Gemeinderat,
30. Sitzung vom 25.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 52 von 76
mit StR Schicker gesprochen habe - ist die Möglichkeit, das
Ganze mit einer Parkscheibe noch zusätzlich zu kontrollieren, obwohl das
natürlich ein Riesenproblem ist: Einerseits haben wir ein modernes System mit
Elektronik, und andererseits habe ich diese altmodische, mechanisch
einstellbare Parkscheibe. Das Einzige, was die Parkscheibe bringen würde, ist,
dass derjenige oder diejenige eben immer wieder hinuntergehen und die
Parkscheibe nachadaptieren muss, während er ansonsten eben von seiner Wohnung
oder von seinem Büro oder von wo auch immer aus einfach diese Parkgebühr
abbucht.
Andererseits stellt sich natürlich die Frage, wie wir
in Wien generell mit diesem Problem umgehen. Ich war vorige Woche mit dem
Kollegen Pfeiffer in Paris. Wir sind dort laufend mit der Pariser U-Bahn
gefahren, und da haben wir die Mentalitätsunterschiede und die unterschiedliche
Art und Weise, wie die Stadt Paris und die Stadt Wien mit ihren Bürgern
umgehen, beobachtet. Wenn man dort mit einer U-Bahn fahren und den U-Bahn-Bereich
betreten will, muss man ein Ticket einschieben, dann dreht sich das Drehkreuz,
dann geht irgendeine Tür auf - wenn man eine gewisse Fülle hat, kommt man nicht
einmal durch -, und beim Herausgehen ist es genauso. Wir haben hier in Wien die
Transparenz und die Offenheit, wo man in den U-Bahn-Bereich einfach hineingehen
kann. Bei uns appelliert man einfach an das Vertrauen und an die Mündigkeit des
Bürgers und weiß, dass er mit dem Vertrauen, das man ihm schenkt, auch richtig
umgehen kann. Wobei das alleine nicht genügt - da bin ich deiner Meinung,
Kollege Chorherr -, man soll die Kontrolle trotzdem weiterhin durchführen.
Eines muss man auch dazusagen: dass die jetzige
Situation durch diese neue Verordnung keine Änderung erfährt. Denn wir haben es
ja alle erlebt: Was passiert jetzt? - Jetzt geht man hinunter, füllt den Schein
wieder aus, und der Kontrollor oder das Organ kommt vorbei und weiß gar nicht,
ob der Betreffende es jetzt verlängert hat oder nicht. Die neue Situation gibt
ihm wenigstens die Chance dazu, denn wenn er in sein Gerät einsteigt, sieht er
ein Protokoll und stellt fest: Halt, da gibt es einen, der hat schon die
letzten sechs Stunden dauernd neu gebucht! Und dann ist der- oder diejenige
schon in Verdacht und kann sich dann ... (GR Mag Christoph Chorherr: Und was macht er dann? Bleibt er stehen und
wartet?) Wenn er jetzt zum Beispiel gesehen hat, Kollege Chorherr, dass in
fünf Minuten die Parkgebühr ausläuft (GR Kurth-Bodo Blind: Er kann ja rund
ums Haus gefahren sein!), dann kontrolliert er zwei Fahrzeuge weiter und
kommt zu diesem Fahrzeug zurück: Gibt es in der Zwischenzeit eine Buchung, dann
hat er ihn erwischt und kann ihn bestrafen. Also das geht ganz locker. Ich bin
selbst kein Kontrollorgan, aber ich kann mich ungefähr in die Situation hineinversetzen.
Und so, wie wir bei der Einführung von neuen Systemen innovativ sind, können
wir auch innovativ sein beim Finden von Lösungen, wie man so etwas macht – oder
man macht es mit Kreide oder womit auch immer.
Die Verbesserung an der Dienstleistung: Wer von uns
kam nicht schon in die Situation, dass er um 19 Uhr parken wollte und
keine Trafik mehr gefunden hat, dass er vielleicht für einen Zahnarztbesuch
eine Stunde gebucht hat und knapp von einer Verspätung erfährt und einfach die
Praxis nicht verlassen kann, um noch einmal eine halbe Stunde zu buchen. Solche
Situationen sind einfach immer wieder Tatsachen, und das müssen wir auch in
Betracht ziehen.
Was diese Geschichte mit den 3 Stunden betrifft,
Kollege Neuhuber, so haben Sie ja selbst die Rustenschacherallee genannt. Diese
und die Kundratstraße - dort ist ein Krankenhaus, das Franz-Josef-Spital – und
der Zentralfriedhof sind meines Erachtens Bereiche, wo diese drei Stunden
möglich sind. Und warum soll der Kunde oder die Kundin beim Buchen nicht die
Möglichkeit haben, mit einer SMS-Gebühr die 3 Stunden auf einmal zu
buchen? Warum soll er zweimal ein SMS schicken, um diese Gebühr zu entrichten?
Dritte Sache: die Mehrarbeit für die Organe. Das war
eine Frage, die Kollege Chorherr gestellt hat, und es war auch eine meiner
Fragen, die ich heute auch SR Wagner und auch den Vertretern von Siemens
gestellt habe: Ist es nicht eine Wahnsinnserschwernis, wenn der Beamte jedes
Kennzeichen extra eintippen muss? Darauf kam die Antwort, dass das System so
adaptiert wurde, dass sehr viel schon vorliegt, dass zum Beispiel das Wiener
Kennzeichen automatisch kommt, dass, wenn der Beamte einen gewissen Rayon
kontrolliert, die Strasse oder die Umgebung schon vorgegeben wird. Und die
Ersparnis, die dieses Organ dadurch erzielen kann, ist die, dass der
Strafzettel, den er bis jetzt mühsamst ausfüllen musste - mit Kennzeichen,
Uhrzeit, Adresse, Datum -, schon vorgedruckt ist. Das heißt, es gibt eine
Ersparnis beim Ausfüllen durch die Straforgane. Es gibt sicherlich eine
Verschlechterung bei der Durchführung der Kontrolle; wenn aber andererseits die
Parkscheibe wirklich ordentlich kontrolliert wird, dann ersparen wir uns diese
Geschichte, denn dann sieht der Beamte, dass die Parkscheibe da ist.
Darüber hinaus gibt es natürlich eine Ersparnis im
Bereich der MA 67, wo all diese Daten dann in das Netz hineinfließen. Das
heißt, die Übernahme in das Strafregister und die Verfolgung der Strafmandate
wird dadurch auch erleichtert. Ich könnte mir vorstellen, dass man die durch
die Einsparungen, die dort vielleicht erzielt werden können, gewonnenen
Ressourcen für mehr Kontrollore in diesem Bereich einsetzen könnte.
Die Verordnung, die wir heute zu beschließen haben,
ist notwendig, weil sie als Teil der Rahmenbedingungen für die neue Möglichkeit
der elektronischen Parkraumbewirtschaftung erforderlich ist. Im Sinne einer
möglichst weitgehenden Rechtsbereinigung wird von einer Novellierung Abstand
genommen, und deshalb beschließen wir eine Neuerlassung dieser Verordnung.
Bei dieser Verordnung sind die §§ 1 bis
3 sowie 6 so, wie sie bisher waren. § 4 sieht die Möglichkeit
vor, gegen die Herr Kollege Neuhuber Einspruch erhoben hat, nämlich dass die
Buchung auf elektronischem Weg eben bis zu 180 Minuten möglich ist. Die
Antwort darauf haben wir
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