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Gemeinderat, 30. Sitzung vom 25.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 76

 

mit StR Schicker gesprochen habe - ist die Möglichkeit, das Ganze mit einer Parkscheibe noch zusätzlich zu kontrollieren, obwohl das natürlich ein Riesenproblem ist: Einerseits haben wir ein modernes System mit Elektronik, und andererseits habe ich diese altmodische, mechanisch einstellbare Parkscheibe. Das Einzige, was die Parkscheibe bringen würde, ist, dass derjenige oder diejenige eben immer wieder hinuntergehen und die Parkscheibe nachadaptieren muss, während er ansonsten eben von seiner Wohnung oder von seinem Büro oder von wo auch immer aus einfach diese Parkgebühr abbucht.

 

Andererseits stellt sich natürlich die Frage, wie wir in Wien generell mit diesem Problem umgehen. Ich war vorige Woche mit dem Kollegen Pfeiffer in Paris. Wir sind dort laufend mit der Pariser U-Bahn gefahren, und da haben wir die Mentalitätsunterschiede und die unterschiedliche Art und Weise, wie die Stadt Paris und die Stadt Wien mit ihren Bürgern umgehen, beobachtet. Wenn man dort mit einer U-Bahn fahren und den U-Bahn-Bereich betreten will, muss man ein Ticket einschieben, dann dreht sich das Drehkreuz, dann geht irgendeine Tür auf - wenn man eine gewisse Fülle hat, kommt man nicht einmal durch -, und beim Herausgehen ist es genauso. Wir haben hier in Wien die Transparenz und die Offenheit, wo man in den U-Bahn-Bereich einfach hineingehen kann. Bei uns appelliert man einfach an das Vertrauen und an die Mündigkeit des Bürgers und weiß, dass er mit dem Vertrauen, das man ihm schenkt, auch richtig umgehen kann. Wobei das alleine nicht genügt - da bin ich deiner Meinung, Kollege Chorherr -, man soll die Kontrolle trotzdem weiterhin durchführen.

 

Eines muss man auch dazusagen: dass die jetzige Situation durch diese neue Verordnung keine Änderung erfährt. Denn wir haben es ja alle erlebt: Was passiert jetzt? - Jetzt geht man hinunter, füllt den Schein wieder aus, und der Kontrollor oder das Organ kommt vorbei und weiß gar nicht, ob der Betreffende es jetzt verlängert hat oder nicht. Die neue Situation gibt ihm wenigstens die Chance dazu, denn wenn er in sein Gerät einsteigt, sieht er ein Protokoll und stellt fest: Halt, da gibt es einen, der hat schon die letzten sechs Stunden dauernd neu gebucht! Und dann ist der- oder diejenige schon in Verdacht und kann sich dann ... (GR Mag Christoph Chorherr: Und was macht er dann? Bleibt er stehen und wartet?) Wenn er jetzt zum Beispiel gesehen hat, Kollege Chorherr, dass in fünf Minuten die Parkgebühr ausläuft (GR Kurth-Bodo Blind: Er kann ja rund ums Haus gefahren sein!), dann kontrolliert er zwei Fahrzeuge weiter und kommt zu diesem Fahrzeug zurück: Gibt es in der Zwischenzeit eine Buchung, dann hat er ihn erwischt und kann ihn bestrafen. Also das geht ganz locker. Ich bin selbst kein Kontrollorgan, aber ich kann mich ungefähr in die Situation hineinversetzen. Und so, wie wir bei der Einführung von neuen Systemen innovativ sind, können wir auch innovativ sein beim Finden von Lösungen, wie man so etwas macht – oder man macht es mit Kreide oder womit auch immer.

 

Die Verbesserung an der Dienstleistung: Wer von uns kam nicht schon in die Situation, dass er um 19 Uhr parken wollte und keine Trafik mehr gefunden hat, dass er vielleicht für einen Zahnarztbesuch eine Stunde gebucht hat und knapp von einer Verspätung erfährt und einfach die Praxis nicht verlassen kann, um noch einmal eine halbe Stunde zu buchen. Solche Situationen sind einfach immer wieder Tatsachen, und das müssen wir auch in Betracht ziehen.

 

Was diese Geschichte mit den 3 Stunden betrifft, Kollege Neuhuber, so haben Sie ja selbst die Rustenschacherallee genannt. Diese und die Kundratstraße - dort ist ein Krankenhaus, das Franz-Josef-Spital – und der Zentralfriedhof sind meines Erachtens Bereiche, wo diese drei Stunden möglich sind. Und warum soll der Kunde oder die Kundin beim Buchen nicht die Möglichkeit haben, mit einer SMS-Gebühr die 3 Stunden auf einmal zu buchen? Warum soll er zweimal ein SMS schicken, um diese Gebühr zu entrichten?

 

Dritte Sache: die Mehrarbeit für die Organe. Das war eine Frage, die Kollege Chorherr gestellt hat, und es war auch eine meiner Fragen, die ich heute auch SR Wagner und auch den Vertretern von Siemens gestellt habe: Ist es nicht eine Wahnsinnserschwernis, wenn der Beamte jedes Kennzeichen extra eintippen muss? Darauf kam die Antwort, dass das System so adaptiert wurde, dass sehr viel schon vorliegt, dass zum Beispiel das Wiener Kennzeichen automatisch kommt, dass, wenn der Beamte einen gewissen Rayon kontrolliert, die Strasse oder die Umgebung schon vorgegeben wird. Und die Ersparnis, die dieses Organ dadurch erzielen kann, ist die, dass der Strafzettel, den er bis jetzt mühsamst ausfüllen musste - mit Kennzeichen, Uhrzeit, Adresse, Datum -, schon vorgedruckt ist. Das heißt, es gibt eine Ersparnis beim Ausfüllen durch die Straforgane. Es gibt sicherlich eine Verschlechterung bei der Durchführung der Kontrolle; wenn aber andererseits die Parkscheibe wirklich ordentlich kontrolliert wird, dann ersparen wir uns diese Geschichte, denn dann sieht der Beamte, dass die Parkscheibe da ist.

 

Darüber hinaus gibt es natürlich eine Ersparnis im Bereich der MA 67, wo all diese Daten dann in das Netz hineinfließen. Das heißt, die Übernahme in das Strafregister und die Verfolgung der Strafmandate wird dadurch auch erleichtert. Ich könnte mir vorstellen, dass man die durch die Einsparungen, die dort vielleicht erzielt werden können, gewonnenen Ressourcen für mehr Kontrollore in diesem Bereich einsetzen könnte.

 

Die Verordnung, die wir heute zu beschließen haben, ist notwendig, weil sie als Teil der Rahmenbedingungen für die neue Möglichkeit der elektronischen Parkraumbewirtschaftung erforderlich ist. Im Sinne einer möglichst weitgehenden Rechtsbereinigung wird von einer Novellierung Abstand genommen, und deshalb beschließen wir eine Neuerlassung dieser Verordnung.

 

Bei dieser Verordnung sind die §§ 1 bis 3 sowie 6 so, wie sie bisher waren. § 4 sieht die Möglichkeit vor, gegen die Herr Kollege Neuhuber Einspruch erhoben hat, nämlich dass die Buchung auf elektronischem Weg eben bis zu 180 Minuten möglich ist. Die Antwort darauf haben wir

 

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