umgehen. Das heutige System der Parkraumbewirtschaftung in Wien funktioniert nicht deswegen so gut, weil wir so viele Kontrollorgane haben oder weil wir so sehr dahinter sind, dass alles genau kontrolliert wird (GR Mag Christoph Chorherr: Schon auch! Das wissen Sie!), sondern weil sich in der Bevölkerung das Verständnis dafür eingestellt hat, dass man im Großen gesehen dieses System akzeptieren muss. Ich verstehe nicht, warum man in einem System, das funktioniert, jetzt den Parkplatzsuchenden, den Autofahrern von vornherein diskriminierend unterstellt, sie seien bei diesem System nur mehr darauf aus, die Vorschriften zu umgehen. Das ist wirklich ein grundsätzliches Missverständnis.

 

Ich verstehe auch nicht, wieso man jemandem, der ein Parkraumbewirtschaftungssystem einhalten soll, nicht auch die Chance geben soll, dass dieses System ihm gegenüber kundenfreundlicher gestaltet wird. Warum müssen wir Systeme, die von den Betroffenen doch auch akzeptiert werden sollen, immer so gestalten, dass es möglichst unangenehm, möglichst schwierig ist, und unternehmen nicht den Versuch, das System im Interesse des Parkplatzsuchenden kundenfreundlicher zu

 

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